Bei einer Pressekonferenz des ÖBVP am Mittwoch, dem 7.2., gaben ÖBVP-Präsidentin Dr. Margret Aull und Vize-Präsidentin Dr. Eva Mückstein im Beisein von Rechtsanwältin Mag. Eva Plaz von der Kanzlei Prader & Plaz bekannt, daß der ÖBVP am Montag entsprechend der Ankündigung bei der letzten ÖBVP-Bundeskonferenz in Wien eine Klage gegen das rechtswidrige sogenannte "Wiener Vereinsverträge-Modell" eingebracht hat. Diese Woche werden auch in der Steiermark und in Niederösterreich vom ÖBVP im Auftrag des niederösterreichischen und des steirischen Landesverbandes Klagen auf einstweilige Verfügungen in diesen Bundesländern eingebracht. Auch die KlägerInnen-Gruppe (freiberuflich tätige PsychotherapeutInnen aus Wien und Niederösterreich) bringt demnächst ihre Klage ein.
Die nun eingebrachte Klage ist eine wettbewerbsrechtliche Klage gegen die Wiener Gebietskrankenkasse und deren beide Vertragspartnerinnen in Wien (Verein für ambulante Psychotherapie, Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung). Nicht beklagt sind die einzelnen teilnehmenden PsychotherapeutInnen (und natürlich auch weder der BÖP noch der WLP, da diese ja nicht Vertragspartner sind).
Beantragt wurde eine Einstweilige Verfügung, die es der WGKK ab sofort verbietet, mit Vereinen oder anderen juristischen Personen, die nicht Vertragseinrichtungen im Sinne des ASVG sind, Verträge über psychotherapeutische Versorgung abzuschließen; weiters der WGKK, dem VAP und der WGPV verbietet, die geschlossenen Verträge aufrechtzuerhalten (oder: über den 31.12.2001 hinaus aufrechtzuerhalten; oder über den 31.12.2002 hinaus aufrechtzuerhalten).
Eine Entscheidung des Gerichts über diese beantragte Einstweilige Verfügung kann erfahrungsgemäß in einem Zeitraum von zwischen zwei Wochen und drei Monaten erwartet werden. Wird die Einstweilige Verfügung im Sinne des Antrags erlassen, muß die WGKK die bis zur aufgetragenen Einstellung der Umsetzung der rechtswidrigen Verträge aufgelaufenen Kosten für die Therapien der einbezogenen PatientInnen und auch die aufgelaufenen Verwaltungskosten der beiden Vereinigungen natürlich trotzdem bezahlen.
Die Klage stützt sich unter anderem auf ein ausführliches Rechtsgutachten von Univ.Prof. Dr. Mazal, der darin klarlegt, daß diese Vereinsverträge rechts- und sittenwidrige Verträge zur Umgehung der Gesamtvertragsverpflichtung und Kostenerstattungspflicht der Krankenkassen darstellen und (neben ihren negativen Auswirkungen für die Mehrzahl der Psychotherapiebedürftigen) auch einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb darstellen.
Ziel dieser Klage des ÖBVP ist es, die rechtswidrige Benachteiligung des Großteils der PsychotherapeutInnen und Psychotherapiebedürftigen durch diese Modell rasch zu unterbinden, damit auch die Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Gesamtvertragsverhandlungen wiederherzustellen und den rechtmäßigen Anspruch des ÖBVP als einiger bescheidmäßig zugelassener Berufsvertretung der freiberuflichen PsychotherapeutInnen zu verteidigen.
Das Medienecho zu dieser Klage war trotz des komplizierten Sachverhalts relativ gut, wenn man von einem sehr negativen Kommentar in der "Presse" absieht - siehe MEDIEN-ECHO (hier klicken).
Daß schon die Androhung dieser Schritte im Krankenkassenbereich Wirkung gezeigt hat, macht sich derzeit bereits in der Steiermark bemerkbar. Kaum war die Klage auf Einstweilige Verfügung in der Steiermark publik geworden, machte die StGKK bereits einen Rückzieher: Obwohl ihre Absicht, mit der PGA einen Vertrag abzuschließen, durch ein entsprechendes Schreiben der PGA an die steirischen PsychotherapeutInnen dokumentiert ist, erklärte der Obmann der StGKK nach der Ankündigung der Klage sofort, die StGKK beabsichtige solche Verträge gar nicht, sondern hätte nur "Anbote" einholen wollen (siehe dazu den Artikel der "Kleinen Zeitung" vom 1.2. im MEDIEN-ECHO (hier klicken). Daran wird auch wieder deutlich, daß eine entschiedene Haltung in Wien diesen auf die Vernichtung des ÖBVP und jeder Chance auf eine Gesamtvertragslösung gerichteten Vorstoß mit diesem "Vereinsvertrags-Modell" in Wien durchaus schon im Vorfeld stoppen hätte können.
Da nach den angestrebten Einstweiligen Verfügungen der Weg zu Gesamtvertragsverhandlungen wieder frei wäre und auch sofort durch entsprechende Angebote genutzt werden soll, trifft das ÖBVP-Präsidium entsprechend seinem Auftrag durch die Bundeskonferenz derzeit alle notwendigen Vorbereitungen dafür.
Eine seltsame "Informationspolitik" betreibt inzwischen bedauerlicherweise der WLP-Vorstand. Sowohl die zuletzt erschienenen "WLP-Nachrichten", als auch ein kürzlich nachgeschickter Brief des Vorstands enthalten schwerste Fehler in der Darstellung der Fakten und beinhalten nicht einmal ansatzweise die Sachinformationen, die es den Mitgliedern ermöglichen würden, sich selbst ein Urteil zu bilden. Dies betrifft sowohl falsche Informationen über die Vertragsgestaltung zwischen WGPV und WGKK, als auch falsche Angaben zur eingebrachten Klage (von der fälschlich behauptet wird, sie würde sich auf Statutenwidrigkeiten stützen) und falsche Angaben zur völlig unabhängig von dieser Frage von der Bundeskonferenz beschlossenen Mittelverteilung zwischen den Landesverbänden (entgegen den Tatsachen wird noch immer eine 40%-Kürzung des WLP-Budgets behauptet) etc. Wir werden dazu ggf. noch genauer berichten.
- ÖAGP -
Ein Kurzbericht des ÖBVP-Präsidiums zur Bundeskonferenz des ÖBVP am 19.1.01 findet sich unter der Adresse:
http://www.psychotherapie.at/oebvp/ .
Auf Anfrage und Ersuchen von Delegierten der Bundeskonferenz und Mitgliedern des WLP hat Dr. Gerhard Stemberger, Psychotherapeut in Purkersdorf und Wien und früherer WLP-Vorsitzender, einen Kommentar zu verschiedenen Statutenfragen im Zusammenhang mit der "Wiener Vereinslösung" verfaßt.
Dieser Kommentar wurde auch dem WLP-Vorstand übermittelt und ist zur Veröffentlichung in den WLP-Nachrichten vorgesehen.
Sie können ihn auch hier als Winword-Dokument herunterladen.
- ÖAGP -
Auf der Bundeskonferenz des ÖBVP am 19.1. in Salzburg referierte das Präsidium nach alarmierenden Berichten aus verschiedenen Bundesländern ausführlich zur gegenwärtigen Situation in der Kassenfrage. Seit der vorangegangenen Bundeskonferenz ist es zu einer Reihe neuer Entwicklungen gekommen. Vor allem folgende Ereignisse haben eine neue Situation geschaffen:
In Wien haben die Mitglieder des WLP-Vorstandes (nach dem Rücktritt des Vorsitzenden Dr. Urban und der Kandidatenvertreterin Dr. Ernst) in ihrer Funktion als Vorstand der neugegründeten Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung einen rechtswidrigen Vereins-Vertrag mit der WGKK geschlossen (wie bereits vor ihnen der VAP). Diese Vorgangsweise des WLP-Vorstandes verstößt direkt und unmittelbar gegen die Statuten des ÖBVP und gegen die Geschäftsordnung der Bundeskonferenz. (Beide sehen explizit vor, daß jegliche Vereinbarung mit Krankenversicherungsträgern, also nicht nur ein Gesamtvertrag, der Bundeskonferenz vorgelegt werden muß und nur mit 2/3-Mehrheit der Bundeskonferenz Gültigkeit erlangen kann.)
In Niederösterreich und in der Steiermark bemühen sich hinter dem Rücken und gegen die dortigen Landesverbände nicht nur die oberösterreichische Firma PGA und der BÖP um solche Verträge: auf Betreiben des ehemaligen ÖBVP-Präsidenten Dr. Pritz (nun wieder hauptberuflich für die WGKK tätig) haben einige Leute auch für Niederösterreich einen solchen Verein gegründet (bezeichnenderweise mit der WLP-Adresse als Vereinsadresse) und in der Steiermark bemüht sich seine frühere Vize-Präsidentin Szyskowicz darum, auch dort jemanden zu finden, der/die sich für solche Spalteraktivitäten hergibt.
Angesichts dieser für den ÖBVP als Berufsvertretung existenzbedrohenden neuen Entwicklungen ist eine neue Situation eingetreten, in der es das Präsidium als seine Verpflichtung ansieht, nun sofort alle zu Gebote stehenden rechtlichen Schritte auch seitens des ÖBVP in die Wege zu leiten. Angesichts der von verschiedenen namhaften Rechtsexperten festgestellten klaren Rechtswidrigkeit dieser "Vereinslösungen" werden die Chancen, dieser Entwicklung rasch einen Riegel vorzuschieben, eher günstig beurteilt.
Damit steht nun auch die von der PRP unterstützte KlägerInnen-Gruppe nicht mehr allein in dieser äußerst wichtigen Auseinandersetzung.
Zur aktuellen berufspolitischen Situation verweisen wir auf einen Beitrag, der in der Dezember-Ausgabe der ÖAGP-Informationen erschienen ist: Hier klicken zum Volltext dieses Beitrags.
Ohne jede Rückbindung an die Mitglieder hat inzwischen die Mehrheit des derzeitigen WLP-Vorstandes der WGKK ermöglicht, ihre Konzeption der "Vereinsverträge" in Wien in die Tat umzusetzen. Ohne Einbindung des Wiener Landesverbandes hätten die Gremien der WGKK auch dem vorbereiteten Vertrag mit dem vom BÖP gegründeten Verein praktisch nicht zustimmen können. Nach diesem "Erfolg" wird nun versucht, dieses Konzept auch in Niederösterreich durchzusetzen. Sowohl die oberösterreichische PGA als auch ein auf Betreiben des früheren ÖBVP-Präsidenten Dr. Pritz gegründeter Verein in Niederösterreich werben derzeit in Niederösterreich um InteressentInnen für eine solche Lösung. Damit soll offenbar auch der NÖLP unter Druck gesetzt werden, der sich diesen Bestrebungen bisher erfolgreich widersetzt hat.
Es geht derzeit also in aller Konsequenz darum, ob es den Kassen nun tatsächlich gelingen wird, mit diesem Konzept durchzukommen und sich damit die Gesamtvertragsverpflichtung und auch den ÖBVP als Berufsvertretung endgültig vom Hals zu schaffen. Dass sie inzwischen schon so weit damit gekommen sind, liegt einzig und allein in der Verantwortung des derzeitigen WLP-Vorstandes. Erst dessen Mitwirkung hat es den Kassen ermöglicht, diesem Konzept den Anschein einer Einigung mit der Berufsvertretung der PsychotherapeutInnen zu geben und damit auch alle ihre anderen "Vertragspartner" ins Spiel zu bringen. Geht dieses Konzept auf, bedeutet das zumindest auf lange Sicht das Aus für jegliche Bemühung um die gesetzlich vorgesehene Gesamtvertragslösung und mit großer Wahrscheinlichkeit auch das Aus für eine auch nur einigermaßen einheitliche und unabhängige berufliche Interessenvertretung der PsychotherapeutInnen.
Umso größere Bedeutung kommen nun den verschiedenen gerichtlichen Klagen zu, mit denen diesem schon so weit gediehenen Konzept ein Riegel vorgeschoben werden soll. Beachten Sie dazu bitte den Appell der KlägerInnen-Gruppe, den Sie unter dem Titel "Warum wir vor Gericht gehen!" hier einsehen können. Unterstützen bitte auch Sie diese wichtige Initiative!
Am 21.6. fand ein erstes Kontaktgespräch zwischen dem neugewählten
ÖBVP-Präsidium mit Spitzenvertretern des Hauptverbandes statt (Präsident
Sallmutter, Stv. Generaldirektor Probst u.a.). Wie aus Kreisen des Präsidiums
verlautet, verlief das Gespräch in sehr konstruktivem Klima und gibt Hoffnung
auf eine baldige Wiederaufnahme der Gespräche über eine Bundeslösung
für die Psychotherapie auf neuer Grundlage.
Das Präsidium hat der ÖAGP (wie auch an den anderen Mitgliedsvereinigungen
und Landesverbänden) ein Expertenpapier zu Psychotherapie und Kassenfrage übermittelt,
das Grundlageninformationen und Diskussions-Anstösse zu einigen wichtigen Fragen
für die in der Berufsgruppe anstehenden Diskussionen und Entscheidungen enthält. Hier klicken zu diesem wichtigen Grundlagentext (auch in
Winword-Version zum Download!).
Über den derzeitigen Stand bei den Bemühungen um eine Abwehr der im Sozialrechtsänderungsgesetz
2000 vorgesehenen Selbstbehaltsregelung für die Psychotherapie verweisen
wir auf eine neue Dokumentation auf dieser WebSite - klicken
Sie hier zu dieser Information!
Wir erinnern unsere Wiener KollegInnen noch einmal an die wichtige Diskussions-
und Informationsveranstaltung in Wien am kommenden Dienstag, 27.6., 20 Uhr im Albert-Schweitzer-Haus!
(hier klicken zur Einladung)
Am 10.6. hat das neugewählte ÖBVP-Präsidium sein Amt angetreten.
Gut vorbereitet hat es inzwischen bereits eine Reihe wichtiger Beratungen mit Vertretern
der Landesverbände und Mitgliedsvereine zu den drängendsten Fragen der
Berufspolitik und der Entwicklung des ÖBVP durchgeführt. In Absprache
mit dem früheren Präsidium hat es auch bereits vor der offiziellen Amtsübernahme
die notwendigen Aktivitäten gegen die drohende Einführung eines pauschalen
Selbstbehalts für Psychotherapie im Falle eines Gesamtvertragsabschlusses in
die Hand genommen (siehe Meldungsstand vom 18.5. und aktuelles
Medienecho). Derzeit wird die nächste Bundeskonferenz
des ÖBVP (am 1.7. in Salzburg) vorbereitet, auf der auch über die weitere
Vorgangsweise in der Frage der Kassenverhandlungen beraten und die notwendigen Entscheidungen
getroffen werden sollen. In den bisherigen Beratungen mit den Landesverbänden
und den fachspezifischen Vereinigungen zeichnet sich bereits ein verbessertes Klima
in weiten Teilen des Verbandes und ein verstärktes Bemühen darum ab, in
konstruktiver Weise eine gemeinsame neue Orientierung in der gegenwärtigen
schwierigen Situation zu finden.
Alle Landesverbände sind derzeit dabei, in Gesprächen mit ihren Gebietskrankenkassen
deren Angebote und generell die Möglichkeiten zu sondieren, zu sinnvollen Zwischenlösungen
für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung auf Landesebene
zu kommen, bis die Verhandlungen auf Bundesebene neu aufgenommen und hoffentlich
möglichst bald zu einem guten Ergebnis gebracht werden können. Hauptverband
und Krankenkassen stehen nach wie vor in der gesetzlichen Verpflichtung zur flächendeckenden
Sachleistungsvorsorge, die noch immer unerfüllt ist. Das Gesetz legt auch unmißverständlich
fest, daß diese Sachleistungsvorsorge in erster Linie nicht über eigene
Einrichtungen, sondern über Verträge mit den freiberuflich tätigen
PsychotherapeutInnen zu bewerkstelligen ist. Und es bestimmt ebenso unmißverständlich,
welche Form diese Vertragsbeziehungen ausschließlich annehmen können:
entweder Gesamtvertrag mit der bescheidmäßig zugelassenen Berufsvertretung
der PsychotherapeutInnen (und dies ist ausschließlich der ÖBVP) oder
- was die Krankenkassen offenbar nicht wollen - über Einzelverträge zwischen
dem Hauptverband und einzelnen freiberuflich tätigen PsychotherapeutInnen nach
einheitlichem Muster (in beiden Fällen tritt an die Stelle des derzeitigen
Kostenzuschusses für die PatientInnen von nicht vertraglich gebundenen PsychotherapeutInnen
sofort die Kostenerstattung). Was immer nun an Landes-Lösungen im Gespräch
ist, könnte daher nur als Zwischenschritt zur Erfüllung dieses klaren
Gesetzesauftrages angesehen werden, der den Konsens mit der Berufsvertretung und
eine Verbesserung der Patienten-Versorgung zur Grundlage hat. Jeder Versuch, solche
Landeslösungen als Umgehung dieses Gesetzesauftrages anzulegen, die einzige
bescheidmäßig anerkannte Berufsvertretung der freiberuflich tätigen
PsychotherapeutInnen "auszubooten" oder andere für die Berufsgruppe
unakzeptable Bedingungen zu schaffen, müßte zwangsläufig auf den
heftigsten Widerstand der Berufsgruppe stoßen. In diesem Sinn wird derzeit
auch ein gut koordiniertes Vorgehen auf Landes- und Bundesebene nach einheitlichen
Gesichtspunkten angestrebt; gleichzeitig bemüht sich das neue Präsidium
um eine konstruktive Gesprächsbasis mit den Vertretungen angrenzender Berufsgruppen
(der PsychologInnen und der ÄrztInnen); diese Woche findet ein erstes Kontaktgespräch
auf Bundesebene zwischen der neuen ÖBVP-Führung und dem Hauptverband statt.
Das neue Präsidium hat auch bereits klar signalisiert, dass die Zeiten der
vorschnellen Entscheidungen in Grundsatzfragen über die Köpfe der Mitglieder
und Mitgliedsvereine hinweg vorbei sind (ein besonders abschreckendes Beispiel stellte
in der vergangenen Periode der lange geheimgehaltene Brief
an den Hauptverband dar, in dem weitreichende Nebenabsprachen ohne Information
auch nur der ÖBVP-Bundeskonferenz getroffen wurden). Den Landesverbänden
und Mitgliedsvereinigungen wurde bereits ein Vorschlag für die Installierung
einer Informations-Plattform unterbreitet, die eine schnelle und flexible Möglichkeit
des raschen Informations- und Meinungsaustauschs zu allen wichtigen Fragen bietet.
Die Einbeziehung der Mitglieder in die Meinungs- und Willensbildung auf allen Ebenen
in diesen entscheidenden Fragen soll durchgehend wesentlich verbessert werden.
Anachronistisch mutet dagegen noch die Situation im Wiener Landesverband an. Die
in anderen Teilen des Berufsverbandes deutlich spürbare Wende zu konstruktiver
Zusammenarbeit und zur Bemühung um integrative gemeinsame Lösungen hat
hier noch keine Entsprechung gefunden. Bekanntlich sind die Neuwahlen zum Wiener
Landesvorstand sehr knapp ausgefallen und haben zu einer gemischten Zusammensetzung
des Vorstands aus VertreterInnen zweier Gruppierungen geführt, die beide jeweils
etwa die Hälfte der an der Wahl beteiligten Mitgliederschaft repräsentierten.
Die Hoffnung, daß dies - wie auf der Landesversammlung bei der Annahme der
Wahl noch betont - von allen Vorstandsmitgliedern als Auftrag zur Bemühung
um Integration und Vertretung der Anliegen der gesamten Mitgliedschaft verstanden
und umgesetzt würde, hat sich leider nicht erfüllt. In Stil und Inhalt
wird einfach die Linie des alten Vorstandes fortgeführt und die Botschaft dieser
Wahl (und der noch viel klareren Bundeswahl) ignoriert. Die mit nur zwei Personen
im siebenköpfigen Vorstand vertretene "andere Hälfte" der Mitgliedschaft
wird regelmäßig einfach weggestimmt. Am krassesten machte sich dies in
der kürzlichen Entscheidung bemerkbar, entgegen allen bisherigen Gepflogenheiten
nicht den Vorsitzenden, die Kassierin und die Kandidatenvertreterin im WLP-Vorstand
als Delegierte zur Bundeskonferenz zu entsenden, sondern anstelle des gewählten
Vorsitzenden die gerade abgewählte frühere Vorsitzende, die dem Vorstand
gar nicht mehr angehört. Auch die frühere Linie, wichtige Entscheidungen
(z.B. jetzt über die Linie für die Gespräche mit der WGKK und über
die Zusammensetzung des WLP-Teams, das diese Gespräche führen soll) nicht
mit den Mitgliedern zu beraten, geschweige denn, an ihren Auftrag zu binden, wird
nahtlos fortgesetzt. Das Anliegen, zu solch wichtigen und eben auch kontroversiellen
Fragen Landesversammlungen durchzuführen, hat bei diesem Umgang mit den Mehrheitsverhältnissen
im Vorstand keine Chance.
Diese untragbare Situation hat nun auch dazu geführt, daß zu einer Informations-
und Diskussionsveranstaltung über die aktuelle Lage und die weitere Vorgangsweise
in der Kassen-Frage nicht vom WLP-Vorstand, sondern von der "Demokratischen
Initiative" (unterstützt von der AQA) eingeladen wird: Dienstag, 27.6.2000,
20h im Albert-Schweitzer-Haus - hier klicken zur Einladung.
Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Gesetzesänderung vor, mit der
für Psychotherapie - bei Bestehen eines Gesamtvertrages - ein 20-prozentiger
Selbstbehalt eingeführt werden soll (neue Bestimmung im ASVG - Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetz). Während nach starken öffentlichen Protesten
von der ursprünglichen Absicht, auch für die Inanspruchnahme niedergelassener
Ärzte Selbstbehalte einzuführen, Abstand genommen wurde, ist in der Gesetzesreform
(öffentlich unbeachtet) die Einführung des Selbstbehalts für Psychotherapie
(und auch für die psychologische Diagnostik) nach wie vor vorgesehen.
Das neugewählte ÖBVP-Präsidium hat es übernommen, für den
ÖBVP im Begutachtungsverfahren zu diesem Gesetzesvorhaben Stellung zu nehmen.
Die gesetzliche Festlegung dieses Selbstbehalts für den Bereich der Psychotherapie
in der vorgesehen Form wird darin klar abgelehnt. Klicken
Sie hier zum Volltext der Stellungnahme des neuen ÖBVP-Präsidiums
gegen den vorgesehenen gesetzlichen Selbstbehalt bei Psychotherapie!
In mehreren Bundesländern wurden inzwischen von den Landesverbänden erste
Sondierungsgespräche mit den jeweiligen Gebietskrankenkassen aufgenommen, um
über Übergangsmodelle für eine Verbesserung der psychotherapeutischen
Versorgung bis zu einer späteren Gesamtvertragslösung zu beraten. Eine
möglichst rasche Koordinierung dieser Gespräche wird im Interesse der
Sache bald dringlich werden.
Aus dem Wiener Landesverband verlautet, daß ein erstes Sondierungsgespräch
mit VertreterInnen der WGKK durchaus konstruktiv verlief. Die Vorstellungen der
WGKK gehen in etwa in folgende Richtung: Im Falle der Umsetzung des nun gescheiterten
Gesamtvertrages wären auf Wien 150 Vertragstherapeuten-Stellen mit einer Gesamtkapazität
von etwa 150.000 Patientenstunden im Jahr entfallen. Nachdem dieser Gesamtvertrag
nun nicht zustandekommt, ist es das Ziel der WGKK, diese Behandlungskapazität
über Vereinbarungen mit bestehenden oder zu diesem Zweck neu zu schaffenden
Vereinigungen/Gesellschaften (sogenannte "Vereinsverträge") bereitzustellen.
Neben den kasseneigenen Einrichtungen (z.B. Ambulatorium Mariahilferstraße)
gäbe es dann also noch einige andere Einrichtungen/Vereinigungen, über
die man voll kassenfinanzierte Psychotherapie erhalten kann. Es gibt bereits seit
längerem in verschiedenen Bundesländern solche Vereinsmodelle, die sich
in der Konzeption allerdings z.T. wesentlich unterscheiden. Es wird also sorgfältig
zu prüfen sein, für welche Variante der Berufsverband in Wien eintritt.
Die WGKK ließ jedenfalls aus nachvollziehbaren Gründen eine Präferenz
dafür erkennen, nicht mit einer Vielzahl kleiner Institute und Vereine die
angestrebte Kapazität zu erreichen, sondern mit leistungsfähigen Partnern,
die auch entsprechende Kapazitäten organisieren können. In diesem Sinn
ist der WLP für die WGKK auch einer der wichtigsten Ansprechpartner bei der
Suche nach entsprechenden Lösungen. (Es versuchen derzeit auch noch verschiedene
andere Vereinigungen, diesbezüglich mit der WGKK ins Gespräch zu kommen,
so unter anderem auch der BÖP).
Die Vorstellungen der WGKK gehen nicht dahin, daß die angestrebten 150.000
Patientenstunden sich in Analogie zum verworfenen Gesamtvertragskonzept auf 150
PsychotherapeutInnen verteilen sollen/müssen. Im Rahmen solcher Vereinsmodelle
wäre durchaus auch eine breitere Aufteilung denkbar (also mehr Personen mit
kleineren Stundenkontingenten).
Die anvisierte Kapazität von 150.000 Patientenstunden entspricht einer Versorgung
von etwa 5.000-6.000 Psychotherapiebedürftigen. Die Gesamtzahl der tatsächlich
Psychotherapiebedürftigen in Wien wird vom ÖBIG auf ca. 80.000 geschätzt,
von denen allerdings aufgrund verschiedener, unter anderem finanzieller Barrieren
größere Anteile derzeit keinen Zugang zur Psychotherapie finden. Dennoch
kann auch bei vorsichtiger Schätzung davon ausgegangen werden, daß die
anvisierte Behandlungskapazität nicht mehr als vielleicht ein Fünftel
des derzeit künstlich gedämpften Psychotherapiebedarfs abdecken würde.
Die Mehrheit der Psychotherapiebedürftigen wäre also auch nach diesem
Modell weiterhin auf die Psychotherapie nach dem Zuschuß-Modell angewiesen.
Die WGKK äußert auch keine Absicht, an diesem in der Satzung festgelegten
Zuschuß etwas zu ändern.
Natürlich tauchen auch wieder die berüchtigten "Kriterien" für
die Auswahl jener PsychotherapeutInnen auf, die an solchen Vereinsmodellen beteiligt
sein könnten. Der erste wesentliche Unterschied zur Umsetzung des gescheiterten
Gesamtvertrages wäre hier allerdings, daß dies dann nur Auswahlkriterien
für die beteiligten PsychotherapeutInnen wären, während alle anderen
PsychotherapeutInnen in ihrer Tätigkeit davon nicht beeinträchtigt wären,
da diese Verträge für sie keinerlei Verbindlichkeit hätten. Da es
allerdings wesentlich sinnvollere Auswahl- und Steuerungskriterien im Rahmen eines
solchen regionalen Basisversorgungsmodells gibt, wird es an den weiteren Gesprächen
liegen, dazu attraktive Alternativen vorzulegen.
- ÖAGP -
Frage, Kommentar, Diskussionsbeitrag dazu per
e-mail an die ÖAGP
Der fulminante Wahlerfolg der Opposition bei den ÖBVP-Präsidiumswahlen
fand in den Medien große Beachtung (siehe Medien-Echo).
Daß damit die große Mehrheit der ÖBVP-Mitglieder ein klares Signal
gegen den bisherigen Kurs in den Kassenvertragsverhandlungen und gegen die bisherigen
Führungsmethoden im Verband gegeben hat, wurde allerdings von den Medien offenbar
besser verstanden als von führenden RepräsentantInnen dieses bisherigen
Kurses:
Seltsamerweise auf der Internetseite des Wiener Landesverbandes "WLP
aktuell"erschien gestern eine Stellungnahme von Dr. Fiegl zur "Situation
zum Gesamtvertrag". Ein Zusammenhang dieser Stellungnahme mit dem WLP geht
daraus nicht hervor. Wie aus zuverlässiger Quelle verlautet, handelt es sich
bei dieser Stellungnahme um einen der in den letzten Monaten zur Routine gewordenen
Alleingänge der derzeitigen Leiterin des Kassenverhandlungsteams ohne jegliche
Rücksprache oder Abstimmung mit dem von der Bundeskonferenz eingesetzten kleinen
und großen Verhandlungsteam. Entgegen dem eindeutigen Beschluß der Generalversammlung
erfolgte auch keinerlei Abstimmung dieser Stellungnahme mit dem neugewählten
Präsidium.
Aus dem Inhalt der Stellungnahme geht hervor, daß die Vorstände von WLP,
OOeLP, SLP, VLP und StLP an Hauptverbands-Präsident Sallmutter einen Brief
mit der Forderung nach Umsetzung des abgelehnten Gesamtvertragsentwurfs "zumindest
in diesen fünf Bundesländern" (also Wien, Oberöstereich, Salzburg,
Vorarlberg und Steiermark) gerichtet haben. In wessen Auftrag dies erfolgte, ist
nicht ersichtlich. Zumindest in Wien hat es weder für die drei befürwortenden
Delegiertenstimmen des WLP bei der Bundeskonferenz, noch für eine Umsetzung
dieses verfehlten Vertragskonzepts in Wien je einen Mitgliederauftrag gegeben. Die
inzwischen eingetretenen Veränderungen (Ablehnung durch den Hauptverband, Mitgliedervotum
bei den Präsidiumswahlen) sind zudem so weitreichend, daß auch keine
Berufung auf die Bundeskonferenz mehr möglich ist, die über diese neue
Situation überhaupt noch nicht beraten hat.
Das Anliegen des kolportierten Briefes der genannten 5 Landesvorstände geht
auch an der Sachlage völlig vorbei: Ein derartiger Vertrag mit einem "Rumpf-Geltungsbereich"
wäre kein Gesamtvertrag mehr, wie ihn das ASVG unmißverständlich
fordert; da das auch weitreichende Rechtsfolgen für die "ausgenommenen"
Kassen hätte, ist dafür auch keine Zustimmung des Hauptverbandes zu erreichen;
die "Ausnahme" von etwa der Hälfte des für einen Gesamtvertrag
geforderten Geltungsbereichs wäre zudem eine so weitreichende Vertragsänderung,
daß alle bisherigen Beschlüsse der Bundeskonferenz hinfällig wären
und für eine rechtsgültige Zustimmung der gesamte Beschluss-Vorgang in
der Bundeskonferenz neu angesetzt werden müßte.
Denkmöglich wären allenfalls, daß bis zur Einlösung des Gesetzesauftrages,
einen Gesamtvertrag abzuschließen, als Grundlage für interimistische
Übergangslösungen in den Ländern (z.B. in Form von "Vereinsmodellen")
das nun abgelehnte Konzept des Gesamtvertrages herangezogen würde. Dies würde
etwa bedeuten, daß ein Landesverband einen Versorgungsverein gründet,
der mit der zuständigen Gebietskrankenkasse einen Vertrag über ein bestimmtes
Quantum an Psychotherapiestunden "auf Krankenschein" schließt, und
dabei die berüchtigten "Kriterien" des Gesamtvertragsentwurfs als
Anstellungs- oder Mitarbeitsvoraussetzung für die daran beteiligten PsychotherapeutInnen
in den Vertrag aufnimmt. Damit hätte dieser Verein dann nach diesen unsachlichen
Kriterien ausgewählte PsychotherapeutInnen als MitarbeiterInnen; die übrigen
PsychotherapeutInnen wären von diesen privatvertraglichen Kriterien nicht betroffen
und würden wie bisher weiterarbeiten (Zuschuß für ihre KlientInnen,
da nach wie vor kein Gesamtvertrag; allenfalls PatientInnen-Klage auf Kostenerstattung
statt Zuschuß).
Warum sich der ÖBVP oder die Landesverbände allerdings darauf einlassen
sollten, den Gebietskrankenkassen ein nachgewiesenermaßen völlig untaugliches
Konzept für die Übergangslösungen in den Ländern anzubieten,
statt sich an tauglichen und sachlich sinnvollen Übergangslösungen wie
etwa am "Tiroler Modell" zu orientieren, ist in keiner Weise nachvollziehbar.
Der ganze Vorgang unterstreicht jedenfalls noch einmal deutlich, wie dringlich ein
überlegterer Umgang mit diesen Fragen im ÖBVP ist, wie ihn das inzwischen
mit überwältigender Mehrheit gewählte neue Präsidium schon vor
seiner Wahl vorgeschlagen hat (hier klicken zur Stellungnahme des Teams Dr. Aull
"Auf neuen Wegen zum
Gesamtvertrag").
Wie die "Plattform
Rechtshilfe Psychotherapie" (PRP) mitteilt, wird diese Initiative weiterbestehen,
da es bei allen nun denkbaren Zukunfts-Szenarien für PsychotherapeutInnen
wie auch für KlientInnen sicherlich Bedarf an Rechtsberatung und Rechtshilfe
geben wird. Auf der PRP-Homepage
wird dazu noch Stellung genommen werden.
Nach monatelanger Weigerung, auf der ÖBVP-Homepage andere als vertragsbefürwortende
Stellungnahmen und Diskussionsbeiträge zuzulassen, hat die ÖBVP-Homepage
neuerdings nun doch ein Diskussionsforum auf dieser Website eingerichtet: http://f22.parsimony.net/forum40582/.
Unter anderem beschwert sich dort ein Psychotherapie-Klient darüber, daß
sein Ersuchen an den bisherigen ÖBVP-Präsidenten Dr. Pritz um Unterstützung
bei einer von ihm eingebrachten Patientenklage "nicht einmal ignoriert"
wurde.
- ÖAGP -
Einen überwältigenden Wahlerfolg verzeichneten die KandidatInnen der
von der AQA getragenen Opposition bei der Präsidiumswahl im ÖBVP. Bei
der heutigen Generalversammlung des ÖBVP in Wien wurde das Ergebnis der erstmals
in Form einer Briefwahl durchgeführten Wahlen präsentiert. Die Wahlbeteiligung
lag mit 1413 Stimmen, davon 1385 gültigen Stimmen, sehr hoch (über 50
% der Mitglieder). Alle KandidatInnen der von Dr. Margret Aull und Dr. Eva Mückstein
angeführten Liste wurden gewählt - großteils mit Mehrheiten in der
Nähe der 2/3-Mehrheit.
Die Wahlergebnisse im Einzelnen:
Präsidentin: Dr. Margret Aull mit 881 Stimmen gewählt (Dr.
Elisabeth Sprinz 497)
Vizepräsidentin: Dr. Eva Mückstein mit 840 Stimmen gewählt
(Dr. Traudl Szyszkowitz 536)
Schriftführer: DDr. Alfred Oppolzer mit 838 Stimmen gewählt (Dr.
Michael Ertl 538)
Kassier: Johannes Rudnik mit 768 Stimmen gewählt (Dr. Christina Gollner
600)
Kandidatenvertreterin: Franziska Weidinger mit 781 Stimmen gewählt (Dr.
Wolfgang Gombas 586)
Die Generalversammlung beschloß, daß die Amtsübergabe an das neue
Präsidium (statutengemäß ein bis zwei Monate nach der Wahl) zum
frühestmöglichen Zeitpunkt, also am 10. Juni 2000 erfolgen soll.
Weiters wurde beschlossen, daß das noch im Amt befindliche Präsidium
bis zur Amtsübergabe politisch wirksame Maßnahmen nur noch in Übereinkunft
mit dem neugewählten Präsidium treffen kann.
Für die 3-köpfige Wahlkommission für die nächsten Wahlen kandidierten
Dr. Wolfgang Gombas, Hans Mauder, Judith Rupp und Konrad Wirnschimmel. Gewählt
wurden Gombas, Rupp, Wirnschimmel.
Das gewählte neue Präsidiumsteam wie auch die KandidatInnen des Teams
um Dr. Sprinz dankten Ihren WählerInnen für ihre Unterstützung.
Das Wahlergebnis zeigt unmißverständlich den Willen der großen
Mehrheit der Mitgliedschaft zu einer demokratischen Wende im ÖBVP und die deutliche
Unterstützung des von der "Arbeitsgruppe Qualifizierte Alternative im
ÖBVP" (AQA) vorgeschlagenen und getragenen Kurses in der umstrittenen
Frage der Kassenverhandlungen.
- ÖAGP -
Einen vorläufigen Schlußpunkt unter ein fachlich, rechtlich und versorgungspolitisch
verfehltes Gesamtvertragskonzept setzte die Abstimmung der entscheidungsbefugten
Gremien des Hauptverbandes am 25.4.: Der zur Beschlußfassung vorliegende Vertragsentwurf
erhielt mit nur 17 Pro-Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit.
Der Hauptverband teilt dazu am 26.4. in einer OTS-Presseaussendung lakonisch mit:
"Der Abschluss eines österreichweiten Vertrages mit dem Österreichischen
Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) fand in der gestrigen Verbandskonferenz,
dem zuständigen Entscheidungsgremium der Sozialversicherung, nicht die notwendige
Mehrheit von 19 Stimmen.
Die Gründe für die Ablehnung jener Mitglieder der Verbandskonferenz, die
dagegen gestimmt haben, waren unterschiedlich. Während einzelne sich auf bereits
bestehende Versorgungsstrukturen bezogen haben, haben andere primär auf die
ungeklärte Finanzsituation der Krankenversicherung verwiesen.
Zur Sicherstellung der Versorgung der Menschen mit Psychotherapie auf Krankenschein
wird die österreichische Sozialversicherung bestehende Versorgungsstrukturen
weiter intensivieren. Insbesondere geht es um vertragliche Vereinbarungen mit Vereinen,
die Psychotherapie auf Krankenschein sicherstellen."
17 Stimmen waren für den Abschluß des vorliegenden Gesamtvertrages
abgegeben worden:
- Wiener Gebietskrankenkasse
- NÖ Gebietskrankenkasse
- OÖ Gebietskrankenkasse
- Steirische Gebietskrankenkasse
- Salzburger Gebietskrankenkasse
- Kärntner Gebietskrankenkasse
- Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
- mehrere Betriebskrankenkassen.
5 Stimmen waren gegen den Gesamtvertrag abgegeben worden:
- Beamtenversicherungsanstalt (BVA)
- Bauernkrankenkasse (2 Stimmen)
- Tiroler Gebietskrankenkasse
- Vorarlberger Gebietskrankenkasse
Die Burgenländische Gebietskrankenkasse war bei der Sitzung nicht anwesend.
- ÖAGP -
In einem zur Internetveröffentlichung freigegebenen Brief an ÖBVP-Verhandlungsleiterin
Dr. Fiegl protestiert das IGWien (Institut für Integrative Gestalttherapie
Wien, Mitgliedsverein des ÖBVP) am 12.4. entschieden gegen die Weigerung
von Dr. Fiegl und Dr. Pritz, den ÖBVP-Bundeskonferenz-Delegierten den Brief
vorzulegen, der die bisher verschwiegenen Nebenabsprachen zum Gesamtvertragsentwurf
enthält. Klicken Sie hier zum Brief
des IGWien!
Es wird damit immer klarer, daß das statutengemäß zur Entscheidung
über Gesamtvertragsfragen berechtigte und verpflichtete Organ des ÖBVP,
die Bundeskonferenz, über maßgebliche Inhalte des Verhandlungsergebnisses
in verantwortungsloser Weise im Dunkeln gelassen wurde. Die Zustimmung der Bundeskonferenz
am 12.2.2000 zum Verhandlungsergebnis kam damit irregulär zustande und wird
einer rechtlichen Prüfung auf ihre Rechtswirksamkeit nicht standhalten. Die
auf solche Weise allenfalls zustandekommenden Unterschriften unter Vereinbarungen
mit dem Hauptverband werden die Tinte nicht wert sein, mit der sie geschrieben sind.
Dabei ist diese Irreführung der Bundeskonferenz offensichtlich nicht dem von
der Bundeskonferenz eingesetzten Verhandlungsteams als solchem anzulasten. Schon
seit längerem wird auch dieses eingesetzte Verhandlungsteam von Dr. Fiegl und
Dr. Pritz nicht mehr zur Gänze in die Verhandlungen und Absprachen mit dem
Hauptverband einbezogen und darüber informiert.
Da auch dem Hauptverband inzwischen klargeworden ist, daß sehr zweifelhaft
ist, ob Absprachen und Vereinbarungen mit den genannten handelnden Personen
seitens des ÖBVP innerhalb des ÖBVP überhaupt gedeckt sind, ist
es auch mehr als fraglich, ob bei der in den nächsten Tagen bevorstehenden
Hauptverbands-Sitzung tatsächlich die verschobene Entscheidung über
den Gesamtvertrag fallen wird (zur kontroversiellen Haltung der verschiedenen
Krankenkassen hier zu den aktuellen Medienberichten
klicken). Wahrscheinlicher ist, daß auch der Hauptverband vorerst
das Ergebnis der ÖBVP-Präsidiums-Wahlen abwarten wird.
Zu diesen Wahlen ist inzwischen ein Aufruf
zu einer demokratischen Wende im ÖBVP erschienen (hier
klicken zum Aufruf).
- ÖAGP -
Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) veröffentlichte
ein Protokoll über den Informationsabend seiner Sektion Psychotherapie mit
KassenvertreterInnen vom 22.3.
Dieses Protokoll kann unter http://www.boep.or.at/html/news_pth_gesetz02.htm
eingesehen werden.
Aufschlußreich sind darin unter anderem die Ausführungen zu den Anforderungen,
die die Kassen an die Falldarstellungen nach den Varianten B und C stellen, insbesondere
hinsichtlich der "regelmäßigen Kooperation mit medizinischen Einrichtungen
und niedergelassenen Ärzten". Dazu heißt es im Protokoll:
"Folgende Informationen müssen in der Falldarstellung enthalten sein:
Geschlecht; Alter; Zuweiser; Zuweisungsgrund; Kooperation mit dem betreuenden Arzt (namentliche Nennung des Arztes, Intervalle, medikamentöse Einstellung etc.); Zeitraum der Therapie; Therapiemethode; Setting; Stundenanzahl; Beschreibung des Falles mit Symptomatik und Diagnose (Name des diagnostizierenden Psychologen, falls zur Diagnostik überwiesen wurde); Krankenhausaufenthalte; Anamnese in Zusammenhang mit der Störung; die Ausgangssituation des Patienten im sozialen Bereich; Therapieziel des Patienten sowie des Therapeuten; Verlauf der Therapie in Kurzform; Veränderungen, die durch die Psychotherapie eingetreten sind aus Sicht des Patienten sowie des Therapeuten; Grund für das Ende der Therapie."
Seit dem "Verhandlungsabschluß" im September 1999 kursierte die
unbestätigte Information, daß neben dem eigentlichen Vertragstext eine
Nebenabsprache existiere, daß beide Vertragsparteien auf Rechtsmittel gegen
rechtlich fragwürdige Vertragsinhalte und -ziele verzichten und solche auch
nicht unterstützen und gemeinsam eine Gesetzesänderung anstreben würden,
wenn von anderer Seite Rechtsmittel ergriffen würden. Dr. Pritz und Dr. Fiegl
haben dies auf Anfrage immer wieder bestritten.
Nachdem sich die Hinweise auf die Existenz solcher Nebenabsprachen in letzter Zeit
immer mehr verdichteten, wurden von der Fachspezifika-Konferenz und anderen ÖBVP-Gremien
neuerlich entsprechende Anfragen an das ÖBVP-Präsidium und das Kassenteam
gerichtet. Was bisher geleugnet wurde, wird nun von Dr. Pritz zugegeben: Es gibt
zumindest einen Brief von Dr. Pritz und Dr. Fiegl an den Hauptverband mit solchen
Inhalten. Bezeichnenderweise soll er den ÖBVP-Gremien erst zur Verfügung
gestellt werden, nachdem Frau Dr. Schwarzinger (Rechtsberaterin des Kassenteams)
Erläuterungen dazu verfaßt hat, was sich inzwischen schon wieder einige
Zeit verzögert hat.
Damit zeigt sich:
1) Der ÖBVP-Bundeskonferenz wurden bei ihren Abstimmungen über die Vertragsannahme
entscheidende Informationen nicht zugänglich gemacht.
2) Die in mehreren Rechtsgutachten festgestellte Rechts- und Sittenwidrigkeit des
Verhandlungsergebnisses wird nun indirekt auch durch diese Nebenvereinbarungen bestätigt:
Wäre dem nicht so, müßten die Vertragspartner bei Inanspruchnahme
der Gerichte auch nicht im nachhinein versuchen, durch Gesetzesänderungen diese
Ergebnisse nachträglich zu "legalisieren".
Die unabhängige "Plattform Rechtshilfe Psychotherapie" (PRP)
hielt inzwischen ihre sehr gut besuchte Gründungsversammlung ab. Über
70 PsychotherapeutInnen nahmen an der Veranstaltung teil, der Plattform liegen bereits
mehr als 200 Unterstützungserklärungen vor. Zur Information über
die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten und zur Planung der weiteren Schritte
wird am eine weitere Veranstaltung der PRP stattfinden. Nähere Informationen
zur Plattform auf der PRP-Homepage
(hier klicken).
- ÖAGP -
Die Ordentliche Landesversammlung des WLP am 28.3. war naturgemäß
vom bestimmenden berufspolitischen Thema der letzten Monate, der Auseinandersetzung
um die Kassenvertrags-Verhandlungen geprägt. Zwei Gruppierungen (zusätzlich
eine davon unabhängige weitere Kandidatin) stellten sich zur Wahl für
den neuen Landesvorstand: zum einen der Kern des alten Vorstandes, ergänzt
um drei neue Mitglieder, die sich als VertreterInnen einer Linie der Verteidigung
und Fortsetzung der bisherigen Vorstandspolitik und der bisherigen Haltung in der
Kassenvertragsfrage präsentierten; zum anderen die Gruppierung "Demokratische
Initiative im WLP", die sich vor allem die Beendigung der als undemokratisch
kritisierten Praktiken des bisherigen Vorstandes im Zusammenhang mit den Kassenvertragsverhandlungen
zum Ziel setzte.
Die Diskussionen auf der Landesversammlung und die anschließenden Wahlen zeigten,
daß sich beide Gruppierungen auf jeweils etwa die Hälfte der repräsentierten
WLP-Mitglieder stützen konnten (von etwa 1200 WLP-Mitgliedern waren etwa 200
persönlich anwesend; ein großer Teil dieser Anwesenden war auch mit Stimmdelegationen
je eines weiteren Mitglieds ausgestattet, sodaß für die Wahlen etwa 330
Stimmen eingebracht wurden). Der derzeit geltende Wahlmodus führte dazu, daß
sich dieses Kräfteverhältnis in der Zusammensetzung des neuen Vorstandes
nicht wirklich angemessen wiederspiegelt. In einem mit großem Applaus bedachten
Beitrag plädierte Dr. Bartuska noch vor Bekanntgabe des Wahlergebnisses dafür,
der WLP möge sich endlich eine Wahlordnung wie in anderen Interessenvertretungen
etc. geben, die eine Zusammensetzung des Vorstands nach der Stimmenstärke der
antretenden Gruppierungen ermögliche, womit die Teilhabe aller vorhandenen
Gruppierungen an der Führungsverantwortung, Information etc. gewährleistet
wäre.
Ergebnis der Vorstandswahl
(KandidatInnen der Gruppierung des bisherigen Vorstandes sind mit BV gekennzeichnet,
der "Demokratischen Initiative im WLP" mit DI)
|
Funktion: |
Stimmen für |
Stimmen für |
Stimmen für |
gewählt: |
|
Vorsitzende/r |
Fiegl (BV) 161 |
Urban (DI) 163 |
Dr. Egon Urban (DI) | |
|
1. Vorsitz-Stv. |
Laubreuter (BV) 163 |
Prager (DI) 159 |
Heinz Laubreuter (BV) | |
|
2. Vorsitz-Stv. |
Schigutt (neu für BV) 163 |
Brandl (DI) 132 |
Kerschbaumer (unabh.) 28 |
Dr. Anneliese Schigutt (BV) |
|
Kassier/in |
Erkinger (BV) 172 |
Moriz (DI) 150 |
DSA Ingrid Erkinger (BV) | |
|
Kandidaten-Vertr., Kass.Stv. |
Teufelhard (neu für BV) 148 |
Ernst (DI) 172 |
Dr. Eveline Ernst (DI) | |
|
Schriftführer/in |
Mauder (BV) 159 |
Wirnschimmel (DI) 156 |
Hans Mauder (BV) | |
|
Stv. Schriftführer/in |
Korbel (neu für BV) 164 |
Baumgartner (DI) 160 |
Dr. Christian Korbel (BV) |
Am 22.3. fand ein Sektionsabend der Sektion Psychotherapie des BÖP (Berufsverband
Österreichischer PsychologInnen) zum Kassenvertrag statt. Als Auskunftsperson
seitens des Hauptverbandes nahm daran Herr Dr. Scholz teil, seitens der Wiener Gebietskrankenkasse
Frau Dr. Zissler.
Dr.Scholz wies auf einige Probleme hin, die derzeit ein tatsächliches Zustandekommen
des Vertrages noch nicht als völlig gesichert erscheinen lassen. Er bemerkte,
daß der Hauptverband sich vor allem an der Resolution der letzten BUKO
gestoßen habe (hier klicken zum
Text der Resolution). Diese Resolution sei "rechtlich als gefährlich
zu bewerten", u.a. da die Formulierung der "Sittenwidrigkeit"
des Gesamtvertrages in der Resolution eine Mentalreservation darstelle. Wenn
ein Vertragsteil einem Vertrag zustimme, von dem er zugleich behaupte, er sei
sittenwidrig, sei der Vertrag rechtlich sehr angreifbar. Dr.Scholz betonte dann
mehrmals, die Resolution sei auf die Einwendungen des Hauptverbandes hin "formal"
von Dr. Pritz und Dr. Fiegl zurückgenommen worden: "Die Statuten des
ÖBVP würden das erlauben". (Dr. Scholz dazu kopfschüttelnd,
es wäre für ihn ja eigentlich absurd, als Landesverband zuerst einstimmig
einer Resolution zuzustimmen und sie dann wieder zurückzunehmen ....)
Innerhalb des ÖBVP gebe es eine starke Opposition, die AQA, aber damit müsse
man halt leben.
Falls Tirol und Vorarlberg weiterhin dem Vertrag nicht zustimmten (Vlbg. übrigens
nicht nur aus finanziellen Gründen, wie verschiedentlich behauptet, sondern
auch, weil die flächendeckende Versorgung mit Kassenstellen nicht gesichert
sei), gerate der Hauptverband in die Rolle eines Bittstellers gegenüber dem
ÖBVP, ob dieser solchen neuen Rahmenbedingungen überhaupt zustimmen würde.
Wenn die Krankenversicherung der Bauern bei ihrer Ablehnung des Gesamtvertrages
bleibe, würde für die Bauern - trotz Gesamtvertrag - weitherhin die 300-Schilling-Regelung
gelten.
Solange jedoch keine große Kassa, wie z.B. die Niederösterreichische
GKK, vom Vertrag abspringe, sieht es Dr.Scholz allerdings für sehr unwahrscheinlich
an, daß der Vertrag von Seiten des Hauptverbandes nicht zustandekomme.
Der ÖBVP habe bereits eine Umfrage unter den Mitgliedern gemacht, wieviele
einen Vertrag nehmen würden. Es seien dzt. 200. Ohne Tirol und Vorarlberg müßten
es knappe 400 sein.
Komme der Vertrag nicht zustande, bleibe für alle natürlich die Zuschußregelung
mit den ATS 300.- aufrecht.
Neuerlich bestätigt wurde von den Krankenkassen-Vertretern, daß als Suchtdiagnosen
nur substanzgebundene Süchte anerkannt würden, also nicht die Bulimie
und andere Eß-Störungen. Die Bulimie werde nur bei den Kinder- und JugendlichentherapeutInnen
unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet, da in deren Bereich Psychosen-Diagnosen
kaum vorkämen. Dies sei so zwischen Hauptverband und Dr.Pritz und Dr.Fiegl
vereinbart.
Wohl nicht ganz unbeeinflußt von den Vorgängen im ÖBVP rund um die
Kassenverhandlungen verlief auch die Neuwahl des Vorstandes des ÖAGG
bei der ÖAGG-Generalversammlung am 19.3. in Goldegg. Dr. Pritz, der dabei erneut
als ÖAGG-Generalsekretär kandidierte, wurde als einziges Vorstandsmitglied
nicht wiedergewählt, da weniger als die Hälfte der Stimmen für ihn
abgegeben wurden. Er bleibt den statutarischen Bestimmungen entsprechend vorläufig
trotzdem interimistisch in der Funktion des Generalsekretärs, da es keine Gegenkandidatur
gab. Allerdings beschloss die Generalversammlung zugleich, dass die Funktion des
Präsidenten/der Präsidentin des ÖBVP und des Generalsekretärs/der
Generalsekretärin des ÖAGG als grundsätzlich unvereinbar anzusehen
sind. Dieser Beschluß tritt mit 6.5. (Tag der ÖBVP-Präsidiumswahl)
in Kraft.
- ÖAGP -
Die Verbandskonferenz des Hauptverbandes am 13.3. setzte den Tagesordnungspunkt
Beschlußfassung über den Gesamtvertrag wegen starker Divergenzen unter
den Krankenkassen ab. Damit bleibt in der Schwebe, ob es seitens des Hauptverbandes
tatsächlich zu einer Zustimmung zum vorliegenden Verhandlungsergebnis kommen
wird (vgl. dazu auch die entsprechenden Medienberichte).
Dementsprechend sind auch die bisherigen Aussagen zum Terminablauf hinfällig.
Da erst in etwa fünf Wochen wieder eine Sitzung der Entscheidungsgremien des
Hauptverbandes stattfinden wird, könnte selbst bei einer Zustimmung bei dieser
Sitzung die Ausschreibung der Einzelverträge in der Zeitschrift "Soziale
Sicherheit" erst im Mai erfolgen, mit einem tatsächlichen Inkrafttreten
des Vertrags wäre dann vor Oktober nicht zu rechnen.
In der neuen Ausgabe der "Psychotherapie-News" (vom 14.3.2000)
teilt das ÖBVP-Präsidium mit, ihm sei am 14.3. vom Hauptverband bestätigt
worden, "daß von unserer Seite alle Voraussetzungen erfüllt
wurden". Dies deutet darauf hin, daß das Präsidium und/oder
die Verhandlungsteam-Führung des ÖBVP inzwischen wohl den vom Hauptverband
geforderten Rechtsmittelverzicht und die Rücknahme der Resolution
der Bundeskonferenz erklärt haben dürften (siehe dazu Meldungsstand
7.3.). Gesprächsinhalte und Schriftwechsel zwischen ÖBVP-Führung
und Hauptverband werden allerdings schon seit Wochen nicht einmal mehr dem gewählten
Verhandlungsteam vollinhaltlich bekanntgegeben.
Vor allem auch auf ein Aufbrechen dieser unhaltbaren undemokratischen Zustände
in unserem Berufsverband ist eine ermutigende alternative Kandidatur im Wiener
Landesverband für die am Dienstag, 28.3.2000, bevorstehenden Vorstandswahlen
gerichtet. Die KandidatInnen der Demokratischen Alternative für den
WLP-Vorstand stellen sich unter anderem auch im Internet vor: zu dieser
Informationsseite HIER
KLICKEN!
- ÖAGP -