Die Bundeskonferenz (BUKO) des Österreichischen Bundesverbandes für
Psychotherapie (ÖBVP) hat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit die Zustimmung
zum vorliegenden Entwurf für den Gesamtvertrag für Psychotherapie mit
dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger erteilt. Dieser Beschlussfassung
ist ein langwieriger und mühseliger Verhandlungsprozess mit dem Hauptverband
und ein belastendes Ringen innerhalb der Berufsgruppe vorangegangen. Nicht alle
Delegierten bzw. Psychotherapeut/innen, die sich gegen diesen Gesamtvertrag ausgesprochen
haben, lehnen den Gesamtvertrag insgesamt ab, sondern sie wenden sich gegen spezielle
Passagen darin, insbesondere die sogenannten "Qualifikationskriterien".
Auch die Delegierten, die letztlich mit Pro gestimmt haben, und sehr viele Psychotherapeut/innen,
die von diesen Delegierten vertreten werden, können den willkürlichen
und frawürdigen "Qualifikationskriterien" nicht folgen. Wir weisen
darauf hin, dass anstelle von ausschließlich psychotherapiespezifischen Qualifikationen
vorrangig disziplinfremde, nämlich organisatorisch-institutionelle sowie medizinisch-psychiatrische
Eingangsbedingungen und Auflagen - ohne qualitätssichernden oder gar -steigernden
Effekt - betont werden. Umfassende Nachweise in langjähriger praktischer psychotherapeutischer
Erfahrung und Kompetenz oder auch Spezialkenntnisse wiegen dabei wenig bis gar nicht.
Auch im Rahmen der psychotherapeutischen Ausbildung gemachte Erfahrungen werden
nur zum Teil anerkannt.
Aus grundlegenden und übergeordneten Erwägungen ist jedoch - oft schweren
Herzens - die Schlussfolgerung gezogen worden, dieses Übel in Kauf zu nehmen
und damit eine möglicherweise noch schlechtere Lösung zu verhindern. Mit
großem Bedauern wird der mehrheitlichen Einschätzung Rechnung getragen,
daß die Berufsgruppe der Psychotherapeut/innen, um einen Gesamtvertrag abschließen
zu können, sich in letzter Konsequenz - trotz einiger Zugeständnisse im
Zuge der Nachverhandlungen - einem Diktat unterwerfen mußte, das eben
nicht von schlüssiger inhaltlicher Argumentation getragen ist, sondern einer
Reihe von Kolleg/innen weitgehend sinnlose Nachqualifikationen aufbürdet. Der
ÖBVP als Berufsverband und Interessenvertretung der Berufsgruppe hat dem Vertrag
trotzdem mehrheitlich zugestimmt, um unabsehbare Folgen im Falle einer Nicht-Annahme
abzuwenden.
Die BUKO hält jedoch auch fest, dass auf der Basis dieses Gesamtvertrages mit
der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages, Psychotherapie als Pflichtleistung im
Rahmen der Krankenversicherung einzuführen, endlich begonnen werden kann. Psychotherapie
ist damit auch de facto in das staatliche Gesundheitssystem integriert und ihre
Finanzierung nicht länger eine freiwillige Zuschussleistung ohne vertragliche
Bindung. Nunmehr ist der Weg frei für äPsychotherapie auf Krankenscheinô
bzw. zur kostenlosen (oder zumindest kostengünstigeren) Inanspruchnahme von
Angeboten frie praktizierender Psychotherapeut/innen, den Hauptträgern der
qualifizierten psychotherapeutischen Versorgung in Österreich.
Die Bundeskonferenz fordert hiermit dazu auf, alle zur Verfügung stehenden
Mittel auszuschöpfen, damit allen Psychotherapeut/innen, die in die Liste der
Kassen- bzw. Wahlpsychotherapeut/innen aufgenommen werden sollen, größtmögliche
Unterstützung zukommt. Einer Einschränkung von verrechnungswilligen Psychotherapeut/innen
ist nachdrücklich entgegenzuwirken, schon allein um die psychotherapeutische
Versorgung von speziellen Personengruppen (z.B. Kinder und Jugendliche, Paartherapie,
Familientherapie, Sexualtherapie, Psychotherapie von psychosomatisch kranken Personen)
sicherzustellen.
- Die Einschränkung der Verrechnungsfähigkeit auf jene berufsberechtigten
PsychotherapeutInnen, die diese zusätzlichen Kriterien erfüllen, entspricht
ausschließlich einer Forderung des Hauptverbandes und nicht berechtigten Interessen
beider Vertragsparteien. Das Interesse des ÖBVP besteht im Gegensatz dazu
darin, daß auf Grundlage der bestehenden Rechtslage und im Sinne des Auftrages
des ASVG alle berufsberechtigten PsychotherapeutInnen an der psychotherapeutischen
Krankenbehandlung im Sozialversicherungssystem mitwirken können. Sie sind dazu
qualifiziert, berechtigt und und zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung
erforderlich. In Österreich herrscht derzeit kein Überangebot an PsychotherapeutInnen,
sondern nach wie vor eine Unterversorgung der Psychotherapiebedürftigen.
- Der ÖBVP teilt dementsprechend auch nicht die Auffassung des Hauptverbandes,
daß die Anwendung dieser Verrechnungsbeschränkung auf die WahltherapeutInnen
rechtlich und/oder fachlich im Sinne einer Steuerung der flächendeckenden psychotherapeutischen
Versorgung in Hinblick auf Qualität und Wirtschaftlichkeit gerechtfertigt sind.
- Der ÖBVP distanziert sich ausdrücklich von den vom Hauptverband veröffentlichten
Abschätzungen des Bedarfs an psychotherapeutischer Krankenbehandlung in Österreich.
Die Auffassung, daß dieser Bedarf mit 1 Million Therapiestunden abgedeckt
werden könnte, wurde und wird vom ÖBVP nicht geteilt. Diese Schätzungen
stehen im direkten Widerspruch zu den Bedarfsabschätzungen des Nationalrats
anläßlich der 50. ASVG-Novelle und allen vorliegenden Facherhebungen.
Danach ist die Zahl der für Psychotherapie zugänglichen Psychotherapiebedürftigen
in Österreich mit 150.000 bis 400.000 anzusetzen, woraus sich ein wesentlich
höherer Bedarf an Psychotherapiestunden ergibt.
- Der ÖBVP hält fest, daß die im Gesamtvertrag enthaltenen "Regelwerte
der maximalen Therapiedauer" aus fachlicher Sicht nicht begründet und
sachlich völlig unhaltbar sind.
- Der ÖBVP hält fest, daß er davon ausgeht, daß jede nach
den Vorschriften des Psychotherapiegesetzes bescheidmäßig als wissenschaftlich
anerkannte Psychotherapie-Methode automatisch zur Krankenbehandlung im Sinne des
ASVG und dieses Gesamtvertrages anerkannt ist und damit automatisch in Anlage
IIIb eingeht.
- Der ÖBVP behält sich vor, alle Vertragsbestandteile und deren praktische
Handhabung, die sich als Gefährdung des Schutzes der persönlichen Daten
von PatientInnen erweisen sollten, zu beeinspruchen und bei Gefahr im Verzug
alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, diese sofort zu unterbinden.
- Der ÖBVP wendet sich strikt gegen alle Tendenzen, Psychotherapie als Zwangs-
und Disziplinierungsmaßnahme zu mißbrauchen oder in Psychotherapien
mit dem Ziel einzugreifen, staatliche Zwangsmaßnahmen oder andere psychotherapiefremde
Ziele durchzusetzen.