Die ÖAGP macht untenstehend den Aufruf der KlägerInnen-Gruppe zugänglich, die mit Unterstützung der Plattform Rechtshilfe Psychotherapie (PRP) Anfang des Jahres die ersten Klagen gegen die in Wien drohenden "Vereinsmodelle" einbringen wird.

Aufruf zu Mitarbeit und finanzieller Unterstützung:
Warum wir vor Gericht gehen!

Wir, eine immer größer werdende Zahl von freiberuflich tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, haben uns dazu entschlossen, gegen die sogenannten "Vereinslösungen" der Wiener Gebietskrankenkasse vor Gericht zu gehen. Dies sind unsere Gründe, Erwägungen und Ziele:

1. Über viele Jahre hinweg haben die Verantwortlichen der Krankenkassen nichts unversucht gelassen, die Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zur "Psychotherapie auf Krankenschein" hinauszuschieben und zu umgehen. Dem Großteil der Psychotherapiebedürftigen in Österreich wurde damit der Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung praktisch verunmöglicht. Gleichzeitig wurde damit auch den PsychotherapeutInnen ihr berechtigtes Anliegen, ihren Beruf in wirtschaftlich lebensfähigen niedergelassenen Praxen nach fachlich vertretbaren Standards auszuüben, zunehmend erschwert. Nach der Ablehnung des ausverhandelten Gesamtvertrages durch den Hauptverband soll nun mit den sogenannten "Vereinslösungen" in Wien die im Gesetz vorgesehene psychotherapeutische Versorgung über eine Gesamtvertragslösung überhaupt zu Grabe getragen werden. An ihre Stelle soll ein Flickwerk von Kleinverträgen mit völlig von den Krankenkassen abhängigen "Vereinen" treten, die nur einen Bruchteil des tatsächlichen Psychotherapiebedarfs abdecken und PatientInnen und PsychotherapeutInnen fachlich unvertretbare Bedingungen diktieren (etwa die Maximal-30-Stunden-Therapie bei psychotischen Störungen). Die Verlautbarungen in Wien, nun würde die "Psychotherapie auf Krankenschein" endlich umgesetzt, sind daher eine grobe Täuschung der Öffentlichkeit. Tatsächlich wird es nur etwa 2000 von ca. 80.000 Psychotherapiebedürftigen in Wien möglich sein, auf diesem Weg ohne Zuzahlung Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Und nicht diejenigen werden zu diesem Angebot Zugang haben, die es am dringendsten benötigen würden, sondern jene, die unabhängig von der Schwere ihrer Belastung am schnellsten die wenigen Plätze bei den wenigen einbezogenen PsychotherapeutInnen beziehen. Zugleich wird versucht, die bescheidmäßig legitimierte Berufsvertretung der freiberuflichen PsychotherapeutInnen auszumanövrieren und an ihre Stelle eine Ansammlung konkurrenzierender Gruppierungen zu "Vertragspartnern" zu machen.

2. Gegen diese Schwindel-"Lösung" werden wir nun mit unserer Klage den Rechtsweg beschreiten - nicht nur in unserem eigenen Interesse, sondern im Interesse der Psychotherapiebedürftigen und der Berufsgruppe. Wir bringen eine Klage gegen die Wiener Gebietskrankenkasse und den Verein für ambulante Psychotherapie wegen unlauteren Wettbewerbs ein, um endlich eine rechtliche Klarstellung und Rechtssicherheit für die PsychotherapiepatientInnen und PsychotherapeutInnen herbeizuführen: Gilt nun der Wille des Gesetzgebers, dass die psychotherapeutische Sachleistungsvorsorge über Gesamtvertrag bzw. Einzelverträge nach einheitlichem Muster mit den freiberuflichen PsychotherapeutInnen sicherzustellen ist, oder kann das von den Krankenkassen beliebig umgangen werden? Gilt nun für die PatientInnen das gesetzliche Prinzip der freien Therapeutenwahl mit Anspruch auf anteiligem Kostenersatz bei Inanspruchnahme von Wahl-TherapeutInnen oder kann dieses Prinzip durch solche "Vereinslösungen" beliebig umgangen werden? Gilt nun das im ASVG geregelte Verfahren zur Bestimmung zulässiger Vertragspartner auf Seiten der freiberuflichen PsychotherapeutInnen oder kann sich die Krankenkassa nach Belieben aussuchen, mit wem sie Verträge schließt? Namhafte Rechtsexperten unterstützen uns in unserer Rechtsauffassung - nun muß endlich Klarheit geschaffen werden.

3. Unsere Klage versucht auch der Absicht entgegenzuwirken, "Lösungen" dieser Art in der ganzen Ostregion und dann womöglich auch darüber hinaus umzusetzen. Wäre dies erst einmal gelungen, gäbe es auf Kassenseite nicht mehr die geringste Motivation, über eine Gesamtvertragsvereinbarung zu verhandeln. Das Ergebnis wäre die Festschreibung eines völlig unzureichenden Psychotherapieangebots, zugleich eine fachlich unvertretbare Deformation der Psychotherapie und zwangsläufig auch der Zerfall einer Berufsvertretung der PsychotherapeutInnen, die diesen Mißständen noch etwas entgegensetzen könnte. Nicht zuletzt denken wir dabei auch an unsere zukünftigen BerufskollegInnen, die jetzt noch in Ausbildung befindlichen TherapeutInnen, denen die Durchsetzung des von uns bekämpften Konzepts jede Chance rauben würde, je in diesem Beruf tätig werden zu können.

4. Wir sind davon überzeugt, daß angesichts dieser Situation JETZT gehandelt werden muß. Wir sind mit unserem Schritt auch bereit, uns in dieser Sache persönlich zu exponieren. Dankenswerterweise haben uns bereits einige Einzelpersonen und psychotherapeutische Fachvereinigungen verbindliche Finanzierungszusagen gemacht, die es uns ermöglichen, diesen Streit auf der gerichtlichen Ebene auszufechten. Wir meinen jedoch, dass diese Belastung von einigen Hunderttausenden Schillingen nicht von jenen allein getragen werden sollte, die dafür jetzt schon einmal Garantien abgegeben haben, um das Projekt ohne Verzug in Angriff nehmen zu können. Wir appellieren daher dringlich an alle BerufskollegInnen und Freunde der Psychotherapie sowie an alle psychotherapeutischen Vereinigungen, auch ihrerseits durch persönliche Unterstützung dieser Klage oder zumindest durch ihren finanziellen Beitrag ihre Solidarität unter Beweis zu stellen!

Wenn Sie selbst unserer Klage beitreten wollen, wenden Sie sich bitte an Elisabeth Konecny-Knell, Langegasse 51/4, 1080 Wien, Telefon: 01/406 97 19 oder direkt an unsere Rechtsvertreterin, Maga. Eva Plaz in der Kanzlei Prader & Plaz, Seidengasse 28, 1070 Wien, Telefon: 01/526 303 1/0

Helfen Sie mit, durch Ihren finanziellen Beitrag die Kostenlast dieses für uns alle so wichtigen Verfahrens breiter zu verteilen! Unsere Prozessgegner haben es leicht, auf Kosten unser aller Kassenbeiträge die aufwendigsten Verfahren zu "riskieren". Sie spekulieren darauf, daß PatientInnen und PsychotherapeutInnen nicht das Geld aufbringen, das es eben auch braucht, um zu seinem Recht zu kommen. Überlassen Sie es nicht einigen wenigen engagierten Personen und Vereinen, die auch nicht mit Reichtümern gesegnet sind, hier alleine dagegenhalten zu müssen. Ihre Spende erbitten wir auf das Konto der Plattform Rechtshilfe Psychotherapie (PRP) , PSK 72.736.955, BLZ 60000.

Elisabeth Konecny-Knell
Sprecherin der KlägerInnengruppe



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