Im Jahre 1990 wurde in Österreich das
Psychotherapiegesetz geschaffen. Dieses regelt die Ausbildung der Psychotherapeuten
und ûtherapeutinnen, die zwar weiterhin privat organisiert und finanziert,
aber einer staatlichen Kontrolle unterzogen wurde. Die Ausbildung umfasst einen
Mindestrahmen von mehr als 3000 Stunden, mehr als 2000 davon sind in praktischen
Tätigkeiten zu erbringen. Die Zulassung zum Beruf des Psychotherapeuten erfolgt
durch die Eintragung in eine öffentliche Liste, was einer staatlichen Akkreditierung
gleichkommt. Dies dient der Qualitätssicherung und dem Schutz der Patienten.
Zur Sicherung der faktischen Versorgung wurde im Jahre 1991 die Psychotherapie als
Pflichtleistung der Krankenkassen definiert. Die Krankenkasse ist nur dann zur Zahlung
verpflichtet, wenn der Betroffene krank ist, da es nicht Aufgabe der Sozialversicherung
ist, Persönlichkeitsentwicklung zu finanzieren.
Etikettenschwindel
Die Festschreibung der Psychotherapie als Pflichtleistung war von Anfang an ein
Beispiel für einer Doppelbödigkeit im Gesundheitssystem. Es ist nämlich
eines, eine Leistung politisch als "Pflichtleistung" zu deklarieren, aber
etwas anderes, die entsprechenden Mittel zur praktischen Umsetzung dieses Prinzips
bereitzustellen. Wie schon in anderen Bereichen erhielten die Krankenkassen die
undankbare Aufgabe, irgendwelche Kriterien anzuwenden, um die Kosten im Zaum halten.
Aus ökonomischer Sicht geht es um die Entwicklung von Rationierungskriterien,
die aber nicht so heißen dürfen. Verstärkt wird das Rationierungsproblem
durch das aus der Gesundheitsökonomie hinlänglich bekannte Problem der
"anbieterinduzierten Nachfrage": Je mehr Anbieter einer bestimmten Leistung
es gibt, desto mehr wird diese auch in Anspruch genommen; desto teurer wird die
Versorgung für die Kassen, auch wenn die Leistung als Pflichtleistung gesetzlich
vorgesehen ist.
Anbieterinduzierte Nachfrage gibt es auch bei den Psychotherapeuten. Welcher Teil
davon gesundheitspolitisch wünschenswert ist (weil mehr Leute Psychotherapie
brauchen, als sie heute erhalten), darüber kann gestritten werden. Jedenfalls
sollte keine Berufsgruppe der anderen vorwerfen , ihr ginge ist "nur"
um das eigene Einkommen und nicht so sehr um das Wohl der Patienten.
Wenn nun die Sozialversicherung Rationierungsentscheidungen treffen muss, dann stellt
sich die Frage nach den Kriterien. Die getroffene Einigung über die Psychotherapie
geht dabei einen Weg, der nachdenklich stimmt. Es wird nämlich nicht an der
Art des Krankheitsbilds, an der zugestandenen Dauer einer Therapie, an der sozialen
Situation des Patienten, etc. angesetzt, sondern an einer Vorbildung des Therapeuten.
In Zukunft soll es nur dann eine (völlige oder teilweise) Kostenübernahme
durch die Kassen geben, wenn der Therapeut über die Ausbildung hinaus eine
bestimmte Vorpraxis (bis zu 1000 Stunden) im psychiatrischen Bereich nachweisen
kann. Wer das nicht kann, bekommt nicht nur keinen Kassenvertrag; seine Patienten
bekommen auch überhaupt keinen Zuschuss von der Kassa mehr.
Dadurch wird die Zahl der Therapeuten, die nicht wohlhabenden Patienten zur Verfügung
stehen, deutlich reduziert. Offiziell dient dies der Qualitätssicherung, de
facto vor allem der Kostenreduktion. Die Qualitätsprüfung durch das Gesundheitsministerium
reicht nicht mehr: Es gibt dann Therapeuten, die zwar als Therapeut qualifiziert
sind (weil sie die entsprechende Ausbildung samt Praxis absolviert haben), nicht
aber ausreichend qualifiziert sind, um auf Kassenkosten zu behandeln. Die Krankenkasse
wird damit zu einer weiteren Ausbildungsbehörde; und das neun Jahre nach Festlegung
der Ausbildungskriterien durch den Gesetzgeber.
Die Vorgangsweise lädt zur Verallgemeinerung ein: Wie etwa, wenn die Kassen
zur Senkung der Ausgaben für Ärztehonorare nicht mehr alle Arztrechnungen
anerkennen, sondern nur jene einer Auswahl von Ärzten, die so angesetzt wird,
dass die Finanzen stimmen? Die Rechnung eines voll ausgebildeten Arztes mit jus
practicandi könnte abgelehnt werden, weil der Arzt "nicht hinreichend
qualifiziert ist", einen Patienten (auf Kassenkosten) zu behandeln. Und wenn
die Gelder knapper werden, könnten immer noch die "Qualitätskriterien"
verschärft werden....
Höhere Mathematik
Ein weiteres Paradoxon: Psychotherapeuten, die schon bisher Patienten mit Kassenzuschüssen
betreut haben, verlieren nun nach einer kurzen Übergangsfrist die "Qualifikation",
wenn sie die nunmehr nachträglich festgelegten Bedingungen nicht erfüllen.
Was soll eigentlich der betroffene Patient davon halten, wenn ihm nach einer Zeit
der Therapie bedeutet wird, sein Therapeut habe ab einem bestimmten Stichtag keine
Berechtigung mehr, ihn auf Kassenkosten weiter zu behandeln? Soll das wirklich ein
Fortschritt in der österreichischen Gesundheitsversorgung sein? Hat hier irgend
jemand an die psychische Situation dieser Menschen gedacht?
Dass die Sozialversicherung immer erfinderischer wird, den Schwarzen Peter weiterzugeben,
mit zu wenig Geld eine angebliche Vollversorgung zu finanzieren, ist zwar unerfreulich,
aber nachzuvollziehen. Wie eine Standesvertretung eine Politik des "Divide
et Impera" akzeptieren kann, ist schon schwerer zu verstehen. Dass aber beide
Gruppen zusammen in der Öffentlichkeit behaupten können, durch eine Reduktion
des Angebots an fertig ausgebildeten Therapeuten werde die Versorgung verbessert,
kann nur als österreichische Form der höheren Mathematik bezeichnet werden.