Diese Liste wird fortlaufend ergänzt. Die zuletzt eingelangte
Stellungnahme findet sich jeweils zu Beginn der Liste [Datum
der Einfügung am Anfang, farblich hervorgehoben].
Wenn hier auch Ihre Stellungnahme erscheinen soll, senden Sie sie bitte an ,,,,.
Wir sind offen für Stellungnahmen pro und contra, veröffentlichen
hier jedoch nur Stellungnahmen, die ein Bemühen um sachlich-konstruktiven
Umgang mit dieser schwierigen Problematik erkennen lassen und sich einer unsachlichen
und polarisierenden oder persönlich beleidigenden Polemik enthalten.
Nutzen Sie für Ihre Beiträge zur Diskussion auch
folgende Internet-Seiten und -Möglichkeiten:
PsychotherapeutInnen
Österreichs: Diskussionsforum, Mailing-Liste, Dokumente und Links zum Kassenvertragsentwurf.
Betreut von DDr. Alfred Oppolzer, Wien
ÖAS: Informationen,
Stellungnahmen, Pressemeldungen zu den Gesamtvertragsverhandlungen: Laufend
aktualisierte Sammlung von Texten, Materialien, Links zum Thema!
ÖAGG: Dokumente
und Links zur Debatte um den Gesamtvertrag
Die Ergebnisse der Diskussion des Vertragsentwurfes zeigen, daß
weder die Annahme noch die Ablehnung des Vertrages wirklich befriedigen kann.
Deshalb kann die BUKO auch über ihn NICHT abstimmen. (Sie würde zu einem
Selbstmordkommando.) Deshalb muß die Abstimmung verschoben werden.
Buko und Außerordentliche Generalversammlung geben genügend Gelegenheit
neue Leit - Linien für die Verhandlung festzulegen.
Wo es bei uns schief gelaufen ist: Das Verhandlungsteam hätte das vorliegende
Ergebnis zuallererst der Debatte unterwerfen müssen, bevor es mit allen Mitteln
für die Annahme in den Krieg zieht. Deshalb ist jetzt der Spielraum des Teams
und mancher MitgliederInnen gleich Null. (Emotionaler Clinch en gros und en detail!)
Deshalb muß das Team neu besetzt werden um die neuen Leitlinien vertreten
zu können...
Eine Neuverhandlung entsprechend den neuen Leitlinien (laut Bukokonferenz) ist unerläßlich.
(Das gleiche gilt auf seiten der Sozialversicherungsträger.)
Die AQA hat begonnen, die Unterstützung der Öffentlichkeit in dieser Bemühung
zu bekommen. Das muß im großen Stil fortgesetzt werden.
Wenn der ÖBVP überleben will, muß er korrekt alle PsychotherapeutenInnen
über alle Schritte ausgewogen informieren. Tut er das nicht, verliert er auf
der moralischen Ebene den Alleinvertretungsanspruch für alle TherapeutenInnen
Handlungsschritte wären also: Rücktritte, Neubesetzungen, Neuformulierungen
und öffentlich-politische Arbeit zur Rettung der Psychotherapie laut Gesetz.
Die Frage einer Neuformierung (Kammer?) steht dabei im Raum.
Ich ersuche um Bekanntmachung des Vorschlages an die Mitglieder der BUKO.
Mit besten Grüßen:
Richard Picker. eh
Liebe Kollegin / lieber Kollege in der Bundeskonferenz des ÖBVP!
Wir sind eine Arbeitsgemeinschaft innerhalb des Salzburger Landesverbandes, die
sich seit eineinhalb Jahren trifft, um die besonderen Anliegen der niedergelassenen
(= hauptberuflich-freiberuflichen) PsychotherapeutInnen zu besprechen. Wir wissen,
wir sind innerhalb des ÖBVP eine Minderheit, und umso wichtiger erscheint es
uns, über unsere Identität zu reden, Probleme auszutauschen und Ideen
zu entwickeln, wie wir in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen werden.
In den letzten Treffen haben wir uns sehr ausführlich und intensiv mit den
Krankenkassenverhandlungen auseinander gesetzt und möchten Ihnen als Mitglied
der Bundeskonferenz unseren Standpunkt mitteilen.
Wir fragen uns, ob die Krankenkassen uns mit diesem Vertrag nicht deshalb so einschränken
und uns so hohe Auflagen zumuten wollen, damit wir diesen Vertrag ablehnen - denn
das wäre für die Krankenkassen die billigste Lösung und noch dazu
hätten sie einen Schuldigen!
Wir sehen, daß die Zusatzforderungen hohe Hürden sind, meinen aber, daß
PsychotherapeutInnen, die schon länger arbeiten, diese erfüllen werden.
Für AusbildungskandidatInnen wird die Situation in jedem Fall sehr schwer,
da der Markt gesättigt ist. Hier muß sicher noch viel entwickelt und
verbessert werden.
Das Korsett wird für diejenigen KollegInnen sehr eng, die sich um einen Krankenkassenvertag
bemühen, denn die Bezahlung von 650.-öS ist nicht gerade einladend. Für
die WahlpsychotherapeutInnen ergibt sich eine Verbesserung von 300.- auf 520.-öS,
die nicht gerade zu vernachlässigen ist. Hier würde die Ablehnung des
Vertrages negative wirtschaftliche Folgewirkungen haben sowohl für die PatientInnen
als auch für die PsychotherapeutInnen ).
Wir nehmen bei den KlientInnen wahr, daß gerade bei jenen, die Psychotherapie
brauchen, die finanzielle Situation in den letzten Jahren sich verschlechtert und
so viele entweder nur selten oder gar keine Psychotherapiestunden sich leisten können.
Deshalb sind wir beim letzten Treffen nach langer Diskussion einstimmig zur Überzeugung
gekommen, daß trotz vieler Bedenken und Einschränkungen der ÖBVP
den Krankenkassenvertrag annehmen sollte, denn nur so kann langfristig das Überleben
der PsychotherapeutInnen, besonders der niedergelassenen, gewährleistet werden.
Damit wären wir in der Krankenbehandlung eingebunden und Vertragspartner -
sei es als Krankenkassen-psychotherapeutInnen oder als WahlpsychotherapeutInnen.
Außerdem befürchten wir im Falle der Ablehnung des Vertrages durch den
ÖBVP, daß sich der Verband selbst schwächen und spalten wird, da
sich viele nicht mehr durch den Verband vertreten fühlen und womöglich
neue Verbände gegründet werden. Dies kann nicht im Interesse der PsychotherapeutInnen
sein, denn durch Spaltungen wird unsere nicht gerade laute Stimme noch schwächer
und wir sind den Krankenkassen noch mehr ausgeliefert.
Wir wissen, daß es auch in der Bundeskonferenz ( wie im ganzen Verband ) sehr
unterschiedliche Stimmen und Strömungen gibt und daß eine Zweidrittelmehrheit
eine hohe Hürde ist, deshalb bitten wir Sie, alle Konsequenzen, nicht nur für
Ihren Verein bzw. Ihr Bundesland, zu bedenken, und das Gesamtwohl vor den Einzelinteressen
zu stellen.
Wir hoffen, Sie stimmen trotz aller Bedenken, die wir teilen, für die Annahme
des Krankenkassenvertrages!
Mit kollegialen Grüßen
Dr. István Kunz und Mag. Leopoldine Mautner e.h.
Offener Brief an den ÖBVP
und das Kassenverhandlungsteam
betrifft: Gesamtvertragsentwurf
Wien, 27. Oktober 1999
Die Unterzeichneten sind Mitglieder und Nicht-Mitglieder des ÖBVP, alle als
eingetragene Psychotherapeuten (oder in Ausbildung) mitbetroffen vom vorliegenden
Entwurf eines Gesamtvertrages mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger.
Dieser Schritt ist notwendig, weil die Beschlussfassung über die bedeutende
Materie eines Gesamtvertrags - soweit bisher bekannt - ausschließlich von
den Vertretungen der jeweiligen Landes- und Ausbildungsvereine des ÖBVP getroffen
wird, obwohl sie die Mitglieder und andere Psychotherapeuten direkter als jede andere
bisherige Entscheidung des ÖBVP betrifft.
Wir lehnen den Gesamtvertrag in der Form, in der er jetzt vorliegt, kategorisch
ab.
Wir geben einige Gründe an:
1) Der vorliegende Vertrag wird eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische
Versorgung in keiner Weise sichern.
- Die "Zusatzqualifikationen" verschieben die psychotherapeutische Versorgung
in Richtung einer organmedizinisch psychiatrisch orientierten Versorgung, es wird
in keiner Weise auf psychotherapeutische Qualifikation der Institutionen oder Personen,
bei denen die Nachqualifikation erworben wird, verwiesen.
2) Der vorliegende Entwurf dient der Höherqualifizierung der PsychotherapeutInnen
nicht, ebensowenig der Qualitätssicherung der psychotherapeutischen Arbeit.
- Ein Jahr (oder kürzer) in einem psychiatrischen Ambiente "im Kontakt
mit den Patienten" gewesen zu sein, stellt keine Weiterbildung in Psychotherapie
dar.
3) Der vorliegende Entwurf ist nicht berufsneutral hinsichtlich des Quellenberufes
und unterläuft damit eine Grundidee des Psychotherapiegesetzes 1990.
- Der Entwurf bevorzugt Ärzte, im besonderen Psychiater. Das Psychotherapiegesetz
sieht ausdrücklich einen breiten Zugang zum Beruf des Psychotherapeuten vor,
zur Qualitätssicherung wurde die fachspezische Ausbildung durch die propädeutische
Ausbildung ergänzt.
4) Der vorliegende Entwurf benachteiligt Frauen, obwohl Frauen weitaus die Mehrzahl
der eingetragenen PsychotherapeutInnen sind.
- Durch die Normierung auf "Vollzeitbeschäftigung" im Krankenhaus
(in den Varianten A und B der "Zusatzqualifikationen") bzw. auf eine "mindestens
30-stündige Beschäftigung" (Variante C) werden vor allem Frauen ausgeschlossen,
die neben den familiären Verbindlichkeiten beruflich häufig nur eine Teilzeitverpflichtung
eingehen können.
5) Der vorliegende Entwurf benachteiligt in besonderem Ausmaß die Frauen unter
den Klienten und mindert damit die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung
entscheidend.
- Durch die Bevorzugung von psychiatrisch Tätigen unter den Psychotherapeuten
wird für Klientinnen die Auswahl möglicher Psychotherapeutinnen drastisch
eingeschränkt.
6) Der vorliegende Entwurf verlängert für Psychotherapie-Absolventen die
Zeit bis zur Zulassung als KassenpsychotherapeutIn bzw. als WahlpsychotherapeutIn
um 2 bis 5 Jahre. Damit wird die umfangreiche psychotherapeutische Ausbildung abgewertet.
- Die Ausbildung zum Psychotherapeuten ist eine Zweitausbildung (vor Zulassung zum
Fachspezifikum ein Berufsabschluß in einer von mehreren Berufszweigen nachzuweisen).
Sie wird ausschließlich privat finanziert. Dies ist ein entscheidender Unterschied
etwa zur Facharztausbildung. Die äZusatzquali-fikationenô sind als Versuch
zu sehen, einer einschlägigen Berufsgruppe die Existenzgrundlage zu mindern.
Wir würden dagegen
- eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung begrüßen,
- ebenso eine Fortbildung / Höherqualifikation der PsychotherapeutInnen und
eine Qualitätssicherung der psychotherapeutischen Arbeit.
Ein Gesamtvertrag mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger muß
aber û wenn er Nachqualifikationserfordernisse enthält û unserer
Auffassung nach
- quellenberufsneutral,
- geschlechtsneutral in seinen Kriterien sein,
- für die Auswahl von Vertrags- und Wahlpsychotherapeuten in erster Linie psychotherapiespezifische
Qualifikationskriterien vorsehen (z. B. Nachweis von Weiterbildung, verpflichtende
Supervision), und
- ausreichende Fristen für eine wirkliche Höherqualifizierung der PsychotherapeutInnen
enthalten.
Wir halten es dabei für besonders kritisch, daß die Berufsvertretung
der PsychotherapeutInnen in Österreich einen Vertragsentwurf vorlegt, der mit
der Zustimmung zu berufsfremden Kriterien der Professionalisierung des psychotherapeutischen
Berufes entgegenwirkt.
Wir wiederholen, daß wir den vorliegenden Entwurf vehement ablehnen. Wir sind
aber bereit, an einer Alternative aktiv mitzuarbeiten.
Der Brief geht an alle relevanten Entscheidungsträger.
Mit freundlichen Grüßen
28 Unterschriften VRP-Mitglieder und OEBVP-Mitgliedern
(Die Unterschriften liegen in der Praxis Dr. Pawlowsky, 1050 Wien, Castelligasse
5, auf.)
Die Qualität einer guten Psychotherapie besteht aus der
empathischen Aufmerksamkeit und der emotionalen Stützung des Klienten durch
den/die PsychotherapeutIn: "Das wichtigste Werkzeug der Psychotherapie ist
die therapeutische Beziehung". Dies erfordert ein besonders gesundes Setting.
Zuviel helfen macht krank, die meisten Helfer müssen unter selbstausbeuterischen
Rahmenbedingungen (Siehe Ärzte, Krankenschwestern) arbeiten. Weiters ist es
in einem Beruf, der so intensiv mit negativen Emotionen zu tun hat, notwendig, einen
Ausgleich zu haben (pädagogische, kulturelle, oder supervisorische Tätigkeiten)
und nicht nur Patientenarbeit zu machen.
Erstaunlich ist, dass das notwendige Setting im Vertrag nicht erkennbar ist, im
Gegenteil zuviele Patientenstunden, zu wenig Urlaub, schlecht bezahlt...
Gesund ist: maximal 20 Stunden Patientenarbeit, mindestens 800,- S Honorar und Urlaub
nach eigenem Ermessen.
Einige Bestimmungen im Vertrag muten sehr eigenartig an:
a) Unter § 32 wird Schwangerschaft als "schwerwiegend persönlicher
Grund genannt, die die Ausübung der psychotherapeutischen Tätigkeit unmöglich
macht": Was heißt das konkret? Ab welchem Monat sind Schwangere arbeitsunfähig?
b) § 11: "... über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze
bei der Krankenbehandlung" Wie soll das bitte verstanden und durchgeführt
werden? Motto: Wer macht die schnellste Heilung?
Was passiert mit den Patienten, die jetzt in Behandlung bei Psychotherapeuten sind,
die voraussichtlich nicht für die Krankenbehandlung anerkannt werden? Müssen
diese Patienten weitergeschickt werden?
Auf Grund der Zugangsbedingungen ist es für viele, bereits langjährig
tätige Psychotherapeuten absehbar, dass sie ev. auch nicht als Wahlpsychotherapeuten
arbeiten können (ich könnte max. unter Punkt C unterkommen - ohne Anstellung
allerdings). Wäre es dann nicht ehrlicher, ab sofort keine Patienten aufzunehmen?
Auch wenn Vergleiche mit dem Ausland nützlich sind und Österreich auf
dieses fortschrittliche Gesetz stolz sein kann, so scheint mir, dass die Haltung
durchkommt, "man soll sich doch froh sein, das erreicht zu haben, den Anderen
geht s noch schlechter" und " man kann nix mehr machen.. ." Das ist
sehr österreichisch!
Besser wäre, das Beste anzustreben!! Wer sagt, dass man unbedingt jetzt schon
zustimmen muss - wer will hier nicht mehr verhandeln?
Gut Ding braucht Weile und aller guten Dinge sind drei! Warum nicht noch einen Anlauf
nehmen und eine neue 'Verhandlungsfrist setzen?
Daher: Nein zu diesem Vertrag!
Lieber noch kein Vertrag als ein schlechter. Nochmals verhandeln mit neuem Verhandlungsteam!!
Ja nur dann, wenn wirklich alle Verhandlungsspielräume ausgeschöpft sind!
"....vorwärts, um Gottes Willen aber nicht auf den Knien! "(bezugnehmend
auf das Zitat von Dr. Otto Lang, 5.10.99)
Auguste Reichel, Psychotherapeutin, seit 1992 eingetragen, in freier
Praxis mit durchschnittlich 15 Std. Patientenarbeit wöchentlich.
IGWien, Anastasius Grün Gasse 13/21 , 1180 Wien
Wien, am 10.11.99
Der vom Hauptverband unserem Verhandlungsteam aufoktroyierte und von diesem leider
zur Ratifizierung in den zuständigen Vereinsgremien übernommene Vertragsentwurf
widerspricht in Geist und Inhalt dem österreichischen Psychotherapiegesetz.
Es ist befremdlich, daß wir als Standesvertretung nunmehr angehalten sind,
die Einhaltung dieses Gesetzes von den Krankenkassen einzufordern. Das ist und bleibt
Aufgabe des zuständigen Ministeriums. Das Psychotherapiegesetz weist die in
die Therapeutenliste eingetragenen Personen als zur Krankenbehandlung befähigt
aus. Das Ministerium hat die gesetzliche Pflicht, mit Unterstützung durch den
Psychotherapiebeirat darüber zu wachen, daß die eingetragenen Personen
die dafür notwendige Eignung in ihrer von den jeweiligen Ausbildungseinrichtungen
durchgeführten Ausbildung erlangen. Wir müssen davon ausgehen, daß
das Ministerium dieser gesetzlichen Verpflichtung bisher nachgekommen ist.
Das Ministerium ist darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen,
daß die in der ASVG-Novelle seit 1992 verordnete flächendeckende psychotherapeutische
Versorgung der Bevölkerung endlich gewährleistet wird.
Wir Psychotherapeuten sind in der Lage, diesen Gesetzesauftrag zu erfüllen
und machen das im Übrigen in qualifizierter Weise seit Jahrzehnten. Die Krankenkassen
verhindern das, indem sie uns die Befähigung dazu absprechen und zusätzliche
sogenannte "Qualitätskriterien" einfordern, die selbst psychotherapeutische
Laien lediglich als Zugangsbeschränkung entlarven. Es ist daher die gesetzlich
festgeschriebene Pflicht des Gesundheitsministeriums, die Krankenkassen in die Schranken
zu weisen. Es sei denn, das Ministerium schließt sich der Argumentation des
Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger an, daß die in der Liste
eiungetragenen Therapeuten nicht wirklich befähigt seien, Krankenbehandlungen
durchzuführen. Das käme allerdings einem Offenbarungseid gleich, bisher
in der Überwachung der Kriterien säumig gewesen zu sein. Aber davon wollen
wir - wie gesagt - nicht ausgehen. Falls doch, dann zöge das eine Verschärfung
bzw. Ergänzung der Ausbildungskriterien mittels Novellierung der PThG nach
sich; mit dem bitteren Beigeschmack einer eingestandenen bisherigen Säumigkeit.
Zum vorliegenden Vertrag selbst und seinen Auswirkungen auf die weitere Entwicklung
der Psychotherapie in Österreich kann m.E. überhaupt noch keine endgültige
Stellungnahme abgegeben werden, da dieser nicht einmal noch in seiner Gesamtheit
vorliegt. Ein ganz entscheidender Verhandlungspunkt - die Liste der Institutionen
für Punkt B - ist noch nicht einmal ausverhandelt. Diese Liste ist aber ganz
wesentlich dafür, welche Berufsgruppen tatsächlich eine Chance hätten,
die Beschränkungskriterien zu erfüllen. Im Moment bleibt zu befürchten,
daß der Vertrag den relativ offenen Zugang zur Psychotherapie mittelfristig
verschließen würde und zu einer Medizinalisierung und Unterordnung der
Psychotherapie unter psychiatrische Kriterien führt. Daran ändern auch
vage Angaben über zu schaffende Lehrpraxen und in Aussicht gestellte Ausbildungsstellen
für Kandidaten nichts. Auch der Bestand der im Vertrag scheinbar geretteten
Methodenvielfalt ist mittelfristig höchst fragwürdig. Dann regelt ausschließlich
das Kosten-Nutzen-Denken die Entscheidung zukünftiger Kandidaten für eine
bestimmte Therapierichtung. Informationsgespräche mit Interessenten zeigen
das bereits jetzt ganz deutlich. Und das entspricht so gar nicht dem emanzipatorischen
Anspruch an Psychotherapie, dem wir uns als Institut verbunden fühlen.
Psychiatrie ist Eines, Psychotherapie ist was Anderes. Als ein seit 24 Jahren in
der Psychiatrie Tätiger erlaube ich mir, diese Feststellung zu machen. Der
vorliegende Vertrag zielt darauf ab, die Psychotherapie wieder besser in den Griff
zu bekommen, sie ihres existentialistischen und emanzipatorischen Potentials zu
berauben oder sie darin mindestens zu schwächen. Das mag im Interesse der Krankenkassen
sein, es kann aber nicht im Sinne der Betroffenen, der Psychotherapie im Allgemeinen
und schon gar nicht eines gestalttherapeutischen Ausbildungsinstituts sein.
Dr. Alfred Grillmeier
Vorsitzender der IGWIEN
Institut für Psychagogik
1120 Wien, Rotenmühlgasse 6/14
28.09.99
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Gruppe der Psychotherapeut/innen im Institut für Psychagogik möchte
auf diesem Weg ihr Missfallen und ihre Besorgnis über das Verhandlungsergebnis
zum Gesamtkassenvertrag ausdrücken.
Seit 1991 gibt es in Österreich ein europaweit beispielhaftes Psychotherapeutengesetz,
das einen hohen Standard in Aus- und Fortbildung festlegt.
Alle Psychotherapeut/innen, die in die Liste des Gesundheitsministeriums eingetragen
sind, sind dem Gesetz entsprechend ausreichend qualifiziert, um mögliche Vertragspartner/innen
bzw. Wahltherapeut/innen zu sein. So wie auch jetzt Klient/innen aller Psychotherapeut/innen
bei entsprechenden krankheitswertigen Störungen Kostenzuschüsse von den
Krankenkassen rückerstattet bekommen.
Jede andere Lösung würde dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.
Die Schwerpunktsetzung auf Psychosen und Suchterkrankungen sehen wir als willkürliches,
fachlich und berufspolitisch nicht gerechtfertigtes Auslesekriterium, das die übrigen
Diagnosen nach ICD 9 und ICD 10 (z.B. Angststörungen, Psychosomatosen, Persönlichkeitsentwicklungsstörungen,
Depression) als "leichte" Störungen bagatellisiert.
Die Akzeptanz der ausschließlich an der Medizin/Psychiatrie orientierten Zugangskriterien
würde eine Unterordnung der Psychotherapie unter die Psychiatrie bedeuten und
somit eklatant das Psychotherapiegesetz, das ausdrücklich die Eigenständigkeit
der Psychotherapie betont, missachten.
Unser schwerpunktmäßiges Arbeitsfeld, die Therapie von Kindern und Jugendlichen
mit ihrem hohen präventiven Wert, gerade was Psychosen und Suchterkrankungen
betrifft, hat im vorliegenden Vertragsentwurf keinen Stellenwert.
Wir befürchten, dass dieser Vertragsabschluss zu einer mangelnden psychotherapeutischen
Versorgung, vor allem von Kindern und Jugendlichen, führen wird.
Eva Posch-Bleyer
Obfrau
Durchschrift ergeht an:
Kassenverhandlungsteam: Z.H. Dr. Jutta Fiegl
Gesundheitsministerium: Fr. Eleonore Hostasch, Dr. Michael Kierein
Gruppe Aqua: Z.H. Dr. Gerhard Stemberger
Betrifft: Wahltherapeuten und Gesamtvertrag
In dem gesamten bisherigen Informationsmaterial ist unserer Meinung nach viel
zu wenig deutlich geworden, welche Anzahl von WahltherapeutInnen es bei einer Zustimmung
zum Gesamtvertrag geben wird.
Klar muß allen sein, daß an die 70% der TherapeutInnen in keiner
Weise am Gesamtvertrag teilhaben werden. Es wird 400 Vetragstherapeuten und ca.
1200 bis 1500 Wahltherapeuten geben. Auch wenn viel mehr von uns die Zugangskriterien
erfüllen würden, die Zahl der Wahltherapeuten bliebe trotzdem beschränkt,
da die Krankenkassen eine Kostenexplosion befürchten müssen. Um das durchzusetzen,
haben die Kassen weitere Hürden eingebaut (siehe Vertragsentwurf "Anstellungskriterien",
die bei den Wahltherapeuten dann sicher auch zur Anwendung kommen). Dadurch können
die Kassen die Zahl der Therapeuten, die als Wahltherapeuten in Frage kommen, steuern.
Niemand darf sich der Illusion hingeben, gerade er/sie wäre bei den 30 Prozent.
Auch den Optimismus von Dr. Pritz, die geforderte Zahl von spezifischen Fällen
wäre für die meisten zusammenzubringen, können wir nicht teilen.
Diese "österreichische" Lösung funktioniert deshalb nicht, weil
sie die Zugangskriterien ad absurdum führen würde. Im Gegenteil, die Kassen
werden sehr strikt und restriktiv kontrollieren, weil eben die Zugangskriterien
für die Kassen die wichtigste Handhabe ist, um die Zahl der Therapeuten möglichst
gering zu halten.
Wir, eine kleine Gruppe von der Basis, möchten mit dieser Botschaft noch
einmal eindringlich vor der Zustimmung zum Gesamtvertrag warnen.
Mit kollegialen Grüßen
Dr. Brigitte Uhl
Mag. Wolfgang Schöpf
Dr. Gabriele Kinzl
Mag. Herbert Reichart
Markus Bierbaum (E-mail: bierbaum@magnet.at)
11.10.1999:
Aus meiner persönlichen Beurteilung ist es völlig unverständlich,
wie ein Vertrag mit ungesetzlichen Zusatzbestimmungen von HV und ÖBVP ausverhandelt
wurde, der der geltenden Judikatur und dem Psychotherapiegesetz nicht entspricht.
Als Nicht-Jurist ist es mir weiter unverständlich, dass ein bezahlter, vom
Kassenteam beauftragter Rechtsbeistand von einem gesetzeskonformen Vertrag spricht
(Dr. Schwarzinger).
Welchen Sinn soll es haben, wenn Mitglieder auf diese Art und Weise unrichtig
informiert werden? Da sich Frau Dr. Schwarzinger auf den sorgfälltig verfassten
Text von Dr. Stemberger bezieht, diesen in einer seltsamen Weise juristisch umdeutet,
entsteht beim uninformierten Mitglied im ersten Moment der Eindruck, dem "Nicht-Juristen"
Dr. Stemberger sei juristische Unkenntnis anzulasten.
Die "Methode der Vorenthaltung" der Stemberger-Stellungnahme vom 15.8.99
für das einfache Volk der ÖPVB-Mitglieder läßt mich vermuten,
dass es sich dabei um einen bewußten strategischen Schachzug handelt mit der
Wirkung, Unsicherheit und Angst bei den zu Informierenden zu schüren.
Ziel dieser Irreführung könnte die vorschnelle Annahme des Vertrages sein.
Die unakzeptablen ungesetzlichen Knebelungsbedingungen könne man ja nachträglich
wieder rechtlich bekämpfen, so die naiven Argumente gegen geäußerte
Bedenken.
Eine solche Vorgangsweise wiederspricht jeder Logik eines vernünftig denkenden
Nichtjuristen.
Da ich das gültige Psychotherapiegesetz als den gesetzlichen Rahmen für
die Verhandlung mit dem Hauptverband zu einem Kassenvertrag mit PsychotherapeutInnen
vorraussetze, kann es doch nicht sein, dass der Hauptverband eine eindeutige Gesetzes-Mißachtung
vollzieht und unsere Berufsvertreter das auch noch als einen Erfolg in den Medien
verkaufen.
Sind das die Strukturen, denen ein/e mündige/r PsychotherapeutIn vertrauen
soll? Das breite Misstrauen zu diesem Vertragsentwurf ist der Beweis für eine
reife, selbstbewußte Einschätzung zu einem denkbar schlechten Vertragsergebnis,
das uns unvorbereitet als Erfolg im Fernsehen präsentiert wird.
So kam es zur einstimmigen Ablehnung dieses Knebelungsvertrages bei der letzten
gut besuchten Mitgliederversammlung in Tirol.
Alle weiteren Reaktionen, die diese Vorgangsweise nach sich ziehen, sind meines
Erachtens ausschließlich von den Initiatoren dieses Vertrages zu verantworten,
die sich auf diese gesetzeswidrigen Bedingungen eingelassen haben.
Ich möchte mich an dieser Stelle mit aller Vehemenz gegen diesen Vertragsentwurf
und gegen diese irreführende Medienoffensive unserer Berufsvertretung aussprechen.
Markus Bierbaum (E-mail: bierbaum@magnet.at)
11.10.1999