Die folgenden aktuellen Informationen werden Ihnen durch die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Gestalttheoretische Psychotherapie (ÖAGP) zur Verfügung gestellt.

Archiv: Aktueller Meldungsstand 25.1.-7.3.2000


Aktueller Meldungsstand: 07.03.2000

Am 4.3. tagte die von der Bundeskonferenz eingesetzte Kommission (9 Ländervertreter, 9 Fachspezifika-Vertreter), die über die vom Hauptverband vorgelegte "Institutionenliste" zu befinden hatte. Diese "Institutionenliste" enthält jene Institutionen, in denen in der Variante B der sogenannten "Zusatzkriterien" die 6-monatige Institutionserfahrung neben den Krankenanstalten erworben werden kann. Die bei dieser Sitzung seitens des Hauptverbandes vorliegende Liste enthielt nur knapp 130 der etwa 800 dafür eingereichten Institutionen. Sie wurde vom Hauptverband als "abschliessend" bezeichnet (eine mögliche Erweiterung ist erst wieder drei Monate nach einem allfälligen Inkrafttreten des Gesamtvertrages vorgesehen).
Obwohl in dieser restriktiven Liste eine Reihe wichtiger und qualifizierter Institutionen fehlten (so etwa das von der VLP-Vorsitzenden noch bei der Bundeskonferenz am 22.1. als für Vorarlberg als unabdingbar für eine Zustimmung bezeichnete IfS), erteilte die Kommission (bei 7 Gegenstimmen) der Institutionenliste in dieser Fassung die Zustimmung. Sie soll in dieser Form Vertragsbestandteil werden.
(Damit zusammenhängende Fragen können an die von der ÖAGP neu eingerichtete E-mail-Gruppe "Kassenvertrag - Fragen und Antworten" gerichtet und dort auch diskutiert werden.)

Neue Forderungen hat inzwischen dem Vernehmen nach der Hauptverband an den ÖBVP gerichtet: Rechtsmittelverzicht und Rücknahme der Resolution der Bundeskonferenz vom 12.2..
Was den Rechtsmittelverzicht betrifft, soll sich der ÖBVP nicht nur dazu verpflichten, keinerlei Rechtsmittel gegen rechtswidrige Bestimmungen des Vertrages zu ergreifen und rechtliche Schritte seiner Mitglieder dagegen nicht zu unterstützen, er soll sich auch verpflichten, gemeinsam mit dem Hauptverband Initiativen für Gesetzesänderungen (zur nachträglichen "Sanierung" rechtswidriger Vertragsinhalte bzw. -zwecke) zu ergreifen, wenn jemand anderer gegen solche Vertragsinhalte auf dem Rechtsweg vorgeht. Diese Forderung war vom Hauptverband schon früher immer wieder eingebracht worden, es gab dazu aber bisher vom ÖBVP-Verhandlungsteam noch keine schriftliche Zustimmung. Man wird sehen, ob die ÖBVP-Führung nun auch in diesem Punkt noch gegen die Empfehlung der Rechtsberatung zustimmt. [Hier klicken zur Homepage der unabhängigen "Plattform Rechtshilfe Psychotherapie (PRP)"]

Was die Resolution der Bundeskonferenz betrifft (hier klicken zum Text), bahnt sich eine neuerliche Groteske an: Die Bundeskonferenz hatte diese Resolution nach der Annahme des Gesamtvertrages "als Junktim und als Zeichen nach Außen, aber auch nach Innen vielen kritischen Stimmen gegenüber" (Antragsbegründung Dr. Stumm) beschlossen (erster Teil einstimmig, zweiter Teil mehrheitlich mit 20 pro und 14 contra). VertreterInnen aus Präsidium und Kassenteam-Leitung, die gegen die Annahme dieser Resolution (bzw. vor allem gegen ihren zweiten Teil) gesprochen hatten, versuchten nach der Bundeskonferenz, diese Resolution im direkten Widerspruch zur Antragstellung, Diskussion und Beschlussfassung auf der Bundeskonferenz zu einer Art "Geheimdokument" zu erklären, statt sie pflichtgemäß dem Hauptverband zu übermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Da sie aber von Mitgliedsvereinigungen gemäß der Intention der Resolution bereits veröffentlicht war (unter anderem auf den Internet-Seiten der ÖAGP und der ÖAS), ließ sich diese neuerliche Ignorierung von Beschlüssen der Bundeskonferenz nicht durchführen.
Diese Resolution enthält die klare Aussage, daß dem Vertrag zwar zugestimmt wird, daß aber die inhaltliche Kritik des ÖBVP an diesem Vertrag deswegen nicht aufgehoben ist. In einigen Kernpunkten faßt sie diese Kritik noch einmal zusammen, was auch für das von den Befürwortern des Vertrags immer proklamierte "Weiterverhandeln, wenn wir erst einmal drinnen sind" von großer Bedeutung ist. Daß das dem Hauptverband nicht angenehm ist, mag sein. Daß die ÖBVP-Führung nun aber auch noch der Forderung des Hauptverbandes nachkommen will, diese Kritik zurückzunehmen, sagt viel über die Glaubwürdigkeit der früheren ständigen Beteuerungen, man stünde diesen Punkten ja auch selbst kritisch gegenüber, müsse nun aber dem Druck nachgeben und bei Aufrechterhaltung dieser Kritik eben doch den Vertrag annehmen.
Wie die ÖBVP-Führung sich nun von der Resolution "befreien" will, ist ein neuer Höhepunkt der an demokratiepolitischen Kuriositäten reichen Geschichte dieser Verhandlungen. Drei Wochen nach Beendigung der Bundeskonferenz vom 12.2. soll die Resolution nun auf Betreiben des Präsidiums durch ein "Veto" einer Mehrheit der Länder-Delegierten außer Kraft gesetzt werden - derselben Länder-Delegierten, die (zumindest dem ersten Teil dieser Resolution) auf der Bundeskonferenz noch selbst der Resolution zugestimmt hatten. Ein Kommentar zu diesem Plan erübrigt sich.

Einen hilfreichen Informationstext für jene KollegInnen, die nun befürchten, die "Kriterien" nicht zu erfüllen, hat inzwischen die "Arbeitsgruppe Qualifizierte Alternative" (AQA im ÖBVP) veröffentlicht. [Klicken Sie hier zum Text dieses Ratgebers.]

-ÖAGP-


Aktueller Meldungsstand: 26.02.2000

Aus Tirol erreicht uns die Meldung, daß die Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) dem Gesamtvertrag nicht zugestimmt hat und die Fortführung des "Tiroler Modells" geplant ist. Wir werden darüber noch berichten, sowie uns genauere Informationen vorliegen.

Inzwischen ist die Gründung der "Plattform Rechtshilfe Psychotherapie (PRP)gegen die rechtswidrige Beschneidung des Anspruchs der Versicherten auf psychotherapeutische Behandlung und die Vernichtung der Berufs-Chancen qualifizierter PsychotherapeutInnen und AusbildungskandidatInnen" eingeleitet worden.

Im Aufruf dazu heißt es:

"Die unabhängige PLATTFORM RECHTSHILFE PSYCHOTHERAPIE wendet sich gegen die rechtswidrige Beschneidung des Anspruchs der Versicherten auf psychotherapeutische Behandlung und die Vernichtung der Berufs-Chancen qualifizierter PsychotherapeutInnen und AusbildungskandidatInnen, die im Gefolge des ausgehandelten Gesamtvertrages zwischen ÖBVP und Hauptverband droht...

DAGEGEN WEHREN WIR UNS UND ORGANISIEREN HILFE:

1. durch die Beschaffung und Bereitstellung von Informationen über die Möglichkeiten, sich auch mit rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen

2. durch die Beschaffung und Bereitstellung von Rechtsgutachten zur Unterstützung der gerichtlichen Durchsetzung legitimer Ansprüche von PatientInnen und PsychotherapeutInnen

3. durch die Ausarbeitung von Informationsblättern zur Aufklärung von PatientInnen, PsychotherapeutInnen und AusbildungskandidatInnen über ihre Rechte und Möglichkeiten

4. durch die Vorbereitung zielführender gerichtlicher Schritte (Verfassungsbeschwerde und andere Verfahren)

5. durch politisches Lobbying und Öffentlichkeitsarbeit"


Besuchen Sie die Homepage der PRP (hier klicken).


Aktueller Meldungsstand: 24.02.2000

Die auf der Bundeskonferenz anläßlich der Annahme des Verhandlungsergebnisses beschlossene Resolution wird vom ÖBVP-Präsidium in der neuen Ausgabe der Psychotherapie-Newsund den gleichzeitig verschickten Unterlagen den ÖBVP-Mitgliedern weiterhin verschwiegen. Gleichzeitig werden seitens des Präsidiums und der Leitung des Verhandlungsteams in diversen Aussendungen Vorwürfe gegen Mitglieder der Bundeskonferenz erhoben, sie hätten "interne Unterlagen der Bundeskonferenz" - womit offenbar diese Resolution gemeint ist - an die Öffentlichkeit gebracht. Dazu erreichte uns eine ironische "Selbstanzeige" von Dr. Grillmeier, IGWien. Weiters liegt uns die Antwort von Dr. Gerhard Stemberger auf den kürzlich erschienenen "Offenen Brief" von Frau Dr. Fiegl vor.

-ÖAGP-


Aktueller Meldungsstand: 20.02.2000

Der auf der Bundeskonferenz vom 12.2. erklärte Rücktritt der ÖBVP-Wahlkommission konnte inzwischen wieder rückgängig gemacht werden, nachdem das Präsidium der Wahlkommission die erforderlichen finanziellen Mittel zugesichert hat. Der planmäßigen Abwicklung der Briefwahl steht damit nichts mehr im Wege.
Auf der ÖBVP-Homepage ist die neue Ausgabe der Psychotherapie-News veröffentlicht worden. Weiters findet sich dort ein "Dementi" bezüglich einer Begrenzung der Zahl der WahltherapeutInnen, mit dem sich im PsychotherapeutInnen-Forum ein Beitrag von Dr. Stemberger kritisch auseinandersetzt.
Der Sozialpolitik-Experte Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, der letztes Jahr einen kritischen Kommentar zum Vertragsabschluß veröffentlicht hat (hier klicken zum Nachlesen) und auch in einer "Report"-Sendung des ORF vor den schädlichen Auswirkungen eines solchen Vertrages gewarnt hat, wurde vor kurzem von den österreichischen Wissenschaftsjournalisten zum "Wissenschafter des Jahres 1999" gewählt. Wir gratulieren!


Aktueller Meldungsstand: 17.02.2000

Die Vorsprache einer ÖBVP-Delegation (Pritz, Fiegl) beim Hauptverband am 15.2. endete bereits nach kurzer Zeit mit einem Eklat. Die Vertreter des Hauptverbandes gaben deutlich ihrer Verärgerung Ausdruck: Spätestens mit der Resolution der Bundeskonferenz vom 12.2. anläßlich der Annahme des Verhandlungsergebnisses war klargeworden, was von den ständigen beschönigenden Darstellungen der Stimmungslage im ÖBVP durch die ÖBVP-Führung gegenüber dem Hauptverband zu halten war. Verärgerung bestand auch darüber, daß im ÖBVP trotz mehrfacher gegenteiliger Aufforderung seitens des Hauptverbandes ständig irreführend über die Vertragsvereinbarungen berichtet worden war (leichte Erfüllbarkeit der Kriterien durch weite Auslegung verschiedener Bestimmungen, 80 Prozent könnten sie erfüllen etc. - trotz wiederholter Klarstellung seitens des HV, daß die Vertrags-Bestimmungen buchstabengetreu angewandt werden würden und das Ziel eine Zahl von maximal 1000 WahltherapeutInnen sei).

Diese Verärgerung des Hauptverbandes schlug sich auch in Zeitungsmeldungen im "Standard" und in der "Kronenzeitung" nieder, wo gewisse Zweifel am tatsächlichen Zustandekommen des Vertrages geäußert wurden.
Diese Zweifel wurden inzwischen auch von einer Stellungnahme aus der Tiroler Gebiets-Krankenkasse genährt (siehe Bericht "Tiroler Tageszeitung"): Diese wird erst kommende Woche über ihre Zustimmung zum Vertrag entscheiden und diese davon abhängig machen, ob das recht gut bewährte "Tiroler Modell" fortgeführt werden kann.

Weitere wesentliche Hürden für das tatsächliche Zustandekommen des Vertrages werden sein: Das Erreichen der "Planzahlen" an VertragstherapeutInnen in allen Bundesländern, das in einigen Bundesländern derzeit nicht sehr realistisch erscheint (selbst bei einer ausreichenden Zahl an InteressentInnen ist immer noch die Frage, ob diese die Kriterien in der buchstabengetreuen Anwendung überhaupt erfüllen; die restriktive Handhabung der "Institutionenliste" trägt dazu das ihre bei).

Inzwischen sind von verschiedenen Seiten Vorbereitungen für rechtliche Schritte gegen die rechts- und sittenwidrige Ausgrenzung qualifizierter PsychotherapeutInnen vom Wahltherapeuten-Status und gegen die Verweigerung von Kassenleistungen an ihre PatientInnen im Gange. Wir werden darüber noch berichten. Wie aus Kreisen der AQA verlautet, hält diese darüber hinaus vor allem die Aufrechterhaltung massiver öffentlicher Kritik an der fachlichen und rechtlichen Unhaltbarkeit dieses Vertrages und seiner Auswirkungen (Unterversorgung, soziale Unausgewogenheit etc.) für geboten. Auch das politische Lobbying in diesem Sinne soll fortgesetzt werden.

Der Wiener Landesverband (WLP) hat für Freitag, den 25.2.2000 (19h30 im Albert-Schweitzer-Haus), zu einer Informationsveranstaltung zum Thema "Umsetzung des Gesamtvertrages" eingeladen, für die auch die Teilnahme von Frau DDr. Fleischmann von der WGKK angekündigt ist. Es ist sicher zweckmäßig, diese wohl ziemlich ernüchternde Veranstaltung zu besuchen und sich darauf mit sehr präzisen Fragen vorzubereiten.
In einer WLP-Aussendung heißt es zum Thema weiters, daß von voreiligen Bewerbungen bei der WGKK Abstand genommen werden soll. "Derzeit ist keine Eile geboten. ... Es wird nicht nach dem chronologischen Einlangen der Anträge vorgegangen." (Hintergrund dazu ist, daß die WGKK zu Recht befürchtet, unter einer Schwemme von Ansuchen - vor allem hinsichtlich der WahltherapeutInnen - unterzugehen, auf die sie administrativ überhaupt nicht vorbereitet ist.)


Aktueller Meldungsstand: 13.02.2000

Die Bundeskonferenz des ÖBVP vom 12.2.2000 hat über den vorliegenden Gesamtentwurf neuerlich abgestimmt. Diesmal erreichte die Vorlage unter denkwürdigen Umständen die Zwei-Drittel-Mehrheit (37 Ja, 15 Nein). Die neuerliche Abstimmung erfolgte im Widerspruch zum Beschluß der Bundeskonferenz vom 22.1., der eine weitere Abstimmung nur für den Fall einer Verbesserung des Verhandlungs-Ergebnisses vorsah. Zu einer Verbesserung war es zwischenzeitlich nicht gekommen, es lag der gleiche Vertragsentwurf vor wie am 22.1.

Der Tagesordnungspunkt Kassenvertrag war von ÖBVP-Präsident Pritz mit einem Bericht eröffnet worden, in dem die AQA polemisch in FP-Nähe gerückt wurde (wie schon zuvor in noch extremerer Weise von Herrn Mauder vom WLP) und unverhüllt mit der Spaltung des ÖBVP im Falle der Beibehaltung des Nein zum Verhandlungsergebnis gedroht wurde: Sollte es beim Nein bleiben, würden die befürwortenden Teile des ÖBVP in den sogenannten "Verein der Kassen- und Wahltherapeuten" übergeführt werden, dieser könne dann in Kürze die Gesamtvertragsfähigkeit erhalten und den Vertrag annehmen. Zu diesem Zweck war von ÖBVP-Vize-Präsidentin Szyskowic auch bereits eine Repräsentantin dieses Vereins als Gast zur Bundeskonferenz eingeladen worden. Weiters lagen Blätter mit (veralteten) Angaben zur Mitgliederzahl der verschiedenen Landesverbände und Fachspezifika auf, die für eine solche Spaltung offenbar als "Legitimationsgrundlage" dienen sollten.

Auf Grundlage des Auftrags aus einer Mitgliederbefragung im Burgenländischen Landesverband stellte BLP-Vorsitzende Melchart den Antrag, bei dieser Bundeskonferenz keine weitere Abstimmung über den Vertrag durchzuführen, um Zeit v.a. für eine Sondierung der neuen politischen Situation zu gewinnen. Aus der am Vortrag stattgefundenen Konferenz der Kandidaten unter den Landesdelegierten lag der Antrag vor, von einer weiteren Abstimmung Abstand zu nehmen, da es zu keinen Vertragsverbesserungen gekommen war. Der BLP-Antrag wurde abgestimmt und verfehlte mit nur 19 Pro-Stimmen (bei insgesamt 52 Stimmen) die erforderliche einfache Mehrheit.

Die in weiterer Folge durchgeführte neuerliche Abstimmung über den Vertragsentwurf ergab die Zwei-Drittel-Mehrheit mit 37 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen. Gegenüber der letzten Abstimmung war es zu folgenden Veränderungen gekommen:
- Von den Fachspezifika wurden 12 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgegeben. Die Verschiebung einer Nein-Stimme zu einer zusätzlichen Ja-Stimme ergab sich aus dem Wechsel der APG und des Wiener Arbeitskreises für Psychoanalyse von Enthaltung auf Ja sowie der ÖVIP (Individualpsychologen) von Nein auf Ja.
- Von den Landesverbänden wurden 22 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgegeben. Die Verschiebung einer Nein- zu einer weiteren Ja-Stimme ergab sich unter den Kandidaten-Delegierten, die gesondert geheim abstimmten. Bei der zuvor offen durchgeführten Stimmenabgabe von je 2 Länder-Delegierten pro Landesverband (ohne Kandidaten-Delegierte) waren für TLP und NÖLP je 2 Nein-Stimmen abgegeben worden; aus der geheimen Abstimmung unter den Kandidaten-Delegierten der 9 Landesverbände gingen weitere 3 Nein-Stimmen hervor.
- Von den Propädeutika wurden 4 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme abgegeben. Der Unterschied zum 3:2-Ergebnis, das noch eine Woche vorher bei der Propädeutika-Versammlung festgestellt worden war, ergab sich daraus, daß die dort auf Grundlage eines klaren Nein-Votums der ÖAGG-Propädeutika-Teilnehmer/innen abgegebene Nein-Stimme im Gefolge einer nachträglich einberufenen ÖAGG-Vorstandssitzung in eine Enthaltung umgewandelt werden mußte.
- Eine weitere Ja-Stimme wurde für eine Forschungseinrichtung abgegeben, die ihre Stimme an Dr. Stumm delegiert hatte.

Gegen Ende der Bundeskonferenz wurde eine Resolution zum Kassenvertrag verabschiedet, in der hervorgehoben wird, daß die Zustimmung nur unter enormem Druck zustandegekommen sei und der ÖBVP seine Kritik an diesem Vertrag aufrechterhalte. In einer Reihe wichtiger Punkte hält die Bundeskonferenz in dieser Resolution ihren unterschiedlichen Standpunkt zu dem des Hauptverbandes fest. (HIER KLICKEN ZUM TEXT DER RESOLUTION!)

Wie aus AQA-Kreisen verlautet, wird die AQA weiterbestehen und den Mitglieder in Kürze Vorschläge zur weiteren Vorgangsweise unterbreiten. Am kommenden Donnerstag soll auch ein Gespräch zwischen AQA-Vertretern und dem Hauptverband stattfinden. Die AQA rät den Mitgliedern, ihrem Ärger und ihrer Enttäuschung über diesen Vertrag und über die undemokratischen Brachialmethoden, mit denen er von der derzeitigen ÖBVP-Führung in der Bundeskonferenz durchgesetzt wurde, NICHT mit Austritten Luft zu machen. Da die Mitgliedschaft für dieses Jahr ohnehin zu bezahlen sei, wäre es sinnvoller, die bevorstehenden Neuwahlen der Vorstände in den Landesverbänden und die bevorstehende Präsidiumswahl dafür zu nutzen, zu einer sachlichen, demokratischen und integrationsfähigen Führung des Verbandes zu kommen.

In diesem Zusammenhang: Auf der Bundeskonferenz beantragte die durch die Generalversammlung gewählte Wahlkommission das für die Durchführung der bevorstehenden Präsidiums-Briefwahl erforderliche Budget. Ihr Antrag erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Daraufhin trat die Wahlkommission - wie bereits vorher angekündigt - zurück. Da die Wahlkommission durch die Generalversammlung zu wählen ist, hat der ÖBVP derzeit keine Wahlkommission mehr und ist damit die statutenkonforme Durchführung der Briefwahl in Frage gestellt. Wenig beruhigend ist angesichts dieser Tatsache die Ankündigung des derzeitigen Präsidiums, es würde für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl Sorge tragen.

[korr. Version vom 14.02.2000]

-ÖAGP-


Aktueller Meldungsstand: 07.02.2000

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat inzwischen die "Nachbesserungen" seit dem "Verhandlungsabschluß" im September auf seine Homepage gestellt. Sie können dort unter http://www.sozvers.at/hvb/aktuell/psychotherapie_erg.htmnachgelesen werden.
Ein Vergleich mit den vom ÖBVP-Präsidium und der Kassenteam-Leitung weitergegebenen Informationen zeigt nicht unerhebliche Unterschiede: Vor allem der beliebig "dehnbaren" Auslegung der Diagnosegruppe Suchterkrankungen beim Erfahrungsnachweis, die im ÖBVP propagiert wurde, widerspricht die Darlegung des HVST deutlich. So werden dort nur für die "spezialisierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten" den Suchterkrankungen und Psychosen gleichgehalten: "folgende schwere psychische Störungen des Kindes- und Jugendlichenalters: Anorexia nervosa, Bulimia nervosa, andere schwerste Ess-Störungen mit erheblichen somatischen Auswirkungen ..." Selbst die schweren Ess-Störungen sind demnach nicht unter Behandlungserfahrung im Bereich Suchterkrankungen anrechenbar, wenn sie durch "Erwachsenen-Therapeuten" mit erkrankten Erwachsenen bearbeitet werden. Außer schweren Fällen der Drogensucht und Alkoholabhängigkeit soll für diese Diagnosegruppe im Erwachsenenbereich also offensichtlich nichts anrechenbar sein.

Die "Dolchstoß-Legende" von den "beschlußwidrigen Nein-Stimmen" von 2 Propädeutika bei der Abstimmung über den Kassenvertrag hat sich inzwischen erwartungsgemäß als unwahr herausgestellt. Beim Treffen der Propädeutika-Vertreter am 5.2. in Wien wurde festgestellt, daß bei den Besprechungen von Propädeutika-Vertretern Ende letzten Jahres keinerlei verbindlichen Vereinbarungen über die Stimmabgaben getroffen worden waren. Erst jetzt wurde für den Fall einer Neuabstimmung über den Vertrag der Stimmen-Verteilungsmodus für die Bundeskonferenz vereinbart (analog zum Verfahren bei den Fachspezifika). Nach Einholung der Voten der 9 Propädeutika, die ÖBVP-Mitgliedsvereine sind, ergab sich dabei in aliquoter Umlegung der 9 Voten auf die zur Verfügung stehenden 5 Stimmen das gleiche Verhältnis abzugebender Ja/Nein-Stimmen (3:2) wie bei der Abstimmung bei der letzten Bundeskonferenz.

Die ebenfalls am 5.2. abgehaltene Konferenz der Kandidaten-VertreterInnen der Länder und Vereine faßte mit großer Mehrheit zwei Beschlüsse:
1) die Wiederholung der Abstimmung wird als undemokratisch abgelehnt
2) für den Fall, daß dennoch eine weitere Abstimmung stattfinden sollte, wurde das Nein zu diesem Verhandlungsergebnis erneut bekräftigt

Da der Hauptverband dem ÖBVP inzwischen bereits mitgeteilt hatte, daß am Vertrag "kein Jota" geändert werde, liegt der Bundeskonferenz am 12.2. also nach wie vor der gleiche Vertrag vor. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Beschlusses der Bundeskonferenz vom 22.1. (siehe unten) wie auch nach allgemeiner demokratischer Gepflogenheit wäre demnach eine neuerliche Abstimmung bei der Bundeskonferenz am 12.2. völlig undenkbar. Wie aus Präsidiumskreisen verlautet, will dieses jedoch trotzdem mit allen Mitteln eine weitere Abstimmung durchsetzen, da es hofft, bis dahin doch noch die eine oder andere Stimme "umdrehen" zu können. Und wenn nicht diesmal, dann vielleicht ein nächstes Mal? Es bleibt zu hoffen, daß die Bundeskonferenz Anstand genug beweist, sich für derartige undemokratische Manipulationen nicht mißbrauchen zu lassen.

-ÖAGP-


Aktueller Meldungsstand: 25.01.2000

Am 24.1. teilte eine ÖBVP-Delegation (Pritz, Fiegl, Wahala als Kandidatenvertreter) dem Stv. Generaldirektor des Hauptverbandes Probst und anderen HVST-Vertretern das Ergebnis der Bundeskonferenz mit. Probst stellte keinerlei Nachbesserungen am vorliegenden Verhandlungsergebnis in Aussicht. Bis spätestens Ende der Woche wird der Hauptverband mitteilen, ob er damit das vorliegende Verhandlungsergebnis als seinerseits zurückgezogen betrachtet.

Wie aus Kreisen der AQA verlautet, werden nach Vorliegen dieser Antwort Vorschläge zur weiteren Vorgangsweise an die ÖBVP-Mitglieder und an die Delegierten der Bundeskonferenz unterbreitet werden. Ein Bericht zur Bundeskonferenz und zur weiteren Vorgangsweise ergeht demnächst an die Mitglieder und wird auch im Internet zugänglich sein. (Inzwischen erschienen: hier klicken!)

Nachdem das Verhandlungsergebnis bei der Bundeskonferenz die 2/3-Mehrheit knapp verfehlt hatte, war folgender Antrag gestellt und mehrheitlich angenommen worden:
"Ich stelle den Antrag, am 12.2. neuerlich eine Buko einzuberufen. In der Zwischenzeit soll das Verhandlungsteam und das Präsidium Gespräche mit dem HV führen in Richtung Verbesserung des Vertrages, sodaß erneut abgestimmt werden kann."
Eine solche "Nachbesserung" des vorliegenden Verhandlungsergebnisses - die an der grundsätzlichen Kritik an den Kernpunkten des vorliegenden Vertragskonzepts auch nichts ändern würde - zeichnet sich nicht ab. Die Vertreter des HVST ließen auch keine Bereitschaft erkennen, die bei der Bundeskonferenz noch immer nicht vollständig vorliegende Institutionenliste in den geforderten wesentlichen Punkten zu verbessern (so waren z.B. die wichtigsten Institutionen in Vorarlberg nicht in der Liste enthalten). Auch die Forderungen der Kandidatenkonferenz, die für die Pth in Ausbildung nach den neuen gesetzlichen Regelungen zumindest auf die Anerkennung ihrer einschlägigen Ausbildungsschritte gerichtet waren, sollen nicht erfüllt werden.
Während die Befürworter der Annahme des Verhandlungsergebnisses diese harte Haltung des HVST als Bestätigung ihrer Einschätzung auffassen, sehen die Gegner dieser Vertragskonzeption darin die Bestätigung, daß DIESES verfehlte Konzept gescheitert ist - auch für den Hauptverband - und damit die Möglichkeit und Notwendigkeit besteht, über eine taugliche Lösung unter Beiziehung eines politischen "Runden Tisches" in neue Gespräche einzutreten.
Sollte bei der Bundeskonferenz am 12.2. das Verhandlungsergebnis unverändert sein, würde eine Wiederholung der Abstimmung jedenfalls nicht dem oben zitierten Beschluß entsprechen, allen demokratischen Gepflogenheiten widersprechen und eine weitere Polarisierung im Verband herbeiführen. Vielmehr wären Beratungen über eine tragfähige und mehrheitsfähige Neuorientierung erforderlich.

Die ersten aufgeregten Reaktionen nach der Bundeskonferenz deuten vorläufig leider in eine andere Richtung. Insbesondere die öffentliche Erklärung von Dr. Pritz, im Falle der Beibehaltung einer Ablehnung dieser Vertragskonzeption durch den ÖBVP könnte ein "Verein der Kassen- und Wahltherapeuten" den Vertrag unterzeichnen (siehe APA-Meldung) ist völlig unakzeptabel und auch sachlich unhaltbar. Derzeit ist der ÖBVP und nur der ÖBVP durch Bescheid des Gesundheitsministeriums "gesamtvertragsfähig". Eine andere Vereinigung könnte die Gesamtvertragsfähigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen nur erhalten, nachdem der Psychotherapie-Beirat ein entsprechendes Ansuchen nach (strengen) gesetzlichen Kriterien begutachtet hat und das Ministerium einen entsprechenden Bescheid ausgestellt hat. So wurde etwa vor einiger Zeit ein entsprechendes Ansuchen des BÖP negativ beschieden, weil der BÖP diese Kriterien nicht erfüllen konnte. Mit besagtem Verein könnte also - wenn überhaupt - nur eine der sogenannten "Vereinslösungen" abgeschlossen werden, nicht jedoch ein Gesamtvertrag.

Bis zur Wiederaufnahme von Neuverhandlungen über eine akzeptable Gesamtvertragslösung könnten auf Länderebene bestehende und neue Versorgungsmodelle neben der Zuschußregelung fortgeführt bzw. umgesetzt werden. Für Wien haben WGKK-Vertreter/innen für diesen Fall bereits wiederholt verlauten lassen, daß dafür der WLP ihr erster Ansprechpartner wäre. In Oberösterreich und Niederösterreich sind entsprechende Modelle bereits im wesentlichen ausverhandelt usw.
Für die Gesamtvertragsebene liegt ein von der AQA initiierter Expertenvorschlag vor sowie der von zahlreichen Prominenten unterzeichnete "Appell an die Vernunft": Dieser enthält den sinnvollen Vorschlag, die beiden Verhandlungsparteien bei ihren Lösungsversuchen nicht länger allein zu lassen, sondern sie durch einen "Runden Tisch" aller politisch Verantwortlichen zu unterstützen, um auch die Rahmenbedingungen für eine gute Lösung sicherzustellen, die ja großteils außerhalb des Entscheidungsbereichs der Verhandlungsparteien liegen.

-ÖAGP-


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