Wien (GdG/ÖGB). Die Hauptgruppe II - Wiener Krankenanstaltenverbund
der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (vertreten sind alle Gesundheitsberufe)
wendet sich entschieden gegen jede weitere Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge.
Zuerst muss der ernsthafte Versuch zur Nutzung der Einsparungen durch methodenspezifische
Psychotherapie klar erkennbar unternommen werden. ++++
Diese gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistungen werden von Ihrem Sozialversicherungsträger
nicht kostendeckend angeboten, sondern mit einem durchschnittlich über 62,5
Prozent Selbstbehalt belastet. Dies bewirkt eine geringe Inanspruchnahme vor allem
durch jenen Patienten, die diesen notwendigen Trend, krankheitswertige seelische
Zustände ausschließlich durch exzessive Medikamentengaben von Infusionen
bis Antidepressiva abzudecken. Diese reine Symptombekämpfung ohne jede ursächliche
Aufarbeitung macht die Patienten abhängig und erzeugt auch noch sehr beträchtliche
Volkswirtschaftskosten bei den Frühpensionierungen.
In 36 Studien ist belegt, dass Psychotherapie Ersparungen an Krankenstandstagen,
Spitalsaufenthalten, Medikamenten und Arztkosten vom 3 - 6fachen der direkten Sozialversicherungskosten
(ohne Volkswirtschaftskosten) bewirkt. Es gibt weltweit keine Studie, die belegen
würde, dass die Sozialversicherungskosten durch Psychotherapie steigen würden.
Aus dem jährlichen Sozialbericht des BMAGS: "Stark im Ansteigen
begriffen sind psychiatrische Krankheiten. Diese verursachen bereits mehr als 10%
des Zuganges an Invaliditätspensionen." Dabei sind die verdeckten psychischen
Störungen mit vorgeschobenen körperlichen Symptomen gar nicht mitgezählt.
"Gestiegen ist auch die Dauer der verursachten Krankenstände. Von durchschnittlich
27 Tagen 1990 auf 31 1994. Der Anteil an Erkrankungen an psychischen Problemen an
allen Krankenstandstagen ist im Ansteigen begriffen. Die Krankenstandsdauer bei
dieser Diagnosegruppe ist derzeit 21/2 mal so groß wie der Durchschnitt."
Bewiesen ist durch eine deutsche Studie der Rückgang auf die Hälfte
der Krankenstandstage des Durchschnittes auch noch fünf Jahre nach der Psychotherapie.
Bei der WGKK war im ersten Halbjahr die Steigerung nur der Antidepressiva 350 Millionen
über dem 10 Prozent erhöhtem Budget. Im Vergleich dazu geben alle Krankenkassen
im Jahr ca. 250 Millionen für Psychotherapie in Österreich aus. Die Patienten
zahlen mehr für notwendige Psychotherapiebehandlungen als die Krankenkassen.
Dazu kommt noch, dass die Krankenkassen die notwendigen Psychotherapiebehandlungen
unsachlich benachteiligen (Willkürlich nur 300 S "Zuschuss", der
gesetzlich nicht gedeckt ist!), ihrer gesetzlichen Vorsorge nicht nachkommen, nicht
nur keine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sondern auch aus verhandlungstaktischen
Gründen systematisch das Angebot reduzieren und die Inanspruchnahme behindern,
obwohl der Bedarf um das 3- bis 7fache größer ist.
Es wurden weder 80 Prozent des Marktpreises refundiert (600 bis 900 S) noch
ernsthafte Verhandlungen um einen Gesamtvertrag geführt und Einzelverträge
abgelehnt. Dafür wurden geringwertige Leistungen, "psychotherapeutische
Medizin" um 750 bis 900 (KFA Sbg.: 1690 S) honoriert (siehe Gutachten FIRLEI
1999).
Es stellen diese Verhaltensweisen eine Summe von Gesetzesverletzungen dar, insbesondere
des Sachleistungsprinzipes, hauptsächlich der Sozialversicherungsgesetzes,
aber auch das Psychotherapiegesetz wird verletzt.
Es ist in nächster Zeit mit ausführlichen Rechtsgutachten über die
Gesetzesverletzungen und Säumnisse der Krankenkassen zu rechnen. Es könnte
daher auch klüger sein, schon jetzt und damit gerade noch rechtzeitig vor öffentlicher
Kritik entsprechende Vorsorge zu treffen.
ÖGB, 2. März 2000 Nr. 115
Rückfragehinweis: Dr. Reiner Bartuska
PKB Wien
Tel.: 01/910 60/22 520 Dw. oder 22 539 Dw.
Privat: 01/478 61 704