Die folgenden aktuellen Informationen wurden Ihnen bis Mitte 2000 durch die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Gestalttheoretische Psychotherapie (ÖAGP) zur Verfügung gestellt. Wegen der nach dem Amtsantritt des neuen ÖBVP-Präsidiums wesentlich verbesserten Informations-Situation im ÖBVP wird diese Seite nur mehr fallweise aktualisiert. Wir verweisen Sie auf die aktuelle ÖBVP-Seite:

Informationen und Materialien auf der ÖBVP-Homepage

Aktueller Meldungsstand: 9.2.2001

Bei einer Pressekonferenz des ÖBVP am Mittwoch, dem 7.2., gaben ÖBVP-Präsidentin Dr. Margret Aull und Vize-Präsidentin Dr. Eva Mückstein im Beisein von Rechtsanwältin Mag. Eva Plaz von der Kanzlei Prader & Plaz bekannt, daß der ÖBVP am Montag entsprechend der Ankündigung bei der letzten ÖBVP-Bundeskonferenz in Wien eine Klage gegen das rechtswidrige sogenannte "Wiener Vereinsverträge-Modell" eingebracht hat. Diese Woche werden auch in der Steiermark und in Niederösterreich vom ÖBVP im Auftrag des niederösterreichischen und des steirischen Landesverbandes Klagen auf einstweilige Verfügungen in diesen Bundesländern eingebracht. Auch die KlägerInnen-Gruppe (freiberuflich tätige PsychotherapeutInnen aus Wien und Niederösterreich) bringt demnächst ihre Klage ein.

Die nun eingebrachte Klage ist eine wettbewerbsrechtliche Klage gegen die Wiener Gebietskrankenkasse und deren beide Vertragspartnerinnen in Wien (Verein für ambulante Psychotherapie, Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung). Nicht beklagt sind die einzelnen teilnehmenden PsychotherapeutInnen (und natürlich auch weder der BÖP noch der WLP, da diese ja nicht Vertragspartner sind).
Beantragt wurde eine Einstweilige Verfügung, die es der WGKK ab sofort verbietet, mit Vereinen oder anderen juristischen Personen, die nicht Vertragseinrichtungen im Sinne des ASVG sind, Verträge über psychotherapeutische Versorgung abzuschließen; weiters der WGKK, dem VAP und der WGPV verbietet, die geschlossenen Verträge aufrechtzuerhalten (oder: über den 31.12.2001 hinaus aufrechtzuerhalten; oder über den 31.12.2002 hinaus aufrechtzuerhalten).
Eine Entscheidung des Gerichts über diese beantragte Einstweilige Verfügung kann erfahrungsgemäß in einem Zeitraum von zwischen zwei Wochen und drei Monaten erwartet werden. Wird die Einstweilige Verfügung im Sinne des Antrags erlassen, muß die WGKK die bis zur aufgetragenen Einstellung der Umsetzung der rechtswidrigen Verträge aufgelaufenen Kosten für die Therapien der einbezogenen PatientInnen und auch die aufgelaufenen Verwaltungskosten der beiden Vereinigungen natürlich trotzdem bezahlen.
Die Klage stützt sich unter anderem auf ein ausführliches Rechtsgutachten von Univ.Prof. Dr. Mazal, der darin klarlegt, daß diese Vereinsverträge rechts- und sittenwidrige Verträge zur Umgehung der Gesamtvertragsverpflichtung und Kostenerstattungspflicht der Krankenkassen darstellen und (neben ihren negativen Auswirkungen für die Mehrzahl der Psychotherapiebedürftigen) auch einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb darstellen.

Ziel dieser Klage des ÖBVP ist es, die rechtswidrige Benachteiligung des Großteils der PsychotherapeutInnen und Psychotherapiebedürftigen durch diese Modell rasch zu unterbinden, damit auch die Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Gesamtvertragsverhandlungen wiederherzustellen und den rechtmäßigen Anspruch des ÖBVP als einiger bescheidmäßig zugelassener Berufsvertretung der freiberuflichen PsychotherapeutInnen zu verteidigen.
Das Medienecho zu dieser Klage war trotz des komplizierten Sachverhalts relativ gut, wenn man von einem sehr negativen Kommentar in der "Presse" absieht - siehe MEDIEN-ECHO (hier klicken).

Daß schon die Androhung dieser Schritte im Krankenkassenbereich Wirkung gezeigt hat, macht sich derzeit bereits in der Steiermark bemerkbar. Kaum war die Klage auf Einstweilige Verfügung in der Steiermark publik geworden, machte die StGKK bereits einen Rückzieher: Obwohl ihre Absicht, mit der PGA einen Vertrag abzuschließen, durch ein entsprechendes Schreiben der PGA an die steirischen PsychotherapeutInnen dokumentiert ist, erklärte der Obmann der StGKK nach der Ankündigung der Klage sofort, die StGKK beabsichtige solche Verträge gar nicht, sondern hätte nur "Anbote" einholen wollen (siehe dazu den Artikel der "Kleinen Zeitung" vom 1.2. im MEDIEN-ECHO (hier klicken). Daran wird auch wieder deutlich, daß eine entschiedene Haltung in Wien diesen auf die Vernichtung des ÖBVP und jeder Chance auf eine Gesamtvertragslösung gerichteten Vorstoß mit diesem "Vereinsvertrags-Modell" in Wien durchaus schon im Vorfeld stoppen hätte können.

Da nach den angestrebten Einstweiligen Verfügungen der Weg zu Gesamtvertragsverhandlungen wieder frei wäre und auch sofort durch entsprechende Angebote genutzt werden soll, trifft das ÖBVP-Präsidium entsprechend seinem Auftrag durch die Bundeskonferenz derzeit alle notwendigen Vorbereitungen dafür.

Eine seltsame "Informationspolitik" betreibt inzwischen bedauerlicherweise der WLP-Vorstand. Sowohl die zuletzt erschienenen "WLP-Nachrichten", als auch ein kürzlich nachgeschickter Brief des Vorstands enthalten schwerste Fehler in der Darstellung der Fakten und beinhalten nicht einmal ansatzweise die Sachinformationen, die es den Mitgliedern ermöglichen würden, sich selbst ein Urteil zu bilden. Dies betrifft sowohl falsche Informationen über die Vertragsgestaltung zwischen WGPV und WGKK, als auch falsche Angaben zur eingebrachten Klage (von der fälschlich behauptet wird, sie würde sich auf Statutenwidrigkeiten stützen) und falsche Angaben zur völlig unabhängig von dieser Frage von der Bundeskonferenz beschlossenen Mittelverteilung zwischen den Landesverbänden (entgegen den Tatsachen wird noch immer eine 40%-Kürzung des WLP-Budgets behauptet) etc. Wir werden dazu ggf. noch genauer berichten.

- ÖAGP -


Aktueller Meldungsstand: 29.1.2001

Ein Kurzbericht des ÖBVP-Präsidiums zur Bundeskonferenz des ÖBVP am 19.1.01 findet sich unter der Adresse: http://www.psychotherapie.at/oebvp/ .

Auf Anfrage und Ersuchen von Delegierten der Bundeskonferenz und Mitgliedern des WLP hat Dr. Gerhard Stemberger, Psychotherapeut in Purkersdorf und Wien und früherer WLP-Vorsitzender, einen Kommentar zu verschiedenen Statutenfragen im Zusammenhang mit der "Wiener Vereinslösung" verfaßt. Dieser Kommentar wurde auch dem WLP-Vorstand übermittelt und ist zur Veröffentlichung in den WLP-Nachrichten vorgesehen. Sie können ihn auch hier als Winword-Dokument herunterladen.


- ÖAGP -


Aktueller Meldungsstand: 23.1.2001

Auf der Bundeskonferenz des ÖBVP am 19.1. in Salzburg referierte das Präsidium nach alarmierenden Berichten aus verschiedenen Bundesländern ausführlich zur gegenwärtigen Situation in der Kassenfrage. Seit der vorangegangenen Bundeskonferenz ist es zu einer Reihe neuer Entwicklungen gekommen. Vor allem folgende Ereignisse haben eine neue Situation geschaffen:
In Wien haben die Mitglieder des WLP-Vorstandes (nach dem Rücktritt des Vorsitzenden Dr. Urban und der Kandidatenvertreterin Dr. Ernst) in ihrer Funktion als Vorstand der neugegründeten Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung einen rechtswidrigen Vereins-Vertrag mit der WGKK geschlossen (wie bereits vor ihnen der VAP). Diese Vorgangsweise des WLP-Vorstandes verstößt direkt und unmittelbar gegen die Statuten des ÖBVP und gegen die Geschäftsordnung der Bundeskonferenz. (Beide sehen explizit vor, daß jegliche Vereinbarung mit Krankenversicherungsträgern, also nicht nur ein Gesamtvertrag, der Bundeskonferenz vorgelegt werden muß und nur mit 2/3-Mehrheit der Bundeskonferenz Gültigkeit erlangen kann.)
In Niederösterreich und in der Steiermark bemühen sich hinter dem Rücken und gegen die dortigen Landesverbände nicht nur die oberösterreichische Firma PGA und der BÖP um solche Verträge: auf Betreiben des ehemaligen ÖBVP-Präsidenten Dr. Pritz (nun wieder hauptberuflich für die WGKK tätig) haben einige Leute auch für Niederösterreich einen solchen Verein gegründet (bezeichnenderweise mit der WLP-Adresse als Vereinsadresse) und in der Steiermark bemüht sich seine frühere Vize-Präsidentin Szyskowicz darum, auch dort jemanden zu finden, der/die sich für solche Spalteraktivitäten hergibt.
Angesichts dieser für den ÖBVP als Berufsvertretung existenzbedrohenden neuen Entwicklungen ist eine neue Situation eingetreten, in der es das Präsidium als seine Verpflichtung ansieht, nun sofort alle zu Gebote stehenden rechtlichen Schritte auch seitens des ÖBVP in die Wege zu leiten. Angesichts der von verschiedenen namhaften Rechtsexperten festgestellten klaren Rechtswidrigkeit dieser "Vereinslösungen" werden die Chancen, dieser Entwicklung rasch einen Riegel vorzuschieben, eher günstig beurteilt.
Damit steht nun auch die von der PRP unterstützte KlägerInnen-Gruppe nicht mehr allein in dieser äußerst wichtigen Auseinandersetzung.


Aktueller Meldungsstand: 6.1.2001

Zur aktuellen berufspolitischen Situation verweisen wir auf einen Beitrag, der in der Dezember-Ausgabe der ÖAGP-Informationen erschienen ist: Hier klicken zum Volltext dieses Beitrags.

Ohne jede Rückbindung an die Mitglieder hat inzwischen die Mehrheit des derzeitigen WLP-Vorstandes der WGKK ermöglicht, ihre Konzeption der "Vereinsverträge" in Wien in die Tat umzusetzen. Ohne Einbindung des Wiener Landesverbandes hätten die Gremien der WGKK auch dem vorbereiteten Vertrag mit dem vom BÖP gegründeten Verein praktisch nicht zustimmen können. Nach diesem "Erfolg" wird nun versucht, dieses Konzept auch in Niederösterreich durchzusetzen. Sowohl die oberösterreichische PGA als auch ein auf Betreiben des früheren ÖBVP-Präsidenten Dr. Pritz gegründeter Verein in Niederösterreich werben derzeit in Niederösterreich um InteressentInnen für eine solche Lösung. Damit soll offenbar auch der NÖLP unter Druck gesetzt werden, der sich diesen Bestrebungen bisher erfolgreich widersetzt hat.

Es geht derzeit also in aller Konsequenz darum, ob es den Kassen nun tatsächlich gelingen wird, mit diesem Konzept durchzukommen und sich damit die Gesamtvertragsverpflichtung und auch den ÖBVP als Berufsvertretung endgültig vom Hals zu schaffen. Dass sie inzwischen schon so weit damit gekommen sind, liegt einzig und allein in der Verantwortung des derzeitigen WLP-Vorstandes. Erst dessen Mitwirkung hat es den Kassen ermöglicht, diesem Konzept den Anschein einer Einigung mit der Berufsvertretung der PsychotherapeutInnen zu geben und damit auch alle ihre anderen "Vertragspartner" ins Spiel zu bringen. Geht dieses Konzept auf, bedeutet das zumindest auf lange Sicht das Aus für jegliche Bemühung um die gesetzlich vorgesehene Gesamtvertragslösung und mit großer Wahrscheinlichkeit auch das Aus für eine auch nur einigermaßen einheitliche und unabhängige berufliche Interessenvertretung der PsychotherapeutInnen.

Umso größere Bedeutung kommen nun den verschiedenen gerichtlichen Klagen zu, mit denen diesem schon so weit gediehenen Konzept ein Riegel vorgeschoben werden soll. Beachten Sie dazu bitte den Appell der KlägerInnen-Gruppe, den Sie unter dem Titel "Warum wir vor Gericht gehen!" hier einsehen können. Unterstützen bitte auch Sie diese wichtige Initiative!


Aktueller Meldungsstand: 22.06.2000

Am 21.6. fand ein erstes Kontaktgespräch zwischen dem neugewählten ÖBVP-Präsidium mit Spitzenvertretern des Hauptverbandes statt (Präsident Sallmutter, Stv. Generaldirektor Probst u.a.). Wie aus Kreisen des Präsidiums verlautet, verlief das Gespräch in sehr konstruktivem Klima und gibt Hoffnung auf eine baldige Wiederaufnahme der Gespräche über eine Bundeslösung für die Psychotherapie auf neuer Grundlage.

Das Präsidium hat der ÖAGP (wie auch an den anderen Mitgliedsvereinigungen und Landesverbänden) ein Expertenpapier zu Psychotherapie und Kassenfrage übermittelt, das Grundlageninformationen und Diskussions-Anstösse zu einigen wichtigen Fragen für die in der Berufsgruppe anstehenden Diskussionen und Entscheidungen enthält. Hier klicken zu diesem wichtigen Grundlagentext (auch in Winword-Version zum Download!).

Über den derzeitigen Stand bei den Bemühungen um eine Abwehr der im Sozialrechtsänderungsgesetz 2000 vorgesehenen Selbstbehaltsregelung für die Psychotherapie verweisen wir auf eine neue Dokumentation auf dieser WebSite - klicken Sie hier zu dieser Information!

Wir erinnern unsere Wiener KollegInnen noch einmal an die wichtige Diskussions- und Informationsveranstaltung in Wien am kommenden Dienstag, 27.6., 20 Uhr im Albert-Schweitzer-Haus! (hier klicken zur Einladung)


Aktueller Meldungsstand: 17.06.2000

Am 10.6. hat das neugewählte ÖBVP-Präsidium sein Amt angetreten. Gut vorbereitet hat es inzwischen bereits eine Reihe wichtiger Beratungen mit Vertretern der Landesverbände und Mitgliedsvereine zu den drängendsten Fragen der Berufspolitik und der Entwicklung des ÖBVP durchgeführt. In Absprache mit dem früheren Präsidium hat es auch bereits vor der offiziellen Amtsübernahme die notwendigen Aktivitäten gegen die drohende Einführung eines pauschalen Selbstbehalts für Psychotherapie im Falle eines Gesamtvertragsabschlusses in die Hand genommen (siehe Meldungsstand vom 18.5. und aktuelles Medienecho). Derzeit wird die nächste Bundeskonferenz des ÖBVP (am 1.7. in Salzburg) vorbereitet, auf der auch über die weitere Vorgangsweise in der Frage der Kassenverhandlungen beraten und die notwendigen Entscheidungen getroffen werden sollen. In den bisherigen Beratungen mit den Landesverbänden und den fachspezifischen Vereinigungen zeichnet sich bereits ein verbessertes Klima in weiten Teilen des Verbandes und ein verstärktes Bemühen darum ab, in konstruktiver Weise eine gemeinsame neue Orientierung in der gegenwärtigen schwierigen Situation zu finden.
Alle Landesverbände sind derzeit dabei, in Gesprächen mit ihren Gebietskrankenkassen deren Angebote und generell die Möglichkeiten zu sondieren, zu sinnvollen Zwischenlösungen für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung auf Landesebene zu kommen, bis die Verhandlungen auf Bundesebene neu aufgenommen und hoffentlich möglichst bald zu einem guten Ergebnis gebracht werden können. Hauptverband und Krankenkassen stehen nach wie vor in der gesetzlichen Verpflichtung zur flächendeckenden Sachleistungsvorsorge, die noch immer unerfüllt ist. Das Gesetz legt auch unmißverständlich fest, daß diese Sachleistungsvorsorge in erster Linie nicht über eigene Einrichtungen, sondern über Verträge mit den freiberuflich tätigen PsychotherapeutInnen zu bewerkstelligen ist. Und es bestimmt ebenso unmißverständlich, welche Form diese Vertragsbeziehungen ausschließlich annehmen können: entweder Gesamtvertrag mit der bescheidmäßig zugelassenen Berufsvertretung der PsychotherapeutInnen (und dies ist ausschließlich der ÖBVP) oder - was die Krankenkassen offenbar nicht wollen - über Einzelverträge zwischen dem Hauptverband und einzelnen freiberuflich tätigen PsychotherapeutInnen nach einheitlichem Muster (in beiden Fällen tritt an die Stelle des derzeitigen Kostenzuschusses für die PatientInnen von nicht vertraglich gebundenen PsychotherapeutInnen sofort die Kostenerstattung). Was immer nun an Landes-Lösungen im Gespräch ist, könnte daher nur als Zwischenschritt zur Erfüllung dieses klaren Gesetzesauftrages angesehen werden, der den Konsens mit der Berufsvertretung und eine Verbesserung der Patienten-Versorgung zur Grundlage hat. Jeder Versuch, solche Landeslösungen als Umgehung dieses Gesetzesauftrages anzulegen, die einzige bescheidmäßig anerkannte Berufsvertretung der freiberuflich tätigen PsychotherapeutInnen "auszubooten" oder andere für die Berufsgruppe unakzeptable Bedingungen zu schaffen, müßte zwangsläufig auf den heftigsten Widerstand der Berufsgruppe stoßen. In diesem Sinn wird derzeit auch ein gut koordiniertes Vorgehen auf Landes- und Bundesebene nach einheitlichen Gesichtspunkten angestrebt; gleichzeitig bemüht sich das neue Präsidium um eine konstruktive Gesprächsbasis mit den Vertretungen angrenzender Berufsgruppen (der PsychologInnen und der ÄrztInnen); diese Woche findet ein erstes Kontaktgespräch auf Bundesebene zwischen der neuen ÖBVP-Führung und dem Hauptverband statt.
Das neue Präsidium hat auch bereits klar signalisiert, dass die Zeiten der vorschnellen Entscheidungen in Grundsatzfragen über die Köpfe der Mitglieder und Mitgliedsvereine hinweg vorbei sind (ein besonders abschreckendes Beispiel stellte in der vergangenen Periode der lange geheimgehaltene Brief an den Hauptverband dar, in dem weitreichende Nebenabsprachen ohne Information auch nur der ÖBVP-Bundeskonferenz getroffen wurden). Den Landesverbänden und Mitgliedsvereinigungen wurde bereits ein Vorschlag für die Installierung einer Informations-Plattform unterbreitet, die eine schnelle und flexible Möglichkeit des raschen Informations- und Meinungsaustauschs zu allen wichtigen Fragen bietet. Die Einbeziehung der Mitglieder in die Meinungs- und Willensbildung auf allen Ebenen in diesen entscheidenden Fragen soll durchgehend wesentlich verbessert werden.
Anachronistisch mutet dagegen noch die Situation im Wiener Landesverband an. Die in anderen Teilen des Berufsverbandes deutlich spürbare Wende zu konstruktiver Zusammenarbeit und zur Bemühung um integrative gemeinsame Lösungen hat hier noch keine Entsprechung gefunden. Bekanntlich sind die Neuwahlen zum Wiener Landesvorstand sehr knapp ausgefallen und haben zu einer gemischten Zusammensetzung des Vorstands aus VertreterInnen zweier Gruppierungen geführt, die beide jeweils etwa die Hälfte der an der Wahl beteiligten Mitgliederschaft repräsentierten. Die Hoffnung, daß dies - wie auf der Landesversammlung bei der Annahme der Wahl noch betont - von allen Vorstandsmitgliedern als Auftrag zur Bemühung um Integration und Vertretung der Anliegen der gesamten Mitgliedschaft verstanden und umgesetzt würde, hat sich leider nicht erfüllt. In Stil und Inhalt wird einfach die Linie des alten Vorstandes fortgeführt und die Botschaft dieser Wahl (und der noch viel klareren Bundeswahl) ignoriert. Die mit nur zwei Personen im siebenköpfigen Vorstand vertretene "andere Hälfte" der Mitgliedschaft wird regelmäßig einfach weggestimmt. Am krassesten machte sich dies in der kürzlichen Entscheidung bemerkbar, entgegen allen bisherigen Gepflogenheiten nicht den Vorsitzenden, die Kassierin und die Kandidatenvertreterin im WLP-Vorstand als Delegierte zur Bundeskonferenz zu entsenden, sondern anstelle des gewählten Vorsitzenden die gerade abgewählte frühere Vorsitzende, die dem Vorstand gar nicht mehr angehört. Auch die frühere Linie, wichtige Entscheidungen (z.B. jetzt über die Linie für die Gespräche mit der WGKK und über die Zusammensetzung des WLP-Teams, das diese Gespräche führen soll) nicht mit den Mitgliedern zu beraten, geschweige denn, an ihren Auftrag zu binden, wird nahtlos fortgesetzt. Das Anliegen, zu solch wichtigen und eben auch kontroversiellen Fragen Landesversammlungen durchzuführen, hat bei diesem Umgang mit den Mehrheitsverhältnissen im Vorstand keine Chance.
Diese untragbare Situation hat nun auch dazu geführt, daß zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung über die aktuelle Lage und die weitere Vorgangsweise in der Kassen-Frage nicht vom WLP-Vorstand, sondern von der "Demokratischen Initiative" (unterstützt von der AQA) eingeladen wird: Dienstag, 27.6.2000, 20h im Albert-Schweitzer-Haus - hier klicken zur Einladung.


Aktueller Meldungsstand: 18.05.2000

Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Gesetzesänderung vor, mit der für Psychotherapie - bei Bestehen eines Gesamtvertrages - ein 20-prozentiger Selbstbehalt eingeführt werden soll (neue Bestimmung im ASVG - Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz). Während nach starken öffentlichen Protesten von der ursprünglichen Absicht, auch für die Inanspruchnahme niedergelassener Ärzte Selbstbehalte einzuführen, Abstand genommen wurde, ist in der Gesetzesreform (öffentlich unbeachtet) die Einführung des Selbstbehalts für Psychotherapie (und auch für die psychologische Diagnostik) nach wie vor vorgesehen.
Das neugewählte ÖBVP-Präsidium hat es übernommen, für den ÖBVP im Begutachtungsverfahren zu diesem Gesetzesvorhaben Stellung zu nehmen. Die gesetzliche Festlegung dieses Selbstbehalts für den Bereich der Psychotherapie in der vorgesehen Form wird darin klar abgelehnt. Klicken Sie hier zum Volltext der Stellungnahme des neuen ÖBVP-Präsidiums gegen den vorgesehenen gesetzlichen Selbstbehalt bei Psychotherapie!

In mehreren Bundesländern wurden inzwischen von den Landesverbänden erste Sondierungsgespräche mit den jeweiligen Gebietskrankenkassen aufgenommen, um über Übergangsmodelle für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung bis zu einer späteren Gesamtvertragslösung zu beraten. Eine möglichst rasche Koordinierung dieser Gespräche wird im Interesse der Sache bald dringlich werden.

Aus dem Wiener Landesverband verlautet, daß ein erstes Sondierungsgespräch mit VertreterInnen der WGKK durchaus konstruktiv verlief. Die Vorstellungen der WGKK gehen in etwa in folgende Richtung: Im Falle der Umsetzung des nun gescheiterten Gesamtvertrages wären auf Wien 150 Vertragstherapeuten-Stellen mit einer Gesamtkapazität von etwa 150.000 Patientenstunden im Jahr entfallen. Nachdem dieser Gesamtvertrag nun nicht zustandekommt, ist es das Ziel der WGKK, diese Behandlungskapazität über Vereinbarungen mit bestehenden oder zu diesem Zweck neu zu schaffenden Vereinigungen/Gesellschaften (sogenannte "Vereinsverträge") bereitzustellen.

Neben den kasseneigenen Einrichtungen (z.B. Ambulatorium Mariahilferstraße) gäbe es dann also noch einige andere Einrichtungen/Vereinigungen, über die man voll kassenfinanzierte Psychotherapie erhalten kann. Es gibt bereits seit längerem in verschiedenen Bundesländern solche Vereinsmodelle, die sich in der Konzeption allerdings z.T. wesentlich unterscheiden. Es wird also sorgfältig zu prüfen sein, für welche Variante der Berufsverband in Wien eintritt.
Die WGKK ließ jedenfalls aus nachvollziehbaren Gründen eine Präferenz dafür erkennen, nicht mit einer Vielzahl kleiner Institute und Vereine die angestrebte Kapazität zu erreichen, sondern mit leistungsfähigen Partnern, die auch entsprechende Kapazitäten organisieren können. In diesem Sinn ist der WLP für die WGKK auch einer der wichtigsten Ansprechpartner bei der Suche nach entsprechenden Lösungen. (Es versuchen derzeit auch noch verschiedene andere Vereinigungen, diesbezüglich mit der WGKK ins Gespräch zu kommen, so unter anderem auch der BÖP).
Die Vorstellungen der WGKK gehen nicht dahin, daß die angestrebten 150.000 Patientenstunden sich in Analogie zum verworfenen Gesamtvertragskonzept auf 150 PsychotherapeutInnen verteilen sollen/müssen. Im Rahmen solcher Vereinsmodelle wäre durchaus auch eine breitere Aufteilung denkbar (also mehr Personen mit kleineren Stundenkontingenten).
Die anvisierte Kapazität von 150.000 Patientenstunden entspricht einer Versorgung von etwa 5.000-6.000 Psychotherapiebedürftigen. Die Gesamtzahl der tatsächlich Psychotherapiebedürftigen in Wien wird vom ÖBIG auf ca. 80.000 geschätzt, von denen allerdings aufgrund verschiedener, unter anderem finanzieller Barrieren größere Anteile derzeit keinen Zugang zur Psychotherapie finden. Dennoch kann auch bei vorsichtiger Schätzung davon ausgegangen werden, daß die anvisierte Behandlungskapazität nicht mehr als vielleicht ein Fünftel des derzeit künstlich gedämpften Psychotherapiebedarfs abdecken würde. Die Mehrheit der Psychotherapiebedürftigen wäre also auch nach diesem Modell weiterhin auf die Psychotherapie nach dem Zuschuß-Modell angewiesen. Die WGKK äußert auch keine Absicht, an diesem in der Satzung festgelegten Zuschuß etwas zu ändern.

Natürlich tauchen auch wieder die berüchtigten "Kriterien" für die Auswahl jener PsychotherapeutInnen auf, die an solchen Vereinsmodellen beteiligt sein könnten. Der erste wesentliche Unterschied zur Umsetzung des gescheiterten Gesamtvertrages wäre hier allerdings, daß dies dann nur Auswahlkriterien für die beteiligten PsychotherapeutInnen wären, während alle anderen PsychotherapeutInnen in ihrer Tätigkeit davon nicht beeinträchtigt wären, da diese Verträge für sie keinerlei Verbindlichkeit hätten. Da es allerdings wesentlich sinnvollere Auswahl- und Steuerungskriterien im Rahmen eines solchen regionalen Basisversorgungsmodells gibt, wird es an den weiteren Gesprächen liegen, dazu attraktive Alternativen vorzulegen.

- ÖAGP -

Frage, Kommentar, Diskussionsbeitrag dazu per e-mail an die ÖAGP


Aktueller Meldungsstand: 16.05.2000

Der fulminante Wahlerfolg der Opposition bei den ÖBVP-Präsidiumswahlen fand in den Medien große Beachtung (siehe Medien-Echo). Daß damit die große Mehrheit der ÖBVP-Mitglieder ein klares Signal gegen den bisherigen Kurs in den Kassenvertragsverhandlungen und gegen die bisherigen Führungsmethoden im Verband gegeben hat, wurde allerdings von den Medien offenbar besser verstanden als von führenden RepräsentantInnen dieses bisherigen Kurses:
Seltsamerweise auf der Internetseite des Wiener Landesverbandes "WLP aktuell"erschien gestern eine Stellungnahme von Dr. Fiegl zur "Situation zum Gesamtvertrag". Ein Zusammenhang dieser Stellungnahme mit dem WLP geht daraus nicht hervor. Wie aus zuverlässiger Quelle verlautet, handelt es sich bei dieser Stellungnahme um einen der in den letzten Monaten zur Routine gewordenen Alleingänge der derzeitigen Leiterin des Kassenverhandlungsteams ohne jegliche Rücksprache oder Abstimmung mit dem von der Bundeskonferenz eingesetzten kleinen und großen Verhandlungsteam. Entgegen dem eindeutigen Beschluß der Generalversammlung erfolgte auch keinerlei Abstimmung dieser Stellungnahme mit dem neugewählten Präsidium.
Aus dem Inhalt der Stellungnahme geht hervor, daß die Vorstände von WLP, OOeLP, SLP, VLP und StLP an Hauptverbands-Präsident Sallmutter einen Brief mit der Forderung nach Umsetzung des abgelehnten Gesamtvertragsentwurfs "zumindest in diesen fünf Bundesländern" (also Wien, Oberöstereich, Salzburg, Vorarlberg und Steiermark) gerichtet haben. In wessen Auftrag dies erfolgte, ist nicht ersichtlich. Zumindest in Wien hat es weder für die drei befürwortenden Delegiertenstimmen des WLP bei der Bundeskonferenz, noch für eine Umsetzung dieses verfehlten Vertragskonzepts in Wien je einen Mitgliederauftrag gegeben. Die inzwischen eingetretenen Veränderungen (Ablehnung durch den Hauptverband, Mitgliedervotum bei den Präsidiumswahlen) sind zudem so weitreichend, daß auch keine Berufung auf die Bundeskonferenz mehr möglich ist, die über diese neue Situation überhaupt noch nicht beraten hat.
Das Anliegen des kolportierten Briefes der genannten 5 Landesvorstände geht auch an der Sachlage völlig vorbei: Ein derartiger Vertrag mit einem "Rumpf-Geltungsbereich" wäre kein Gesamtvertrag mehr, wie ihn das ASVG unmißverständlich fordert; da das auch weitreichende Rechtsfolgen für die "ausgenommenen" Kassen hätte, ist dafür auch keine Zustimmung des Hauptverbandes zu erreichen; die "Ausnahme" von etwa der Hälfte des für einen Gesamtvertrag geforderten Geltungsbereichs wäre zudem eine so weitreichende Vertragsänderung, daß alle bisherigen Beschlüsse der Bundeskonferenz hinfällig wären und für eine rechtsgültige Zustimmung der gesamte Beschluss-Vorgang in der Bundeskonferenz neu angesetzt werden müßte.
Denkmöglich wären allenfalls, daß bis zur Einlösung des Gesetzesauftrages, einen Gesamtvertrag abzuschließen, als Grundlage für interimistische Übergangslösungen in den Ländern (z.B. in Form von "Vereinsmodellen") das nun abgelehnte Konzept des Gesamtvertrages herangezogen würde. Dies würde etwa bedeuten, daß ein Landesverband einen Versorgungsverein gründet, der mit der zuständigen Gebietskrankenkasse einen Vertrag über ein bestimmtes Quantum an Psychotherapiestunden "auf Krankenschein" schließt, und dabei die berüchtigten "Kriterien" des Gesamtvertragsentwurfs als Anstellungs- oder Mitarbeitsvoraussetzung für die daran beteiligten PsychotherapeutInnen in den Vertrag aufnimmt. Damit hätte dieser Verein dann nach diesen unsachlichen Kriterien ausgewählte PsychotherapeutInnen als MitarbeiterInnen; die übrigen PsychotherapeutInnen wären von diesen privatvertraglichen Kriterien nicht betroffen und würden wie bisher weiterarbeiten (Zuschuß für ihre KlientInnen, da nach wie vor kein Gesamtvertrag; allenfalls PatientInnen-Klage auf Kostenerstattung statt Zuschuß).
Warum sich der ÖBVP oder die Landesverbände allerdings darauf einlassen sollten, den Gebietskrankenkassen ein nachgewiesenermaßen völlig untaugliches Konzept für die Übergangslösungen in den Ländern anzubieten, statt sich an tauglichen und sachlich sinnvollen Übergangslösungen wie etwa am "Tiroler Modell" zu orientieren, ist in keiner Weise nachvollziehbar.
Der ganze Vorgang unterstreicht jedenfalls noch einmal deutlich, wie dringlich ein überlegterer Umgang mit diesen Fragen im ÖBVP ist, wie ihn das inzwischen mit überwältigender Mehrheit gewählte neue Präsidium schon vor seiner Wahl vorgeschlagen hat (hier klicken zur Stellungnahme des Teams Dr. Aull "Auf neuen Wegen zum Gesamtvertrag").

Wie die "Plattform Rechtshilfe Psychotherapie" (PRP) mitteilt, wird diese Initiative weiterbestehen, da es bei allen nun denkbaren Zukunfts-Szenarien für PsychotherapeutInnen wie auch für KlientInnen sicherlich Bedarf an Rechtsberatung und Rechtshilfe geben wird. Auf der PRP-Homepage wird dazu noch Stellung genommen werden.

Nach monatelanger Weigerung, auf der ÖBVP-Homepage andere als vertragsbefürwortende Stellungnahmen und Diskussionsbeiträge zuzulassen, hat die ÖBVP-Homepage neuerdings nun doch ein Diskussionsforum auf dieser Website eingerichtet: http://f22.parsimony.net/forum40582/.
Unter anderem beschwert sich dort ein Psychotherapie-Klient darüber, daß sein Ersuchen an den bisherigen ÖBVP-Präsidenten Dr. Pritz um Unterstützung bei einer von ihm eingebrachten Patientenklage "nicht einmal ignoriert" wurde.

- ÖAGP -


Aktueller Meldungsstand: 06.05.2000

Einen überwältigenden Wahlerfolg verzeichneten die KandidatInnen der von der AQA getragenen Opposition bei der Präsidiumswahl im ÖBVP. Bei der heutigen Generalversammlung des ÖBVP in Wien wurde das Ergebnis der erstmals in Form einer Briefwahl durchgeführten Wahlen präsentiert. Die Wahlbeteiligung lag mit 1413 Stimmen, davon 1385 gültigen Stimmen, sehr hoch (über 50 % der Mitglieder). Alle KandidatInnen der von Dr. Margret Aull und Dr. Eva Mückstein angeführten Liste wurden gewählt - großteils mit Mehrheiten in der Nähe der 2/3-Mehrheit.

Die Wahlergebnisse im Einzelnen:

Präsidentin: Dr. Margret Aull mit 881 Stimmen gewählt (Dr. Elisabeth Sprinz 497)
Vizepräsidentin: Dr. Eva Mückstein mit 840 Stimmen gewählt (Dr. Traudl Szyszkowitz 536)
Schriftführer: DDr. Alfred Oppolzer mit 838 Stimmen gewählt (Dr. Michael Ertl 538)
Kassier: Johannes Rudnik mit 768 Stimmen gewählt (Dr. Christina Gollner 600)
Kandidatenvertreterin: Franziska Weidinger mit 781 Stimmen gewählt (Dr. Wolfgang Gombas 586)

Die Generalversammlung beschloß, daß die Amtsübergabe an das neue Präsidium (statutengemäß ein bis zwei Monate nach der Wahl) zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also am 10. Juni 2000 erfolgen soll.
Weiters wurde beschlossen, daß das noch im Amt befindliche Präsidium bis zur Amtsübergabe politisch wirksame Maßnahmen nur noch in Übereinkunft mit dem neugewählten Präsidium treffen kann.
Für die 3-köpfige Wahlkommission für die nächsten Wahlen kandidierten Dr. Wolfgang Gombas, Hans Mauder, Judith Rupp und Konrad Wirnschimmel. Gewählt wurden Gombas, Rupp, Wirnschimmel.

Das gewählte neue Präsidiumsteam wie auch die KandidatInnen des Teams um Dr. Sprinz dankten Ihren WählerInnen für ihre Unterstützung.

Das Wahlergebnis zeigt unmißverständlich den Willen der großen Mehrheit der Mitgliedschaft zu einer demokratischen Wende im ÖBVP und die deutliche Unterstützung des von der "Arbeitsgruppe Qualifizierte Alternative im ÖBVP" (AQA) vorgeschlagenen und getragenen Kurses in der umstrittenen Frage der Kassenverhandlungen.

- ÖAGP -


Aktueller Meldungsstand: 26.04.2000

Einen vorläufigen Schlußpunkt unter ein fachlich, rechtlich und versorgungspolitisch verfehltes Gesamtvertragskonzept setzte die Abstimmung der entscheidungsbefugten Gremien des Hauptverbandes am 25.4.: Der zur Beschlußfassung vorliegende Vertragsentwurf erhielt mit nur 17 Pro-Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit.

Der Hauptverband teilt dazu am 26.4. in einer OTS-Presseaussendung lakonisch mit:

"Der Abschluss eines österreichweiten Vertrages mit dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) fand in der gestrigen Verbandskonferenz, dem zuständigen Entscheidungsgremium der Sozialversicherung, nicht die notwendige Mehrheit von 19 Stimmen.
Die Gründe für die Ablehnung jener Mitglieder der Verbandskonferenz, die dagegen gestimmt haben, waren unterschiedlich. Während einzelne sich auf bereits bestehende Versorgungsstrukturen bezogen haben, haben andere primär auf die ungeklärte Finanzsituation der Krankenversicherung verwiesen.
Zur Sicherstellung der Versorgung der Menschen mit Psychotherapie auf Krankenschein wird die österreichische Sozialversicherung bestehende Versorgungsstrukturen weiter intensivieren. Insbesondere geht es um vertragliche Vereinbarungen mit Vereinen, die Psychotherapie auf Krankenschein sicherstellen."

17 Stimmen waren für den Abschluß des vorliegenden Gesamtvertrages abgegeben worden:
- Wiener Gebietskrankenkasse
- NÖ Gebietskrankenkasse
- OÖ Gebietskrankenkasse
- Steirische Gebietskrankenkasse
- Salzburger Gebietskrankenkasse
- Kärntner Gebietskrankenkasse
- Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
- mehrere Betriebskrankenkassen.

5 Stimmen waren gegen den Gesamtvertrag abgegeben worden:
- Beamtenversicherungsanstalt (BVA)
- Bauernkrankenkasse (2 Stimmen)
- Tiroler Gebietskrankenkasse
- Vorarlberger Gebietskrankenkasse

Die Burgenländische Gebietskrankenkasse war bei der Sitzung nicht anwesend.

- ÖAGP -


Aktueller Meldungsstand: 13.04.2000

In einem zur Internetveröffentlichung freigegebenen Brief an ÖBVP-Verhandlungsleiterin Dr. Fiegl protestiert das IGWien (Institut für Integrative Gestalttherapie Wien, Mitgliedsverein des ÖBVP) am 12.4. entschieden gegen die Weigerung von Dr. Fiegl und Dr. Pritz, den ÖBVP-Bundeskonferenz-Delegierten den Brief vorzulegen, der die bisher verschwiegenen Nebenabsprachen zum Gesamtvertragsentwurf enthält. Klicken Sie hier zum Brief des IGWien!

Es wird damit immer klarer, daß das statutengemäß zur Entscheidung über Gesamtvertragsfragen berechtigte und verpflichtete Organ des ÖBVP, die Bundeskonferenz, über maßgebliche Inhalte des Verhandlungsergebnisses in verantwortungsloser Weise im Dunkeln gelassen wurde. Die Zustimmung der Bundeskonferenz am 12.2.2000 zum Verhandlungsergebnis kam damit irregulär zustande und wird einer rechtlichen Prüfung auf ihre Rechtswirksamkeit nicht standhalten. Die auf solche Weise allenfalls zustandekommenden Unterschriften unter Vereinbarungen mit dem Hauptverband werden die Tinte nicht wert sein, mit der sie geschrieben sind.
Dabei ist diese Irreführung der Bundeskonferenz offensichtlich nicht dem von der Bundeskonferenz eingesetzten Verhandlungsteams als solchem anzulasten. Schon seit längerem wird auch dieses eingesetzte Verhandlungsteam von Dr. Fiegl und Dr. Pritz nicht mehr zur Gänze in die Verhandlungen und Absprachen mit dem Hauptverband einbezogen und darüber informiert.
Da auch dem Hauptverband inzwischen klargeworden ist, daß sehr zweifelhaft ist, ob Absprachen und Vereinbarungen mit den genannten handelnden Personen seitens des ÖBVP innerhalb des ÖBVP überhaupt gedeckt sind, ist es auch mehr als fraglich, ob bei der in den nächsten Tagen bevorstehenden Hauptverbands-Sitzung tatsächlich die verschobene Entscheidung über den Gesamtvertrag fallen wird (zur kontroversiellen Haltung der verschiedenen Krankenkassen hier zu den aktuellen Medienberichten klicken). Wahrscheinlicher ist, daß auch der Hauptverband vorerst das Ergebnis der ÖBVP-Präsidiums-Wahlen abwarten wird.
Zu diesen Wahlen ist inzwischen ein Aufruf zu einer demokratischen Wende im ÖBVP erschienen (hier klicken zum Aufruf).

- ÖAGP -


Aktueller Meldungsstand: 05.04.2000

Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) veröffentlichte ein Protokoll über den Informationsabend seiner Sektion Psychotherapie mit KassenvertreterInnen vom 22.3.
Dieses Protokoll kann unter http://www.boep.or.at/html/news_pth_gesetz02.htm eingesehen werden.
Aufschlußreich sind darin unter anderem die Ausführungen zu den Anforderungen, die die Kassen an die Falldarstellungen nach den Varianten B und C stellen, insbesondere hinsichtlich der "regelmäßigen Kooperation mit medizinischen Einrichtungen und niedergelassenen Ärzten". Dazu heißt es im Protokoll:

"Folgende Informationen müssen in der Falldarstellung enthalten sein:
Geschlecht; Alter; Zuweiser; Zuweisungsgrund; Kooperation mit dem betreuenden Arzt (namentliche Nennung des Arztes, Intervalle, medikamentöse Einstellung etc.); Zeitraum der Therapie; Therapiemethode; Setting; Stundenanzahl; Beschreibung des Falles mit Symptomatik und Diagnose (Name des diagnostizierenden Psychologen, falls zur Diagnostik überwiesen wurde); Krankenhausaufenthalte; Anamnese in Zusammenhang mit der Störung; die Ausgangssituation des Patienten im sozialen Bereich; Therapieziel des Patienten sowie des Therapeuten; Verlauf der Therapie in Kurzform; Veränderungen, die durch die Psychotherapie eingetreten sind aus Sicht des Patienten sowie des Therapeuten; Grund für das Ende der Therapie."


Aktueller Meldungsstand: 02.04.2000

Seit dem "Verhandlungsabschluß" im September 1999 kursierte die unbestätigte Information, daß neben dem eigentlichen Vertragstext eine Nebenabsprache existiere, daß beide Vertragsparteien auf Rechtsmittel gegen rechtlich fragwürdige Vertragsinhalte und -ziele verzichten und solche auch nicht unterstützen und gemeinsam eine Gesetzesänderung anstreben würden, wenn von anderer Seite Rechtsmittel ergriffen würden. Dr. Pritz und Dr. Fiegl haben dies auf Anfrage immer wieder bestritten.
Nachdem sich die Hinweise auf die Existenz solcher Nebenabsprachen in letzter Zeit immer mehr verdichteten, wurden von der Fachspezifika-Konferenz und anderen ÖBVP-Gremien neuerlich entsprechende Anfragen an das ÖBVP-Präsidium und das Kassenteam gerichtet. Was bisher geleugnet wurde, wird nun von Dr. Pritz zugegeben: Es gibt zumindest einen Brief von Dr. Pritz und Dr. Fiegl an den Hauptverband mit solchen Inhalten. Bezeichnenderweise soll er den ÖBVP-Gremien erst zur Verfügung gestellt werden, nachdem Frau Dr. Schwarzinger (Rechtsberaterin des Kassenteams) Erläuterungen dazu verfaßt hat, was sich inzwischen schon wieder einige Zeit verzögert hat.

Damit zeigt sich:
1) Der ÖBVP-Bundeskonferenz wurden bei ihren Abstimmungen über die Vertragsannahme entscheidende Informationen nicht zugänglich gemacht.
2) Die in mehreren Rechtsgutachten festgestellte Rechts- und Sittenwidrigkeit des Verhandlungsergebnisses wird nun indirekt auch durch diese Nebenvereinbarungen bestätigt: Wäre dem nicht so, müßten die Vertragspartner bei Inanspruchnahme der Gerichte auch nicht im nachhinein versuchen, durch Gesetzesänderungen diese Ergebnisse nachträglich zu "legalisieren".

Die unabhängige "Plattform Rechtshilfe Psychotherapie" (PRP) hielt inzwischen ihre sehr gut besuchte Gründungsversammlung ab. Über 70 PsychotherapeutInnen nahmen an der Veranstaltung teil, der Plattform liegen bereits mehr als 200 Unterstützungserklärungen vor. Zur Information über die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten und zur Planung der weiteren Schritte wird am eine weitere Veranstaltung der PRP stattfinden. Nähere Informationen zur Plattform auf der PRP-Homepage (hier klicken).

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Aktueller Meldungsstand: 29.03.2000

Die Ordentliche Landesversammlung des WLP am 28.3. war naturgemäß vom bestimmenden berufspolitischen Thema der letzten Monate, der Auseinandersetzung um die Kassenvertrags-Verhandlungen geprägt. Zwei Gruppierungen (zusätzlich eine davon unabhängige weitere Kandidatin) stellten sich zur Wahl für den neuen Landesvorstand: zum einen der Kern des alten Vorstandes, ergänzt um drei neue Mitglieder, die sich als VertreterInnen einer Linie der Verteidigung und Fortsetzung der bisherigen Vorstandspolitik und der bisherigen Haltung in der Kassenvertragsfrage präsentierten; zum anderen die Gruppierung "Demokratische Initiative im WLP", die sich vor allem die Beendigung der als undemokratisch kritisierten Praktiken des bisherigen Vorstandes im Zusammenhang mit den Kassenvertragsverhandlungen zum Ziel setzte.
Die Diskussionen auf der Landesversammlung und die anschließenden Wahlen zeigten, daß sich beide Gruppierungen auf jeweils etwa die Hälfte der repräsentierten WLP-Mitglieder stützen konnten (von etwa 1200 WLP-Mitgliedern waren etwa 200 persönlich anwesend; ein großer Teil dieser Anwesenden war auch mit Stimmdelegationen je eines weiteren Mitglieds ausgestattet, sodaß für die Wahlen etwa 330 Stimmen eingebracht wurden). Der derzeit geltende Wahlmodus führte dazu, daß sich dieses Kräfteverhältnis in der Zusammensetzung des neuen Vorstandes nicht wirklich angemessen wiederspiegelt. In einem mit großem Applaus bedachten Beitrag plädierte Dr. Bartuska noch vor Bekanntgabe des Wahlergebnisses dafür, der WLP möge sich endlich eine Wahlordnung wie in anderen Interessenvertretungen etc. geben, die eine Zusammensetzung des Vorstands nach der Stimmenstärke der antretenden Gruppierungen ermögliche, womit die Teilhabe aller vorhandenen Gruppierungen an der Führungsverantwortung, Information etc. gewährleistet wäre.

Ergebnis der Vorstandswahl
(KandidatInnen der Gruppierung des bisherigen Vorstandes sind mit BV gekennzeichnet, der "Demokratischen Initiative im WLP" mit DI)

Funktion:
Stimmen für
Stimmen für
Stimmen für
gewählt:
Vorsitzende/r
Fiegl (BV) 161
Urban (DI) 163
Dr. Egon Urban (DI)
1. Vorsitz-Stv.
Laubreuter (BV) 163
Prager (DI) 159
Heinz Laubreuter (BV)
2. Vorsitz-Stv.
Schigutt (neu für BV) 163
Brandl (DI) 132
Kerschbaumer (unabh.) 28
Dr. Anneliese Schigutt (BV)
Kassier/in
Erkinger (BV) 172
Moriz (DI) 150
DSA Ingrid Erkinger (BV)
Kandidaten-Vertr.,
Kass.Stv.

Teufelhard (neu für BV) 148
Ernst (DI) 172
Dr. Eveline Ernst (DI)
Schriftführer/in
Mauder (BV) 159
Wirnschimmel (DI) 156
Hans Mauder (BV)
Stv. Schriftführer/in
Korbel (neu für BV) 164
Baumgartner (DI) 160
Dr. Christian Korbel (BV)

Die Gewählten nahmen nach kurzer Beratung mit ihren Gruppierungen die Wahl an. Der Vorstand in der neuen Zusammensetzung wird entsprechend dem WLP-Statut seine zweijährige Funktionsperiode nach Durchführung der "Amtsübergabe" spätestens vier Wochen nach der Wahl antreten. Es wird nun am Geschick und Verantwortungsbewußtsein dieses neuen Vorstandes liegen, zu einem konstruktiven Umgang mit der Tatsache zu finden, daß es in der derzeit zentralen berufspolitischen Frage Kassenvertrag offenbar zwei etwa gleich starke Gruppierungen in der WLP-Mitgliederschaft gibt, die zu einer gemeinsamen Vorgangsweise finden müssen.
Der vom alten Vorstand bzw. seinen Buko-Delegierten verbreitete Mythos, die Wiener Mitglieder würden das Verhandlungsergebnis und die Vorgangsweise zu seiner Durchsetzung im ÖBVP eindeutig befürworten, womit die Abgabe von allen drei WLP-Delegierten-Stimmen pro Vertragsannahme bei der Bundeskonferenz gerechtfertigt worden war, hat mit dieser Landesversammlung jedenfalls eine deutliche Korrektur erfahren. Daß gerade die Verhandlungsleiterin des ÖBVP, Frau Dr. Fiegl, das Ziel ihrer Wiederwahl als WLP-Vorsitzende verfehlte, und an ihrer Stelle ein deklarierter Vertragskritiker und AQA-Gründungsmitglied zum WLP-Vorsitzenden gewählt wurde, und dies fünf Tage, nachdem auch der derzeitige ÖBVP-Präsident und Hauptbefürworter der Vertragsannahme, Dr. Pritz, das Ziel seiner Wiederwahl als ÖAGG-Generalsekretär verfehlte, sind klare Hinweise darauf, daß die bisherigen Darstellungen der Meinungs- und Willensbildung im ÖBVP in der Öffentlichkeit und gegenüber dem Hauptverband durch ÖBVP- und bisherige WLP-Führung grob verzerrt waren. Das Wahlergebnis sollte jedenfalls all jenen KollegInnen eine Ermutigung sein, deren Stimme in den letzten Monaten von der Führung konsequent ignoriert wurde und deren Interessen achselzuckend übergangen wurden. Es bestehen damit auch gute Aussichten, daß die bevorstehenden ÖBVP-Präsidiumswahlen diesen Trend fortsetzen und bestärken werden.

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Aktueller Meldungsstand: 23.03.2000

Am 22.3. fand ein Sektionsabend der Sektion Psychotherapie des BÖP (Berufsverband Österreichischer PsychologInnen) zum Kassenvertrag statt. Als Auskunftsperson seitens des Hauptverbandes nahm daran Herr Dr. Scholz teil, seitens der Wiener Gebietskrankenkasse Frau Dr. Zissler.
Dr.Scholz wies auf einige Probleme hin, die derzeit ein tatsächliches Zustandekommen des Vertrages noch nicht als völlig gesichert erscheinen lassen. Er bemerkte, daß der Hauptverband sich vor allem an der Resolution der letzten BUKO gestoßen habe (hier klicken zum Text der Resolution). Diese Resolution sei "rechtlich als gefährlich zu bewerten", u.a. da die Formulierung der "Sittenwidrigkeit" des Gesamtvertrages in der Resolution eine Mentalreservation darstelle. Wenn ein Vertragsteil einem Vertrag zustimme, von dem er zugleich behaupte, er sei sittenwidrig, sei der Vertrag rechtlich sehr angreifbar. Dr.Scholz betonte dann mehrmals, die Resolution sei auf die Einwendungen des Hauptverbandes hin "formal" von Dr. Pritz und Dr. Fiegl zurückgenommen worden: "Die Statuten des ÖBVP würden das erlauben". (Dr. Scholz dazu kopfschüttelnd, es wäre für ihn ja eigentlich absurd, als Landesverband zuerst einstimmig einer Resolution zuzustimmen und sie dann wieder zurückzunehmen ....)
Innerhalb des ÖBVP gebe es eine starke Opposition, die AQA, aber damit müsse man halt leben.
Falls Tirol und Vorarlberg weiterhin dem Vertrag nicht zustimmten (Vlbg. übrigens nicht nur aus finanziellen Gründen, wie verschiedentlich behauptet, sondern auch, weil die flächendeckende Versorgung mit Kassenstellen nicht gesichert sei), gerate der Hauptverband in die Rolle eines Bittstellers gegenüber dem ÖBVP, ob dieser solchen neuen Rahmenbedingungen überhaupt zustimmen würde. Wenn die Krankenversicherung der Bauern bei ihrer Ablehnung des Gesamtvertrages bleibe, würde für die Bauern - trotz Gesamtvertrag - weitherhin die 300-Schilling-Regelung gelten.
Solange jedoch keine große Kassa, wie z.B. die Niederösterreichische GKK, vom Vertrag abspringe, sieht es Dr.Scholz allerdings für sehr unwahrscheinlich an, daß der Vertrag von Seiten des Hauptverbandes nicht zustandekomme.
Der ÖBVP habe bereits eine Umfrage unter den Mitgliedern gemacht, wieviele einen Vertrag nehmen würden. Es seien dzt. 200. Ohne Tirol und Vorarlberg müßten es knappe 400 sein.
Komme der Vertrag nicht zustande, bleibe für alle natürlich die Zuschußregelung mit den ATS 300.- aufrecht.
Neuerlich bestätigt wurde von den Krankenkassen-Vertretern, daß als Suchtdiagnosen nur substanzgebundene Süchte anerkannt würden, also nicht die Bulimie und andere Eß-Störungen. Die Bulimie werde nur bei den Kinder- und JugendlichentherapeutInnen unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet, da in deren Bereich Psychosen-Diagnosen kaum vorkämen. Dies sei so zwischen Hauptverband und Dr.Pritz und Dr.Fiegl vereinbart.

Wohl nicht ganz unbeeinflußt von den Vorgängen im ÖBVP rund um die Kassenverhandlungen verlief auch die Neuwahl des Vorstandes des ÖAGG bei der ÖAGG-Generalversammlung am 19.3. in Goldegg. Dr. Pritz, der dabei erneut als ÖAGG-Generalsekretär kandidierte, wurde als einziges Vorstandsmitglied nicht wiedergewählt, da weniger als die Hälfte der Stimmen für ihn abgegeben wurden. Er bleibt den statutarischen Bestimmungen entsprechend vorläufig trotzdem interimistisch in der Funktion des Generalsekretärs, da es keine Gegenkandidatur gab. Allerdings beschloss die Generalversammlung zugleich, dass die Funktion des Präsidenten/der Präsidentin des ÖBVP und des Generalsekretärs/der Generalsekretärin des ÖAGG als grundsätzlich unvereinbar anzusehen sind. Dieser Beschluß tritt mit 6.5. (Tag der ÖBVP-Präsidiumswahl) in Kraft.

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Aktueller Meldungsstand: 19.03.2000

Die Verbandskonferenz des Hauptverbandes am 13.3. setzte den Tagesordnungspunkt Beschlußfassung über den Gesamtvertrag wegen starker Divergenzen unter den Krankenkassen ab. Damit bleibt in der Schwebe, ob es seitens des Hauptverbandes tatsächlich zu einer Zustimmung zum vorliegenden Verhandlungsergebnis kommen wird (vgl. dazu auch die entsprechenden Medienberichte). Dementsprechend sind auch die bisherigen Aussagen zum Terminablauf hinfällig. Da erst in etwa fünf Wochen wieder eine Sitzung der Entscheidungsgremien des Hauptverbandes stattfinden wird, könnte selbst bei einer Zustimmung bei dieser Sitzung die Ausschreibung der Einzelverträge in der Zeitschrift "Soziale Sicherheit" erst im Mai erfolgen, mit einem tatsächlichen Inkrafttreten des Vertrags wäre dann vor Oktober nicht zu rechnen.
In der neuen Ausgabe der "Psychotherapie-News" (vom 14.3.2000) teilt das ÖBVP-Präsidium mit, ihm sei am 14.3. vom Hauptverband bestätigt worden, "daß von unserer Seite alle Voraussetzungen erfüllt wurden". Dies deutet darauf hin, daß das Präsidium und/oder die Verhandlungsteam-Führung des ÖBVP inzwischen wohl den vom Hauptverband geforderten Rechtsmittelverzicht und die Rücknahme der Resolution der Bundeskonferenz erklärt haben dürften (siehe dazu Meldungsstand 7.3.). Gesprächsinhalte und Schriftwechsel zwischen ÖBVP-Führung und Hauptverband werden allerdings schon seit Wochen nicht einmal mehr dem gewählten Verhandlungsteam vollinhaltlich bekanntgegeben.

Vor allem auch auf ein Aufbrechen dieser unhaltbaren undemokratischen Zustände in unserem Berufsverband ist eine ermutigende alternative Kandidatur im Wiener Landesverband für die am Dienstag, 28.3.2000, bevorstehenden Vorstandswahlen gerichtet. Die KandidatInnen der Demokratischen Alternative für den WLP-Vorstand stellen sich unter anderem auch im Internet vor: zu dieser Informationsseite HIER KLICKEN!

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