4975/J XX.GP
des Abgeordneten Dr. Feurstein und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend "Gewährung von Leistungen des Unterstützungsfonds für
psychotherapeutische Behandlungen"
Von den Psychotherapeuten wird darauf hingewiesen, dass die Gebietskrankenkassen
von
Wien, Niederösterreich und Oberösterreich sowie der Versicherungsanstalt
des
Österreichischen Bergbaues grundsätzlich keine Unterstützungen aus
den entsprechenden
Fonds für psychotherapeutische Leistungen gewähren. Entsprechende Ansuchen
von
Patienten würden von diesen Krankenversicherungsträgern überhaupt
nicht behandelt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Frau Bundesministerin für
Arbeit,
Gesundheit und Soziales folgende
ANFRAGEN:
1. Ist es richtig, dass die Gebietskrankenkassen von Wien, Niederösterreich
und
Oberösterreich sowie die Versicherungsanstalt des Österreichischen
Bergbaues
Anträge auf Gewährung von Leistungen aus dem jeweiligen Unterstützungsfonds
überhaupt nicht behandeln?
2. Wenn ja, wie begründen diese Krankenversicherungsträger ein solches
Vorgehen?
3. Wenn nein, in wie vielen Fällen haben die genannten Krankenversicherungsträger
in
den Jahren 1997 und 1998 Leistungen aus dem jeweiligen Unterstützungsfonds
für
psychotherapeutische Behandlungen gewährt?
4. Wie beurteilen Sie aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen die
Vorgangsweise der genannten Krankenversicherungsträger?
4663/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Feurstein und Kollegen an die Frau Bundesministerin
für Arbeit, Gesundheit und Soziales, betreffend Gewährung von Leistungen
des Unterstützungsfonds für psychotherapeutische Behandlungen (Nr.4975/J).
In Beantwortung der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage
halte ich nach Einholung von Stellungnahmen der Niederösterreichischen, der
Oberösterreichischen und der Wiener Gebietskrankenkasse sowie der Versicherungsanstalt
des österreichischen Bergbaues zunächst grundsätzlich Folgendes fest:
Bei den Leistungen aus dem Unterstützungsfonds eines Krankenversicherungsträgers
handelt es sich bekanntermaßen um Leistungen, die auf freiwilliger Basis beruhen
und deren Gewährung somit im ausschließlichen Ermessen des jeweiligen
Versicherungsträgers liegt. Es ist somit meiner Auffassung nach jedenfalls
gesetzeskonform und damit zulässig, wenn ein Krankenversicherungsträger
die Übernahme der Kosten für einen Teilbereich der in diesem Zusammenhang
in Betracht kommenden Leistungen aus grundsätzlichen Überlegungen generell
und schon von vornherein (durch Fassung eines entsprechenden Grundsatzbeschlusses)
ablehnt.
Zur Frage 1:
Nach dem derzeitigen Stand lehnen von den in Rede stehenden Krankenversicherungsträgern
lediglich die Wiener Gebietskrankenkasse und die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
die Gewährung von Mitteln aus dem Unterstützungsfonds für Leistungen
der Psychotherapie ab. Beide Gebietskrankenkassen haben hinsichtlich dieser Vorgangsweise
jedoch (Grundsatz)Beschlüsse gefasst, weshalb die in diesem Zusammenhang von
den anfragenden Abgeordneten verwendete Formulierung "überhaupt nicht
behandeln" zu relativieren ist.
ZurFrage2:
Wie von mir bereits zur Frage 1 ausgeführt, gewähren
nur zwei der genannten Krankenversicherungsträger keine Leistungen aus dem
Unterstützungsfonds.
Die Wiener Gebietskrankenkasse verweist darauf, dass sie in ihren Gesundheitszentren
Wien Mitte, Wien Mariahilf und Wien Süd und in vier Bezirksstellen psychotherapeutische
Behandlungen gegen Vorlage eines Facharztkrankenkassenschecks oder auf Grund einer
Überweisung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin kostenlos durchführt
und somit für die Versicherten ausreichend Möglichkeiten für die
kostenfreie Inanspruchnahme dieser Leistungen gegeben sind. Die Gewährung von
Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Kasse hält die Wiener Gebietskrankenkasse
daher nicht für erforderlich. Ergänzend weist diese Kasse in diesem Zusammenhang
aber auch darauf hin, dass sie in jenen Fällen, in denen Behandlungen durch
einen nicht - ärztlichen Psychotherapeuten durchgeführt werden, gegen
Vorlage einer saldierten Rechnung einen Kostenzuschuss gemäß der Krankenkassensatzung
leistet.
Die (derzeitige) Auffassung der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse
läßt sich damit zusammenfassen, dass durch die Gewährung von Leistungen
aus dem Unterstützungsfonds seitens der Kasse die Vertragsverhandlungen mit
den Psychotherapeuten zur Erbringung dieser Leistung als Sachleistung zu Gunsten
der Versicherten weiter erschwert bzw. auch untergraben werden könnten. Nach
Meinung dieser Kasse hätten die Psychotherapeuten nämlich mit dem Wissen,
dass diese Leistungen aus dem Unterstützungsfonds ohnehin refundiert werden,
keinen Anreiz mehr zum Abschluss von vertraglichen Vereinbarungen mit der gesetzlichen
Krankenversicherung auf diesem Gebiet. Im weiteren geht die Niederösterreichische
Gebietskrankenkasse auch davon aus, dass die Psychotherapeuten angesichts des Wissens
um die Kostenübernahme aus dem Unterstützungsfonds des Versicherungsträgers
tendenziell erhöhte Tarife für die Leistungen der Psychotherapie verlangen
würden, was letztendlich ebenfalls nicht dem Sinn und Zweck einer solchen
Leistung entspräche. Dessen ungeachtet steht diese Kasse allerdings (auch)
in diesem Zusammenhang in ständigem Kontakt mit der Landesverband für
Psychotherapie und schließt nicht aus, dass diese Gespräche eine Basis
ergeben könnten, die eine diesbezügliche Kostenübernahme für
künftige Fällen ermöglicht.
Der Vollständigkeit halber sei dazu noch ergänzend bemerkt, dass auch
die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse bei Erfüllung der entsprechenden
Voraussetzungen Kostenzuschüsse für diese Leistungen gemäß
den Bestimmungen der Kassensatzung leistet.
Zur Frage 3:
Bei der Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues wurde
im Jahre 1997 kein Antrag für eine diesbezügliche Leistung aus dem Unterstützungsfonds
gestellt, im Jahre 1998 gab es erst einen Antrag, der auch positiv erledigt wurde.
Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat im Jahre 1998 (Stand September)
93 Anträge auf eine Beihilfe für Leistungen der Psychotherapie aus dem
Unterstützungsfonds behandelt. Davon wurde in 80 Fällen positiv entschieden.
Dazu ist jedoch zu bemerken, dass nach einer ergänzend eingeholten Auskunft
der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse Anträge auf derartige Leistungen
erstmals Ende 1997 gestellt wurden, nachdem die Kasse von sich aus auf diese Möglichkeit
aufmerksam gemacht hatte. Über diese Fälle bzw. die noch 1997 gestellten
Anträge und von den Versicherten diesbezüglich getragenen Aufwendungen
ist daher im Jahre 1998 entschieden worden. Diese Anträge wurden deshalb auch
den oben
genannten Zahlen für dieses Jahr zugerechnet.
Zur Frage 4:
In Beantwortung dieser Frage darf ich auf die einleitenden Ausführungen
verweisen.