Mag. Eva Schaffenberger, Wien:
Halbe Wahrheiten bringen uns auch nicht weiter
Stellungnahme vom 15.11.1999
zu den ÖBVP-Aussendungen "Vernunftlösung - Ja zum Vertrag", den
Psychotherapie-News "Ja oder Nein - Die Auswirkungen" und zum Europa-Vergleich

 

Liebe KollegInnen!

In den letzten Tagen wurden vom ÖBVP-Präsidium und vom Kassenverhandlungsteam einige Information ausgeschickt, die neuerlich sehr einseitig ausgefallen sind. Die Annahme des Kassenvertrags wird als unumgänglich dargestellt, die Vorteile, die sich daraus ergeben sollen, werden überhöht, die Nachteile geschönt und die Ablehnung verteufelt.

Daher möchte ich zusätzliche Informationen und Gesichtspunkte zu einigen Argumenten beisteuern (ich beziehe mich auf die Papiere "Vernunftlösung - Ja zum Vertrag" des Kassenverhandlungsteams und auf die Psychotherapie-News "Psychotherapie auf Krankenschein - Ja oder nein - die Auswirkungen" sowie auf den europäischen Vergleich aus einer früheren Aussendung).

Zur Vertragsfähigkeit:

Kassenteam und ÖBVP-Präsidium gestehen zu, daß der Vertragsentwurf einige Negativa mit sich bringt, und zwar "daß nicht alle PsychotherapeutInnen sofort vertragsfähig werden, und 'auf Anhieb' mit der Krankenkasse kooperieren können". Damit wird unterstellt - wie auch schon mehrfach in Aussendungen zu lesen war - daß alle PsychotherapeutInnen, wenn sie das nur wollen, Kassen- oder Wahlpsychotherapeuten sein könnten. Eine praktische Sichtweise, da damit die Verantwortung für die Vertragsfähigkeit den PsychotherapeutInnen und ihrer freien Willensbildung zugeschoben wird. Das ist aber unrichtig und damit unverantwortlich.

Es wären zum Beispiel Daten über die Zahl derer erforderlich, die gegenwärtig hinausfallen, z. B. um abschätzen zu können, ob die zugesagte Hilfestellung des Hauptverbandes zur Erlangung der Institutionenerfahrung (bezahlte Stellen in eigenen Einrichtungen) ausreichen wird. Es gibt aber keine Daten darüber, wie viele Personen die Kriterien nicht erfüllen. Die laut gewordenen Schätzungen (höchstens ein Fünftel) sind reine Spekulation; schon allein deswegen, weil an den Kriterien und an der Liste der anerkannten Institutionen noch gefeilt wird. Aus der Zahl der im Frühjahr 1996 nicht ambulant psychotherapeutisch Tätigen aus unserer Studie am ÖBIG (Ambulante psychotherapeutische Versorgung in Österreich; Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen, 1997) wird der Umkehrschluß ge-zogen, daß diese ja ohnehin keinen Kassenvertrag wollen oder brauchen. Das mag für einige KollegInnen tatsächlich zutreffen, das legitimiert den Berufsverband aber nicht dazu, diesen eine zukünftige Berufstätigkeit - und zwar in der Heilbehandlung - zu verunmöglichen oder massiv zu erschweren. Zudem gibt es keinen Grund anzunehmen, daß die Kriterien sich nicht auf die institutionelle Psychotherapie auswirken werden. Wird die öffentliche Hand, werden die Caritas und andere Träger die Psychotherapie in den Einrichtungen weiterhin finanzieren oder werden sie versuchen, vertragsfähige PsychotherapeutInnen zu be-schäftigen und die Leistungen mit der Krankenkasse abzurechnen?

Es wird wohl damit spekuliert, daß eine Gruppe von PsychotherapeutInnen den Mut verliert und sich gar nicht auf den Kampf um die Anerkennung als Vertrags- oder Wahltherapeut einläßt. Dieser hat ja ungewissen Ausgang: Auch wenn versichert wird, daß es mit der Schärfe der Kriterien nicht so genau genommen werden wird (praktisch jede und jeder hat schließlich Klienten mit Suchterkrankungen und Psychosen behandelt), so liegt diese Anerkennung immer noch nicht beim ÖBVP, sondern wohl beim HVSVT. Zudem gibt es das nicht operationalisierte und bislang kaum thematisierte Kriterium "in regelmäßiger Zusammenarbeit mit niedergelassenen ÄrztInnen oder medizinischen Einrichtungen", das schließlich auch anzuwenden ist. Nicht zuletzt können wir wohl nicht davon ausgehen, daß der Vertragspartner HVSVT alle PsychotherapeutInnen akzeptieren wird. Wenn es so wäre, hätte man sich niemals Pseudoargumentationen einfallen lassen müssen, die auf eine Verknappung des Psychotherapieangebotes abzielen.

Zusatzanforderungen sind Selektionskriterien und nicht dazu da, alle irgendwie unterzubringen. Dann würde man die Kriterien nicht benötigen. Fr. Dr. Schwarzinger führt in einem Schreiben aus: Die Zusatzanforderungen sollen sicherstellen, daß auch die Erkrankungen qualifiziert behandelt werden, die nicht unbedingt zum regelmäßigen Alltag jedes Therapeuten gehören, das heißt, über die eben nicht alle automatisch sowieso verfügen. Die Krankenversicherung möchte, daß PsychotherapeutInnen, deren Leistungen mit Geldern der Sozialversicherung finanziert werden, besonders geeignet sind, diese Krankheitsbilder zu behandeln. Klingt das danach, als ob wirklich so gut wie alle PsychotherapeutInnen akzeptiert werden würden?

Das Kassenverhandlungsteam legt in seinem Papier Wert darauf, daß nicht von Ausschluß von PsychotherapeutInnen gesprochen werden kann, da jede und jeder - wie schon gesagt - auf Krankenschein behandeln kann, sobald die Kriterien erfüllt sind. Nur: Wie sollen denn PsychotherapeutInnen, die die verlangten Stunden jetzt nicht haben oder sich auch erst in einigen Jahren zur freien Praxis entschließen, jemals diese Nachweise erbringen können? Mit welchen KlientInnen? Denen man sagen muß, daß man leider nicht genug qualifiziert für einen Kassenvertrag ist? Die nichts oder höchstens 280,- zu bezahlen brauchen? Und: wie wird sich die Situation für die Nachkommenden darstellen, wenn es bereits eine lange Liste von WahlpsychotherapeutInnen gibt? Wird es nicht Versuche geben, gegen eine zu große Gruppe von Wahltherapeuten gegenzusteuern? Und gibt es ein besseres Instrumentarium dafür als die Auslegung der Zusatzkriterien?

Im Beitrag von Dr. Scholz in der Sozialen Sicherheit 10/99 wird deutlich gemacht, daß der HVSVT für eine Bedarfsdeckung mit einer Zahl von ca. 1,2 Millionen Psychotherapiestunden pro Jahr rechnet, was - bei einer Jahresstundenzahl von ca. 1.000 Stunden pro Psy-chotherapeut (40 Wochen à 25 Stunden) rund 1.200 PsychotherapeutInnen ergibt. Die angenommene Zahl benötigter Therapiestunden und psychotherapiebedürftiger Personen (0,6 % der Bevölkerung) widerspricht im übrigen allen Bedarfsschätzungen. Sie ergibt sich daraus, daß die Untergrenze für den Psychotherapiebedarf (2,1 % der Bevölkerung) um die Zahl derer, die nicht zur Psychotherapie motiviert sind, verringert wurde. Dieser Anteil ist allerdings bereits in der erwähnten Untergrenze von 2,1 % berücksichtigt worden. Belegt wird die Annahme, daß 0,6 % der Bevölkerung Psychotherapie benötigen und auch in Anspruch nehmen würden, mit einer Einschätzung der kassenärztlichen Bundesvereinigung in Deutschland, die eine psychotherapeutische Überversorgung feststellt (und die vermutlich in einem Interessengegensatz zu den PsychotherapeutInnen steht), und durch den Umkehrschluß einer Berechnung von Dr. Pritz, der von einem Finanzierungsbedarf von 600 bis 800 Millionen Schilling und damit - werden 800,- pro Stunde zugrundegelegt - selbst von rund 1 Million Psychotherapiestunden pro Jahr ausginge.

Wenn das Argument "es fallen nur die hinaus, die selbst nicht wollen" stimmt, wären Zusatzkriterien nicht nötig. Diese KollegInnen würden ja schließlich auch nach Inkrafttreten des Vertrags nicht psychotherapeutisch tätig sein. Oder stimmt diese Überlegung doch nicht? Selbstverständlich ist es notwendig, sich damit auseinanderzusetzen, daß es - wie immer im Gesundheitswesen - eine angebotsinduzierte Nachfrage gibt. Schließlich kann ein Angebot nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es überhaupt existiert. Dies be-deutet allerdings noch nicht von vornherein, daß es sich um eine "unrechtmäßige" Inanspruchnahme handelt. Wenn es das Ziel der Vertragspartner ist, sicherzustellen, daß nur jene KlientInnen Psychotherapie auf Krankenschein erhalten, die eine seelische Krankheit haben - von denen aber alle -, so muß die Steuerung auf der Klienten- und nicht bei der Anbieterseite ansetzen, wie z. B. im Tiroler Modell praktiziert.

Daß die Kriterien fachlich nicht begründbar und noch dazu inkonsistent sind (was in der einen Variante wichtig ist, ist es in der anderen schon nicht mehr), ist schon oft ausgeführt worden. Wenn es schon Gründe für Zusatzkriterien gibt, so müßten sie wohl zumindest tatsächlich mit psychotherapeutischer Qualifikation zu tun haben, also z. B. neben der Erfah-rung in der Sucht- und Psychosetherapie (mehr) Erfahrung in den übrigen Diagnosegruppen verlangen. Oder meint man, daß wir letztere ohnehin in der Ausbildung gelernt haben, nur die Sucht- und Psychosetherapie nicht? Noch mehr gilt dies für die Tätigkeit in Krankenanstalten: dies wäre nur akzeptabel, wenn es sich um psychotherapeutische Tätigkeit handelt. Jeder weiß, daß mit irgendeiner Tätigkeit im stationären Bereich - die noch dazu irgendwann stattgefunden haben kann, also weder mit psychotherapeutischer Ausbildung noch Praxis auch nur indirekt in Verbindung stehen -, zwar viel Erfahrung verbunden ist (z. B. wie man es macht, die somatische Behandlung unter vollständiger Vernachlässigung eventueller psychischer Behandlungsbedürfnisse durchzuführen), sie kann aber nicht zur Psychotherapie qualifizieren.

Zum Nachbringen der Institutionenerfahrung. Wir werden damit beruhigt, daß der HVSVT bezahlte Kurzzeitstellen in seinen Einrichtungen schaffen wird, um Institutionenerfahrung nachholen zu können (nach neueren Aussendungen scheint dieses Angebot auf KandidatInnen beschränkt zu sein). Dies ist erst dann eine Erleichterung, wenn ein verbindliches Angebot an Stellen vorliegt und dieses mit dem Bedarf verglichen werden kann. Dazu ist außerdem wichtig zu bedenken, daß der HVSVT selbst nicht Träger von Einrichtungen ist, das sind einzelne Krankenversicherungsträger und für die Rehab-Zentren die Pensionsversicherungsträger. Diese müssen zustimmen, den Personalstand in ihren Einrichtungen und damit ihre Ausgaben merkbar zu erhöhen.

Zur Versorgungssituation

Ein Argument für den Vertrag ist die Verbesserung der Versorgungssituation. Es wird argumentiert, daß fast 100 % der Bevölkerung Zugang zur Psychotherapie auf Krankenschein bekommen. Das stimmt nur insofern, als damit die Gruppe der Versicherten bezeichnet wird, hat aber nichts mit der Versorgungsrealität zu tun. Inanspruchnahme ohne soziale Barrieren - die zu Recht langjährig gefordert wird - heißt Psychotherapie auf Krankenschein, ohne Zuzahlung. Mit 415 Kassentherapeuten können rund 10.000 KlientInnen gleichzeitig behandelt werden, das ist ein Drittel jener Personen, die im Jahr 1996 einen Zuschuß erhalten haben. Die übrigen müssen wohl zumindest mit öS 280,- Selbstbehalt rechnen, was be-deutet, daß einkommensschwache Personen (Alleinerzieher, Kinderreiche, Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Arbeitslose, Pensionisten, in unterbezahlten Jobs arbeiten-de...) wiederum keine Psychotherapie in Anspruch nehmen können. Ab welchem Einkommen ist es möglich, rund 1.200,- pro Monat für Psychotherapie auszugeben? Welche Verkäuferin bei Zielpunkt und Billa wird sich das leisten können? Es ist für mich akzeptabel, für den Vertrag zu sein, aber nicht mit Argumenten, die auf Kosten derer gehen, die (immer) draufzahlen.

Auch das Argument, daß eine flächendeckende Versorgung geschaffen wird, ist nicht richtig. Die geplanten Kassenvertragsstellen sind höchst ungleich verteilt, so kommen z. B. in Kärnten 70.000 Einwohner auf eine Kassenvertragsstelle, in Oberösterreich 35.000 und in Wien knapp 11.000. Wurden die Sachleistungsstrukturen dabei berücksichtigt? Mit den WahltherapeutInnen können diese Unterschiede jedenfalls nicht ausgeglichen werden - ab-gesehen vom Selbstbehalt - da es keinen Einfluß des HVSVt und des ÖBVP darauf gibt, wo diese tätig sind und das Angebot zwischen Stadt und Land höchst ungleich verteilt sind. Dieses Mißverhältnis wird aufrecht bleiben, Steuerungsmöglichkeiten in Richtung eines Ausgleichs wurden offenbar nicht überlegt.

Zur Reduktion von Gesundheitsleistungen und zum europäischen Vergleich

Zwei weitere wiederholt genannte Argumente für den Vertrag sind die Reduktion der Ge-sundheitsleistungen der Kassen und die Situation in Europa.

Zum ersten: Gesundheitsleistungen würden heruntergeschraubt, die Krankenkassen haben Defizite, daher ist es ein Glück, daß uns überhaupt ein Vertrag angeboten wird. Das Defizit stimmt, so hat der HVSVT kürzlich bekanntgegeben, daß im 1. Halbjahr 1999 ein Defizit von 1,4 Milliarden erwirtschaftet wurde; verantwortlich dafür sind unter anderem die stark steigenden Ausgaben bei Medikamenten - übrigens sind die Verschreibungen von Psychopharmaka massiv gestiegen. Aber wo gibt es eine Reduktion von Gesundheitsleistungen im österreichischen Gesundheitswesen? Reduktion klingt so, als ob Angebote eingeschränkt würden - diese Behauptung muß schon belegt werden. Es scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein: die Gesundheitsleistungen werden mehr (dazu würde auch Psychotherapie auf Krankenschein zählen), daher steigen die Ausgaben. Was es tatsächlich gibt: mehr private Zuzahlungen (Krankenscheingebühr, Selbstbehalte bei Kur, Rezeptgebüren, Spitalskosten-beiträge usw.). Aber das wird sich mit der Annahme des Vertrags nicht entscheidend ändern, da - wie oben erwähnt - nur ein Teil der KlientInnen Psychotherapie ohne Selbstbehalt in Anspruch nehmen kann. Und das übrigens ohne eine Möglichkeit einer Steuerung, z. B. nach sozialen Gesichtspunkten: die Person, die durch die Tür des Kassentherapeuten tritt, zahlt nichts, jene, die das beim Wahlpsychotherapeuten tut schon. Wenn es um die Aufhebung von Zugangsbeschränkungen, um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung geht, dann ist dieses geplante System nicht das richtige.

Zum zweiten: Es ist richtig, daß in vielen europäischen Staaten Methodenbeschränkungen existieren und daß es keine Vorbilder für einen besseren Vertrag gibt. Aber:

· Es ist nicht sinnvoll, Länder mit und ohne Psychotherapiegesetz miteinander zu vergleichen, da es eine unterschiedliche rechtliche Basis gibt. Es ist ein Unterschied, ob Einschränkungen der Quellenberufe oder der Methoden - die tatsächlich in der Regel bestehen - oder bestimmte Qualifikationsanforderungen (wenn man die unseren so nennen kann) schon im Gesetz verankert sind oder nachträglich verlangt werden. Ich kenne kein Beispiel dafür, daß erst über die Regelung der Leistungen der sozialen Sicherheit Kriterien eingeführt wurden. Es gibt übrigens in 7 von 18 Staaten des EWR ein Gesetz, wobei nur das in den Niederlanden einen höheren Stundenumfang vorsieht als das in Österreich (3.600 statt 3.200 Stunden). Zu den einzelnen in der Aussendung angeführten Ländern:

- Die zitierten Staaten Belgien und Frankreich mit ihrer schlechten Regelung können nicht mit Österreich verglichen werden, da es dort kein Psychotherapiegesetz gibt.
- In Deutschland gibt es seit 1.1.99 ein Gesetz; das die Spitalserfahrung bereits in der Ausbildung vorsieht und diese nicht nachträglich, im Rahmen der (!). Übrigens nicht irgendeine Tätigkeit im Spital, sondern die praktische Tätigkeit unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht.
- In Schweden gibt es ebenfalls ein Psychotherapiegesetz; Spitalserfahrung ist nicht Teil der Ausbildung und auch keine Voraussetzung für die Finanzierung. Übrigens: es ist klar, daß angestellte PsychotherapeutInnen keinen Vertrag bekommen - sie brauchen ihn auch nicht.
- Niederlande: Es ist keine Spitalserfahrung in der Ausbildung vorgesehen; es werden mehr Methoden anerkannt als in der Unterlage genannt.

Zu den übrigen EWR-Staaten mit Psychotherapiegesetzen:
- Finnland: Kostenerstattung gibt es für nichtärztliche Psychotherapeuten nach Verschreibung durch einen Psychiater.
- Italien: Es gibt keine Erstattung für Psychotherapie in freier Praxis, egal durch wen erbracht.
- Liechtenstein: Kostenerstattung für Psychotherapie durch nichtärztliche PsychotherapeutInnen erfolgt nach ärztlicher Zuweisung

· Abgesehen von den gesetzlichen Grundlagen ist zu bedenken, daß es unterschiedliche Gesundheitssysme gibt, so z. B. ob sie über Steuern oder über Versicherung finanziert werden. So gibt es z. B. bei uns nicht wie in anderen Ländern (Frankreich) Nationale Gesundheitsinstitute.

Wer wird vertreten?

Es gibt von seiten des Kassenteams und des Präsidiums sehr viel Fürsprache für den Vertrag, aber leider keine Fürsprache für jene KollegInnen, für die der Vertrag einschneidende Nachteile oder ein Berufsverbot bringt - ganz abgesehen davon, daß man sich mit der Versorgungssituation für die Bevölkerung offenbar nicht ernsthaft auseinandergesetzt hat. Zur Auseinandersetzung mit dem "Tiroler Modell": kritisiert wird, daß PsychotherapeutInnen nicht davon leben können, da die Stunden kontingentiert sind. Durch den Gesamtvertrag ist die Zahl der PsychotherapeutInnen wenn nicht kontingentiert, so doch eingeschränkt, es wird also auch nur ein Teil davon leben können.

Nachdem der Berufsverband über die Härten des Vertrags für die Berufsgruppe hinwegtäuscht, geht er de facto eine Allianz mit dem HVSVT ein und vertritt nur die Interessen eines Teils der Berufsgruppe. Wird das bei den nächsten, zweifellos folgenden Konfliktlinien - zu viele WahlpsychotherapeutInnen, fragliche Anerkennung von Zusatzerfordernissen,.. - auch so sein? Die Annahme des Vertrags wird ja immer wieder mit Ohnmacht und "es gibt eben Realitäten" begründet. Werden die Repräsentanten des ÖBVP, die jetzt offenbar dazu gezwungen ist, ihre Überzeugungen und Grundhaltungen hintanzustellen, später Durchsetzungskraft beweisen können, wenn es zu Steuerungsmaßnahmen kommt (z. B: sobald die Zahl der WahlpsychotherapeutInnen ein gewisses Maß überschritten haben wird), wenn Vertragsbedingungen neu verhandelt werden,..)?

Kassenteam und Präsidium akzeptieren mit dem Vertrag de facto auch die Kriterien, auch wenn sie sich wiederholt davon distanzieren. Damit werden auch Realitäten erzeugt: Es wird einen - für alle Welt sichtbaren - Konsens zwischen der Berufsgruppe und dem HVSVT geben, daß eine Ausbildung nach Psychotherapiegesetz allein quasi unvollständig ist und daher eben nicht zur Krankenbehandlung qualifiziert.

Es ist natürlich auch erforderlich, die Nachteile ernstzunehmen, die bei einer Ablehnung des Vertrags drohen. Einige der angeführten Probleme - z. B. die Bedingungen würden von den Kassen diktiert werden - scheinen mir allerdings jetzt schon gegeben zu sein. Im übrigen: Nicht "die Kasse" sondern "die Kassen" müssen ihrem Versorgungsauftrag nachkommen, es könnte also sein, daß es zu unterschiedlichen Verhältnissen (z. B. nach Bundesland) kommt. Als eine Auswirkung des Nein zum Vertrag wird auch die verschärfte Konkurrenz unter den PsychotherapeutInnen genannt. Nur: Wird diese nicht jetzt genauso folgen?

Mag. Eva Schaffenberger
Schiffmühlenstr. 50-54/1/5
1220 Wien


Zurück zum aktuellen Meldungsstand

Zurück zur Übersicht "Psychotherapie auf Krankenschein"

ZUR HOMEPAGE DER ÖAGP