Das Präsidium und Verhandlungsteam versuchen weiterhin, die Therapeuten mit
Beschwichtigungen für sich zu gewinnen.
Z.B. sollen Einrichtungen, die Krankenbehandlung durchführen, für Variante
B gelten. Man muß nicht als Psychotherapeut gearbeitet haben, als was sonst?
Laut HV muß es jedoch eine Behandlungstätigkeit gewesen sein. Welche
Erfahrung soll dabei erworben worden sein?
Ob Vollanstellung oder Teilzeit, werden die Kassen in ihrem Sinn überprüfen.
Behandeln dürfen nur Ärzte, welche Rolle haben also die Praktikandi gehabt?
Welche Erfahrung kann in psychiatrischen Einrichtungen gemacht werden?
Die Kontrollmechanismen der Kassen werden offenbar völlig unterschätzt,
warum sollten sie den plötzlich "nachsichtig und gut" sein?
Dem Verhandlungsteam, im Speziellen dem Verhandlungsleiter, ist der Vorwurf zu machen,
daß sie sich auf eine antipsychotherapeutische Gedankenlinie eingelassen haben,
ja selbst im Dezember 1998 dem HV diese antipsychotherapeutischen Beschränkungskriterien
als "Kompromiß" angeboten haben, um wieder in Verhandlung zu kommen.
Das heißt, sie haben eine klinisch psychiatrische Barriere verursacht. Also
nicht der HV hat die Psychotherapeuten zu Neuverhandlungen gedrängt.
Die Situation erfordert nun die Haltung: Dies ist kein Vertrag, zu dem die psychotherapeutische
Versorgung in Österreich aufrechterhalten, geschweige denn ausgebaut werden
kann. Wir können dies aus fachlicher Kompetenz nicht verantworten. Vertrag
ist nicht gleich Vertrag. Wir sind für einen Vertrag, der die gebotene Versorgung
sicherstellt, jedoch unter Bedingungen, die für die Bevölkerung, aber
auch für die Psychotherapeuten eine qualitative, aber auch existentielle Gewährleistung
darstellt und damit die Bezeichnung Vertrag verdient.
Wer für den vorliegenden Vertrag ist, muß sich über einiges im klaren
sein:
- daß PsychotherapeutInnen unter den Bedingungen auf Dauer nicht arbeiten
zu können,
- welche Therapeutengruppe ist dabei ( überwiegend solche, die eine klinische
Karriere als Schwerpunkt haben), welche Gruppe von Therapeuten wird ausgeschlossen
( überwiegend solche, die aus anderen Ursprungsberufen kommen, aber vielleicht
gerade deshalb sehr fundierte Erfahrung mitbringen)?
Ich fürchte, daß sich viele mit falschen Hoffnungen oder gar Spekulationen
für den Vertrag entscheiden werden. Denn gegenwärtig sehe ich noch bedeutende
Hürden.
Die Abstimmung: Sie wird möglicherweise zu einer klaren Spaltung führen.
Die Kriterien: einzig die Kassen werden entscheiden, wie diese gehandhabt
werden. Und da zeichnet sich keineswegs eine weiche Variante ab, auch wenn das Verhandlungsteam
alles versucht, um uns das einzureden. Ob sie das selbst glauben?
Die Verteilung der Vertrags- aber auch der Wahlstellen: Wie aus dem gesamten
Vertragswerk zu erkennen ist, geht alles nach streng ökonomischen Gesichtspunkten.
Warum sollten plötzlich fast alle PsychotherapeutInnen WahltherapeutInnen werden
können? Es ist doch bis jetzt schon in vielen medizinischen Bereichen klar
ersichtlich, mit welchen Beschränkungsmöglichkeiten die Kassen arbeiten.
Es spricht eher einiges dafür, daß mit diesem Vertrag eine viel rigorosere
Beschränkungsform getestet werden soll.
Das Budget der Kassen hat einen bestimmten Umfang, Beschränkung oder Deckelung
ist für sie unvermeidlich, restriktive Maßnahmen sind damit vorgezeichnet.
Die Zusatzerläuterungen, die das Präsidium bei Aussendungen immer wieder
mitschickt, sind in keiner Weise glaubwürdig. Nicht etwa, weil sie selbst nicht
daran glauben, sondern weil diese Erläuterungen nicht vom HV einverständlich
gegengezeichnet sind und somit einzig Interpretationen nach Wunschdenken darstellen.
Jeder und jede PsychotherapeutIn muß sich im klaren sein, daß er/sie
im Falle der Zustimmung für etwas stimmt, was ihn/sie selbst ausschließt,
bzw. früher oder später ausschließen kann.
Die neuerlichen Versuche des Kassenteams mit dem Argument Nachverhandlung sind schlichtweg
Roßtäuscherei. Diese sogenannten Nachjustierungen betreffen Punkte, die
die Situation der TherapeutInnen nicht wirklich verändern (ob alles in Vollbeschäftigung
oder Teilbeschäftigung erbracht werden kann), oder die gravierende gesetzliche
Widersprüche (Mitteilung des Therapiefortganges an die Kassen) nur etwas kaschieren
sollen.
Die zentralen Bestrebungen des HV bleiben damit unangetastet und die Grundtendenz
der Ausschließung bleibt aufrecht.
Die auf der BUKO aufgetauchte Idee - man könne ja jetzt annehmen und nach 30
Monaten wieder neuverhandeln oder auch kündigen - ist so absurd, daß
mich die Naivität derer, die das vertreten, wirklich erstaunt. Die Kassen werden
sich auf das sicherlich nicht einlassen - siehe Ärzteschaft, die beileibe eine
andere Machtposition haben. Die Therapeuten, die bis dahin ihre Tätigkeit einigermaßen
absichern konnten, werden sich entschieden gegen einen neuerlichen Umbruch verwehren.
Ich meine, damit ist der endgültige Zerfall der Berufsgruppe vorprogrammiert.
Vielleicht soll auch einmal bekannt werden, daß Frau Dr. Schwarzinger fünf
Jahre Juristin des Hauptverbandes war und Herr Dr. Pritz immer noch in einem Naheverhältnis
zur WGKK steht. Vielleicht verändert das den Blickwinkel zu den Rollen, die
diese beiden Personen haben? Auch Herr Dr. Rudas ist alles andere als ein kompetenter
Berater im Sinne der Psychotherapie, wenn wir seine Geschichte zur psychotherapeutischen
Versorgung in Wien betrachten.
Selbst von einflußreichen ärztlichen Repräsentanten wird, wenn auch
hinter vorgehaltener Hand, davon gesprochen, daß es sich bei diesem Vertrag
um eine Form der "Selbststrangulation" der PsychotherapeutInnen handelt.
Ärzte wollen mit diesem Vertrag gar nicht in Berührung kommen. Für
die Interessenvertretung der Ärzte kann es möglicherweise nur gut sein,
wenn wir den Vertrag annehmen, da damit die "nichtärztliche Psychotherapie"
auf ein Mindestmaß eingeschränkt ist und endlich der Weg frei ist für
die ihrerseits einzig richtige Form, nämlich "medizinische Psychotherapie".
Für die Ärztevertreter ist Psychotherapie von Ärzten die bessere
Psychotherapie, aber sicher zu ganz anderen Bedingungen.
Dann steht "ärztliche Psychotherapie" gegen "nichtärztliche
Psychotherapie" festgeschrieben. Sollte der Vertrag zu verhindern sein, würde
das für die Ärztevertreter eine um vieles kompliziertere Situation darstellen,
da das gegenwärtig noch geltende Psychotherapiegesetz diese Trennung noch verhindert.
Was ich dabei besonders beachtet wissen will, ist , daß es mir hier nicht
um Spaltung gegenüber den Ärzten geht. Solange wir den Vertrag verhindern
können, ist noch eine Gemeinsamkeit zu erhalten. Wenn dieser Vertrag Wirklichkeit
wird werden die Ärztevertreter ihren Weg gehen.
Wie könnte ein Vorschlag aussehen?
Es sollten nur wenige, unbedingt notwendige Rahmenpunkte aufgestellt werden.
- Die Zugangskriterien müssen fallen, das bedeutet aber andere Qualitätskriterien.
- Fallbezogene Begutachtung durch eine mehrachsige Diagnostik mit fachlich untermauerten
Therapieplan könnte ein Zugangserfordernis zur Therapie sein.
- Es braucht kein zusätzliches Zugangsportal zu Krankenbehandlung.
- Begutachtungskommission vielleicht wie im "Tiroler Modell", damit ist
ein schulenübergreifender Zugang gewährleistet.
- Fachkompetenz ist, daß PsychotherapeutInnen gut diagnostisch arbeiten können
und mit entsprechendem Theoriehintergrund ein Behandlungskonzept zeigen.
Franz Mennert-Püchler
Psychotherapeut, Supervisor, DSA
Unterbergerstraße 21/1
6020 Innsbruck
E-mail: mennert-puechler@Eunet.at