Die ÖAGP macht untenstehend einen Beitrag zugänglich, der in den ÖAGP-Informationen 4/2000 (Dezember 2000) veröffentlicht wurde.

Zur aktuellen berufspolitischen Situation

Ende November hat der Vorstand der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) die Ergebnisse der Verhandlungen mit dem Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) und dem Wiener Landesverband für Psychotherapie (WLP) über sogenannte Vereinsverträge gebilligt. Die Vorstände dieser beiden Vereinigungen hatten zu diesem Zweck auf Geheiß der WGKK selbständige Vereine gegründet, die als Vertragspartner fungieren: den "Verein für Ambulante Psychotherapie" (VAP, Gründung des BÖP-Vorstandes) und die "Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung" (WGPV, Gründung des WLP-Vorstandes). Über diese beiden Vereine soll ab Jahresbeginn 2001 bei den dort tätigen Psychotherapeut/innen "Psychotherapie auf Krankenschein" angeboten werden, im Ausmaß von 30.000 Stunden im Jahr beim VAP, von 40.000 Stunden im Jahr bei der WGPV. Diese Stundenkontingente entsprechen einer Versorgungskapazität von ca. 750 Patient/innen beim VAP bzw. ca. 1000 Patient/innen bei der WGPV. Die Zahl der Psychotherapiebedürftigen in Wien wird demgegenüber in der bekannten Studie des Österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen auf etwa 80.000 geschätzt.

Um über einem dieser Vereine an dieser Konstruktion teilnehmen zu können, müssen Psychotherapeut/innen die bereits sattsam bekannten "Kriterien" in leicht veränderter Variante erfüllen. Der VAP hat bereits eine Liste "seiner" Psychotherapeut/innen aufgelegt, es handelt sich um ca. 100 Personen. Der WLP-Vorstand wiederum hat die WLP-Mitglieder "eingeladen", sich für eine Mitarbeit bei der WGPV anzumelden. Den Interessent/innen beider Vereine gegenüber wird dabei der Vertrag mit der Krankenkasse geheimgehalten. Die mit der Mitarbeit bei dieser Konstruktion eingegangenen Verpflichtungen werden nur fragmentarisch offengelegt; seitens des WLP-Vorstandes wird den Mitgliedern zugemutet, sich bis Jahresende zur Mitarbeit anzumelden, den Text ihrer Vereinbarung mit der WGPV aber erst im Jänner zu erhalten. Die Katze soll also im Sack gekauft werden.

Die Konstruktion der WGPV (beim VAP wohl ähnlich) ist so gewählt, dass entgegen den veröffentlichten Behauptungen der bestimmende Einfluß des WLP auf diesen Verein in keiner Weise gewährleistet ist. Das Statut der WGPV sieht einzig und allein vor, dass der WLP das Recht hat, zwei von sieben (!) Vorstandsmitgliedern der WGPV vorzuschlagen. Faktisch ist diese Gesellschaft damit im Privateigentum der Personen, die derzeit im WLP-Vorstand sitzen. Sie können damit über die Gesellschaft auch dann verfügen, wenn sie aus ihren WLP-Funktionen abgewählt werden, den WLP verlassen etc. Dementsprechend hat sich der WLP-Vorstand auch bis zuletzt geweigert, den Abschluß dieser Vereinbarung in irgendeiner Weise einem Mitglieder-Votum zu unterwerfen. Der Vorsitzende des WLP, Dr. Egon Urban, und die Kandidatenvertreterin im WLP-Vorstand, Dr. Evelin Ernst, sind aus Protest gegen diese Vorgangsweise zurückgetreten.

Psychotherapie im Rahmen dieser Konstruktion unterliegt unter anderem folgenden Bedingungen: * Bei Therapie mit Kindern verpflichtende klinisch-psychologische Diagnostik durch dafür zugelassene Klinische Psycholog/innen vor der 2. Therapiestunde. Bei Therapie mit Erwachsenen, wenn von einer Therapiedauer über 40 Stunden ausgegangen wird, ebenfalls entweder klinisch-psychologische Diagnostik oder ICD-10-Diagnostik durch einen dafür zugelassenen anderen Therapeuten des Vereins oder Genehmigungspflicht durch Chefarzt. * Regelwerte für die maximale Dauer der Therapie: 30 Stunden bei psychotischen Störungen, 70 Stunden bei anderen Diagnosen.

Die strategischen Absichten der Krankenkasse bei dieser Konstruktion liegen auf der Hand: Erstens soll damit die einheitliche Berufsvertretung der Psychotherapeut/innen unterlaufen werden. Schon vor Jahren hat der BÖP mit Rückendeckung des Hauptverbandes versucht, neben dem ÖBVP als zweiter die Gesamtvertragsfähigkeit zu erlangen, obwohl er nicht einmal statutarisch eine Berufsvertretung der Psychotherapeut/innen ist. Dieser Versuch ist an einem ablehnenden Bescheid des Gesundheitsministeriums gescheitert. Die Krankenkasse versucht nun mit dieser Konstruktion, sich eine Mehrzahl von ihrem Diktat unterworfenen Vertragspartnern zu organisieren, die sie nach Belieben gegeneinander ausspielen kann. Zweitens soll die gesetzliche Verpflichtung unterlaufen werden, die psychotherapeutische Versorgung über das gesetzlich vorgesehene System Gesamtvertrag/Einzelverträge plus Wahltherapeut/innen (oder über Einzelverträge nach einheitlichem Muster plus Wahltherapeut/innen) zu organisieren. Kommt die Krankenkasse mit diesem Versuch durch, fällt jede Motivation für den Hauptverband weg, mit dem ÖBVP über eine Gesamtvertragslösung zu verhandeln. Dabei geht es vor allem auch darum, allen Patient/innen, die nicht über diese Vereinskonstruktion abrechnen können, die Kostenerstattung (80 % des Vertragshonorars) vorzuenthalten und sie weiterhin nur mit dem Zuschuß abzuspeisen.

Dieser Vorstoß der WGKK wird daher auch von den Hauptverbandsspitzen gestützt und würde, wenn er sich als durchsetzbar erweisen sollte, rasch auch den benachbarten Bundesländern aufgezwungen werden. Insofern handelt es sich auch keineswegs "nur" um eine Wiener Angelegenheit. Wegen der geringen Zahl von Psychotherapeut/innen, die an einem solchen Modell beteiligt sein könnten, würde die Durchsetzung dieses Modells auch auf lange Sicht die Chancen der derzeit in Ausbildung stehenden Psychotherapeut/innen untergraben, Zugang zur psychotherapeutischen Arbeit im Krankenversicherungswesen zu erhalten und vom erlernten Beruf auch einmal in der niedergelassenen Praxis leben zu können.

Das Präsidium des ÖBVP hat wegen der gravierenden Auswirkungen und Gefahren dieses Modells über die letzten Monate ständig gegen Abschlüsse dieser Art Front gemacht und auch immer wieder darauf hingewiesen, dass gegen entsprechende Vorstöße der WGKK jederzeit mit guter Aussicht der Rechtsweg beschritten werden könnte (ein ähnlicher Versuch der OÖGKK im Ärztebereich vor zwei Jahren wurde nach Androhung gerichtlicher Schritte zurückgezogen). Der WLP-Vorstand hielt an dieser Vorgangsweise jedoch fest und hat damit nun die beschriebene kritische Situation herbeigeführt.

Die Plattform Rechtshilfe Psychotherapie (PRP) hat nun das Rechtsanwaltsbüro Prader & Plaz beauftragt, im Namen von derzeit etwa 40 Psychotherapeut/innen die WGKK und ihre Vertragspartner zu klagen. Diese Klage wird im Jänner auf Grundlage des Wettbewerbsrechts eingebracht werden und strebt als erstes eine einstweilige Verfügung an, die Umsetzung dieser Verträge bis zur gerichtlichen Entscheidung einzustellen. Grundlage ist die Rechts- und Sittenwidrigkeit der abgeschlossenen Verträge, die in dieser Form durch das ASVG nicht gedeckt sind und damit alle nicht daran beteiligten Psychotherapeut/innen einem unlauteren Wettbewerb aussetzen. Dafür wird derzeit auch ein entsprechendes Gutachten eines der bekanntesten Rechtsexperten auf diesem Gebiet, Univ.Prof. Dr. Mazal von der Universität Wien, vorbereitet.

Der ÖAGP-Vorstand ist nach Beratung der oben beschriebenen Situation zu der Auffassung gekommen, dass diese Klage unbedingt unterstützenswert ist und nicht an Finanzierungsproblemen scheitern darf. Es geht darum, endlich Klarheit über die Rechtslage zu schaffen. Nach allen vorliegenden Informationen ist die Handlungsweise der WGKK nicht nur "unangenehm" für die Psychotherapeut/innen, sondern eben auch klar rechtswidrig. Es geht nicht an, auf der einen Seite über die Willkür der Krankenkasse zu jammern und einen Kniefall nach dem anderen vor ihr zu machen, auf der anderen Seite aber weiterhin jeden Schritt zur Klärung der Rechtslage zu vermeiden. Da dem ÖBVP in dieser Sache z.T. die Hände gebunden sind, muß diese Klage privat finanziert werden. Der ÖAGP-Vorstand hat daher beschlossen, sich dem Spendenaufruf der PRP bzw. der Kläger/innen-Gruppe zur Prozessfinanzierung anzuschließen und für den Fall, dass die benötigten Mittel auf diesem Weg nicht ausreichend oder nicht schnell genug aufgebracht werden können, jedenfalls bis zu 25.000 Schilling für diesen Zweck zuzusichern (es sind insgesamt ca. 300.000 Schilling aufzubringen). In diesem Sinn sind alle ÖAGP-Mitglieder aufgerufen, sich an der Spendenaktion (siehe Text "Warum wir vor Gericht gehen" weiter hinten) nach Kräften zu beteiligen!

Der ÖAGP-Vorstand empfiehlt nicht, sich für eine derartige Vereinsmitarbeit anzumelden (die VAP-Liste ist ohnehin bereits geschlossen), wird aber auch niemanden davon abhalten, dies zu tun. Jede/r kann ja für sich selbst prüfen, ob er vertragliche Verpflichtungen eingehen will, ohne diese überhaupt zu kennen, und sich einer Führung solcher Vereine anzuvertrauen, die ihm schon im Vorfeld alle maßgeblichen Informationen und jedes Mitspracherecht verweigern. Auch muß jeder selbst wissen, ob er unter den geschilderten Rahmenbedingungen psychotherapeutisch arbeiten will. Da in dem Zusammenhang schon von "Existenzängsten" die Rede war, geben wir allerdings zu bedenken: Die Bedrohung angemessener Bedingungen freiberuflicher Existenz in diesem Arbeitsfeld geht von der Durchsetzung dieses Modells aus und nicht davon, dass man daran nicht teilnimmt. Nach den Behauptungen des derzeitigen WLP-Vorstandes sollen die 40.000 der WGPV zugeteilten Stunden auf alle Psychotherapeut/innen aufgeteilt werden, die sich dafür melden und die Bedingungen erfüllen. Das ist zwar wenig glaubwürdig (die WGKK wollte zumindest ursprünglich nur die Teilnahme von Leuten zulassen, die 25 oder zumindest 10-12 Stunden übernehmen), lässt sich wegen der Geheimhaltung der Verträge derzeit aber nicht abschließend überprüfen. Wäre es wahr, würde es bedeuten, dass je nach der Zahl der nach den Kriterien "Berechtigten" von den ca. 2500 Therapeut/innen in Wien und Umgebung ca. 1000 Therapeut/innen daran teilnehmen und auf jeden von ihnen dann rechnerisch vier Stunden pro Monat von den insgesamt 40.000 Stunden entfallen würden (zu 650 Schilling abzüglich Verwaltungskostenbeitrag an den Verein in Höhe von 2000 Schilling beim VAP und bis zu 3500 Schilling bei der WGPV); damit kann also der jährliche Verwaltungsbeitrag allein schon höher sein als das in einem Monat erzielbare Honorar, was wohl schwerlich als Beitrag zur eigenen beruflichen Existenzsicherung betrachtet werden kann.

Im folgenden nun verschiedene Dokumente und Berichte zu diesem Thema.


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