Psychotherapeut/innen der Bezirke Wiener Neustadt, Neunkirchen und Umgebung


4.September 99

Betrifft: Gesamtvertrag mit HVSVTr

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit Bestürzung haben wir die in den Medien kolportierten Informationen über die angebliche Einigung der Psychotherapeuten mit den Krankenkassen wahrgenommen. Wir fühlen uns durch diese Vorgehensweise übergangen, da noch kein Bundeskonferenz-Beschluss stattgefunden hat, und in unserer therapeutischen Arbeit durch Verunsicherung unserer KlientInnen gestört.

Es ist mit einer guten medizinischen Versorgung nicht zu vereinbaren, dass Menschen, die dringend Psychotherapie brauchen, aufgrund von missverständlichen Informationen Therapien abbrechen, nicht in Anspruch nehmen und auf eine kostenlose Regelung warten. Durch diese Medien-Berichterstattung entsteht der Druck für die Therapeuten, einen nicht ausdiskutierten und in vielen Punkten unannehmbaren Vertrag annehmen zu müssen, weil sonst scheinbar die Verantwortung für eine mangelnde Versorgung bei ihnen liegt.

Unannehmbar sind folgende Punkte:

1) Die Qualifikation der PsychotherapeutInnen ist durch das Psychotherapie-Gesetz mit seinen hohen Ansprüchen an Ausbildung und jährliche Weiterbildung gewährleistet, daher dürfen keine Zusatzqualifikationen verlangt werden.

2) PsychotherapeutInnen, die in freier Praxis seit vielen Jahren tätig sind, ist es nicht möglich, ohne Vernachlässigung ihrer laufenden Therapien die verlangten Kriterien nachzubringen.

3) Durch die Schwerpunktsetzung auf Psychosen und Suchterkrankungen kommt es zu einer Bagatellisierung vieler in ICD 9 und 10 festgelegten krankheitswertigen Störungen, wobei der Leidensdruck und die Lebensbeeinträchtigung auch bei neurotischen und psychosomatischen Störungen, Ängsten, Depressionen, Psychoonkologie usw. erheblich ist. Dieses Ungleichgewicht gehört aufgehoben!
In der freien Praxis machen die psychotischen Störungen und Suchterkrankungen einen sehr geringen Prozentsatz aus, weil diese Patienten meistens stationär versorgt werden. Außerdem haben die kinderspezifischen Krankheiten mit diesem Konzept überhaupt keinen Stellenwert. Kinder fallen somit durch den Rost!

4) In vielen Fällen stellt die psychotherapeutische Behandlung eine Prävention dar, die teure Klinikaufenthalte und teuren Medikamentenkonsum vermeiden lässt.

5) Die psychotherapeutische Behandlung auf Krankenschein ist oftmals weniger effizient. Ein zumutbarer Selbstbehalt trägt mehr zur Motivation und daher zum Erfolg der Therapie bei.

6) 415 Vertrags-PsychotherapeutInnen können niemals die Versorgung der Bevölkerung gewährleisten. Diese Zahl deckt derzeit ca 1/20 des Bedarfs und in Zukunft noch weniger ab und führt daher zu einer massiven Unterversorgung.
Falls Vertrags-Psychotherapeuten gezwungen werden, ein Übermaß an Patienten anzunehmen, ist das auch qualitätsmindernd.

7) Durch die geforderten Auslesekriterien würde die Zahl der derzeit arbeitenden Psychotherapeuten drastisch reduziert, da auch für Wahlpsychotherapeuten diese Bedingungen geltend gemacht würden. Das kann doch nicht im Interesse der Patienten sein! Außerdem wäre die Existenz eines Großteils der langjährig in freier Praxis arbeitenden Psychotherapeuten durch die Annahme dieses Vertrags gefährdet oder ruiniert.

8) Die Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung erscheint im südlichen Niederösterreich (wie sicher auch in anderen ländlichen Gebieten) als besonders krass, da hier v. a. PsychotherapeutInnen arbeiten, die ihre Qualifikation durch jahrelange intensive Zusammenarbeit mit Psychiatern, Fachärzten, praktischen Ärzten und psychosozialen Einrichtungen sowie durch Intervision und fachlichen Erfahrungsaustausch gewonnen haben. Diese fachliche Qualifikation steht auf hohem Niveau und geht sogar über das hinaus, was an Krankenanstalten und psychosozialen Institutionen gelernt werden kann. Wir ersuchen dringend darum, diese Tatsache zu berücksichtigen und das enge Korsett zu erweitern, das durch die derzeitig geforderten Kriterien enstehen würde.

9)Der in Aussicht genommene Gesamtvertrag wird vom Standpunkt der unterzeichneten PsychotherapeutInnen für rechts- und sittenwidrig gehalten, da daraus für die Patienten und die Psychotherapeuten ein wesentlicher Schaden entstehen würde.

In diesem Sinne wünschen wir uns ein konstruktives Weiterverhandeln und ein respektvolles Miteinander mit den Krankenkassen zum Wohle der Patienten.

Dr. Roswitha Grafl
DSA Christine Refaei
Christine Ortner
Ludwig Zlamal
Dr. Elisabeth Weigel
Mag. Christoph Haberl
Mag. Judith Gruber
Maria Weber
DSA Brigitte Nowak
Dr. Sonja Skof
Dr. Brigitte Pacher (Bezirkskoordinatorin)
Dr. Karl Schrittwieser

Dieses Schreiben geht an: ÖBVP-Präs., Landesverbände, HVSVTr,
Gesundheitsministerium, Arbeiterkammer, Medien


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