ergeht an:
Alle fachspezifischen Ausbildungsvereinigungen
in Österreich
Wien, den 30.6.1999
An die Vorsitzenden der fachspezifischen
Ausbildungsvereine in Österreich
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Betrifft: Diskussionspapier zur Situation der Ausbildungsvereine nach dem aktuellen
Stand der Kassenverhandlungen
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich wende mich als Vorsitzender der ÖAGP an Sie, da wir in unserem Vereinsvorstand
die Entwicklung der Kassenverhandlungen des ÖBVP mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger
in den Auswirkungen auf die Situation der Ausbildungsvereine im Fachspezifikum mit
Sorge verfolgen.
Wir befürchten, daß die Ausbildungstätigkeit in Zukunft schwer beeinträchtigt
sein wird, falls der momentane Verhandlungsstand zu einem Vertragsabschluß
zwischen dem ÖBVP und dem Hauptverband führt. Wir vermuten, daß
die konkreten Auswirkungen für die Ausbildungsvereine und für die Psychotherapieausbildung
insgesamt noch zu wenig überdacht worden sind. Ich möchte deshalb einige
unserer Überlegungen als Diskussionspunkte an alle fachspezifischen Ausbildungsvereine
weitergeben.
Dazu möchte ich von den Eckdaten des momentanen Verhandlungsstandes des ÖBVP
mit dem Hauptverband, wie sie von Prof. Dr. Alfred Pritz und der Verhandlungsleiterin,
Dr. Jutta Fiegl, am 17. 6. 1999 den fachspezifischen Ausbildungsvereinen mitgeteilt
worden sind, ausgehen.
Als Voraussetzung für die Kassenzulassung (bzw. auch für die Abrechnung
als Wahlpsychotherapeut/innen) werden vom Hauptverband folgende Bedingungen gestellt:
- Eintragung in die Psychotherapeutenliste des Gesundheitsministeriums,
darüberhinaus (mit Übergangsfrist von einem Jahr):
- 1 Jahr Psychiatrie (oder ev. Äquivalentes)
oder
- ½ Jahr Psychiatrie und 500 Stunden Krankenbehandlung im breiten Diagnosespektrum
oder
- 1000 Stunden Krankenbehandlung nach Eintragung in die Psychotherapeutenliste
(300 Stunden ev. anrechenbar von der Praxis in der Ausbildung)
Zu diesem Verhandlungsangebot ist zu sagen, daß der Hauptverband schon seit
längerem zu der Überzeugung gekommen ist, daß er nur dann die Kostenentwicklung
in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens wirksam in den Griff bekommen kann,
wenn er die Zahl der Anbieter von Gesundheitsleistungen kontrollieren kann. Er ist
deshalb bestrebt, die Anzahl der Vertragspartner drastisch einzuschränken.
Für den Bereich der Psychotherapie heißt das, daß im Falle eines
Vertragsabschlusses nicht alle der derzeit etwa 5100 eingetragenen Psychotherapeut/innen
als Vertrags- und Wahltherapeuten zugelassen werden, sondern nur eine wesentlich
geringere Zahl. Die derzeit vom Hauptverband vorgeschlagenen Zusatzkriterien, die
aus fachlicher Sicht durch nichts zu begründen sind, wären nach momentanen
Schätzung des Hauptverbandes nur von etwa 1200 bis 1500 Psychotherapeut/innen
zu erfüllen.
Würde sich diese Position in den Vertragsverhandlungen durchsetzen, könnten
auf einen Schlag etwa zwei Drittel aller derzeit nach dem Psychotherapiegesetz berufsberechtigten
Psychotherapeut/innen faktisch ihren Beruf aufgeben. Im Unterschied zur heutigen
Situation bekämen ihre Patient/innen nämlich nicht einmal mehr den derzeit
geltenden Kostenzuschuß zur Psychotherapie. Wer nicht zu den Vertrags- oder
Wahlpsychotherapeuten zählt, könnte ausschließlich Privatpatienten
ohne jegliche Kassenleistung behandeln. Auf dieser Grundlage ist eine berufliche
Existenz für Psychotherapeut/innen neben dem dann neu entstandenen "Kassentherapie-Sektor"
mit wenigen Ausnahmen unmöglich. Neben der Krankenbehandlung sind aber nur
ganz wenige andere Arbeitsfelder wie etwa Supervision wirklich relevant.
Für die in fachspezifischer Ausbildung stehenden Ausbildungskandidat/innen
heißt dies aber, daß sie gezwungen wären, zusätzlich zur Psychotherapieausbildung,
nach den Erfordernissen des Psychotherapiegesetzes, unbedingt auch noch die Vertragsbedingungen
für die Kassenzulassung zu erfüllen, um ihre finanzielle Existenz in der
Krankenbehandlung zu sichern.
Abgesehen davon, daß diese vom Hauptverband für die Kassenzulassung geforderten
zusätzlichen Bedingungen nach dem Rechtsstandpunkt von Univ.-Prof. Dr. Klaus
Firlei (Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Salzburg)
illegal sind, weil laut Psychotherapiegesetz mit der Eintragung in die Psychotherapeutenliste
die Befähigung zur Krankenbehandlung erteilt wird, werden die Anforderungen
für die Berufsausübung damit noch weiter hinaufgeschraubt und die Ausbildung
massiv behindert und verteuert.
Da auf Grund der Zugangsbedingungen zur Psychotherapieausbildung das Alter der Ausbildungsteilnehmer/innen
im Schnitt über 35 Jahre liegt und sie längst in einem psychosozialen
Berufsfeld tätig sind, würde das bedeuten, daß sie nach ihrer kostenintensiven
abgeschlossenen Psychotherapieausbildung entweder
- ein Jahr aus ihrem Beruf aussteigen müßten und unentgeltlich in der
Psychiatrie o.ä.
arbeiten müßten (der Turnusarzt hingegen verdient in seiner Spitalsausbildung
bereits!
Und wo sind die dafür nötigen Stellen vorhanden? Wie wird dafür vorgesorgt?)
oder
- zumindest ein halbes Jahr aus ihrem Beruf aussteigen müßten, um unentgeltlich
in der
Psychiatrie o.ä. zu arbeiten und 500 Stunden unentgeltlich (für die Krankenkassen)
in ihrer Praxis zu arbeiten, wobei die Krankenkassen diese durchgeführten
Krankenbehandlungen eigentlich laut 50. ASVG-Novelle bezahlen müßten
oder
- 1000 oder ev. 700 Stunden unentgeltlich (für die Krankenkassen) in ihrer
Praxis
zu arbeiten, wobei die Krankenkassen diese durchgeführten Krankenbehandlungen
eigentlich laut 50. ASVG-Novelle bezahlen müßten.
Wir sind davon überzeugt, daß unter diesen Bedingungen die Ausbildungssituation
für die psychotherapeutischen Ausbildungsvereine in Österreich schwer
beeinträchtigt wird:
Wir befürchten, daß diese Form der Kassenzugangsregelung für die
Motivation zur Psychotherapieausbildung schwerwiegende negative Konsequenzen haben
wird. Es ist für Ausbildungskandidat/innen sicherlich schwer zumutbar, daß
sie im Anschluß an ein Universitätsstudium/Berufsausbildung und einer
6 bis 8 Jahre dauernden kostenintensiven Ausbildung in einem Propädeutikum
und in einem Fachspezifikum zusätzlich umfangreiche Auflagen zu erfüllen
hätten, bevor sie finanziell gesicherte Krankenbehandlungen durchführen
können: sie müßten ein weiteres Jahr Arbeit ohne Anspruch auf eine
entsprechendes Entgelt in Kauf nehmen und dabei womöglich aus ihrem Beruf aussteigen,
oder eine Durststrecke von bis zu 1000 Stunden Krankenbehandlungen ohne Kassengelder
durchführen - in Konkurrenz zu dem neuentstandenen "Kassen-Sektor".
Ich würde mich über Ihre Rückmeldung freuen und verbleibe mit freundlichen
Grüßen,
DDr. Dieter Zabransky
Vorsitzender der ÖAGP