Ehrlichkeit im österreichischen Sozialstaat?

Das Beispiel der psychotherapeutischen Versorgung

von Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt
Leiter der Abteilung für Sozialpolitik der Wirtschaftsuniversität Wien
Vize-Rektor der Wirtschaftsuniversität Wien
(Ungekürzte Originalfassung des im Standard, 17.9.99, veröffentlichten Kommentars der Anderen)

Von den lauten Debatten um die Nationalratswahl fast völlig verdeckt, entsteht in diesen Tagen eine Neuerung im österreichischen Gesundheitssystem, dessen mögliche Fernwirkungen offensichtlich viel zu wenig erkannt werden: die Einigung über die Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung durch die Krankenkassen.

Im Jahre 1990 wurde in Österreich das Psychotherapiegesetz geschaffen. Dieses regelt die Ausbildung der Psychotherapeuten, die zwar weiterhin privat organisiert und finanziert, aber einer staatlichen Kontrolle unterzogen wurde. Die Ausbildung umfaßt einen Mindestrahmen von mehr als 3000 Ausbildungsstunden, mehr als 2000 davon sind in praktischen Tätigkeiten zu erbringen. Die Zulassung zum Beruf des Psychotherapeuten erfolgt durch die Eintragung in eine öffentliche Liste, was einer staatlichen Akkreditierung gleichkommt. Diese Vorgangsweise dient ausdrücklich der Qualitätssicherung und dem Schutz der Patienten.

Zur Sicherung der faktischen Versorgung wurde im Jahre 1991 die Psychotherapie als Pflichtleistung der Krankenkassen definiert. Dabei ist die Krankenkasse selbstverständlich nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn es der Klient/die Klientin als "krank"angesehen werden muß, da es nicht Aufgabe der Sozialversicherung ist, Persönlichkeitsentwicklung zu finanzieren.

Die Festschreibung der Psychotherapie als Pflichtleistung war von Anfang an ein gutes Beispiel für die Doppelbödigkeit des österreichischen Gesundheitssystems. Es ist nämlich eines, eine Leistung politisch als "Pflichtleistung" zu deklarieren, aber etwas anderes, die entsprechenden finanziellen Mittel zur praktischen Umsetzung dieses Prinzips bereitzustellen. Wie schon in anderen Bereichen des Gesundheitswesens erhielten die Krankenkassen die undankbare Aufgabe, irgendwelche Kriterien anzuwenden, um die Kosten im Zaum halten. Aus ökonomischer Sicht geht es schlicht und einfach um die Entwicklung von Rationierungskriterien, die aber selbstverständlich nicht so heißen dürfen.

Verstärkt wird das Rationierungsproblem durch das aus der Gesundheitsökonomie hinlänglich bekannte Problem der "anbieterinduzierten Nachfrage": Je mehr Anbieter einer bestimmten Leistung es gibt, desto mehr wird diese auch in Anspruch genommen; desto teurer wird die Versorgung für die Kassen, wenn die Leistung als Pflichtleistung gesetzlich vorgesehen ist. Empirisch ist dieses Problem z.B. bei bestimmten Fachärzten nachgewiesen: je mehr Mediziner praktizieren, desto höher werden die Kosten; und das kann die Krankenkasse nicht einmal durch eine restriktive Politik bei der Vergabe von Kassenverträgen völlig verhindern, da ja eine Arztrechnung jederzeit bei der Kassa zur Refundierung eingereicht werden kann, wenn auch zu schlechteren Bedingungen als dies bei Vertragsärzten der Fall ist.

Anbieterinduzierte Nachfrage gibt es auch bei den Psychotherapeuten. Welcher Teil davon gesundheitspolitisch wünschenswert ist (weil offensichtliche Versorgungslücken gefüllt werden), darüber kann gestritten werden. Jedenfalls sollte keine Berufsgruppe der anderen vorwerfen, ihr ginge es "nur" um das eigene Einkommen und nicht so sehr um das Wohl der Patienten.

Wenn nun die Sozialversicherung Rationierungsentscheidungen treffen muß, dann stellt sich die Frage nach den Kriterien. Die getroffene Einigung über die Psychotherapie geht dabei einen Weg, der nachdenklich stimmt. Es wird nämlich nicht an der Art des Krankheitsbilds, an der zugestandenen Dauer einer Therapie, an der sozialen Situation des Patienten, etc. angesetzt, sondern an einer Vorbildung des Therapeuten. In Zukunft soll es nur dann eine (völlige oder teilweise) Kostenübernahme durch die Kassen geben, wenn der Therapeut eine bestimmte Vorpraxis (bis zu 1000 Stunden) im psychiatrischen Bereich nachweisen kann.

Dadurch wird die Zahl der Therapeuten, die ihre Patienten auf Kassenkosten behandeln können, drastisch reduziert. Offiziell dient dies der Qualitätssicherung, de facto vor allem der Kostenreduktion. Die Qualitätsprüfung durch das Gesundheitsministerium reicht nicht mehr: Es gibt dann Therapeuten, die zwar als Therapeut qualifiziert sind (weil sie die entsprechende Ausbildung samt Praxis absolviert haben), nicht aber ausreichend qualifiziert sind, um auf Kassenkosten zu behandeln. Die Krankenkasse wird damit sozusagen zu einer weiteren Ausbildungsbehörde; und das neun Jahre nach Festlegung der Ausbildungskriterien durch den Gesetzgeber.

Die Vorgangsweise lädt direkt zur Verallgemeinerung ein: Wie etwa, wenn die Kassen zur Senkung der Ausgaben für Ärztehonorare nicht mehr alle Arztrechnungen anerkennen, sondern nur jene einer Auswahl von Ärzten, die so angesetzt wird, daß die Finanzen stimmen? Die Rechnung eines voll ausgebildeter Arztes mit jus practicandi könnte abgelehnt werden, weil der Arzt "nicht hinreichend qualifiziert ist", einen Patienten (auf Kassenkosten) zu behandeln. Und wenn die Gelder knapper werden, könnten immer noch die "Qualitätskriterien" verschärft werden....

Die Anwendung des Prinzips deckt auch noch andere paradoxe Zustände auf: Psychotherapeuten, die schon bisher Patienten mit Kassenzuschüssen betreut haben, verlieren nun nach einer kurzen Übergangsfrist die "Qualifikation", wenn sie die nun mehr nachträglich festgelegten Bedingungen nicht erfüllen. Was soll eigentlich der betroffene Patient davon halten, wenn ihm nach einiger Zeit der Therapie bedeutet wird, sein Therapeut habe ab einem bestimmten Stichtag keine Berechtigung mehr, ihn auf Kassenkosten weiter zu behandeln? Dies hätte die Kassa "zur Sicherung der Qualität" mit der Standesvertretung vereinbart. Soll das wirklich ein Fortschritt in der österreichischen Gesundheitsversorgung sein? Hat hier irgendjemand an die psychische Situation dieser Menschen gedacht?

Der außenstehende Beobachter muß die erzielte Einigung daher mit Kopfschütteln betrachten. Daß die Sozialversicherung immer erfinderischer wird, den Schwarzen Peters weiterzugeben, mit zu wenig Geld eine angebliche Vollversorgung zu finanzieren, ist zwar unerfreulich, aber nachzuvollziehen. Wie eine Standesvertretung eine Politik des "Divide et Impera" akzeptieren kann, ist schon schwerer zu verstehen. Daß aber beide Gruppen zusammen in der Öffentlichkeit behaupten können, durch eine drastische Reduktion des Angebots an fertig ausgebildeten Therapeuten werde die Versorgung verbessert, kann wohl nur als österreichische Form der Mathematik bezeichnet werden.


o. Univ.Prof.Dr.Christoph Badelt ist Vize-Rektor der Wirtschaftsuniversität Wien und leitet dort die Abteilung für Sozialpolitik.


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