4.September 99
Betrifft: Gesamtvertrag mit HVSVTr
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit Bestürzung haben wir die in den Medien kolportierten Informationen über
die angebliche Einigung der Psychotherapeuten mit den Krankenkassen wahrgenommen.
Wir fühlen uns durch diese Vorgehensweise übergangen, da noch kein Bundeskonferenz-Beschluss
stattgefunden hat, und in unserer therapeutischen Arbeit durch Verunsicherung unserer
KlientInnen gestört.
Es ist mit einer guten medizinischen Versorgung nicht zu vereinbaren, dass Menschen,
die dringend Psychotherapie brauchen, aufgrund von missverständlichen Informationen
Therapien abbrechen, nicht in Anspruch nehmen und auf eine kostenlose Regelung warten.
Durch diese Medien-Berichterstattung entsteht der Druck für die Therapeuten,
einen nicht ausdiskutierten und in vielen Punkten unannehmbaren Vertrag annehmen
zu müssen, weil sonst scheinbar die Verantwortung für eine mangelnde Versorgung
bei ihnen liegt.
Unannehmbar sind folgende Punkte:
1) Die Qualifikation der PsychotherapeutInnen ist durch das Psychotherapie-Gesetz
mit seinen hohen Ansprüchen an Ausbildung und jährliche Weiterbildung
gewährleistet, daher dürfen keine Zusatzqualifikationen verlangt werden.
2) PsychotherapeutInnen, die in freier Praxis seit vielen Jahren tätig sind,
ist es nicht möglich, ohne Vernachlässigung ihrer laufenden Therapien
die verlangten Kriterien nachzubringen.
3) Durch die Schwerpunktsetzung auf Psychosen und Suchterkrankungen kommt es zu
einer Bagatellisierung vieler in ICD 9 und 10 festgelegten krankheitswertigen Störungen,
wobei der Leidensdruck und die Lebensbeeinträchtigung auch bei neurotischen
und psychosomatischen Störungen, Ängsten, Depressionen, Psychoonkologie
usw. erheblich ist. Dieses Ungleichgewicht gehört aufgehoben!
In der freien Praxis machen die psychotischen Störungen und Suchterkrankungen
einen sehr geringen Prozentsatz aus, weil diese Patienten meistens stationär
versorgt werden. Außerdem haben die kinderspezifischen Krankheiten mit diesem
Konzept überhaupt keinen Stellenwert. Kinder fallen somit durch den Rost!
4) In vielen Fällen stellt die psychotherapeutische Behandlung eine Prävention
dar, die teure Klinikaufenthalte und teuren Medikamentenkonsum vermeiden lässt.
5) Die psychotherapeutische Behandlung auf Krankenschein ist oftmals weniger effizient.
Ein zumutbarer Selbstbehalt trägt mehr zur Motivation und daher zum Erfolg
der Therapie bei.
6) 415 Vertrags-PsychotherapeutInnen können niemals die Versorgung der Bevölkerung
gewährleisten. Diese Zahl deckt derzeit ca 1/20 des Bedarfs und in Zukunft
noch weniger ab und führt daher zu einer massiven Unterversorgung.
Falls Vertrags-Psychotherapeuten gezwungen werden, ein Übermaß an Patienten
anzunehmen, ist das auch qualitätsmindernd.
7) Durch die geforderten Auslesekriterien würde die Zahl der derzeit arbeitenden
Psychotherapeuten drastisch reduziert, da auch für Wahlpsychotherapeuten diese
Bedingungen geltend gemacht würden. Das kann doch nicht im Interesse der Patienten
sein! Außerdem wäre die Existenz eines Großteils der langjährig
in freier Praxis arbeitenden Psychotherapeuten durch die Annahme dieses Vertrags
gefährdet oder ruiniert.
8) Die Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung erscheint im südlichen
Niederösterreich (wie sicher auch in anderen ländlichen Gebieten) als
besonders krass, da hier v. a. PsychotherapeutInnen arbeiten, die ihre Qualifikation
durch jahrelange intensive Zusammenarbeit mit Psychiatern, Fachärzten, praktischen
Ärzten und psychosozialen Einrichtungen sowie durch Intervision und fachlichen
Erfahrungsaustausch gewonnen haben. Diese fachliche Qualifikation steht auf hohem
Niveau und geht sogar über das hinaus, was an Krankenanstalten und psychosozialen
Institutionen gelernt werden kann. Wir ersuchen dringend darum, diese Tatsache zu
berücksichtigen und das enge Korsett zu erweitern, das durch die derzeitig
geforderten Kriterien enstehen würde.
9)Der in Aussicht genommene Gesamtvertrag wird vom Standpunkt der unterzeichneten
PsychotherapeutInnen für rechts- und sittenwidrig gehalten, da daraus für
die Patienten und die Psychotherapeuten ein wesentlicher Schaden entstehen würde.
In diesem Sinne wünschen wir uns ein konstruktives Weiterverhandeln und ein
respektvolles Miteinander mit den Krankenkassen zum Wohle der Patienten.
Dr. Roswitha Grafl
DSA Christine Refaei
Christine Ortner
Ludwig Zlamal
Dr. Elisabeth Weigel
Mag. Christoph Haberl
Mag. Judith Gruber
Maria Weber
DSA Brigitte Nowak
Dr. Sonja Skof
Dr. Brigitte Pacher (Bezirkskoordinatorin)
Dr. Karl Schrittwieser
Dieses Schreiben geht an: ÖBVP-Präs., Landesverbände, HVSVTr,
Gesundheitsministerium, Arbeiterkammer, Medien