Der Psychokrieg
Poker um die Psychotherapie auf Krankenschein - bleiben Patienten und Therapeuten auf der Strecke?
Ärzte-Magazin Ausgabe 50/99

Editorial
von Bettina Kammerer, Chefredakteurin für das ärztemagazin

Definitiv kein Meilenstein für die gesundheitliche und psychosoziale Gesundheit der Österreicher ist das vorläufige Verhandlungsergebnis zwischen dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) und dem Hauptverband. Im harten Poker um die Psychotherapie auf Krankenschein könnten nämlich Psychotherapeuten und Patienten auf der Strecke bleiben. Knackpunkt sind die offensichtlich dem Diktat der leeren Kassen folgenden harschen Zulassungskriterien für Vertragstherapeuten.
Was als Beitrag zur Qualitätssicherung seitens der Kasen verkauft wird, ist unterm Strich Angebotsreduktion und Sparpaket. Denn die vom Hauptverband geforderten Zusatzqualifikationen - über die im Psychotherapiegesetz geregelte Ausbildung hinaus - könnten für eine Drop-out-Rate von über 50 Prozent bei den Psychotherapeuten sorgen. Und das ist schlau gerechnet: Zwar würde von den Kassen pro Einzelsitzung mehr gezahlt werden, gleichzeitig könnte aber aufgrund der produzierten Versorgungslücke nur ein Bruchteil der Patienten diese Kassenleistung überhaupt in Anspruch nehmen.
Das Verhältnis zwischen Ärzten und Psychotherapeuten war zwar nie ein ungetrübtes, dennoch herrscht über die Standesgrenzen hinweg ein gewisser Grundkonsens: Es kann nicht Sache der Sozialversicherung sein, sich als weitere Ausbildungsbehörde zu institutionalisieren.


Hauptartikel:

Der Psycho-Krieg
Viele Therapeuten sehen im Vertragsentwurf für die Psychotherapie auf Krankenschein eine Bedrohung ihrer beruflichen Existenz

Der Vertrag wurde bereits als echte Errungenschaft gefeiert. Einen "Meilenstein für die gesundheitliche und psychosoziale Gesundheit" nannte ihn Gesundheitsministerin Lore Hostasch. Ab 1. April 2000 werde es Psychotherapie auf Krankenschein geben, kündigte der Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger Hans Sallmutter Anfang September an. Ein verfrühtes Versprechen, denn seither stehen die Zeichen auf Sturm.

Zähes Ringen
Sieben Jahre dauerte der Verhandlungsmarathon zwischen dem Hauptverband und dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP). Um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen, war 1991 mit der 50. ASVG-Novelle Psychotherapie zwar als Pflichtleistung der Krankenkassen gesetzlich verankert worden. Jedoch abgesehen von einigen Pilotprojekten und einem Kassenzuschuß von 300 Schilling pro Einzelsitzung, blieb sie Theorie. Trotz dieses zähen Ringens ist das Verhandlungsergebnis äußerst umstritten. 415 Vertragstherapeuten sind österreichweit vorgesehen, die künftig 650 Schilling pro Einzelsitzung erhalten sollen. Kern der Kritik sind aber die vom Hauptverband geforderten Qualifikationskriterien. "Wir wollen für die Psychotherapie auf Kassenkosten jeneTherapeuten gewinnen, die besondere Erfahrung in der Krankenbehandlung haben", sagt Dr. Peter Scholz, der zuständige Abteilungsleiter im Hauptverband.

Rationierungsmaßnahme
Die Zugangsbarrieren als Beitrag zur Qualitätssicherung zu verkaufen sei unsinnig, kritisiert der Gesundheitsökonom Prof. DDr. Christian Köck. In Wirklichkeit handle es sich um eine kleines gesundheitspolitisches Sparpaket. Die Absicht sei klar: "Die zu erwartende breitere Inanspruchnahme, die höheren Kosten pro Klient und damit die höheren Gesamtausgaben sollen ausgeglichen werden. Um das zu erreichen wird einfach das Angebot an Therapeuten reduziert." Er warnt, daß vor allem im ländlichen Raum eine dramatische psychotherapeutische Unterversorgung drohe.
Wie groß jetzt schon die tatsächliche Versorgungslücke ist, lassen internationale Bedarfsschätzungen erahnen, die davon ausgehen, daß mindestens zwei Prozent der Bevölkerung Psychotherapie in Anspruch nehmen würden. "Aber üblicherweise geht man von fünf Prozent aus, das wären in Österreich rund 400.000 Personen", sagt Mag Eva Schaffenberger, eine der Autorinnen einer einschlägigen ÖBIG-Studie. "Die 415 Kassentherapeuten könnten gleichzeitig etwa 10.000 Patienten behandeln. Das ist nur ein Drittel der Klienten, die schon vor drei Jahren den Kassenzuschuß bekommen haben. Und bei Wahltherapeuten ist der städtische Raum sicher überrepräsentiert."

Krankenhauserfahrung
Um überhaupt einen Kassenvertrag zu bekommen oder als Wahltherapeut arbeiten zu können, wird - zusätzlich zu der im Psychotherapiegesetz geregelten Ausbildung - einiges verlangt:
- entweder ein Jahr vollberufliche Tätigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus (bei Teilzeitarbeit aliquot länger)
- oder ein halbes Jahr in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Einrichtung des Gesundheitswesens und 500 Stunden psychotherapeutische Krankenbehandlung mit bestimmten Diagnosegruppen (organische und nichtorganische Psychosen, Suchterkrankungen)
- oder 450 Stunden Erfahrung mit diesen Diagnosegruppen plus 550 Stunden Krankenbehandlung sowie zusätzlich zwei Monate Praktikum in einer psychiatrischen Abteilung oder bei einem Psychiater.
Eine große Hürde für viele der 5300 Therapeuten, denn Stellen für Psychotherapeuten in Krankenhäusern sind rar bis nicht vorhanden. Wieviele tatsächlich diese Kriterien erfüllen können, ist strittig. Der Hauptverband selbst spricht - neben den 415 Kassenstellen - von rund 1200 bis 1500 Wahltherapeuten. Empirische Daten gibt es allerdings keine. "Ich glaube nicht, daß irgendwer eine seriöse Schätzung geben kann", meint Schaffenberger."Aber es ist klar, daß es nicht alle sind, weil die Anforderungen in der Ausbildung mit diesen Kriterien nichts zu tun haben, außer man ist gleichzeitig Mediziner."
Die Psychotherapeuten sind in dieser Frage gespalten. Viele fühlen sich in ihrer Existenz bedroht. Die Sorgen der Kollegen, die um die Anerkennung bei den Kassen fürchten, seien meist unbegründet, beschwichtigt der ÖBVP-Präsident Prof. Dr. Alfred Pritz. Auch die Verhandlungsleiterin der Psychotherapeuten, Dr. Jutta Fiegl, versucht zu beruhigen. "Jeder, der die Kriterien erfüllen will, kann das auch erreichen. In Hunderten Telefongesprächen hat sich herausgestellt, daß die meisten es schaffen."

Fachlich nicht begründbar
Die Kritiker dagegen - mittlerweile in der "Arbeitsgruppe Qualifizierte Alternative" (AQA) formiert - befürchten einen Kahlschlag in der Berufsgruppe: Zwei Drittel würden dadurch ausselektiert. Zudem seien die Zusatzqualifikationen gesetzlich nicht gedeckt, was ein Gutachten des Rechtsexperten Prof. Dr. Heinz Barazon bestätigte.
Besonders gravierend aber sei, so die AQA, daß Erfahrung mit der Behandlung ganz bestimmter Diagnosegruppen, nämlich Psychosen und Suchtkrankheiten, verlangt werde, die in der Alltagspraxis kaum auftreten. Laut ÖBIG-Studie machen Psychosen und Suchterkrankungen zusammen nur 10 Prozent der ambulant behandelten Störungen aus. "Das ist eine fachlich nicht begründbare und unüberwindbare Hürde", meint die Psychotherapeutin Mag. Kathleen Höll von der AQA. "Außerdem ist die Behandlung in der freien Praxis nur ganz selten zu verantworten, weil verschiedene Maßnahmen vernetzt werden müssen. Das kann man mit einer Forderung an alle praktischen Ärzte vergleichen, sie müßten sich als Facharzt für Lungenheilkunde qualifizieren."

Keine Praktikumsplätze
Als nicht psychotherapiegerecht beurteilt auch Dr. Harald Meller, Psychiater und Psychotherapeut in Tirol, den Vertrag. "Therapeuten, die ich kenne und schätze, wird damit die wirtschaftliche Arbeitsgrundlage entzogen, weil sie - wenn sie ehrlich sind - die Kriterien nicht erfüllen. Es gehen ja auch nicht viele Psychotiker jahrelang in Therapie. Jemand, der in einer sozialpsychiatrischen Einrichtung mit Patienten gearbeitet hat, weiß natürlich wesentlich mehr über Psychosen, als man in einem Seminar lernen kann. Aber jede Krankenhauserfahrung über einen Leisten zu scheren, wie es gemacht wird, bringt überhaupt nichts."
In die gleiche Kerbe schlägt die Psychiaterin und Psychotherapeutin Prim. Dr. Ingrid Leuteritz, Vorstand des Instituts für Psychotherapie, LNK Mauer. Sie hält das zweimonatige Praktikum für problematisch und nicht sinnvoll. "Allein für das Zurechtfinden in den Arbeitsabläufen in einem psychiatrischen Krankenhaus braucht man eine gewisse Zeit. Und auf die Frage, ob es überhaupt genug Praktikumsplätze gibt, lautet die Antwort schlicht nein. Ich habe sogar schon Anfragen aus Deutschland, wo es ein ähnliches Problem gibt."

Teile und Herrsche
Kritik formuliert in einem "Standard"-Kommentar auch der Sozialpolitikexperte Univ.-Prof. Dr. Christoph Badelt. "Die Sozialversicherung wird damit sozusagen zu einer weiteren Ausbildungsbehörde. Daß sie immer erfinderischer wird, den Schwarzen Peter weiterzugeben, um mit zuwenig Geld eine angebliche Vollversorgung zu finanzieren, ist zwar unerfreulich aber nachzuvollziehen. Wie eine Standesvertretung eine Politik des Divide et Impera akzeptieren kann, ist schon schwerer zu verstehen."
Bei Ärzten wäre das unvorstellbar. "Wenn die Kassen von Ärzten mehr forden würden, als gesetzlich und in der Ausbildungsordnung verlangt wird, wäre das vollkommen unberechtigt", sagt Dr. Reiner Brettenthaler, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer. "Das würden wir nicht dulden." Ein Kassenvertrag würde zwar die psychotherapeutische Versorgung verbessern, meint der Standesvertreter. "Und es gibt viele psychotherapeutisch sehr qualifizierte Ärzte, aber unter den derzeitigen Bedingungen wird sich keiner finden. Bei diesen Honorarsätzen könnten wir uns ebenfalls nicht einigen."
Ähnlich äußert sich auch sein Kollege, Dr. Walter Dorner, der Präsident der Wiener Ärztekammer. "Es ist wichtig, daß auch nichtärztliche Therapeuten einen Vertrag bekommen. Um ihnen nicht das Wasser abzugraben und nichts zu präjudizieren, haben wir parallel keine dezidierten Verhandlungen geführt, obwohl wir natürlich nicht der Bevölkerung qualifizierte Ärzte vorenthalten wollen."

Weiterverhandeln
Ende November hätte die Bundeskonferenz der Psychotherapeuten über den Vertrag abstimmen sollen. Wegen der heftigen Kontroversen wurde die Entscheidung jedoch auf Ende Jänner vertagt. Weiterverhandeln ist angesagt. Worüber genau gesprochen werden soll, ist allerdings weniger klar.
Mit dem Ergebnis sehr zufrieden zeigt sich Pritz. "Der Vertrag wurde ja in den Grundzügen bestätigt. Auf jeden Fall werden jetzt konkrete Details nachverhandelt, wie die Verlängerung der Übergangsfrist und eine stärkere Berücksichtigung der Kinder- und Jugendtherapeuten." Fiegl sieht das ebenso: "Es wurden einige Punkte festgelegt, die als Minimalvarianten wichtig wären. Da sehe ich auch Chancen, beim Hauptverband Gehör zu finden." Ganz anders die Version der Kritiker von der AQA: Die am nächsten Tag stattfindende Generalversammlung habe das Verhandlungsteam beauftragt, die Zugangskriterien und den Honorarsatz neu zu verhandeln.
Vor kurzem konnte zwischen den zwei Lagern allerdings ein Kompromiß erzielt werden. Kern des Alternativvorschlags: Die Stundenanforderungen auf 600 bzw. 300 für schwere psychische Störungen zu reduzieren und Ausweitung des Diagnosespektrums von Psychosen und Suchterkrankungen auf schwere Störungen des Kindes- und Jugendalters, schwere Persönlichkeitsstörungen und Psychosomatosen. Außerdem sei ein Honorarsatz von 800 Schilling anzustreben.

Einigkeit
Dafür Spielraum in den Verhandlungen mit dem Hauptverband sehen der ÖBVP-Präsident und die Verhandlungsleiterin freilich nicht. "Man muß realistisch sein", sagen beide unisono. "Die Kassen haben uns ja klar gemacht, daß sie die Kriterien nicht mehr aufschnüren."
Dr. Eva Mückstein, Exponentin der AQA, ist optimistischer: "Wir sind beim Kompromißvorschlag davon ausgegangen, daß es schon eine Wirkung hätte, wenn sich die Berufsgruppe einmal einig ist. Nur brauchen wir dazu ein Verhandlungsteam, das das auch vertritt. Dr. Fiegl und Dr. Pritz identifizieren sich sehr mit dem vorliegenden Verhandlungsergebnis. Das macht es schwierig. Und mit seinem Naheverhältnis zu den Krankenkassen ist Dr. Pritz interessiert, daß alles schnell über die Bühne geht."
Die Kriterien würden noch einmal zur Sprache gebracht, beteuert hingegen Pritz, "aber damit es geht, braucht es zwei. Es liegt jetzt eigentlich mehr am Hauptverband als an uns." Der hat seine Verhandlungslinie am 13. Dezember bei der Verbandskonferenz festgelegt. Wie diese aussieht, werden die Psychotherapeuten als erste erfahren.

Maria Uhl


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