Resolution der Bundeskonferenz des ÖBVP vom 12.2.2000 anläßlich der Annahme des Gesamtvertrages

Die Bundeskonferenz (BUKO) des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) hat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit die Zustimmung zum vorliegenden Entwurf für den Gesamtvertrag für Psychotherapie mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger erteilt. Dieser Beschlussfassung ist ein langwieriger und mühseliger Verhandlungsprozess mit dem Hauptverband und ein belastendes Ringen innerhalb der Berufsgruppe vorangegangen. Nicht alle Delegierten bzw. Psychotherapeut/innen, die sich gegen diesen Gesamtvertrag ausgesprochen haben, lehnen den Gesamtvertrag insgesamt ab, sondern sie wenden sich gegen spezielle Passagen darin, insbesondere die sogenannten "Qualifikationskriterien". Auch die Delegierten, die letztlich mit Pro gestimmt haben, und sehr viele Psychotherapeut/innen, die von diesen Delegierten vertreten werden, können den willkürlichen und frawürdigen "Qualifikationskriterien" nicht folgen. Wir weisen darauf hin, dass anstelle von ausschließlich psychotherapiespezifischen Qualifikationen vorrangig disziplinfremde, nämlich organisatorisch-institutionelle sowie medizinisch-psychiatrische Eingangsbedingungen und Auflagen - ohne qualitätssichernden oder gar -steigernden Effekt - betont werden. Umfassende Nachweise in langjähriger praktischer psychotherapeutischer Erfahrung und Kompetenz oder auch Spezialkenntnisse wiegen dabei wenig bis gar nicht. Auch im Rahmen der psychotherapeutischen Ausbildung gemachte Erfahrungen werden nur zum Teil anerkannt.

Aus grundlegenden und übergeordneten Erwägungen ist jedoch - oft schweren Herzens - die Schlussfolgerung gezogen worden, dieses Übel in Kauf zu nehmen und damit eine möglicherweise noch schlechtere Lösung zu verhindern. Mit großem Bedauern wird der mehrheitlichen Einschätzung Rechnung getragen, daß die Berufsgruppe der Psychotherapeut/innen, um einen Gesamtvertrag abschließen zu können, sich in letzter Konsequenz - trotz einiger Zugeständnisse im Zuge der Nachverhandlungen - einem Diktat unterwerfen mußte, das eben nicht von schlüssiger inhaltlicher Argumentation getragen ist, sondern einer Reihe von Kolleg/innen weitgehend sinnlose Nachqualifikationen aufbürdet. Der ÖBVP als Berufsverband und Interessenvertretung der Berufsgruppe hat dem Vertrag trotzdem mehrheitlich zugestimmt, um unabsehbare Folgen im Falle einer Nicht-Annahme abzuwenden.

Die BUKO hält jedoch auch fest, dass auf der Basis dieses Gesamtvertrages mit der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages, Psychotherapie als Pflichtleistung im Rahmen der Krankenversicherung einzuführen, endlich begonnen werden kann. Psychotherapie ist damit auch de facto in das staatliche Gesundheitssystem integriert und ihre Finanzierung nicht länger eine freiwillige Zuschussleistung ohne vertragliche Bindung. Nunmehr ist der Weg frei für äPsychotherapie auf Krankenscheinô bzw. zur kostenlosen (oder zumindest kostengünstigeren) Inanspruchnahme von Angeboten frie praktizierender Psychotherapeut/innen, den Hauptträgern der qualifizierten psychotherapeutischen Versorgung in Österreich.

Die Bundeskonferenz fordert hiermit dazu auf, alle zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, damit allen Psychotherapeut/innen, die in die Liste der Kassen- bzw. Wahlpsychotherapeut/innen aufgenommen werden sollen, größtmögliche Unterstützung zukommt. Einer Einschränkung von verrechnungswilligen Psychotherapeut/innen ist nachdrücklich entgegenzuwirken, schon allein um die psychotherapeutische Versorgung von speziellen Personengruppen (z.B. Kinder und Jugendliche, Paartherapie, Familientherapie, Sexualtherapie, Psychotherapie von psychosomatisch kranken Personen) sicherzustellen.

- Die Einschränkung der Verrechnungsfähigkeit auf jene berufsberechtigten PsychotherapeutInnen, die diese zusätzlichen Kriterien erfüllen, entspricht ausschließlich einer Forderung des Hauptverbandes und nicht berechtigten Interessen beider Vertragsparteien. Das Interesse des ÖBVP besteht im Gegensatz dazu darin, daß auf Grundlage der bestehenden Rechtslage und im Sinne des Auftrages des ASVG alle berufsberechtigten PsychotherapeutInnen an der psychotherapeutischen Krankenbehandlung im Sozialversicherungssystem mitwirken können. Sie sind dazu qualifiziert, berechtigt und und zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung erforderlich. In Österreich herrscht derzeit kein Überangebot an PsychotherapeutInnen, sondern nach wie vor eine Unterversorgung der Psychotherapiebedürftigen.

- Der ÖBVP teilt dementsprechend auch nicht die Auffassung des Hauptverbandes, daß die Anwendung dieser Verrechnungsbeschränkung auf die WahltherapeutInnen rechtlich und/oder fachlich im Sinne einer Steuerung der flächendeckenden psychotherapeutischen Versorgung in Hinblick auf Qualität und Wirtschaftlichkeit gerechtfertigt sind.

- Der ÖBVP distanziert sich ausdrücklich von den vom Hauptverband veröffentlichten Abschätzungen des Bedarfs an psychotherapeutischer Krankenbehandlung in Österreich. Die Auffassung, daß dieser Bedarf mit 1 Million Therapiestunden abgedeckt werden könnte, wurde und wird vom ÖBVP nicht geteilt. Diese Schätzungen stehen im direkten Widerspruch zu den Bedarfsabschätzungen des Nationalrats anläßlich der 50. ASVG-Novelle und allen vorliegenden Facherhebungen. Danach ist die Zahl der für Psychotherapie zugänglichen Psychotherapiebedürftigen in Österreich mit 150.000 bis 400.000 anzusetzen, woraus sich ein wesentlich höherer Bedarf an Psychotherapiestunden ergibt.

- Der ÖBVP hält fest, daß die im Gesamtvertrag enthaltenen "Regelwerte der maximalen Therapiedauer" aus fachlicher Sicht nicht begründet und sachlich völlig unhaltbar sind.

- Der ÖBVP hält fest, daß er davon ausgeht, daß jede nach den Vorschriften des Psychotherapiegesetzes bescheidmäßig als wissenschaftlich anerkannte Psychotherapie-Methode automatisch zur Krankenbehandlung im Sinne des ASVG und dieses Gesamtvertrages anerkannt ist und damit automatisch in Anlage IIIb eingeht.

- Der ÖBVP behält sich vor, alle Vertragsbestandteile und deren praktische Handhabung, die sich als Gefährdung des Schutzes der persönlichen Daten von PatientInnen erweisen sollten, zu beeinspruchen und bei Gefahr im Verzug alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, diese sofort zu unterbinden.

- Der ÖBVP wendet sich strikt gegen alle Tendenzen, Psychotherapie als Zwangs- und Disziplinierungsmaßnahme zu mißbrauchen oder in Psychotherapien mit dem Ziel einzugreifen, staatliche Zwangsmaßnahmen oder andere psychotherapiefremde Ziele durchzusetzen.


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