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Die Gestalttheoretische Psychotherapie ist in Österreich eine der staatlich anerkannten wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden. Die ÖAGP ist die für die fachspezifische Ausbildung in dieser Methode staatlich anerkannte Ausbildungseinrichtung. Der Abschluss dieser Ausbildung (nach vorheriger Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums) führt zur Eintragung in die Psychotherapeutenliste beim Bundesministerium für Gesundheit und damit zur Berechtigung, den psychotherapeutischen Beruf auszuüben, die Berufsbezeichnung Psychotherapeut/in und die Zusatzbezeichnung Gestalttheoretische Psychotherapie (GTP) zu führen.
Gestalttheoretische Psychotherapie ist zugleich eine mit den Krankenkassen verrechenbare Methode in der Krankenbehandlung. Die formalen Zulassungsvoraussetzungen für die fachspezifische psychotherapeutische Ausbildung sind gesetzlich und durch Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit geregelt. Die ÖAGP ist dazu verpflichtet, die Zulässigkeit der Aufnahme in die fachspezifische Ausbildung nach diesen Kriterien zu überprüfen. Die Erfüllung dieser formalen Voraussetzungen ersetzt jedoch nicht die Klärung der persönlichen Eignung, Motivation und Entscheidung für die Ausbildung in Gestalttheoretischer Psychotherapie.
Zu Aufbau, Inhalten und Zielen der etwa 5-jährigen fachspezifischen Ausbildung in Gestalttheoretischer Psychotherapie stellt die ÖAGP auf Anfrage eine ausführliche Informationsbroschüre zur Verfügung, die kostenlos bei der ÖAGP-Geschäftsstelle angefordert werden kann (Kontakt: siehe innere Umschlagseite). Dort sind auch alle weiteren Informationen zum Aufnahmeverfahren, zum Ausbildungsvertrag, zur Tarifordnung und Terminplanung erhältlich.
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Information / Informationsgespräche: |
kostenlos |
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Bearbeitungsgebühr für formelles Aufnahmeverfahren: |
EUR 98,- |
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Aufnahmegespräch, 90 Minuten: |
EUR 130,50 |
Zu den Weiterbildungsangeboten für berufsberechtigte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Österreich siehe den Abschnitt "Weiterbildungen der ÖAGP in Österreich" auf Seite 20 des Programms.
Berufsberechtigte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind gem. § 14 Abs. 1 PthG zum regelmäßigen Besuch von in- und ausländischen Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Die entsprechende Richtlinie des BM für Gesundheit setzt das Mindestmass der nachzuweisenden Fortbildung mit dem Besuch von Fortbildungsveranstaltungen in der Dauer von mindestens neunzig Stunden im Zeitraum von drei Jahren fest. Alle Seminarangebote im Programm, die den Vermerk "Anrechenbar auch als Fortbildungsveranstaltung gem. § 14 1 PthG20" tragen, sind auf die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung in Österreich anrechenbar.
Das psychotherapeutische Weiterbildungsangebot der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Gestalttheoretische Psychotherapie (DAGP), nationaler Zweig der Sektion Psychotherapie der GTA in Deutschland, gliedert sich in zwei Abschnitte:
Der erste Abschnitt ermöglicht Personen mit unterschiedlichem Interessenschwerpunkt und unterschiedlichem Erfahrungshintergrund in humanwissenschaftlichen Disziplinen (z. B. Forschung oder Anwendung)
individuelle Weiterentwicklung durch Analyse der eigenen Person in einem therapeutisch-gruppendynamischen Kontext;
Verstehen therapeutischer und gruppendynamischer Verfahrensweisen und Prozesse sowie Erprobung der eigenen Möglichkeiten ihrer Handhabung;
Vertrautwerden mit verschiedenen psychotherapeutischen und klinischpsychologischen / pädagogischen Ansätzen und Theorien im Vergleich mit gestalttheoretischen Auffassungen.
Im Selbsterfahrungsprozeß während des ersten Abschnitts spielt die Auseinandersetzung mit verschiedenen Aspekten psycho- und soziotherapeutischer Arbeit eine wichtige Rolle. Unter der Voraussetzung, dass sie der Wunsch nach Erhöhung der Kompetenz für die Bewältigung humanwissenschaftlicher Aufgaben zu einen vermag, sind Teilnehmer erwünscht, die in Forschung und Lehre tätig sind oder tätig werden wollen;
sich schon vor Abschluß ihres Studiums eine Grundlage für spätere therapeutische/pädagogische Berufstätigkeit schaffen wollen;
bereits täglich den Anforderungen in einem psychotherapeutischen, medizinischen, (sozial-) pädagogischen, beraterischen, seelsorgerlichen Beruf gerecht werden müssen;
bereits eine solide klinisch-psychologische/psychotherapeutische Weiterbildung (z.B. Psychoanalyse / Tiefenpsychologie) absolviert haben;
die spezifische Qualifikation eines "Gestalttheoretischen Psychotherapeuten" erwerben wollen.
Die im beschriebenen Sinne interdisziplinäre Zusammensetzung unserer Weiterbildungsgruppen dient dem Ziel, das humanistische Potential gestalttheoretischen Denkens und Handelns stärker als dies bislang noch der Fall ist, in privater wie in institutioneller Forschungs- und Anwendungspraxis wirksam werden zu lassen.
Dieser erste Abschnitt vermag für sich zu stehen. Er ist jedoch zugleich Voraussetzung für den Übergang zum zweiten Abschnitt. Der zweite Abschnitt soll zu einer in einem strengen Sinne verstandenen Qualifikation zur Ausübung gestalttheoretischer Psychotherapie hinführen. Sein Kernstück bildet die kritische Auseinandersetzung mit der individuellkonkreten psycho- und soziotherapeutischen Arbeit mit Klienten im jeweiligen Praxisfeld des einzelnen Weiterbildungsteilnehmers. Die so verstandene Kontroll- und Supervisionsarbeit findet in Gruppen- und Einzelsitzungen statt.
Diesen Abschnitt kann erfolgreich abschließen, wer in Kontrollanalysen (Supervision) und mit einer schriftlichen Arbeit belegt, daß er gestalttheoretisch fundierte Reflexion mit seiner Person und seiner praktischen Arbeit überzeugend in Einklang bringen kann.
Gerade die prinzipielle Offenheit des Gestalttheoretischen Psychotherapeuten für die Vielfalt von Methoden und Schulrichtungen erfordert seine Befähigung, konkretes therapeutisches Handeln auf die differenzierten ganzheitlichen Sicht- und Forschungsweisen der psychologischen Gestalttheorie zu beziehen. So kann er beitragen zur Weiterentwicklung einer integrativen klinisch-psychologischen Praxis, deren Theorie es erlaubt, unnötig Kompliziertes einfach genug und unzulässig Vereinfachtes differenziert genug zu sehen.