Dr.Richard PICKER, Wien
DER DROHENDE VERRAT
15 Blickpunkte zur Entscheidung über den Krankenkassenvertrag

Wir Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind sehr jäh mit den Fakten des Kassenvertrages konfrontiert worden. Wir müssen zu seiner Beurteilung weder Juristen noch Verhandlungs-Insider sein. Aber wir müssen die Eckpunkte des Vertragsentwurfes kennen und werten. Dabei kommt es lediglich auf den Text an, nicht auf ein Zusatzgemauschel "es wird schon nicht so arg werden" oder "Du kommst sicher durch, das sag ich Dir...." oder gar " es wird niemand prüfen, ob Eure Angaben auch stimmen..". Das alles ist würdelos und balkanesk. Es setzt unseren Berufsstand herab . Es entwertet unsere Arbeit . Und es ist ein Signal: Wenn wir dem Vertragsentwurf zustimmen, verraten wir unversehens die Therapie, unsere PatientenInnen und uns selber. Es wäre eine sehr folgenschwerer Verrat!

Fassen wir kurz zusammen:

1) Der angebotene Vertragsentwurf ist die Frucht einer 7 - jährigen Bemühung. Deshalb ist es zuvor nur recht und billig, dem Verhandlungsteam unser aller Dank für die Bemühung auszusprechen. Es steht fest, daß niemand von uns unter den gegebenen Umständen einen besseren Vertrag erreicht hätte.

2) Die VerhandlerInnen haben immerhin Psychotherapie auf Krankenschein erreicht.

3) Sie haben aber unter Erpressung verhandeln müssen . Worte sagen oft mehr, als langatmige Schilderungen der Dynamik. Beachten wir also folgende Sätze : "Wenn ihr diesen Vertrag unterschreibt, seid ihr verrückt! Wenn ihr nicht unterschreibt, bekommt ihr keinen anderen mehr!" ( Glaubhaft überlieferte Worte eines Kammerpräsidenten aus Westösterreich). "Wir wissen sowieso, daß dieser Vertrag für Euch ganz schlecht ist, aber wir können den Sozialversicherungsträgern keine Weisung geben!" (Ebenso glaubhaft überlieferte Worte von zwei Spitzenpolitikern am Rande einer SPÖ - Wahlveranstaltung!)

4) Das zynisch - schlechte Gewissen mancher Kassenpolitiker zeigt, daß das Ergebnis schlecht ist. Auch wenn die Krankenscheinpsychotherapie sich in der Öffentlichkeit gut verkaufen läßt!

5) Die Erwägung und Planung von Aktionen innerhalb der Ärzteschaft wie: "Keine Praxisstellen von Psychiatern für TherapeutenInnen" oder "Praktiker mit Psychotherapiezusatz müssen einen Kassenvertrag nehmen" oder "Institutionen dürfen nur kassenverträgliche PsychotherapeutenInnen anstellen" (was zu einem Ende der Zusatzqualifikation nach B und C innerhalb weniger Jahre führen würde) lassen die Katze aus dem Sack. Das lenkt unser Augenmerk umsomehr auf

6) die ZUSATZQUALIFIKATIONEN nach A/B/C: Sie entbehren bei näherer Betrachtung jeder sachlichen Berechtigung. Natürlich kann es nicht schaden, einen 14 - tägigen Psychiatriekurs gemacht zu haben, oder auch als Krankenschwester auf einer Gynäkologie oder Chirurgie gearbeitet zu haben, aber was hat das mit der therapeutischen Arbeit im speziellen Sinne zu tun ? Was mit Sicherung der Qualifikation? Wenn sich die Ärzteschaft derlei Bestimmungen da und dort gebeugt hat, hilft uns das wenig. Fazit: A/B/C Zusatzqualifikationen sind ein einzigen großer "Gesslerhut", unter den wir uns zu beugen haben. (Achtung auf Rückenschmerzen!) Sie würden eine Reduktion der Kassentherapeuten und der möglichen Wahltherapeuten von 53oo auf die von der Kassa erwünschten 15oo bis 2ooo bewirken . Die Kassen lenken dann mittels Krankenschein die Patientenströme zu diesen gebeugten Kassentherapeuten und an allen anderen vorbei. Wenn wir nicht zustimmen, so gibt es für niemanden Kassengeld. Das ist die Drohung und sie verschweigt noch alle anderen bürokratischen Möglichkeiten, uns mit Formularen und Bewilligungen und Gutachten zu beschäftigen.....Ein Blick nach Deutschland genügt doch, oder?..

7) Wollen wir als Kolleginnen und Kollegen wirklich vergessen, was im Psychotherapiegesetz alles drinsteht? Wollen wir das Wort SOLIDARITÄT zurückreihen und glattwegs einige bis sehr viele von uns uns verlieren? ("Ein Kahlschlag droht!" nennt das die besonnene Expertise von Gerhard Stemberger.) Zahlen deswegen die ÖBVP - Mitglieder tausende Schillinge jährlich an Mitgliedsbeiträgen, um dann in einer beruflich so bedeutsamen Situation glatt von den ÖBVP - Funktionären im Stichgelassen zu werden? Sollen wir gar aus Mitleid mit ihnen und ihren Verhandlungsleiden einem derartigen Vertrag zustimmen? Persönliche Anteilnahme gegen politischen Weitblick setzen? Das kann doch niemand wollen ....Und die Hoffnungsfabel vom "Fuß, der einmal drinnen, die Türe der Kassen immer weiter öffnen wird.." hat man oft genug anderswo schon gehört! Bitte um ein Ende derartiger Sendungen!

8) Noch zu Jahresbeginn hat der ÖBVP 8oo.-ÖS /Stunde als Mindesthonorar bezeichnet. Jetzt sind es tatsächlich nur mehr 65o.-ÖS und jeder von uns, der in freier Praxis arbeitet weiß, daß bei korrekter Buchführung und normaler Arbeitsfähigkeit 1ooo.- ÖS notwendig wären , um das Gehalt eines AHS - Lehrers zu erreichen. Steuergesetze, Urlaubsnotwendigkeit und Krankheiten sind zu bedenken! Therapeuten, die zuwenig verdienen müssen geldgierig werden. Das tut ihnen selber und der Therapie nicht gut.

9) Dieselben Gesichtspunkte gelten im wesentlichen für die 415 geplanten Kassenpraxen, Sie haben alle Einschränkungen eines Angestelltenverhältnisses zu erwarten , ohne auch dessen Vorteile zu bekommen. (Wozu dann überhaupt?)

10) Die Ausbildungskandidaten und Kandidatinnen müssen schon jetzt erhebliche zeitliche wie finanzielle Opfer hinnehmen ( Praxisanforderungen, die auch zu Arbeitsleistungen führen, die schlecht bis gar nicht honoriert werden. Ja, die sogar demnächst zu Scheinanstellungen bei Psychiatern auf eigene Kosten (wie in Amerika) führen könnten.... Hat das Team das alles bedacht? Was machen die Menschen, die jetzt mitten im Propädeutikum stecken? Wie werden sie darüberhinaus A/B/C Bedingungen noch erfüllen können? Keine Einnahmen - dafür Urlaubsmonate .... wer keinen reichen Partner hat oder Erbtanten etc steht das nicht durch! Wären sie nicht besser beraten, die Ausbildung überhauprt abzubrechen? Denn:

11) die ÖBVP - Rechtsanwältin hat uns daraufhingewiesen, daß "jedes Augenzwinkern bei Erfüllung der Vertragsbestimmungen" rechtlich einen Betrug darstellen würde. Es ist daher davon auszugehen., daß diesmal "genauso heiß zu essen sein wird, wie gekocht wurde!" Eigentlich ist es eine Schande, daß wir abermals in die Nähe der Illegalität gedrängt werden, wenn wir die Zusatzkriterien der Kassen erfüllen wollen. Deshalb: Nichts mit A/B/C!

12) Zuletzt etwas Persönliches. 1978 fiel mir die Aufgabe zu, vor einem Abwürgen der Psychotherapie durch den ersten Psychologengesetzentwurf zu warnen. Jetzt - 1999 - geht es wiederum um die Psychotherapie. Diesmal um ihre Substanz. Denn das gesellschaftliche Sein bestimmt weithin das Bewußtsein. Die gesellschaftliche Verfaßtheit von Psychotherapie nach diesem Vertrag wird in schon wenigen Jahren unser Bewußtsein von Therapie- was das überhaupt ist und worin ihr Wesen liegt - bestimmen. Dann könnte leicht das Wort zutreffen, das Prof. Strotzka 1978 zu mir mitten in Verhandlungen sagte: "Glauben Sie nicht, daß ein Therapiegesetz letztlich die Psychotherapie ruinieren wird?" Und ganz im gleichen Sinn sprach auch der Prof. Caruso 1976 in Innsbruck: "Sie werden noch alle an mich denken: Ich bin aus Gründen des sozialen Schadens gegen jegliches Therapieprivileg!"

13) Ich bin überzeugt, daß es jetzt notwendig ist, dieser Warnungen eingedenk zu sein: Wenn wir wirklich wollen, daß Patienten und Patientinnen mit ihrem Krankenschein nicht irgendein Getue als Therapie vorgesetzt bekommen, wenn wir wirklich wollen, daß die Hilfesuchenden nicht flach abgespeist und die verändernde Kraft der Therapie erhalten bleibt, dürfen wir dem Vertragsentwurf nicht zustimmen. Substantielle Psychotherapie löst gesellschaftliche Widerstände aus. Das ist absolut nicht neu. Aber dürfen wir uns beugen und irgendwie mitagieren?

14) Wir müssen mit aller Kraft und mit Nachdruck auf einer politischen Weisung zur Beendigung der Erpressung mit "Dieser oder gar kein Vertrag" bestehen. Und wenn es der Bundespräsident selber sein müßte: Es kann doch nicht sein, daß Kassen - Präsidenten von einem zuständigen Minister keine Weisung bekommen können. Es darf auch nicht sein, daß wir unsere eigene Arbeit, und die Würde der therapeutischen Arbeit überhaupt so mit Füßen treten lassen. Es darf das alles schon deswegen nicht sein, weil berechtigte Zweifel bestehen, daß damit das flächendeckende Angebot gesichert werden kann und das Winken mit dem Krankenschein alle möglichen Gründe habven kann, nur nicht denjenigen, den PatientenInnen psychotherapeutisch zu helfen.

15) Ich schlage deshalb vor, daß unser Verhandlungsteam aufhört, für dieses katastrophale Ergebnis zu werben, sondern statt dessen lieber ehrenvoll zurücktritt. Dann wäre der Weg für die grundsätzlich bessere Vereinbarung frei. Es zeigt sich nämlich anhand dieses Vertragsgeschehens, daß das Gesamtsystem der Gesundheitsversorgung, so wie die Kassen es handhaben, so nicht mehr weiterentwickelt werden kann. Wir brauchen neue Sichtweisen, neue Begriffe und neue Grundhaltungen, sonst wird das System nicht nur unfinanzierbar, sondern auch immer widersprüchlicher. Es droht zu verspielen, was Generationen mühevoll entwickelt haben: zB die substantielle Psychotherapie. Jeder Kollege und jede Kollegin kann durch genaues Studium der Texte des Entwurfes sich im Detail davon überzeugen, daß diese Folgerungen nicht übertrieben sind.


Dr. Richard Picker
A-1090 Wien
Kinderspitalg 4
Tel. 01/405 12 38


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