Selbstbehalt für Psychotherapie im Falle eines Gesamtvertrages
Sozialrechtsänderungsgesetz SRÄG 2000
Zwischenstand 20.6.00

Am 30.5. wurde im Ministerrat der Bericht von Sozialministerin Sickl zum SRÄG verabschiedet. Darin war - ohne darauf näher einzugehen - noch KEINE Rücknahme der geplanten Einführung des 20%-Selbstbehalts für Psychotherapie (im Falle eines Gesamtvertrags-Abschlusses) und für die Klinisch-psychologische Diagnostik vorgesehen. Derzeit befaßt sich der Ausschuß für Arbeit und Soziales mit dem Gesetzesentwurf (bis zum 4. Juli muß er dem Nationalrat dazu Bericht erstatten, kurz darauf ist mit der Behandlung und Verabschiedung des Gesetzes im Nationalrat zu rechnen; die nächste Plenarsitzung des Nationalrats ist nämlich für 5. - 7. Juli angesetzt). Noch ist die Sache demnach nicht endgültig entschieden.

Im folgenden ein Überblick über den Stand der Dinge in dieser Frage:

Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren:

Neben der Stellungnahme des ÖBVP haben sich nur wenige der anderen ins Begutachtungsverfahren einbezogenen Institutionen in ihren Stellungnahmen mit diesem Selbstbehalts-Paragraphen befaßt. Leider ist diese für die Psychotherapie und Klinisch-psychologische Diagnostik wichtige Bestimmung gegenüber den in der Öffentlichkeit viel mehr diskutierten und natürlich auch gravierenderen Neuerungen im Pensionsrecht etc., die auch in diesem SRÄG 2000 vorgesehen sind, bisher weitgehend untergegangen.
In einem Artikel im Standard vom 17.6.2000 wird über die Ablehnung dieses Selbstbehalts durch den Stv. Generaldirektor des Hauptverbandes Probst und die neu ÖBVP-Präsidentin Aull berichtet.

Wie der ÖBVP - wenn auch z.T. mit anderen Argumenten - haben sich in ihren Stellungnahmen ausdrücklich gegen diese Einführung eines generellen 20%-Selbstbehalts für Psychotherapie im Falle eines Gesamtvertrages ausgesprochen:

- die Bundesarbeitskammer
- die Niederösterreichische Arbeiterkammer (Stellungnahmen anderer Länder-Arbeiterkammern wurden nicht bekannt)
- der BÖP
- der Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich (KOBV)
- die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR)

Kritisch hinterfragend hat sich die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs geäußert.

Der Österreichische Seniorenrat (Bundesaltenrat Österreichs) meint dazu nur, daß die Bestimmung auf längere Sicht unwirksam bleiben wird, da ein Gesamtvertrag so schnell nicht zustandekommen wird. Der Rechnungshof hat in seiner Stellungnahme nur festgestellt, daß die geplanten Maßnahmen (einschließlich der uns betreffenden) für eine Sanierung der Krankenkassen wohl kaum ausreichend sein dürften.
Das meint auch die Wirtschaftskammer Österreich und schiebt dazu gleich nach, daß umgehend weitere Schritte, u.a. die allgemeine Einführung von Selbstbehalten folgen sollten.
Der Verfassungdienst im Bundeskanzleramt ist auf die Selbstbehalts-Bestimmung in seiner Stellungnahme nicht eingegangen (obwohl in manchen Stellungnahme Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung angemeldet werden).

Die angeführten Stellungnahmen sind im Anhang auszugsweise wiedergegeben.

Dringliche Anfragen und Debatten im Nationalrat

Die sozialistische Fraktion hat bekanntlich in letzter Zeit die Sozialministerin wiederholt mit umfangreichen dringlichen Anfragen konfrontiert. Darin kommt auch der Selbstbehalt für Psychotherapie unter vielen anderen Punkten vor.
So heißt es in der Anfrage der Abgeordneten Bures, die in der NR-Sitzung am 11. Mai von Staatssekretär Dr. Waneck beantwortet wurde, unter anderem:

Zuzahlungen für neu einzuführende Leistungen
Laut Pressekonferenzunterlage der Bundesregierung:
Zuzahlungen für neu einzuführende Leistungen im Verantwortungsbereich der Krankenkassen (z.B. 20 % Selbstbehalt bei Vertragsabschluss Psychotherapie)
53. Soll der gesamte medizinische Fortschritt selbstbehaltspflichtig werden?
54. Geht es nur um Leistungen wie Psychotherapie?
55. Bedeuten die Aussagen der Bundesregierung nicht, dass jede neue Leistung, die in einen Ärztegesamtvertrag aufgenommen wird, in Zukunft mit einem 20 prozentigen Selbstbehalt belegt werden müsste?
56. Verstehen Sie darunter auch jedes neue Medikament, das in das Heilmittelverzeichnis aufgenommen wird?
57. Bedeutet das, dass jeder neue Rehabilitationsartikel zu einem 20 prozentigen Selbstbehalt führt?
58. Wenn jede neue Leistung mit einem 20 prozentigen Selbstbehalt belegt wird, wie erklären Sie die Versprechungen der FPÖVP, keinen Selbstbehalt bei niedergelassenen Ärzten einzuführen?
59. Wer soll diese neuen Selbstbehalte vorschreiben?
a) Von wem werden sie eingehoben?
b) Wie hoch sind die Verwaltungskosten für diese Maßnahmen?
c) Werden diese Verwaltungskosten den Spitalsträgern abgegolten?
d) Welche zusätzlichen Einnahmen erwarten Sie durch die Einhebung dieser neuen
Selbstbehalte?"
Staatssekretär Waneck antwortete darauf im NR-Plenum am 11.5.:

"Ich habe heute die Gelegenheit, auf Grund der Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Bures zum Thema gesetzliche Krankenversicherung gemäß § 93 Abs. 4 der Geschäftsordnung diese mündlich zu beantworten. Wie schon Herr Abgeordneter Dr. Khol erwähnt hat, werden in dieser Anfrage insgesamt 79 Fragen gestellt, wobei einige Fragen noch durch einzelne Literae untergliedert sind, sodass nahezu 120 unterschiedliche Fragestellungen zu beantworten sind. Ich werde trotz des nunmehr verlängerten Zeitangebotes versuchen, nicht über Gebühr davon Gebrauch zu machen, sondern versuchen, innerhalb dieser Zeitspanne diese Anfrage auf bestmögliche Weise zu beantworten. Ich ersuche Sie um Verständnis dafür, dass ich in der mir zur Verfügung stehenden Zeit nicht auf alle Details der Fragestellungen eingehen kann.
Einleitend möchte ich hinsichtlich der Begründung dieser Dringlichen Anfrage klarstellen, dass die Bundesregierung keineswegs massive Verschlechterungen für kranke Menschen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen vorsieht. Die Regierungsparteien haben vielmehr in ihrem Programm für mehr Gesundheit in Österreich jeglicher Rationierung und Einschränkung. ......
Zu den Fragen 53 bis 59 - Zuzahlungen für neu einzuführende Leistungen:
Die Bundesregierung hat lediglich für Leistungen im Bereich der Psychotherapie beschlossen, dass bei Vertragsabschluss mit dem Psychotherapeuten über diese neu in das Leistungsangebot der Sozialversicherung aufzunehmende Leistung (!!) ein 20-prozentiger Selbstbehalt vorgesehen wird. Dabei wird es von meiner Seite sehr bedauert, dass es bisher zu keinem Vertragsabschluss gekommen ist. Darüber hinaus besteht seitens der Bundesregierung keine generelle Absicht, auf neue Leistungen der Sozialversicherung einen Selbstbehalt einzuführen."
In dieser Nationalratssitzungen kam es auch zu verschiedenen anderen Äußerungen von Abgeordneten zum Thema Psychotherapie, die ebenfalls im Anhang zu finden sind.

Hier klicken zum Anhang: Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren, Diskussion im Nationalrat


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