Am 4.3. tagte die von der Bundeskonferenz eingesetzte Kommission (9 Ländervertreter,
9 Fachspezifika-Vertreter), die über die vom Hauptverband vorgelegte "Institutionenliste"
zu befinden hatte. Diese "Institutionenliste" enthält jene Institutionen,
in denen in der Variante B der sogenannten "Zusatzkriterien" die 6-monatige
Institutionserfahrung neben den Krankenanstalten erworben werden kann. Die bei dieser
Sitzung seitens des Hauptverbandes vorliegende Liste enthielt nur knapp 130 der
etwa 800 dafür eingereichten Institutionen. Sie wurde vom Hauptverband als
"abschliessend" bezeichnet (eine mögliche Erweiterung ist erst wieder
drei Monate nach einem allfälligen Inkrafttreten des Gesamtvertrages vorgesehen).
Obwohl in dieser restriktiven Liste eine Reihe wichtiger und qualifizierter Institutionen
fehlten (so etwa das von der VLP-Vorsitzenden noch bei der Bundeskonferenz am 22.1.
als für Vorarlberg als unabdingbar für eine Zustimmung bezeichnete IfS),
erteilte die Kommission (bei 7 Gegenstimmen) der Institutionenliste in dieser Fassung
die Zustimmung. Sie soll in dieser Form Vertragsbestandteil werden.
(Damit zusammenhängende Fragen können an die von der ÖAGP neu eingerichtete
E-mail-Gruppe "Kassenvertrag
- Fragen und Antworten" gerichtet und dort auch diskutiert werden.)
Neue Forderungen hat inzwischen dem Vernehmen nach der Hauptverband an den ÖBVP
gerichtet: Rechtsmittelverzicht und Rücknahme der Resolution
der Bundeskonferenz vom 12.2..
Was den Rechtsmittelverzicht betrifft, soll sich der ÖBVP nicht nur
dazu verpflichten, keinerlei Rechtsmittel gegen rechtswidrige Bestimmungen des Vertrages
zu ergreifen und rechtliche Schritte seiner Mitglieder dagegen nicht zu unterstützen,
er soll sich auch verpflichten, gemeinsam mit dem Hauptverband Initiativen für
Gesetzesänderungen (zur nachträglichen "Sanierung" rechtswidriger
Vertragsinhalte bzw. -zwecke) zu ergreifen, wenn jemand anderer gegen solche Vertragsinhalte
auf dem Rechtsweg vorgeht. Diese Forderung war vom Hauptverband schon früher
immer wieder eingebracht worden, es gab dazu aber bisher vom ÖBVP-Verhandlungsteam
noch keine schriftliche Zustimmung. Man wird sehen, ob die ÖBVP-Führung
nun auch in diesem Punkt noch gegen die Empfehlung der Rechtsberatung zustimmt.
[Hier klicken zur Homepage der unabhängigen "Plattform
Rechtshilfe Psychotherapie (PRP)"]
Was die Resolution der Bundeskonferenz betrifft (hier
klicken zum Text), bahnt sich eine neuerliche Groteske an: Die Bundeskonferenz
hatte diese Resolution nach der Annahme des Gesamtvertrages "als Junktim
und als Zeichen nach Außen, aber auch nach Innen vielen kritischen
Stimmen gegenüber" (Antragsbegründung Dr. Stumm) beschlossen
(erster Teil einstimmig, zweiter Teil mehrheitlich mit 20 pro und 14 contra). VertreterInnen
aus Präsidium und Kassenteam-Leitung, die gegen die Annahme dieser Resolution
(bzw. vor allem gegen ihren zweiten Teil) gesprochen hatten, versuchten nach der
Bundeskonferenz, diese Resolution im direkten Widerspruch zur Antragstellung, Diskussion
und Beschlussfassung auf der Bundeskonferenz zu einer Art "Geheimdokument"
zu erklären, statt sie pflichtgemäß dem Hauptverband zu übermitteln
und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Da sie aber von Mitgliedsvereinigungen
gemäß der Intention der Resolution bereits veröffentlicht war (unter
anderem auf den Internet-Seiten der ÖAGP und der ÖAS), ließ sich
diese neuerliche Ignorierung von Beschlüssen der Bundeskonferenz nicht durchführen.
Diese Resolution enthält die klare Aussage, daß dem Vertrag zwar zugestimmt
wird, daß aber die inhaltliche Kritik des ÖBVP an diesem Vertrag deswegen
nicht aufgehoben ist. In einigen Kernpunkten faßt sie diese Kritik noch einmal
zusammen, was auch für das von den Befürwortern des Vertrags immer proklamierte
"Weiterverhandeln, wenn wir erst einmal drinnen sind" von großer
Bedeutung ist. Daß das dem Hauptverband nicht angenehm ist, mag sein. Daß
die ÖBVP-Führung nun aber auch noch der Forderung des Hauptverbandes nachkommen
will, diese Kritik zurückzunehmen, sagt viel über die Glaubwürdigkeit
der früheren ständigen Beteuerungen, man stünde diesen Punkten ja
auch selbst kritisch gegenüber, müsse nun aber dem Druck nachgeben und
bei Aufrechterhaltung dieser Kritik eben doch den Vertrag annehmen.
Wie die ÖBVP-Führung sich nun von der Resolution "befreien"
will, ist ein neuer Höhepunkt der an demokratiepolitischen Kuriositäten
reichen Geschichte dieser Verhandlungen. Drei Wochen nach Beendigung der Bundeskonferenz
vom 12.2. soll die Resolution nun auf Betreiben des Präsidiums durch ein "Veto"
einer Mehrheit der Länder-Delegierten außer Kraft gesetzt werden - derselben
Länder-Delegierten, die (zumindest dem ersten Teil dieser Resolution) auf der
Bundeskonferenz noch selbst der Resolution zugestimmt hatten. Ein Kommentar
zu diesem Plan erübrigt sich.
Einen hilfreichen Informationstext für jene KollegInnen, die nun befürchten,
die "Kriterien" nicht zu erfüllen, hat inzwischen die "Arbeitsgruppe
Qualifizierte Alternative" (AQA im ÖBVP) veröffentlicht. [Klicken
Sie hier zum Text dieses Ratgebers.]
-ÖAGP-
Aus Tirol erreicht uns die Meldung, daß die Tiroler Gebietskrankenkasse
(TGKK) dem Gesamtvertrag nicht zugestimmt hat und die Fortführung des "Tiroler
Modells" geplant ist. Wir werden darüber noch berichten, sowie uns genauere
Informationen vorliegen.
Inzwischen ist die Gründung der "Plattform Rechtshilfe Psychotherapie
(PRP)gegen die rechtswidrige Beschneidung des Anspruchs der Versicherten auf
psychotherapeutische Behandlung und die Vernichtung der Berufs-Chancen qualifizierter
PsychotherapeutInnen und AusbildungskandidatInnen" eingeleitet worden.
Im Aufruf dazu heißt es:
"Die unabhängige PLATTFORM RECHTSHILFE PSYCHOTHERAPIE
wendet sich gegen die rechtswidrige Beschneidung des Anspruchs der Versicherten
auf psychotherapeutische Behandlung und die Vernichtung der Berufs-Chancen qualifizierter
PsychotherapeutInnen und AusbildungskandidatInnen, die im Gefolge des ausgehandelten
Gesamtvertrages zwischen ÖBVP und Hauptverband droht...
DAGEGEN WEHREN WIR UNS UND ORGANISIEREN HILFE:
1. durch die Beschaffung und Bereitstellung von Informationen über die Möglichkeiten,
sich auch mit rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen
2. durch die Beschaffung und Bereitstellung von Rechtsgutachten zur Unterstützung
der gerichtlichen Durchsetzung legitimer Ansprüche von PatientInnen und PsychotherapeutInnen
3. durch die Ausarbeitung von Informationsblättern zur Aufklärung von
PatientInnen, PsychotherapeutInnen und AusbildungskandidatInnen über ihre Rechte
und Möglichkeiten
4. durch die Vorbereitung zielführender gerichtlicher Schritte (Verfassungsbeschwerde
und andere Verfahren)
5. durch politisches Lobbying und Öffentlichkeitsarbeit"
Besuchen Sie die Homepage der
PRP (hier klicken).
Die auf der Bundeskonferenz anläßlich der Annahme des Verhandlungsergebnisses
beschlossene Resolution wird vom ÖBVP-Präsidium
in der neuen Ausgabe der Psychotherapie-Newsund
den gleichzeitig verschickten Unterlagen den ÖBVP-Mitgliedern weiterhin verschwiegen.
Gleichzeitig werden seitens des Präsidiums und der Leitung des Verhandlungsteams
in diversen Aussendungen Vorwürfe gegen Mitglieder der Bundeskonferenz erhoben,
sie hätten "interne Unterlagen der Bundeskonferenz" - womit offenbar
diese Resolution gemeint ist - an die Öffentlichkeit gebracht. Dazu erreichte
uns eine ironische "Selbstanzeige" von Dr. Grillmeier,
IGWien. Weiters liegt uns die Antwort von Dr. Gerhard Stemberger
auf den kürzlich erschienenen "Offenen Brief" von Frau Dr. Fiegl
vor.
-ÖAGP-
Der auf der Bundeskonferenz vom 12.2. erklärte Rücktritt
der ÖBVP-Wahlkommission konnte inzwischen wieder rückgängig gemacht
werden, nachdem das Präsidium der Wahlkommission die erforderlichen finanziellen
Mittel zugesichert hat. Der planmäßigen Abwicklung der Briefwahl steht
damit nichts mehr im Wege.
Auf der ÖBVP-Homepage ist die neue Ausgabe der Psychotherapie-News
veröffentlicht worden. Weiters findet sich dort ein "Dementi" bezüglich
einer Begrenzung der Zahl der WahltherapeutInnen, mit dem sich im PsychotherapeutInnen-Forum
ein Beitrag von Dr. Stemberger kritisch auseinandersetzt.
Der Sozialpolitik-Experte Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, der letztes Jahr
einen kritischen Kommentar zum Vertragsabschluß veröffentlicht hat (hier klicken zum
Nachlesen) und auch in einer "Report"-Sendung des ORF vor den schädlichen
Auswirkungen eines solchen Vertrages gewarnt hat, wurde vor kurzem von den österreichischen
Wissenschaftsjournalisten zum "Wissenschafter des Jahres 1999" gewählt.
Wir gratulieren!
Die Vorsprache einer ÖBVP-Delegation (Pritz, Fiegl) beim Hauptverband am
15.2. endete bereits nach kurzer Zeit mit einem Eklat. Die Vertreter des Hauptverbandes
gaben deutlich ihrer Verärgerung Ausdruck: Spätestens mit der Resolution
der Bundeskonferenz vom 12.2. anläßlich der Annahme des Verhandlungsergebnisses
war klargeworden, was von den ständigen beschönigenden Darstellungen der
Stimmungslage im ÖBVP durch die ÖBVP-Führung gegenüber dem Hauptverband
zu halten war. Verärgerung bestand auch darüber, daß im ÖBVP
trotz mehrfacher gegenteiliger Aufforderung seitens des Hauptverbandes ständig
irreführend über die Vertragsvereinbarungen berichtet worden war (leichte
Erfüllbarkeit der Kriterien durch weite Auslegung verschiedener Bestimmungen,
80 Prozent könnten sie erfüllen etc. - trotz wiederholter Klarstellung
seitens des HV, daß die Vertrags-Bestimmungen buchstabengetreu angewandt werden
würden und das Ziel eine Zahl von maximal 1000 WahltherapeutInnen sei).
Diese Verärgerung des Hauptverbandes schlug sich auch in Zeitungsmeldungen
im "Standard" und in der "Kronenzeitung"
nieder, wo gewisse Zweifel am tatsächlichen Zustandekommen des Vertrages geäußert
wurden.
Diese Zweifel wurden inzwischen auch von einer Stellungnahme aus der Tiroler Gebiets-Krankenkasse
genährt (siehe Bericht "Tiroler Tageszeitung"):
Diese wird erst kommende Woche über ihre Zustimmung zum Vertrag entscheiden
und diese davon abhängig machen, ob das recht gut bewährte "Tiroler
Modell" fortgeführt werden kann.
Weitere wesentliche Hürden für das tatsächliche Zustandekommen des
Vertrages werden sein: Das Erreichen der "Planzahlen" an VertragstherapeutInnen
in allen Bundesländern, das in einigen Bundesländern derzeit nicht sehr
realistisch erscheint (selbst bei einer ausreichenden Zahl an InteressentInnen ist
immer noch die Frage, ob diese die Kriterien in der buchstabengetreuen Anwendung
überhaupt erfüllen; die restriktive Handhabung der "Institutionenliste"
trägt dazu das ihre bei).
Inzwischen sind von verschiedenen Seiten Vorbereitungen für rechtliche Schritte
gegen die rechts- und sittenwidrige Ausgrenzung qualifizierter PsychotherapeutInnen
vom Wahltherapeuten-Status und gegen die Verweigerung von Kassenleistungen an ihre
PatientInnen im Gange. Wir werden darüber noch berichten. Wie aus Kreisen der
AQA verlautet, hält diese darüber hinaus vor allem die Aufrechterhaltung
massiver öffentlicher Kritik an der fachlichen und rechtlichen Unhaltbarkeit
dieses Vertrages und seiner Auswirkungen (Unterversorgung, soziale Unausgewogenheit
etc.) für geboten. Auch das politische Lobbying in diesem Sinne soll fortgesetzt
werden.
Der Wiener Landesverband (WLP) hat für Freitag, den 25.2.2000 (19h30 im Albert-Schweitzer-Haus),
zu einer Informationsveranstaltung zum Thema "Umsetzung des Gesamtvertrages"
eingeladen, für die auch die Teilnahme von Frau DDr. Fleischmann von der WGKK
angekündigt ist. Es ist sicher zweckmäßig, diese wohl ziemlich ernüchternde
Veranstaltung zu besuchen und sich darauf mit sehr präzisen Fragen vorzubereiten.
In einer WLP-Aussendung heißt es zum Thema weiters, daß von voreiligen
Bewerbungen bei der WGKK Abstand genommen werden soll. "Derzeit ist keine Eile
geboten. ... Es wird nicht nach dem chronologischen Einlangen der Anträge vorgegangen."
(Hintergrund dazu ist, daß die WGKK zu Recht befürchtet, unter einer
Schwemme von Ansuchen - vor allem hinsichtlich der WahltherapeutInnen - unterzugehen,
auf die sie administrativ überhaupt nicht vorbereitet ist.)
Die Bundeskonferenz des ÖBVP vom 12.2.2000 hat über den vorliegenden
Gesamtentwurf neuerlich abgestimmt. Diesmal erreichte die Vorlage unter denkwürdigen
Umständen die Zwei-Drittel-Mehrheit (37 Ja, 15 Nein). Die neuerliche Abstimmung
erfolgte im Widerspruch zum Beschluß der Bundeskonferenz vom 22.1., der eine
weitere Abstimmung nur für den Fall einer Verbesserung des Verhandlungs-Ergebnisses
vorsah. Zu einer Verbesserung war es zwischenzeitlich nicht gekommen, es lag der
gleiche Vertragsentwurf vor wie am 22.1.
Der Tagesordnungspunkt Kassenvertrag war von ÖBVP-Präsident Pritz mit
einem Bericht eröffnet worden, in dem die AQA polemisch in FP-Nähe gerückt
wurde (wie schon zuvor in noch extremerer Weise von Herrn Mauder vom WLP) und unverhüllt
mit der Spaltung des ÖBVP im Falle der Beibehaltung des Nein zum Verhandlungsergebnis
gedroht wurde: Sollte es beim Nein bleiben, würden die befürwortenden
Teile des ÖBVP in den sogenannten "Verein der Kassen- und Wahltherapeuten"
übergeführt werden, dieser könne dann in Kürze die Gesamtvertragsfähigkeit
erhalten und den Vertrag annehmen. Zu diesem Zweck war von ÖBVP-Vize-Präsidentin
Szyskowic auch bereits eine Repräsentantin dieses Vereins als Gast zur Bundeskonferenz
eingeladen worden. Weiters lagen Blätter mit (veralteten) Angaben zur Mitgliederzahl
der verschiedenen Landesverbände und Fachspezifika auf, die für eine solche
Spaltung offenbar als "Legitimationsgrundlage" dienen sollten.
Auf Grundlage des Auftrags aus einer Mitgliederbefragung im Burgenländischen
Landesverband stellte BLP-Vorsitzende Melchart den Antrag, bei dieser Bundeskonferenz
keine weitere Abstimmung über den Vertrag durchzuführen, um Zeit v.a.
für eine Sondierung der neuen politischen Situation zu gewinnen. Aus der am
Vortrag stattgefundenen Konferenz der Kandidaten unter den Landesdelegierten lag
der Antrag vor, von einer weiteren Abstimmung Abstand zu nehmen, da es zu keinen
Vertragsverbesserungen gekommen war. Der BLP-Antrag wurde abgestimmt und verfehlte
mit nur 19 Pro-Stimmen (bei insgesamt 52 Stimmen) die erforderliche einfache Mehrheit.
Die in weiterer Folge durchgeführte neuerliche Abstimmung über den Vertragsentwurf
ergab die Zwei-Drittel-Mehrheit mit 37 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen. Gegenüber
der letzten Abstimmung war es zu folgenden Veränderungen gekommen:
- Von den Fachspezifika wurden 12 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgegeben. Die Verschiebung
einer Nein-Stimme zu einer zusätzlichen Ja-Stimme ergab sich aus dem Wechsel
der APG und des Wiener Arbeitskreises für Psychoanalyse von Enthaltung auf
Ja sowie der ÖVIP (Individualpsychologen) von Nein auf Ja.
- Von den Landesverbänden wurden 22 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgegeben.
Die Verschiebung einer Nein- zu einer weiteren Ja-Stimme ergab sich unter den Kandidaten-Delegierten,
die gesondert geheim abstimmten. Bei der zuvor offen durchgeführten Stimmenabgabe
von je 2 Länder-Delegierten pro Landesverband (ohne Kandidaten-Delegierte)
waren für TLP und NÖLP je 2 Nein-Stimmen abgegeben worden; aus der geheimen
Abstimmung unter den Kandidaten-Delegierten der 9 Landesverbände gingen weitere
3 Nein-Stimmen hervor.
- Von den Propädeutika wurden 4 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme abgegeben. Der
Unterschied zum 3:2-Ergebnis, das noch eine Woche vorher bei der Propädeutika-Versammlung
festgestellt worden war, ergab sich daraus, daß die dort auf Grundlage eines
klaren Nein-Votums der ÖAGG-Propädeutika-Teilnehmer/innen abgegebene Nein-Stimme
im Gefolge einer nachträglich einberufenen ÖAGG-Vorstandssitzung in eine
Enthaltung umgewandelt werden mußte.
- Eine weitere Ja-Stimme wurde für eine Forschungseinrichtung abgegeben, die
ihre Stimme an Dr. Stumm delegiert hatte.
Gegen Ende der Bundeskonferenz wurde eine Resolution zum Kassenvertrag verabschiedet,
in der hervorgehoben wird, daß die Zustimmung nur unter enormem Druck zustandegekommen
sei und der ÖBVP seine Kritik an diesem Vertrag aufrechterhalte. In einer Reihe
wichtiger Punkte hält die Bundeskonferenz in dieser Resolution ihren unterschiedlichen
Standpunkt zu dem des Hauptverbandes fest. (HIER KLICKEN
ZUM TEXT DER RESOLUTION!)
Wie aus AQA-Kreisen verlautet, wird die AQA weiterbestehen und den Mitglieder in
Kürze Vorschläge zur weiteren Vorgangsweise unterbreiten. Am kommenden
Donnerstag soll auch ein Gespräch zwischen AQA-Vertretern und dem Hauptverband
stattfinden. Die AQA rät den Mitgliedern, ihrem Ärger und ihrer Enttäuschung
über diesen Vertrag und über die undemokratischen Brachialmethoden, mit
denen er von der derzeitigen ÖBVP-Führung in der Bundeskonferenz durchgesetzt
wurde, NICHT mit Austritten Luft zu machen. Da die Mitgliedschaft für dieses
Jahr ohnehin zu bezahlen sei, wäre es sinnvoller, die bevorstehenden Neuwahlen
der Vorstände in den Landesverbänden und die bevorstehende Präsidiumswahl
dafür zu nutzen, zu einer sachlichen, demokratischen und integrationsfähigen
Führung des Verbandes zu kommen.
In diesem Zusammenhang: Auf der Bundeskonferenz beantragte
die durch die Generalversammlung gewählte Wahlkommission das für die Durchführung
der bevorstehenden Präsidiums-Briefwahl erforderliche Budget. Ihr Antrag erhielt
nicht die erforderliche Mehrheit. Daraufhin trat die Wahlkommission - wie bereits
vorher angekündigt - zurück. Da die Wahlkommission durch die Generalversammlung
zu wählen ist, hat der ÖBVP derzeit keine Wahlkommission mehr und ist
damit die statutenkonforme Durchführung der Briefwahl in Frage gestellt. Wenig
beruhigend ist angesichts dieser Tatsache die Ankündigung des derzeitigen Präsidiums,
es würde für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
Sorge tragen.
[korr. Version vom 14.02.2000]
-ÖAGP-
Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat inzwischen die "Nachbesserungen"
seit dem "Verhandlungsabschluß" im September auf seine Homepage
gestellt. Sie können dort unter http://www.sozvers.at/hvb/aktuell/psychotherapie_erg.htmnachgelesen
werden.
Ein Vergleich mit den vom ÖBVP-Präsidium und der Kassenteam-Leitung weitergegebenen
Informationen zeigt nicht unerhebliche Unterschiede: Vor allem der beliebig "dehnbaren"
Auslegung der Diagnosegruppe Suchterkrankungen beim Erfahrungsnachweis, die im ÖBVP
propagiert wurde, widerspricht die Darlegung des HVST deutlich. So werden dort nur
für die "spezialisierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten"
den Suchterkrankungen und Psychosen gleichgehalten: "folgende schwere psychische
Störungen des Kindes- und Jugendlichenalters: Anorexia nervosa, Bulimia
nervosa, andere schwerste Ess-Störungen mit erheblichen somatischen Auswirkungen
..." Selbst die schweren Ess-Störungen sind demnach nicht unter Behandlungserfahrung
im Bereich Suchterkrankungen anrechenbar, wenn sie durch "Erwachsenen-Therapeuten"
mit erkrankten Erwachsenen bearbeitet werden. Außer schweren Fällen der
Drogensucht und Alkoholabhängigkeit soll für diese Diagnosegruppe im Erwachsenenbereich
also offensichtlich nichts anrechenbar sein.
Die "Dolchstoß-Legende" von den "beschlußwidrigen Nein-Stimmen"
von 2 Propädeutika bei der Abstimmung über den Kassenvertrag hat sich
inzwischen erwartungsgemäß als unwahr herausgestellt. Beim Treffen der
Propädeutika-Vertreter am 5.2. in Wien wurde festgestellt, daß bei den
Besprechungen von Propädeutika-Vertretern Ende letzten Jahres keinerlei verbindlichen
Vereinbarungen über die Stimmabgaben getroffen worden waren. Erst jetzt wurde
für den Fall einer Neuabstimmung über den Vertrag der Stimmen-Verteilungsmodus
für die Bundeskonferenz vereinbart (analog zum Verfahren bei den Fachspezifika).
Nach Einholung der Voten der 9 Propädeutika, die ÖBVP-Mitgliedsvereine
sind, ergab sich dabei in aliquoter Umlegung der 9 Voten auf die zur Verfügung
stehenden 5 Stimmen das gleiche Verhältnis abzugebender Ja/Nein-Stimmen (3:2)
wie bei der Abstimmung bei der letzten Bundeskonferenz.
Die ebenfalls am 5.2. abgehaltene Konferenz der Kandidaten-VertreterInnen der Länder
und Vereine faßte mit großer Mehrheit zwei Beschlüsse:
1) die Wiederholung der Abstimmung wird als undemokratisch abgelehnt
2) für den Fall, daß dennoch eine weitere Abstimmung stattfinden sollte,
wurde das Nein zu diesem Verhandlungsergebnis erneut bekräftigt
Da der Hauptverband dem ÖBVP inzwischen bereits mitgeteilt hatte, daß
am Vertrag "kein Jota" geändert werde, liegt der Bundeskonferenz
am 12.2. also nach wie vor der gleiche Vertrag vor. Nach dem ausdrücklichen
Wortlaut des Beschlusses der Bundeskonferenz vom 22.1. (siehe unten) wie auch nach
allgemeiner demokratischer Gepflogenheit wäre demnach eine neuerliche Abstimmung
bei der Bundeskonferenz am 12.2. völlig undenkbar. Wie aus Präsidiumskreisen
verlautet, will dieses jedoch trotzdem mit allen Mitteln eine weitere Abstimmung
durchsetzen, da es hofft, bis dahin doch noch die eine oder andere Stimme "umdrehen"
zu können. Und wenn nicht diesmal, dann vielleicht ein nächstes Mal? Es
bleibt zu hoffen, daß die Bundeskonferenz Anstand genug beweist, sich für
derartige undemokratische Manipulationen nicht mißbrauchen zu lassen.
-ÖAGP-
Am 24.1. teilte eine ÖBVP-Delegation (Pritz, Fiegl, Wahala als Kandidatenvertreter)
dem Stv. Generaldirektor des Hauptverbandes Probst und anderen HVST-Vertretern das
Ergebnis der Bundeskonferenz mit. Probst stellte keinerlei Nachbesserungen am vorliegenden
Verhandlungsergebnis in Aussicht. Bis spätestens Ende der Woche wird der Hauptverband
mitteilen, ob er damit das vorliegende Verhandlungsergebnis als seinerseits zurückgezogen
betrachtet.
Wie aus Kreisen der AQA verlautet, werden nach Vorliegen dieser Antwort Vorschläge
zur weiteren Vorgangsweise an die ÖBVP-Mitglieder und an die Delegierten der
Bundeskonferenz unterbreitet werden. Ein Bericht zur Bundeskonferenz und zur weiteren
Vorgangsweise ergeht demnächst an die Mitglieder und wird auch im Internet
zugänglich sein. (Inzwischen erschienen: hier klicken!)
Nachdem das Verhandlungsergebnis bei der Bundeskonferenz die 2/3-Mehrheit knapp
verfehlt hatte, war folgender Antrag gestellt und mehrheitlich angenommen worden:
"Ich stelle den Antrag, am 12.2. neuerlich eine Buko einzuberufen. In der Zwischenzeit
soll das Verhandlungsteam und das Präsidium Gespräche mit dem HV führen
in Richtung Verbesserung des Vertrages, sodaß erneut abgestimmt werden kann."
Eine solche "Nachbesserung" des vorliegenden Verhandlungsergebnisses -
die an der grundsätzlichen Kritik an den Kernpunkten des vorliegenden Vertragskonzepts
auch nichts ändern würde - zeichnet sich nicht ab. Die Vertreter des HVST
ließen auch keine Bereitschaft erkennen, die bei der Bundeskonferenz noch
immer nicht vollständig vorliegende Institutionenliste in den geforderten wesentlichen
Punkten zu verbessern (so waren z.B. die wichtigsten Institutionen in Vorarlberg
nicht in der Liste enthalten). Auch die Forderungen der Kandidatenkonferenz, die
für die Pth in Ausbildung nach den neuen gesetzlichen Regelungen zumindest
auf die Anerkennung ihrer einschlägigen Ausbildungsschritte gerichtet waren,
sollen nicht erfüllt werden.
Während die Befürworter der Annahme des Verhandlungsergebnisses diese
harte Haltung des HVST als Bestätigung ihrer Einschätzung auffassen, sehen
die Gegner dieser Vertragskonzeption darin die Bestätigung, daß DIESES
verfehlte Konzept gescheitert ist - auch für den Hauptverband - und damit die
Möglichkeit und Notwendigkeit besteht, über eine taugliche Lösung
unter Beiziehung eines politischen "Runden Tisches" in neue Gespräche
einzutreten.
Sollte bei der Bundeskonferenz am 12.2. das Verhandlungsergebnis unverändert
sein, würde eine Wiederholung der Abstimmung jedenfalls nicht dem oben zitierten
Beschluß entsprechen, allen demokratischen Gepflogenheiten widersprechen und
eine weitere Polarisierung im Verband herbeiführen. Vielmehr wären Beratungen
über eine tragfähige und mehrheitsfähige Neuorientierung erforderlich.
Die ersten aufgeregten Reaktionen nach der Bundeskonferenz deuten vorläufig
leider in eine andere Richtung. Insbesondere die öffentliche Erklärung
von Dr. Pritz, im Falle der Beibehaltung einer Ablehnung dieser Vertragskonzeption
durch den ÖBVP könnte ein "Verein der Kassen- und Wahltherapeuten"
den Vertrag unterzeichnen (siehe APA-Meldung) ist völlig
unakzeptabel und auch sachlich unhaltbar. Derzeit ist der ÖBVP und nur der
ÖBVP durch Bescheid des Gesundheitsministeriums "gesamtvertragsfähig".
Eine andere Vereinigung könnte die Gesamtvertragsfähigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen nur erhalten, nachdem der Psychotherapie-Beirat ein entsprechendes
Ansuchen nach (strengen) gesetzlichen Kriterien begutachtet hat und das Ministerium
einen entsprechenden Bescheid ausgestellt hat. So wurde etwa vor einiger Zeit ein
entsprechendes Ansuchen des BÖP negativ beschieden, weil der BÖP diese
Kriterien nicht erfüllen konnte. Mit besagtem Verein könnte also - wenn
überhaupt - nur eine der sogenannten "Vereinslösungen" abgeschlossen
werden, nicht jedoch ein Gesamtvertrag.
Bis zur Wiederaufnahme von Neuverhandlungen über eine akzeptable Gesamtvertragslösung
könnten auf Länderebene bestehende und neue Versorgungsmodelle neben der
Zuschußregelung fortgeführt bzw. umgesetzt werden. Für Wien haben
WGKK-Vertreter/innen für diesen Fall bereits wiederholt verlauten lassen, daß
dafür der WLP ihr erster Ansprechpartner wäre. In Oberösterreich
und Niederösterreich sind entsprechende Modelle bereits im wesentlichen ausverhandelt
usw.
Für die Gesamtvertragsebene liegt ein von der AQA initiierter Expertenvorschlag
vor sowie der von zahlreichen Prominenten unterzeichnete "Appell an die Vernunft":
Dieser enthält den sinnvollen Vorschlag, die beiden Verhandlungsparteien bei
ihren Lösungsversuchen nicht länger allein zu lassen, sondern sie durch
einen "Runden Tisch" aller politisch Verantwortlichen zu unterstützen,
um auch die Rahmenbedingungen für eine gute Lösung sicherzustellen, die
ja großteils außerhalb des Entscheidungsbereichs der Verhandlungsparteien
liegen.
-ÖAGP-