Stellungnahmen von Vertretungen
der
PsychotherapeutInnen in Ausbildung zum Vertragsentwurf


Von der Melkkuh zum Bauernopfer
Auswirkungen des geplanten Kassenvertrags auf AusbildungskandidatInnen
Brigitte Schmidtmayr, ÖAGG, Fachsektion für Integrative Gestalttherapie
Wien, im Oktober 1999

Als die Psychotherapieausbildung vor nunmehr acht Jahren durch das Inkrafttreten des Psychotherapiegesetzes neu geregelt und entsprechend adaptiert wurde, wurde seitens des zuständigen Bundesministeriums und der Ausbildungsvereine unermüdlich darauf hingewiesen, daß sich der zeitliche und finanzielle Aufwand zugegebenermaßen deutlich erhöhen würde, im Gegenzug jedoch diese neue Ausbildungsregelung eine Qualitätssicherung und eine Etablierung des Berufsstandes garantiert, um die uns ganz Europa beneidet. Hunderte AusbildungskandidatInnen ließen sich seit 1991 auf dieses Projekt von immensen zeitlichen und finanziellen Ausmaßen ein. Eine Psychotherapieausbildung dauert sechs bis zehn Jahre und kostet etwa eine ¾ Million Schilling. Die Finanzierung ist nur durch das Verbleiben in den jeweiligen Grundberufen machbar.

Die Auswirkungen, die das Inkrafttreten des geplanten Kassenvertrages auf AusbildungskandidatInnen hätte, wären verheerend und bedeuten das berufliche K.O.

Das Beenden der Ausbildung, und zwar das Absolvieren der vorgeschriebenen 600 PatientInnenstunden, wird damit verunmöglicht. Wie viele KlientInnen würden wohl zu PsychotherapeutInnen in Behandlung kommen, die nicht fertig ausgebildet sind (und, nebenbei bemerkt, gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich als "in Ausbildung unter Supervision" befindlich zu deklarieren, was für KlientInnen nicht besonders vertrauenstiftend ist), während gleichzeitig kostenlose Psychotherapie bzw. eine Kassenrückvergütung von 520,- ÖS bei graduierten PsychotherapeutInnen angeboten wird? Um diese 600 Therapiestunden zu absolvieren müßten AusbildungskandidatInnen entweder auf die wohlhabenden KlientInnen hoffen oder aber um ein sehr niedriges Honorar arbeiten, was sie wiederum zwingt, in ihren Grundberufen zu bleiben.

Sollte es dennoch gelingen, diesen Ausbildungsschritt zu absolvieren und zu graduieren, bleibt die Situation dieselbe. Auch nach Abschluß der Ausbildung gibt es dann keinen Zuschuß, keine Rückvergütung durch die Kassen bei gleichzeitiger Konkurrenz durch kostenlose (KassenpsychotherapeutInnen) oder erheblich billigere (WahlpsychotherapeutInnen) Behandlung. Um einen Vertrag als Kassen- oder WahlpsychotherapeutIn zu bekommen müssen aber unter genau diesen Bedingungen weitere 500 bis 1000 Stunden (für Variante B oder C) nachgewiesen werden. Und es ist kaum zu erwarten, daß ausgerechnet suchtkranke und psychotische PatientInnen sich für die freie Praxis und ein viel höheres Honorar entscheiden werden; genau dieses Diagnosespektrum ist aber verpflichtend. Da es auf Grund von logisch-budgetären Überlegungen äußerst wahrscheinlich ist, daß die Zahl der WahlpsychotherapeutInnen - entgegen anderer Beteuerungen - nicht unbegrenzt sein wird, würde ein Wettlauf um das Erfüllen der Zusatzkriterien stattfinden, den die jetzigen AusbildungskandidatInnen mit Sicherheit verlieren werden.

Auf diversen Veranstaltungen zum Thema Kassenvertrag kann man erfahren, daß den Personen des Verhandlungsteams die prekäre Situation der AusbildungskandidatInnen durchaus bekannt und bewußt ist. Um das Erfüllen der Zusatzkriterien zu ermöglichen, werden Lehrpraxen und Praktikumsstellen in Aussicht gestellt. Wie und vor allem in welchem Ausmaß dies angeboten werden kann, bleibt völlig unklar, müßte jedoch auf jeden Fall vor der Abstimmung über den Vertrag sichergestellt sein. Die in Variante B hineinreklamierten "anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens" schaffen keine Abhilfe, denn die meisten dieser Institutionen sind gar nicht 40 Stunden in der Woche geöffnet, und eine vollberufliche Tätigkeit von 40 Wochenstunden (und nicht etwa 35) ist im psychosozialen Bereich wohl eher die Ausnahme.

Praktikumsstellen werden aber nicht nur von AusbildungskandidatInnen benötigt, sondern auch von allen jenen graduierten KollegInnen, die die Variante A oder B anstreben. Damit wäre ein Konkurrenzkampf vorprogrammiert, bei dem die AusbildungskandidatInnen ganz sicher nicht im Vorteil sind und der überdies die Berufsgruppe spaltet.

Auch aus anderen Gründen ist das Zur-Verfügung-Stellen von Praktikumsstellen keine Lösung. Ein halbes oder ganzes Jahr ein (vielleicht auch noch unbezahltes) Praktikum mit 40 Wochenstunden absolvieren zu können, setzt voraus, den momentanen Job für diese Zeit aufzugeben. Abgesehen davon, daß aus oben genannten Gründen der Verbleib im Grundberuf existentiell notwendig ist, können sich vermutlich nur die wenigsten AusbildungskandidatInnen leisten, in Zeiten wie diesen eine unbefristete Anstellung zu kündigen, um ein befristetes Praktikum zu machen.

Die Notwendigkeit einer vollberuflichen Tätigkeit hat aber darüber hinaus noch einen evident frauenfeindlichen Aspekt. Die Mehrzahl der Ausbildungskandidatinnen befindet sich in einem Alter und in einer familiären Situation, die sie spätestens hier aus dem Rennen wirft.

Zusammenfassend ergibt sich also folgendes Bild:

*AusbildungskandidatInnen haben ihre Psychotherapieausbildung unter völlig falschen Voraussetzungen begonnen.
*Für viele ist es zu spät, die Ausbildung jetzt noch abzubrechen. Zu viel wurde schon investiert, Kredite laufen, etc.
*Die notwendigen Ausbildungsschritte zu erfüllen wird nahezu verunmöglicht.
*Selbst nach der Graduierung ist der Beruf praktisch nicht ausübbar.
*Die Kriterien, die für einen Kassenvertrag notwendig sind, sind für AusbildungskandidatInnen nicht erfüllbar.

Da diese Tatsachen den Personen des Verhandlungsteams sicher ebenso bekannt sind, verstärkt sich der Eindruck, daß AusbildungskandidatInnen, die auf Grund der horrenden Ausbildungskosten jahrelang die Melkkühe der Ausbildungsvereine waren, nun die Bauernopfer sind, auf deren Kosten dieser Vertrag zustande kommen soll.

Abschließend noch einige grundsätzliche Gedanken zur aktuellen Situation. Völlig inakzeptabel ist die undemokratische Vorgehensweise seitens des ÖBVP, die einseitige und tendenziöse Art der Information, zuweilen auch der Diskussionsstil. Anstatt die Meinungen der AusbildungskandidatInnen im ÖBVP zu vertreten, was die Aufgabe einer Standesvertretung ist, werden sogenannte Informationsveranstaltungen dazu benützt, Werbung für den Vertrag zu machen (und nebenbei auch gleich für den ÖBVP.)

Noch viel bedenklicher jedoch ist die Tatsache, daß es nur wenig hörbare Kritik und Diskussion über den grundsätzlichen Geist gibt, der hinter den Inhalten dieses Vertrages steht. Viele KollegInnen scheinen nur noch zu rechnen, mit welcher der drei Varianten sie am ehesten für einen Vertrag einreichen können; die sogenannten Informationsveranstaltungen sind auch daraufhin angelegt. Die Empörung sollte sich nicht nur gegen die Art der Zugangskriterien richten, sondern gegen die Tatsache, daß es überhaupt welche geben soll. Das Unterminieren des Psychotherapiegesetzes, der Kniefall vor der Psychiatrie, die Ignoranz gegenüber der Kinder- und Jugendpsychotherapie, eine Fülle von impliziten Vertragsinhalten stellen die Identität des Berufsbildes massiv in Frage, sind beschämend und erniedrigend.

Brigitte Schmidtmayr, ÖAGG, Fachsektion für Integrative Gestalttherapie
Wien, im Oktober 1999


ÖAGG-KandidatInnenkonferenz, 8.9.1999
Manon Hansen, Christine Pauxberger

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe KollegInnen,

mit großer Besorgnis haben wir von der ÖAGG-KK den Entwurf zum Krankenkassen-Gesamtvertrag zur Kenntnis genommen. Speziell aus der Sich der derzeit in Ausbildung zum/zur Psychotherapeutin befindlichen KandidatInnen haben wir massive Bedenken gegen den Abschluß des Vertrages in dieser Form. Aus unserer Sicht wird damit das 1991 in Kraft getretene Psychotherapiegesetz, nach dem wir derzeit eine hoch qualifizierte und extrem teure (400.000-800.000,-) Ausbildung absolvieren, unterlaufen und ad absurdum geführt. Dieses Gesetz wurde u.a. zur Qualitätssicherung in der Psychotherapie geschaffen und bildet die Basis dafür, daß alle, die seit 1991 die Ausbildung begonnen haben, diesen Beruf selbständig ausüben können. Unter diesen Voraussetzungen haben wir die Ausbildung begonnen und die im Gesetz vorgesehenen, sehr anspruchsvollen und nur unter großem Aufwand erfüllbaren (z.B. 550 Stunden Praktikum (Fachspezifikum), für viele von uns neben vollberuflicher Tätigkeit zu absolvieren) Auflagen in Kauf genommen. Nun stellt sich die Situation aufgrund des Gesamtvertrages als eine völlig veränderte dar:

- Wenn wir unsere Ausbildung abgeschlossen haben - für die erste nach dem Psychotherapiegesetz ausgebildete "Generation" in etwa 2-3 Jahren -, werden wir nicht in der Lage sein, von diesem Beruf zu leben, da unsere KlientInnen keinerlei Kassenzuschüsse erhalten werden.

- Die mit dem Hauptverband der SVT ausgehandelten Auflagen als Voraussetzung für den Kassenvertrag bzw. Möglichkeit, als WahlpsychotherapeutIn mit der Kassa abzurechnen, sind für die wenigsten von uns erfüllbar und stellen damit eine indirekte Einschränkung auf bestimmte Berufsgruppen (PsychiaterInnen bzw. andere in der Psychiatrie Tätige) dar, wie sie vom Gesetz ausdrücklich nicht vorgesehen ist.

- Um diese Kriterien dennoch zu erfüllen, müssen wir mit PatientInnen auf privater Basis, also ohne Kassenzuschüsse arbeiten, die schon aufgrund ihrer Erkrankung (Psychose, Suchterkrankung) oft nur schwer in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, also kaum in der Lage sein werden, eine Psychotherapie privat zu finanzieren, die sie bei PsychotherapeutInnen gratis auf Krankenschein erhalten können. Die Alternative ist, gratis zu arbeiten, was wiederum den Lebensunterhalt der TherapeutIn in Frage stellt und für uns nach einer so teuren und qualifizierten Ausbildung indiskutabel ist.

- Wir befürchten außerdem, daß, bis wir unsere Ausbildungen abgeschlossen und eventuell doch die Zusatzauflagen erfüllt haben werden, sowohl die Kassenverträge vergeben als auch ein Kontingent an WahlpsychotherapeutInnen erfüllt sein wird, das aus der Sicht des HVST den Versorgungsauftrag gewährleistet.

- Weiters sehen wir auch die 600 laut Psychotherapiegesetz vorgesehenen KleintInnenstunden als nicht mehr erfüllbar an, wenn der Vertrag in Kraft tritt. Niemand wird für eine Therapie bei einer/em in Ausbildung Befindlichen Geld ausgeben, die er/sie gratis bei einer/em eingetragenen PsychotherapeutIn erhalten kann.

- Auch für das - schon jetzt oft schwierig zu organisierende - Praktikum im Rahmen der Ausbildung sehen wir massive Probleme, wenn die bereits in die PsychotherapeutInnenliste Eingetragenen mit AusbildungskandidatInnen um die Praktikumsplätze zu konkurrieren beginnen, um die Auflagen für den Kassenvertrag bzw. für die WahlpsychotherapeutIn zu erfüllen. Auch hier sehen wir Nachteile für die KandidatInnen, da Institutionen vermutlich eine eingetragene PsychotherapeutIn vorziehen werden.

Für uns zeigt sich, daß der Gesamtvertrag nicht nur Teile der Ausbildung (600 Klientenstunden, Praktika) erschweren bzw. verunmöglichen wird, sondern daß für alle, die nach dem Psychotherapiegesetz 1991 die Ausbildung absolvieren, die Berufsausübung damit massiv in Frage gestellt ist.

Wir lehnen den Gesamtvertragsentwurf in dieser Form daher ab und stellen fest, daß eine Ausbildung nach dem Psychotherapiegesetz von 1991 eine ausreichende Basis für eine Rückverrechnung mit den Kassen bieten muß.

Weiters müssen Lösungen überlegt werden, die auch die Einhaltung der Auflagen des Psychotherapiegesetzes - 600 Klientenstunden - weiterhin ermöglichen, wie etwa die Option, schon während der Ausbildung Therapiestunden mit der Kasse rükczuverrechnen.

Wir teilen sehr wohl das sozialpolitische Anliegen, daß Psychotherapie auf Krankenschein möglich sein muß. Daß das aber zum Schaden eines Großteils der Berufsgruppe geschieht, ist ebenfalls aus sozial- und bildungspolitischen Gründen nicht zu rechtfertigen.

Für die ÖAGG-KandidatInnenkonferenz

Manon Hansen und Christine Pauxberger

ergeht an:
- ÖAGG-Propädeutikum
- Propädeutikum-Leitung, Dr. Margreiter
- FS-LeiterInnen
- AusbildungsleiterInnen (ALK)
- ÖBVP-Landesverbände
- ÖBVP-KK
- Hauptverband der Krankenversicherungsträger


Grazer Arbeitskreis der AusbildungskandidatInnen, 30.9.1999

An die
KandidatInnenvertretungen
der fachspezifischen
Ausbildungsvereinigungen


Liebe KollegInnen !

Wie Ihr sicher wißt, sind die Verhandlungen zwischen ÖBVP und den Sozialversicherungs-trägern zu einem ersten Ergebnis gelangt, das in einer Urabstimmung Mitte November fixiert werden soll. Es hat sich gezeigt, daß AusbildungskandidatInnen in den Verhandlungsprozeß nicht eingebunden wurden, obgleich der vorliegende Entwurf gerade für sie besonders krasse Auswirkungen haben wird.

Wir sind der Meinung, daß dieser Entwurf im besonderen für AusbildungskandidatInnen schlicht unannehmbar ist. Insbesondere die folgenden Aspekte erfüllen uns mit Entsetzen und fordern unser verstärktes Engagement heraus:

1. Die demokratiepolitisch bedenkliche Vorgangsweise bei den stattgefundenen Verhandlungen.
2. Die tendenziöse begleitende Berichterstattung durch FunktionärInnen des ÖBVP und seiner Periodika.
3. Das inhaltlich so nicht zu rechtfertigende Anlegen psychiatrischer (also berufsfremder) Parameter an die psychotherapeutische Behandlung.
4. Der gezielte Ausschluß großer Teile der Berufsgruppe, wovon insbesondere AusbildungskandidatInnen betroffen sein werden (Existenzbedrohung).
5. Das projektierte Abziehen der Psychotherapie aus spezifischen Problemfeldern (Unterversorgung)
6. Die verfälschte Wiedergabe historischer Entwicklungen rund um die Entstehung des Psychotherapiegesetzes, welches dereinst als die einzig relevante Grundlage für die volle Berufsberechtigung propagiert wurde, während von den mittlerweile zahlreichen FunktionärInnen des ÖBVP heute niemand mehr davon wissen will.
7. Die mit der Festschreibung des Psychotherapiegesetzes ständig gestiegenen Anforderungen an die AusbildungskandidatInnen, die nicht nur dereinst argumentierte Qualitätssteigerung, sondern auch längere Ausbildungszeiten und Kosten inkludiert. Gleichzeitig wurde das Berufsfeld über die Jahre hinweg sukzessive eingeschränkt (Zusatzqualifikationen, entwürdigende und unsinnige Berufsbezeichnung).

Aus den hier aufgezählten und noch weiteren Gründen (siehe Stemberger, H. Picker, R. Picker und Frischenschlager/Kriechbaum) glauben wir, daß es notwendig ist, unser Potential wahrzunehmen und uns deutlich zu Wort zu melden. Mehr noch aber geht es darum einen Diskurs der AusbildungskandidatInnen dauerhaft zu etablieren um zukünftig schon Vorfeld aktueller Entwicklungen Position beziehen und die Bedürfnisse artikulieren zu können.

Aufgrund der Aktualität und Dringlichkeit wenden wir uns an Euch Ausbildungskandi-datInnenvertreterInnen aller eingetragenen Fachspezifika um den nötigen Diskurs zu initiieren.
Wir schlagen ein Treffen aller interessierten AusbildungskandidatInnen am Vorabend und am Vormittag der vom ÖBVP ausgeschriebenen KandidatInnentagung vor. Ort und Zeit sind noch festzulegen.

Abschließend ersuchen wir Euch, die von Euch vertretenen AusbildungskandidatInnen darüber und über den bisherigen Diskurs (Stemberger, etc.) zu informieren.

Mit kollegialen Grüßen


Grazer Arbeitskreis der AusbildungskandidatInnen

Bernd Eilbauer, Lendplatz 23/8, 8020 Graz, Tel.: 0664/4226880, E-Mail: beilbauer@sime.com
Joachim Voitle, Kopernikusgasse 14; 8010 Graz, Tel.: 0316/81 41 75 & Fax: 0316/83 14 14
Ines Glinig, Muchargasse 39, 8010 Graz, Tel.: 0316/67 22 94
Gertraud Diestler, Fichtestraße 65, 8020 Graz, Tel.: 0316/ 77 42 84
Veronika Hermann, Leonhardgürtel 34/1, 8010 Graz, Tel.: 0316/32 91 25
Bernhard Harb, Kneippweg 3, 8045 Graz, Tel.: 0316/69 46 25
Christoph Lins, Steyrergasse 45, 8010 Graz, Tel.: 0316/84 56 90


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