Kurz-Stellungnahmen von PsychotherapeutInnen zur Debatte um den Kassenvertragsentwurf

Diese Liste wird fortlaufend ergänzt. Die zuletzt eingelangte Stellungnahme findet sich jeweils zu Beginn der Liste [Datum der Einfügung am Anfang, farblich hervorgehoben]. Wenn hier auch Ihre Stellungnahme erscheinen soll, senden Sie sie bitte an ,,,,. Wir sind offen für Stellungnahmen pro und contra, veröffentlichen hier jedoch nur Stellungnahmen, die ein Bemühen um sachlich-konstruktiven Umgang mit dieser schwierigen Problematik erkennen lassen und sich einer unsachlichen und polarisierenden oder persönlich beleidigenden Polemik enthalten.

Nutzen Sie für Ihre Beiträge zur Diskussion auch folgende Internet-Seiten und -Möglichkeiten:

PsychotherapeutInnen Österreichs: Diskussionsforum, Mailing-Liste, Dokumente und Links zum Kassenvertragsentwurf. Betreut von DDr. Alfred Oppolzer, Wien

ÖAS: Informationen, Stellungnahmen, Pressemeldungen zu den Gesamtvertragsverhandlungen: Laufend aktualisierte Sammlung von Texten, Materialien, Links zum Thema!

ÖAGG: Dokumente und Links zur Debatte um den Gesamtvertrag


[eingefügt am 09.02.00]

Leserbrief eines Psychotherapeuten in Ausbildung:

Die Rückkehr der Zünfte?


So lange abzustimmen, bis das Ergebnis passt, ist ein in autokratischen Systemen gern gebrauchtes Mittel. Über den Kassenvertrag für Psychotherapie ("Psychotherapie auf Krankenschein") wird am 12. Februar in der Bundeskonferenz aller Wahrscheinlichkeit nach zum dritten Mal votiert. Nein, es gibt keine neuen Vertragsinhalte - hat doch der Vertragspartner, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger (HVST), unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, "kein Jota" mehr vom Entwurf abzugehen. Dafür gibt es Gewinner. Die versuchen, den Verlierern einzureden, dass deren Verdrängung bzw. Exklusion vom Berufsfeld nicht nur in ihrem, sondern auch in deren zukünftigem Interesse liegt. Jenseits aller subjektiven Faktoren, die das jeweilige Pro oder Kontra zum Vertragsentwurf bestimmen: Es sind die Interessen der Schwächsten, die unter die Räder kommen. Die versuchte Inauguration einer Zunftordnung basiert auf der Exklusion der AusbildungskandidatInnen.


KandidatInnen haben im Vertrauen auf die seit 1991 geltenden gesetzlichen Ausbildungsvorschriften eine langwierige - durchschnittlich 7 Jahre - und teure - um die 750.000 Schilling - Ausbildung begonnen. Schon bisher war es schwierig, die Praktikumsanforderungen: zirka 1000 Stunden, meist entgeltlos geleistet, mit einem Brotberuf, der die Finanzierung sicherstellt, zu verbinden. Der Entwurf sieht zusätzliche 500 bis 1000 Stunden klinische Erfahrung in einem engen Diagnosespektrum vor. Dass diese ausnahmslos in mindestens 20-Stunden-Wochen (das heißt, ein Jahr halbtags gratis zu arbeiten) zu absolvieren sind und es überdies zu wenige Ausbildungsplätze gibt, kann nur als Schikane bezeichnet werden. Oder als Ausschlussmechanismus umfassender ausgebildeter zukünftiger Konkurrenten. Wem es (trotzdem) gelingt, diese Durststrecke zu überwinden, der sieht sich mit einem abgeschlossenen Markt konfrontiert: Die zirka 1900 (415 KassentherapeutInnen, zirka 1500 Wahlterapeuten) TherapeutInnenstellen, die der HVST als Quantifizierung des gesetzlichen Auftrages, "flächendeckende Psychotherapie" zu gewährleisten, vorsieht (und budgetiert hat), sind längst besetzt.


Der Aufschrei der AusbildungskandidatInnen ist ein leiser. Dies ist wohl zuallererst den subtilen Machtverhältnissen zuzuschreiben, in denen sich AusbildungskandidatInnen immer schon befinden. Umso mehr sind die gegenwärtigen und viel behinderten Bemühungen, sich jenseits des Berufsverbandes zu vernetzen und gemeinsame Interessen zu formulieren, zu respektieren. Ebenso ist der bereits in Gang gekommene Wettlauf um Ausbildungsplätze zu verstehen. Der Vorwurf ist vielmehr an jene Zunftmeister zu richten, die einem Vertragsentwurf zustimmen, dessen Auswirkungen dazu führen, dass Ellbogentechnik und Duckmäuserei zu (ausbildungs)systemangepassten, erfolgversprechenden Verhaltensweisen werden. Qualitätssichernde gesunde Konkurrenzbedingungen werden durch den Vertrag dagegen gerade verhindert. Das Ja der überwiegenden Mehrheit von Ausbildnern zu einem Vertrag, der die Berufschancen der von ihnen Ausgebildeten radikal beschränkt, ist skandalös und gegen jede Sitte. Sehen AusbildnerInnen nicht, dass ihre Haltung, in Verbindung mit den dafür kassierten Honoraren, eine Perspektive, die eher an Ausbeutung denn -bildung gemahnt, eröffnet? Zuletzt bedeutet dieses Abstimmungsverhalten gegenüber den Auszubildenden (als Patienten in einem besonderen Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnis) die Preisgabe der im Berufskodex für PsychotherapeutInnen festgelegten ethischen Grundhaltung: Als Missbrauch sind danach "alle Verhaltensweisen von Ausbildenden, in denen ausbildungsfremde Erwägungen oder auch Eigeninteressen der psychotherapeutischen Ausbildungsaufgabe vorgezogen werden, seien sie nun etwa wirtschaftlicher, sozialer, emotionaler, politischer ... Natur", anzusehen (§ 6, Berufskodex für PsychotherapeutInnen).

Von Seiten der Befürworter wird die Dringlichkeit des Vertragsabschlusses heftig eingemahnt: Andere Berufsgruppen stünden ante portas, die unsichere politische Lage, die Finanznot der Sozialversicherung. Aus der Sicht der KandidatInnen ist das angstmachende Jetzt-oder-nie ein anscheinend wirkmächtiges, aber leeres Argument: Denn dieser Vertrag bedeutet für die überwiegende Mehrzahl der in Ausbildung Stehenden in jedem Fall, was die Ausübung des Berufs betrifft: nie. Mit anderen Worten: Der alles andere als optimale Status quo birgt zumindest die Chance auf den Eintritt ins Berufsfeld, der zur Abstimmung stehende Vertrag bedeutet hingegen das vorzeitige Aus.

Ein Betroffener*

*Ich bin Kandidat in einem psychoanalytischen gesetzlich anerkannten Ausbildungsverein. Um meine zukünftigen Berufschancen zu wahren, scheint mir eine persönliche Zeichnung nicht ratsam. Ich bedauere das.


[eingefügt am 07.02.00]

Primaria Dr. Ingrid Leuteritz, Psychotherapiestation LNK Mauer:

Auch ich muß mein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, wie man Abstimmungs-Gepflogenheiten( Vereinsstatuten) solange hinzubiegen versucht, bis sie für für das Präsidium (Dr.Pritz...) stimmen!
Soll das demokratisches Bewußtsein darstellen ???
Könnte man nicht verlangen, dass ausgebildete Psychotherapeuten mit solchen Themen und Problemen reflektierter umgehen (wie wir es ja auch unseren Patienen näherbringen)? Psychotherapeuten werden durch solche Vorgehensweisen nicht gerade glaubwürdiger. (:-(((

Mit freundlichen Grüßen

Prim. Dr. Ingrid Leuteritz


[eingefügt am 04.02.00]

Theresia Hollerer, Wien:

Entrüstung darüber, dass Psychotherapie bzw. Psychotherapeuten "unter Vertrag" genommen werden sollen - immer wieder neue Anlaufe von neuen Verhandlungsteams - Einigung wird über die Medien propagiert - dann wirds doch nicht - oder vielleicht doch? - aber eigentlich erst dann, wenn - oder auch nicht - sollte nicht überhaupt erst ...? - Grundsätzliches müsse aber schon beachtet werden - nun, ja, also doch - oder auch nicht - vielleicht, wenn - nein, aber schon ja, wenn - ...........................

Gott sei dank wissen wir alle, dass alle für einen Gesamtvertrag sind und dass darüber Einigkeit herrscht - oder doch nicht so, vielleicht doch nicht so gemeint?

Die letzte Abstimmung hat ein Nein zu dem Gesamtvertrag gebracht, die nächste Abstimmung kann um eine Stimme ein JA bringen - und was dann?

Mir scheint, dass unter dem Mantel "Gesamtvertrag" noch weitere Jahrzehnte vergehen können, ohne dass eine Lösung auch nur in Reichweite ist. Zuviele Möglichkeiten bieten sich zu einem ständigen "ja,aber" oder "nein, aber" ect.
Länderlösungen gibt es und werden und wurden auch verhandelt. Ich glaube aber nicht, dass damit sichergestellt ist, dass "ALLE" Kolleg/Innen eingebunden werden konnen, dass die Honorarfrage damit zu aller Zufriedenheit gelöst wird, dass alle zufrieden sein werden mit den Rahmenbedingungen eines Kassenvertrages etc, etc.
Gut möglich, dass das eine oder andere Land einen "guten Vertrag" hat, was ist mit den anderen?

Also doch Gesamtvertrag, aber bitte nur, wenn...............und in einem Jahr aber nur dann, wenn neue (oder doch alte?) Ideen berücksichtigt wurden, und wenn es nur in Fussnoten passiert.

Ganz banal fällt mir dazu nur ein: "Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann".

Theresia Hollerer, Wien
E-mail: hollerer@abzwien.at


[eingefügt am 11.12.99]

Liebe Kollegen ,

habt Ihr es gut in Österreich.
Wir in Deutschland haben unseren Kassenvertrag schon lange.
Umgerechnet 1000 Schilling haben wir noch nie bekommen. Jetzt bekommen viele Kollegen nur noch umgerechnet 400 Schilling, hier in Bonn gibt es etwa 700 Schilling.

Mit einem herzlichen, kollegialen Gruß ins nachbarliche Schlaraffenland

Dieter Adler
Diplom-Psychologe
Psychotherapeut
Bonn
info@kv-gutachten.de


[eingefügt am 23.11.99]

Dr.Richard Picker, Psychotherapeut ,
ÖBVP-Mitglied Nr W 223
Kinderspitalg 4/13; 1090 Wien.
T/F: 4o5 12 38.

An die
BUNDESKONFERENZ DES ÖBVP

Die Ergebnisse der Diskussion des Vertragsentwurfes zeigen, daß weder die Annahme noch die Ablehnung des Vertrages wirklich befriedigen kann.
Deshalb kann die BUKO auch über ihn NICHT abstimmen. (Sie würde zu einem Selbstmordkommando.) Deshalb muß die Abstimmung verschoben werden.
Buko und Außerordentliche Generalversammlung geben genügend Gelegenheit neue Leit - Linien für die Verhandlung festzulegen.
Wo es bei uns schief gelaufen ist: Das Verhandlungsteam hätte das vorliegende Ergebnis zuallererst der Debatte unterwerfen müssen, bevor es mit allen Mitteln für die Annahme in den Krieg zieht. Deshalb ist jetzt der Spielraum des Teams und mancher MitgliederInnen gleich Null. (Emotionaler Clinch en gros und en detail!)
Deshalb muß das Team neu besetzt werden um die neuen Leitlinien vertreten zu können...
Eine Neuverhandlung entsprechend den neuen Leitlinien (laut Bukokonferenz) ist unerläßlich.
(Das gleiche gilt auf seiten der Sozialversicherungsträger.)
Die AQA hat begonnen, die Unterstützung der Öffentlichkeit in dieser Bemühung zu bekommen. Das muß im großen Stil fortgesetzt werden.
Wenn der ÖBVP überleben will, muß er korrekt alle PsychotherapeutenInnen über alle Schritte ausgewogen informieren. Tut er das nicht, verliert er auf der moralischen Ebene den Alleinvertretungsanspruch für alle TherapeutenInnen
Handlungsschritte wären also: Rücktritte, Neubesetzungen, Neuformulierungen und öffentlich-politische Arbeit zur Rettung der Psychotherapie laut Gesetz.
Die Frage einer Neuformierung (Kammer?) steht dabei im Raum.

Ich ersuche um Bekanntmachung des Vorschlages an die Mitglieder der BUKO.

Mit besten Grüßen:
Richard Picker. eh


[eingefügt am 23.11.99]

Arbeitsgemeinschaft der niedergelassenen PsychotherapeutInnen
Koordination: Dr. István Kunz und Leopoldine Mautner
c/o 5020 Salzburg, Auerspergstr. 53
Tel./Fax.: 0662/ 88 08 51

Offener Brief


Liebe Kollegin / lieber Kollege in der Bundeskonferenz des ÖBVP!

Wir sind eine Arbeitsgemeinschaft innerhalb des Salzburger Landesverbandes, die sich seit eineinhalb Jahren trifft, um die besonderen Anliegen der niedergelassenen (= hauptberuflich-freiberuflichen) PsychotherapeutInnen zu besprechen. Wir wissen, wir sind innerhalb des ÖBVP eine Minderheit, und umso wichtiger erscheint es uns, über unsere Identität zu reden, Probleme auszutauschen und Ideen zu entwickeln, wie wir in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen werden.

In den letzten Treffen haben wir uns sehr ausführlich und intensiv mit den Krankenkassenverhandlungen auseinander gesetzt und möchten Ihnen als Mitglied der Bundeskonferenz unseren Standpunkt mitteilen.

Wir fragen uns, ob die Krankenkassen uns mit diesem Vertrag nicht deshalb so einschränken und uns so hohe Auflagen zumuten wollen, damit wir diesen Vertrag ablehnen - denn das wäre für die Krankenkassen die billigste Lösung und noch dazu hätten sie einen Schuldigen!

Wir sehen, daß die Zusatzforderungen hohe Hürden sind, meinen aber, daß PsychotherapeutInnen, die schon länger arbeiten, diese erfüllen werden. Für AusbildungskandidatInnen wird die Situation in jedem Fall sehr schwer, da der Markt gesättigt ist. Hier muß sicher noch viel entwickelt und verbessert werden.

Das Korsett wird für diejenigen KollegInnen sehr eng, die sich um einen Krankenkassenvertag bemühen, denn die Bezahlung von 650.-öS ist nicht gerade einladend. Für die WahlpsychotherapeutInnen ergibt sich eine Verbesserung von 300.- auf 520.-öS, die nicht gerade zu vernachlässigen ist. Hier würde die Ablehnung des Vertrages negative wirtschaftliche Folgewirkungen haben sowohl für die PatientInnen als auch für die PsychotherapeutInnen ).

Wir nehmen bei den KlientInnen wahr, daß gerade bei jenen, die Psychotherapie brauchen, die finanzielle Situation in den letzten Jahren sich verschlechtert und so viele entweder nur selten oder gar keine Psychotherapiestunden sich leisten können.

Deshalb sind wir beim letzten Treffen nach langer Diskussion einstimmig zur Überzeugung gekommen, daß trotz vieler Bedenken und Einschränkungen der ÖBVP den Krankenkassenvertrag annehmen sollte, denn nur so kann langfristig das Überleben der PsychotherapeutInnen, besonders der niedergelassenen, gewährleistet werden. Damit wären wir in der Krankenbehandlung eingebunden und Vertragspartner - sei es als Krankenkassen-psychotherapeutInnen oder als WahlpsychotherapeutInnen.

Außerdem befürchten wir im Falle der Ablehnung des Vertrages durch den ÖBVP, daß sich der Verband selbst schwächen und spalten wird, da sich viele nicht mehr durch den Verband vertreten fühlen und womöglich neue Verbände gegründet werden. Dies kann nicht im Interesse der PsychotherapeutInnen sein, denn durch Spaltungen wird unsere nicht gerade laute Stimme noch schwächer und wir sind den Krankenkassen noch mehr ausgeliefert.

Wir wissen, daß es auch in der Bundeskonferenz ( wie im ganzen Verband ) sehr unterschiedliche Stimmen und Strömungen gibt und daß eine Zweidrittelmehrheit eine hohe Hürde ist, deshalb bitten wir Sie, alle Konsequenzen, nicht nur für Ihren Verein bzw. Ihr Bundesland, zu bedenken, und das Gesamtwohl vor den Einzelinteressen zu stellen.

Wir hoffen, Sie stimmen trotz aller Bedenken, die wir teilen, für die Annahme des Krankenkassenvertrages!

Mit kollegialen Grüßen

Dr. István Kunz und Mag. Leopoldine Mautner e.h.


[eingefügt am 21.11.99]

VRP - Vereinigung Rogerianische Psychotherapie


Offener Brief an den ÖBVP
und das Kassenverhandlungsteam

betrifft: Gesamtvertragsentwurf

Wien, 27. Oktober 1999

Die Unterzeichneten sind Mitglieder und Nicht-Mitglieder des ÖBVP, alle als eingetragene Psychotherapeuten (oder in Ausbildung) mitbetroffen vom vorliegenden Entwurf eines Gesamtvertrages mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Dieser Schritt ist notwendig, weil die Beschlussfassung über die bedeutende Materie eines Gesamtvertrags - soweit bisher bekannt - ausschließlich von den Vertretungen der jeweiligen Landes- und Ausbildungsvereine des ÖBVP getroffen wird, obwohl sie die Mitglieder und andere Psychotherapeuten direkter als jede andere bisherige Entscheidung des ÖBVP betrifft.

Wir lehnen den Gesamtvertrag in der Form, in der er jetzt vorliegt, kategorisch ab.

Wir geben einige Gründe an:

1) Der vorliegende Vertrag wird eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung in keiner Weise sichern.
- Die "Zusatzqualifikationen" verschieben die psychotherapeutische Versorgung in Richtung einer organmedizinisch psychiatrisch orientierten Versorgung, es wird in keiner Weise auf psychotherapeutische Qualifikation der Institutionen oder Personen, bei denen die Nachqualifikation erworben wird, verwiesen.

2) Der vorliegende Entwurf dient der Höherqualifizierung der PsychotherapeutInnen nicht, ebensowenig der Qualitätssicherung der psychotherapeutischen Arbeit.
- Ein Jahr (oder kürzer) in einem psychiatrischen Ambiente "im Kontakt mit den Patienten" gewesen zu sein, stellt keine Weiterbildung in Psychotherapie dar.

3) Der vorliegende Entwurf ist nicht berufsneutral hinsichtlich des Quellenberufes und unterläuft damit eine Grundidee des Psychotherapiegesetzes 1990.
- Der Entwurf bevorzugt Ärzte, im besonderen Psychiater. Das Psychotherapiegesetz sieht ausdrücklich einen breiten Zugang zum Beruf des Psychotherapeuten vor, zur Qualitätssicherung wurde die fachspezische Ausbildung durch die propädeutische Ausbildung ergänzt.

4) Der vorliegende Entwurf benachteiligt Frauen, obwohl Frauen weitaus die Mehrzahl der eingetragenen PsychotherapeutInnen sind.
- Durch die Normierung auf "Vollzeitbeschäftigung" im Krankenhaus (in den Varianten A und B der "Zusatzqualifikationen") bzw. auf eine "mindestens 30-stündige Beschäftigung" (Variante C) werden vor allem Frauen ausgeschlossen, die neben den familiären Verbindlichkeiten beruflich häufig nur eine Teilzeitverpflichtung eingehen können.

5) Der vorliegende Entwurf benachteiligt in besonderem Ausmaß die Frauen unter den Klienten und mindert damit die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung entscheidend.
- Durch die Bevorzugung von psychiatrisch Tätigen unter den Psychotherapeuten wird für Klientinnen die Auswahl möglicher Psychotherapeutinnen drastisch eingeschränkt.

6) Der vorliegende Entwurf verlängert für Psychotherapie-Absolventen die Zeit bis zur Zulassung als KassenpsychotherapeutIn bzw. als WahlpsychotherapeutIn um 2 bis 5 Jahre. Damit wird die umfangreiche psychotherapeutische Ausbildung abgewertet.
- Die Ausbildung zum Psychotherapeuten ist eine Zweitausbildung (vor Zulassung zum Fachspezifikum ein Berufsabschluß in einer von mehreren Berufszweigen nachzuweisen). Sie wird ausschließlich privat finanziert. Dies ist ein entscheidender Unterschied etwa zur Facharztausbildung. Die äZusatzquali-fikationenô sind als Versuch zu sehen, einer einschlägigen Berufsgruppe die Existenzgrundlage zu mindern.

Wir würden dagegen
- eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung begrüßen,
- ebenso eine Fortbildung / Höherqualifikation der PsychotherapeutInnen und eine Qualitätssicherung der psychotherapeutischen Arbeit.

Ein Gesamtvertrag mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger muß aber û wenn er Nachqualifikationserfordernisse enthält û unserer Auffassung nach
- quellenberufsneutral,
- geschlechtsneutral in seinen Kriterien sein,
- für die Auswahl von Vertrags- und Wahlpsychotherapeuten in erster Linie psychotherapiespezifische Qualifikationskriterien vorsehen (z. B. Nachweis von Weiterbildung, verpflichtende Supervision), und
- ausreichende Fristen für eine wirkliche Höherqualifizierung der PsychotherapeutInnen enthalten.

Wir halten es dabei für besonders kritisch, daß die Berufsvertretung der PsychotherapeutInnen in Österreich einen Vertragsentwurf vorlegt, der mit der Zustimmung zu berufsfremden Kriterien der Professionalisierung des psychotherapeutischen Berufes entgegenwirkt.

Wir wiederholen, daß wir den vorliegenden Entwurf vehement ablehnen. Wir sind aber bereit, an einer Alternative aktiv mitzuarbeiten.

Der Brief geht an alle relevanten Entscheidungsträger.

Mit freundlichen Grüßen

28 Unterschriften VRP-Mitglieder und OEBVP-Mitgliedern

(Die Unterschriften liegen in der Praxis Dr. Pawlowsky, 1050 Wien, Castelligasse 5, auf.)


[eingefügt am 21.11.99]

Persönliche Stellungnahme von Auguste Reichel, Radlberger Hauptstr. 27, 3105 St.Pölten

Die Qualität einer guten Psychotherapie besteht aus der empathischen Aufmerksamkeit und der emotionalen Stützung des Klienten durch den/die PsychotherapeutIn: "Das wichtigste Werkzeug der Psychotherapie ist die therapeutische Beziehung". Dies erfordert ein besonders gesundes Setting. Zuviel helfen macht krank, die meisten Helfer müssen unter selbstausbeuterischen Rahmenbedingungen (Siehe Ärzte, Krankenschwestern) arbeiten. Weiters ist es in einem Beruf, der so intensiv mit negativen Emotionen zu tun hat, notwendig, einen Ausgleich zu haben (pädagogische, kulturelle, oder supervisorische Tätigkeiten) und nicht nur Patientenarbeit zu machen.
Erstaunlich ist, dass das notwendige Setting im Vertrag nicht erkennbar ist, im Gegenteil zuviele Patientenstunden, zu wenig Urlaub, schlecht bezahlt...
Gesund ist: maximal 20 Stunden Patientenarbeit, mindestens 800,- S Honorar und Urlaub nach eigenem Ermessen.

Einige Bestimmungen im Vertrag muten sehr eigenartig an:
a) Unter § 32 wird Schwangerschaft als "schwerwiegend persönlicher Grund genannt, die die Ausübung der psychotherapeutischen Tätigkeit unmöglich macht": Was heißt das konkret? Ab welchem Monat sind Schwangere arbeitsunfähig?
b) § 11: "... über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung" Wie soll das bitte verstanden und durchgeführt werden? Motto: Wer macht die schnellste Heilung?

Was passiert mit den Patienten, die jetzt in Behandlung bei Psychotherapeuten sind, die voraussichtlich nicht für die Krankenbehandlung anerkannt werden? Müssen diese Patienten weitergeschickt werden?
Auf Grund der Zugangsbedingungen ist es für viele, bereits langjährig tätige Psychotherapeuten absehbar, dass sie ev. auch nicht als Wahlpsychotherapeuten arbeiten können (ich könnte max. unter Punkt C unterkommen - ohne Anstellung allerdings). Wäre es dann nicht ehrlicher, ab sofort keine Patienten aufzunehmen?

Auch wenn Vergleiche mit dem Ausland nützlich sind und Österreich auf dieses fortschrittliche Gesetz stolz sein kann, so scheint mir, dass die Haltung durchkommt, "man soll sich doch froh sein, das erreicht zu haben, den Anderen geht s noch schlechter" und " man kann nix mehr machen.. ." Das ist sehr österreichisch!
Besser wäre, das Beste anzustreben!! Wer sagt, dass man unbedingt jetzt schon zustimmen muss - wer will hier nicht mehr verhandeln?
Gut Ding braucht Weile und aller guten Dinge sind drei! Warum nicht noch einen Anlauf nehmen und eine neue 'Verhandlungsfrist setzen?
Daher: Nein zu diesem Vertrag!
Lieber noch kein Vertrag als ein schlechter. Nochmals verhandeln mit neuem Verhandlungsteam!!
Ja nur dann, wenn wirklich alle Verhandlungsspielräume ausgeschöpft sind!

"....vorwärts, um Gottes Willen aber nicht auf den Knien! "(bezugnehmend auf das Zitat von Dr. Otto Lang, 5.10.99)

Auguste Reichel, Psychotherapeutin, seit 1992 eingetragen, in freier Praxis mit durchschnittlich 15 Std. Patientenarbeit wöchentlich.


[eingefügt am 17.11.99]

IGWien
INSTITUT FÜR INTEGRATIVE GESTALTTHERAPIE WIEN

IGWien, Anastasius Grün Gasse 13/21 , 1180 Wien

Wien, am 10.11.99

STELLUNGNAHME DES IGWien
zum vorliegenden Vetragsentwurf

Der vom Hauptverband unserem Verhandlungsteam aufoktroyierte und von diesem leider zur Ratifizierung in den zuständigen Vereinsgremien übernommene Vertragsentwurf widerspricht in Geist und Inhalt dem österreichischen Psychotherapiegesetz.

Es ist befremdlich, daß wir als Standesvertretung nunmehr angehalten sind, die Einhaltung dieses Gesetzes von den Krankenkassen einzufordern. Das ist und bleibt Aufgabe des zuständigen Ministeriums. Das Psychotherapiegesetz weist die in die Therapeutenliste eingetragenen Personen als zur Krankenbehandlung befähigt aus. Das Ministerium hat die gesetzliche Pflicht, mit Unterstützung durch den Psychotherapiebeirat darüber zu wachen, daß die eingetragenen Personen die dafür notwendige Eignung in ihrer von den jeweiligen Ausbildungseinrichtungen durchgeführten Ausbildung erlangen. Wir müssen davon ausgehen, daß das Ministerium dieser gesetzlichen Verpflichtung bisher nachgekommen ist.

Das Ministerium ist darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die in der ASVG-Novelle seit 1992 verordnete flächendeckende psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung endlich gewährleistet wird.

Wir Psychotherapeuten sind in der Lage, diesen Gesetzesauftrag zu erfüllen und machen das im Übrigen in qualifizierter Weise seit Jahrzehnten. Die Krankenkassen verhindern das, indem sie uns die Befähigung dazu absprechen und zusätzliche sogenannte "Qualitätskriterien" einfordern, die selbst psychotherapeutische Laien lediglich als Zugangsbeschränkung entlarven. Es ist daher die gesetzlich festgeschriebene Pflicht des Gesundheitsministeriums, die Krankenkassen in die Schranken zu weisen. Es sei denn, das Ministerium schließt sich der Argumentation des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger an, daß die in der Liste eiungetragenen Therapeuten nicht wirklich befähigt seien, Krankenbehandlungen durchzuführen. Das käme allerdings einem Offenbarungseid gleich, bisher in der Überwachung der Kriterien säumig gewesen zu sein. Aber davon wollen wir - wie gesagt - nicht ausgehen. Falls doch, dann zöge das eine Verschärfung bzw. Ergänzung der Ausbildungskriterien mittels Novellierung der PThG nach sich; mit dem bitteren Beigeschmack einer eingestandenen bisherigen Säumigkeit.

Zum vorliegenden Vertrag selbst und seinen Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der Psychotherapie in Österreich kann m.E. überhaupt noch keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden, da dieser nicht einmal noch in seiner Gesamtheit vorliegt. Ein ganz entscheidender Verhandlungspunkt - die Liste der Institutionen für Punkt B - ist noch nicht einmal ausverhandelt. Diese Liste ist aber ganz wesentlich dafür, welche Berufsgruppen tatsächlich eine Chance hätten, die Beschränkungskriterien zu erfüllen. Im Moment bleibt zu befürchten, daß der Vertrag den relativ offenen Zugang zur Psychotherapie mittelfristig verschließen würde und zu einer Medizinalisierung und Unterordnung der Psychotherapie unter psychiatrische Kriterien führt. Daran ändern auch vage Angaben über zu schaffende Lehrpraxen und in Aussicht gestellte Ausbildungsstellen für Kandidaten nichts. Auch der Bestand der im Vertrag scheinbar geretteten Methodenvielfalt ist mittelfristig höchst fragwürdig. Dann regelt ausschließlich das Kosten-Nutzen-Denken die Entscheidung zukünftiger Kandidaten für eine bestimmte Therapierichtung. Informationsgespräche mit Interessenten zeigen das bereits jetzt ganz deutlich. Und das entspricht so gar nicht dem emanzipatorischen Anspruch an Psychotherapie, dem wir uns als Institut verbunden fühlen.

Psychiatrie ist Eines, Psychotherapie ist was Anderes. Als ein seit 24 Jahren in der Psychiatrie Tätiger erlaube ich mir, diese Feststellung zu machen. Der vorliegende Vertrag zielt darauf ab, die Psychotherapie wieder besser in den Griff zu bekommen, sie ihres existentialistischen und emanzipatorischen Potentials zu berauben oder sie darin mindestens zu schwächen. Das mag im Interesse der Krankenkassen sein, es kann aber nicht im Sinne der Betroffenen, der Psychotherapie im Allgemeinen und schon gar nicht eines gestalttherapeutischen Ausbildungsinstituts sein.

Dr. Alfred Grillmeier

Vorsitzender der IGWIEN


[eingefügt am 14.11.99]

Stellungnahme Frauennotruf Graz 8.11.99

Als Beratungs- und Therapieeinrichtung für Frauen und Mädchen mit sexuellen Gewalt- Ausbeutungserfahrungen können wir uns der Stellungnahme des Wiener Netzwerks voll und ganz anschließen. Auch wir befürchten durch diesen Kassenvertrag eine massive Verschlechterung der therapeutischen Versorgung unserer KlientInnen. Wir vermuten, daß kostengünstige oder kostenlose Therapiemöglichkeiten wie sie mit mühsamen Kämpfen die letzten Jahre etabliert wurden wieder gestrichen oder gekürzt werden, als Beispiele Therapiekostenübernahme durch Jugendämter, Sozialämter (Opfertherapiegesetz), Gesundheitsämter ...

Auch wir sind entsetzt von den Zugangsbedingungen für einen Kassen- und WahltherapeutInnenvertrag, weil wir ebenfalls aus langjähriger Erfahrung wissen, daß psychiatrische Erfahrung allein keine Qualifikation für die Arbeit mit traumatisierten Menschen bedeutet.

Wir sind sehr verärgert darüber, daß die Arbeitserfahrung mit diesen und anderen KlientInnen der Kassa nicht "zuschußwürdig" erscheint. Wütend (immer noch) sind wir auf das Kassenverhandlungteam und das ÖBVP Präsidium, das diese Vertragszumutung noch als "Erfolg" verkaufen will.

Wir können bei diesem Vertragsentwurf keine Vorteile sowieso nicht für PsychotherapeutInnen, aber auch beim besten Willen nicht für KlientInnen entdecken. Die oft genannte psychotherapeutische Besserversorgung kann nur bei sehr kurzsichtigem Blick und dann nicht lange ernstgenommen werden.

Für den Frauennotruf Graz
Mag. Ines Glinig
E-mail: frauen.notruf@styria.com


[eingefügt am 14.11.99]

Unterstützungs-Erklärung der Männerberatungsstelle Graz (7.11.99) zur Stellungnahme des Wiener Netzwerks gegen sexuelle Gewalt an Mädchen, Buben und Jugendlichen (siehe unten)

Liebe Kolleginnen und Kollegen !

Die Männerberatungsstelle Graz schließt sich Euch vollinhaltlich an.
Herzlichen Dank dafür, daß Ihr Euch zusammengeschlossen und fundiert zu Wort gemeldet habt. Unsere Unterstützung habt Ihr jedenfalls.

Mit freundlichen Grüssen für die Männerberatungsstelle Graz,

Bernd Eilbauer, Bernhard Harb, Christoph Lins, Joachim Voitle
E-mail: beilbauer@sime.com

[eingefügt am 21.10.99]

Stellungnahme Wiener Netzwerk gegen sexuelle Gewalt an Mädchen, Buben und Jugendlichen

Das WIENER NETZWERK gegen sexuelle Gewalt an Mädchen, Buben und Jugendlichen ist eine multiprofessionelle Plattform mit VertreterInnen von über 20 auf die Arbeit mit sexuellem Missbrauch spezialisierten Einrichtungen - sowohl öffentlicher Träger als auch privater Vereine und Initiativen.

Die intensive Kooperation der verschiedenen Einrichtungen ermöglicht seit nunmehr zehn Jahren effiziente Arbeit in den Bereichen der Prävention, des Opferschutzes, der Familienhilfe und der Tätertherapie. Dem Netzwerk ist es gelungen, notwendige Rahmenbedingungen im Umgang mit sexuel-lem Missbrauch zu schaffen und hohe Qualitätsstandards der Unterstützungsangebote für Betroffene und deren Familien zu etablieren und zu garantieren.

Psychotherapie im Problembereich sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erfordert spezifische Kenntnisse, die sich in den seltensten Fällen auf einen psychiatrischen Kontext beziehen, sondern schwerpunktmäßig in den Bereichen psychosomatischer und neurotischer Beschwerdebilder und insbesonders posttraumatischer Belastungsreaktionen anzusiedeln sind.

Es erscheint uns daher äußerst problematisch, die Zuweisung psychotherapeutischer Hilfe für von (sexueller) Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche, aber auch deren nichtmissbrauchende Erziehungsverantwortliche, von psychiatrischer Erfahrung der in diesem Feld tätigen PsychotherapeutInnen abhängig zu machen.

Auch im Bereich psychotherapeutischer Arbeit mit SexualstraftäterInnen sind internationalen Konzepten und unseren Erfahrungen zufolge primär Kenntnisse spezieller Therapieprogramme und der Installation sogenannter "Zwangskontexte" erforderlich, die wenig mit medizinisch-psychiatrischen Vorerfahrungen, als vielmehr sehr speziellem und konkretem Wissen im relativ klar definierten Bereich der "Tätertherapien" zu tun haben.

Die derzeit zur Verhandlung stehenden "Zugangskriterien für Psychotherapie auf Krankenschein" bergen die Gefahr massiver Unterversorgung Betroffener dieses gesamten Problembereichs (Opfer, Familienangehörige, Täter), die in vielen Fällen nicht über die erforderlichen Mittel verfügen, Psychotherapie ohne Unterstützung der öffentlichen Hand selbst zu finanzieren. Da der institutionelle Bereich den Bedarf an psychotherapeutischer Hilfe im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Kinder jedoch bei weitem nicht abdecken kann, ist es unbedingt erforderlich, auch im Bereich privater Vereine und Initiativen und einzelner niedergelassener PsychotherapeutInnen kostenlose oder kostengünstige Zugangsmöglichkeiten zu psychotherapeutischer Unterstützung für Betroffene zu eröffnen, bzw. weiterhin zu erhalten.

Die Einschränkung der Zulassung zu Kassenverträgen - bzw. als WahltherapeutInnen - auf PsychotherapeutInnen mit psychiatrischer Erfahrung, bzw. Zusatzqualifikationen im derzeit vorgesehenen Ausmaß, erscheint uns daher unverantwortlich und nicht geeignet ein ausreichendes
Angebot an adäquater Hilfe für diese spezielle KlientInnengruppe sicherzustellen.

Psychotherapie im Bereich "sexuellen Kindesmissbrauchs" stellt aus vielerlei Hinsicht eine gesellschaftspolitische Notwendigkeit dar: Neben der ethischen Verpflichtung, Opfern all die Hilfe anzubieten, derer sie bedürfen, gilt es auch im Hinblick auf die Vermeidung hoher Folgekosten durch Nichtbehandlung von aus dem Erleben sexueller Gewalt resultierenden Störungen, möglichst rasch und bei Bedarf kostengünstig, adäquate Hilfe anzubieten. Weiters erscheint es uns gerade in "Zeiten wie diesen", in denen der Ruf nach "keiner Gnade für Kinderschänder" aus mit der komplexen Materie völlig unvertrauten Kreisen immer lauter wird, höchst an der Zeit, Tätertherapien von hochspezialisierten Fachleuten im Sinne von Wiederholungsprophylaxe und somit letztlich zum Ziel des Opferschutzes, im Bereich der öffentlichen Meinung als selbstverständliche Notwendigkeit zu etablieren. All diesen Bestrebungen läuft eine Beschränkung psychotherapeutischer Angebote in diesem Bereich, wie sie mit Unterzeichnung des derzeit ausgehandelten Kassenvertrags zwangsläufig einhergingen, jedoch völlig zuwider.

Das WIENER NETZWERK gegen sexuelle Gewalt an Mädchen, Buben und Jugendlichen warnt daher eindringlich vor einer Beschränkung des kostengünstigen oder kostenlosen Angebots psychotherapeutischer Hilfe für alle in Zusammenhang mit sexueller Gewalt Betroffenen und lehnt eine Einführung des Zugangskriteriums "psychiatrische Erfahrung" - im geforderten Ausmaß - zu Kassenleistungen aus obgenannten Gründen im Sinne der KlientInnen kategorisch ab.

Für das Netzwerk: Mag. Claudia Rupp
(Netzwerksprecherin, Klinische Psychologin, Psychotherapeutin)

[eingefügt am 13.10.99]

Gerhard Walter/Salzburg

Kommentar: Ausbildungskommission der ÖAS

Die LehrtherapeutInnen der ÖAS haben den vorliegenden Vertragstext ausführlich diskutiert und sind zu einem gemeinsamen, von allen mitgetragenen Beschluß gekommen:

Wir sprechen uns vehement gegen die Annahme des Vertrages in der vorliegenden Fassung aus und empfehlen der ÖAS diesen in der BUKO abzulehnen..

Ausschlaggebend sind dafür 2 Argumente:
1. Wir lehnen jede Aufweichung, Revision oder Relativierung des Psychotherapiegesetzes ab. Wir üben unseren Beruf auf der Grundlage dieses Gesetzes aus und wir bilden unsere Kandidaten auf der Grundlage dieses Gesetzes aus. Vor allem wegen der Gültigkeit der Vertragsvereinbarungen auch für die potentiellen Wahltherapeuten bedeutet der Abschluß dieses Vertrages ein weitgehendes Berufsverbot für jene nierdergelassenen KollegInnen, die entsprechend dem geltenden Gesetz ihren Beruf ausüben aber diese, nicht sinnvollen Zusatzauflagen nicht erfüllen, Dies kommt u. E. einer Revision des Gesetzes auf kaltem Wege gleich.

2. Die Annahme des Vertrages in der vorliegenden Fassung wäre äußerst unsolidarisch. Vor allem gegenüber jenen KollegInnen, die noch in Ausbildung stehen oder gerade fertig werden. Diese KollegInnen würde das "quasi-Berufsverbot" am schlimmsten treffen.

Wir empfehlen der ÖAS dringend, aus Solidarität vor allem gegenüber unseren KollegInnen in der Ausbildung, den vorliegenden Vertragstext in der BUKO abzulehnen.

Ein letzter persönlicher Gedanke dazu:
Ich möchte hier und in diesem Zusammenhang in Erinnerung rufen, dass gerade systemisches Denken eine ganz spezielle Sichtweise zum Thema "Macht" entwickelt hat. Demnach ist "Macht" keineswegs eine vorgegebene Gegebenheit, sondern immer die Konstruktion in einem sozialen Diskurs. "Macht" wird demnach von den am Diskurs beteiligten Mitgliedern definiert. Es liegt an uns PsychtherapeutInnen - als Mitglieder dieses Diskurses - welchen Definitionen, welcher Macht wir uns unterwerfen.

[eingefügt am 13.10.99]

Institut für Psychagogik
1120 Wien, Rotenmühlgasse 6/14

28.09.99

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Gruppe der Psychotherapeut/innen im Institut für Psychagogik möchte auf diesem Weg ihr Missfallen und ihre Besorgnis über das Verhandlungsergebnis zum Gesamtkassenvertrag ausdrücken.
Seit 1991 gibt es in Österreich ein europaweit beispielhaftes Psychotherapeutengesetz, das einen hohen Standard in Aus- und Fortbildung festlegt.

Alle Psychotherapeut/innen, die in die Liste des Gesundheitsministeriums eingetragen sind, sind dem Gesetz entsprechend ausreichend qualifiziert, um mögliche Vertragspartner/innen bzw. Wahltherapeut/innen zu sein. So wie auch jetzt Klient/innen aller Psychotherapeut/innen bei entsprechenden krankheitswertigen Störungen Kostenzuschüsse von den Krankenkassen rückerstattet bekommen.
Jede andere Lösung würde dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.
Die Schwerpunktsetzung auf Psychosen und Suchterkrankungen sehen wir als willkürliches, fachlich und berufspolitisch nicht gerechtfertigtes Auslesekriterium, das die übrigen Diagnosen nach ICD 9 und ICD 10 (z.B. Angststörungen, Psychosomatosen, Persönlichkeitsentwicklungsstörungen, Depression) als "leichte" Störungen bagatellisiert.
Die Akzeptanz der ausschließlich an der Medizin/Psychiatrie orientierten Zugangskriterien würde eine Unterordnung der Psychotherapie unter die Psychiatrie bedeuten und somit eklatant das Psychotherapiegesetz, das ausdrücklich die Eigenständigkeit der Psychotherapie betont, missachten.

Unser schwerpunktmäßiges Arbeitsfeld, die Therapie von Kindern und Jugendlichen mit ihrem hohen präventiven Wert, gerade was Psychosen und Suchterkrankungen betrifft, hat im vorliegenden Vertragsentwurf keinen Stellenwert.
Wir befürchten, dass dieser Vertragsabschluss zu einer mangelnden psychotherapeutischen Versorgung, vor allem von Kindern und Jugendlichen, führen wird.

Eva Posch-Bleyer
Obfrau


[eingefügt am 13.10.99]

Praxisgemeinschaft Mag.Dr. Brigitte Uhl, Mag. Wolfgang Schöpf, Mag. Herbert Reichart

Claudiastraße 14/1, 6020 Innsbruck, Tel./Fax: (0512) 58 80 88

Durchschrift ergeht an:

Kassenverhandlungsteam: Z.H. Dr. Jutta Fiegl

Gesundheitsministerium: Fr. Eleonore Hostasch, Dr. Michael Kierein

Gruppe Aqua: Z.H. Dr. Gerhard Stemberger

Betrifft: Wahltherapeuten und Gesamtvertrag

In dem gesamten bisherigen Informationsmaterial ist unserer Meinung nach viel zu wenig deutlich geworden, welche Anzahl von WahltherapeutInnen es bei einer Zustimmung zum Gesamtvertrag geben wird.

Klar muß allen sein, daß an die 70% der TherapeutInnen in keiner Weise am Gesamtvertrag teilhaben werden. Es wird 400 Vetragstherapeuten und ca. 1200 bis 1500 Wahltherapeuten geben. Auch wenn viel mehr von uns die Zugangskriterien erfüllen würden, die Zahl der Wahltherapeuten bliebe trotzdem beschränkt, da die Krankenkassen eine Kostenexplosion befürchten müssen. Um das durchzusetzen, haben die Kassen weitere Hürden eingebaut (siehe Vertragsentwurf "Anstellungskriterien", die bei den Wahltherapeuten dann sicher auch zur Anwendung kommen). Dadurch können die Kassen die Zahl der Therapeuten, die als Wahltherapeuten in Frage kommen, steuern. Niemand darf sich der Illusion hingeben, gerade er/sie wäre bei den 30 Prozent.

Auch den Optimismus von Dr. Pritz, die geforderte Zahl von spezifischen Fällen wäre für die meisten zusammenzubringen, können wir nicht teilen. Diese "österreichische" Lösung funktioniert deshalb nicht, weil sie die Zugangskriterien ad absurdum führen würde. Im Gegenteil, die Kassen werden sehr strikt und restriktiv kontrollieren, weil eben die Zugangskriterien für die Kassen die wichtigste Handhabe ist, um die Zahl der Therapeuten möglichst gering zu halten.

Wir, eine kleine Gruppe von der Basis, möchten mit dieser Botschaft noch einmal eindringlich vor der Zustimmung zum Gesamtvertrag warnen.

Mit kollegialen Grüßen

Dr. Brigitte Uhl

Mag. Wolfgang Schöpf

Dr. Gabriele Kinzl

Mag. Herbert Reichart


[eingefügt am 12.10.99]

Markus Bierbaum (E-mail: bierbaum@magnet.at)
11.10.1999:

Aus meiner persönlichen Beurteilung ist es völlig unverständlich, wie ein Vertrag mit ungesetzlichen Zusatzbestimmungen von HV und ÖBVP ausverhandelt wurde, der der geltenden Judikatur und dem Psychotherapiegesetz nicht entspricht.

Als Nicht-Jurist ist es mir weiter unverständlich, dass ein bezahlter, vom Kassenteam beauftragter Rechtsbeistand von einem gesetzeskonformen Vertrag spricht (Dr. Schwarzinger).

Welchen Sinn soll es haben, wenn Mitglieder auf diese Art und Weise unrichtig informiert werden? Da sich Frau Dr. Schwarzinger auf den sorgfälltig verfassten Text von Dr. Stemberger bezieht, diesen in einer seltsamen Weise juristisch umdeutet, entsteht beim uninformierten Mitglied im ersten Moment der Eindruck, dem "Nicht-Juristen" Dr. Stemberger sei juristische Unkenntnis anzulasten.

Die "Methode der Vorenthaltung" der Stemberger-Stellungnahme vom 15.8.99 für das einfache Volk der ÖPVB-Mitglieder läßt mich vermuten, dass es sich dabei um einen bewußten strategischen Schachzug handelt mit der Wirkung, Unsicherheit und Angst bei den zu Informierenden zu schüren.
Ziel dieser Irreführung könnte die vorschnelle Annahme des Vertrages sein.

Die unakzeptablen ungesetzlichen Knebelungsbedingungen könne man ja nachträglich wieder rechtlich bekämpfen, so die naiven Argumente gegen geäußerte Bedenken.
Eine solche Vorgangsweise wiederspricht jeder Logik eines vernünftig denkenden Nichtjuristen.

Da ich das gültige Psychotherapiegesetz als den gesetzlichen Rahmen für die Verhandlung mit dem Hauptverband zu einem Kassenvertrag mit PsychotherapeutInnen vorraussetze, kann es doch nicht sein, dass der Hauptverband eine eindeutige Gesetzes-Mißachtung vollzieht und unsere Berufsvertreter das auch noch als einen Erfolg in den Medien verkaufen.

Sind das die Strukturen, denen ein/e mündige/r PsychotherapeutIn vertrauen soll? Das breite Misstrauen zu diesem Vertragsentwurf ist der Beweis für eine reife, selbstbewußte Einschätzung zu einem denkbar schlechten Vertragsergebnis, das uns unvorbereitet als Erfolg im Fernsehen präsentiert wird.
So kam es zur einstimmigen Ablehnung dieses Knebelungsvertrages bei der letzten gut besuchten Mitgliederversammlung in Tirol.
Alle weiteren Reaktionen, die diese Vorgangsweise nach sich ziehen, sind meines Erachtens ausschließlich von den Initiatoren dieses Vertrages zu verantworten, die sich auf diese gesetzeswidrigen Bedingungen eingelassen haben.

Ich möchte mich an dieser Stelle mit aller Vehemenz gegen diesen Vertragsentwurf und gegen diese irreführende Medienoffensive unserer Berufsvertretung aussprechen.

Markus Bierbaum (E-mail: bierbaum@magnet.at)

11.10.1999


Mag. Margarete Finger-Ossinger
Zeillergasse 13/14
1170 Wien

Ich möchte mich hiermit allen kritischen Stimmen gegen den vorliegenden Entwurf anschließen.

Die Forderung nach Qualität in der Psychotherapie kann ich nachvollziehen. Aber eigentlich bedeutet dies, dass all die Jahre der Ausbildung (Propädeutikum und Fachspezifikum), einschließlich Eigentherapien nicht genug sind, um die Kriterien zu erfüllen. Wenn dies so sein sollte, dann müßten die Ausbildungskriterien verändert werden!
Ich meine allerdings, dass es um ganz andere Dinge geht. Die Psychotherapie wird mit dem Krankenkassenvertrag eigentlich von der Psychiatrie aufgesogen (wobei die Psychotherapeuten eher zu den Hilfsdienern der Psychiater werden, was sich schon am Honorar ablesen läßt).
Es war anscheinend meine Illusion, dass Psychotherapie etwas anderes sei als Psychiatrie, was sich schon an den unterschiedlichen Menschenbildern - allerdings auch innerhalb der psychotherapeutischen Schulen - nachvollziehen läßt.
Der springende Punkt ist, dass Psychotherapie eines psychotischen Menschen etwas Anderes sein sollte, als psychiatrische Behandlung. Psychotherapie mit psychotischen Menschen kann ich nicht in einer Institution erlernen, indem ich den ganzen Tag einem Psychiater zuschaue! Dann erlerne ich etwas über Psychiatrie! Aber wie sollte ein Psychiater etwas über den psychotherapeutischen Umgang mit Patienten lehren??

Meine Befürchtung ist, dass durch eine Anbiederung an die Psychiatrie nicht nur deren Missstände übernommen werden, sondern auch andere Krankheitsbilder des ICD 9 ab 300 unwichtig werden. Die Befürchtung, dass dann die Diagnose "Psychose" öfter gestellt wird, um der Kasse gerecht zu werden, teile ich mit anderen PsychotherapeutInnen.

Was jetzt zu geschehen scheint, ist ein zahnlos machen der Psychotherapie, die Menschen eigentlich befähigen sollte, nicht nur nicht "krank" zu sein, sondern ein geglücktes Leben zu führen, zu dem auch gewisse Reifungsschritte dazugehören. Vielleicht aber ist es gerade das, was verhindert werden soll. Reife Menschen übernehmen auch Verantwortung, sind kritisch, weniger abhängig und autoritätsgläubig und dadurch auch unbequem.

Wir Psychotherapeuten sind m.E. nun vor die Wahl gestellt uns entweder anzupassen, nicht aufzumucken, weil ja angeblich die gesellschaftliche Anerkennung winkt, oder uns auf unsere eigentliche Aufgabe zu besinnen, dass Psychotherapie eine eigenständige Fachdisziplin ist, in der psychologische Gesichtspunkte eine überragende Bedeutung haben und die weder der Medizin, noch der Psychiatrie untergeordnet ist (vgl.Stumm u.a.: Handbuch der Psychotherapie 1996, S.30).

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Margarete Finger-Ossinger

wird fortgesetzt

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