Damals,
am 22.12.1998, richtete der ÖBVP (gez. Dr. Pritz und Dr. Fiegl) ein Schreiben
an den Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger, in
dem es u.a. heißt:
"Die derzeit geforderten Zusatzkriterien, die die gesetzlichen Gegebenheiten und die Ausbildungskompetenz der Berufsgruppe unterwandern bzw. in Frage stellen, halten wir jedoch für ungeeignet, da die Kriterien uneinbringbar sind, unsozial und für viele KollegInnen existenzbedrohend (besonders für jene KollegInnen, die bereits nach den vollständigen strengen Kriterien des Psychotherapiegesetzes ihre hochqualifizierte Ausbildung erhalten haben). ... Den Kriterien zur Vertragsfähigkeit, so wie sie derzeit vorgeschlagen sind, können wir als Berufsverband nicht zustimmen, denn um einen Konsens in unserer Berufsgruppe hinsichtlich eines Vertrages zu erhalten, ist es notwendig, daß Bedingungen zumutbar und erbringbar sind."Worin unterschieden sich die damals geforderten von den nun ausverhandelten Zusatzkriterien? In drei m.E. eher unscheinbaren Punkten: 1) In Variante B wurde damals ein halbes Jahr primär patientenbezogene Tätigkeit in einer Krankenhausabteilung gefordert, nun darf diese Tätigkeit auch auf 2x3 Vollzeit-Monate aufgeteilt sein. 2) In Variante B durften es damals nur Krankenanstalten sein, nun dürfen es zusätzlich auch andere Einrichtungen zur Krankenbehandlung sein, die in einer (dzt. noch nicht vorliegenden) Liste aufgezählt sein sollen. 3) In Variante C wurden damals zwei Monate Vollberufstätigkeit in einer Psychiatrie ober bei einem Psychiater gefordert, nun dürfen es auch vier Halbzeitbeschäftigungsmonate sein. Kurz: Es handelte sich im Kern um die gleichen Zusatzkriterien wie heute. (Der kolportierte vierte Verhandlungserfolg, Ausdehnung des Zeitraums, für den in Variante B/C die geforderten Therapiestunden in den bekannten Diagnosegruppen nachzuweisen sind, von drei auf fünf Jahre, entspricht nicht den Tatsachen. Fünf Jahre waren es nachweislich schon 1997.)
"Zu den Kriterien Krankenhauserfahrung :Damals unzumutbar, gesetzwidrig, völlig unrealisierbar - heute zumutbar, gesetzeskonform, "auf österreichisch" unschwer für 80-90% der PsychotherapeutInnen realisierbar?
Da in keinster Weise - wie Sie wissen - selbst wenn wir wollten, a) in dem im vorliegenden Vorschlag benötigten Ausmaß Plätze in Krankenanstalten zur Verfügung stehen, geschweige denn b) sich Verdienstmöglichkeiten bieten (wie kann man es sich leisten, 40 Wochenstunden unentgeltlich zu arbeiten???), c) bis dato keine Psychotherapeutenstellen in Krankenanstalten vorhanden sind (...), muß man hier sicher von unzumutbaren Forderungen sprechen, die an der derzeitigen Realität vorbeigehen.
Zum Kriterium "Erfahrung in Krankenbehandlung":
Was dieses Kriterium betrifft, weisen wir nochmals darauf hin, daß die psychotherapeutische Behandlung gem. § 135 Abs. 1 Z 2 ASVG im Rahmen der Leistung der Krankenbehandlung der ärztlichen Hilfe gleichgestellt ist. Diese Gleichstellung erfolgte ohne Einschränkung. Laut ASVG erfolgte "eine Zulassung aller Psychotherapeuten zur Krankenbehandlung ohne zwingende Zuweisung und Indikationsstellung durch einen Arzt, ohne quantitative Höchstgrenzen der Behandlungsdauer, ohne Einschränkung der Behandlungsmethoden und ohne Vorbehalt von speziellen Richtlinien" (Kletter).
Eine zweimonatige vollberufliche Begleitung der Tätigkeit eines/r FachärztIn für Psychiatrie im Rahmen einer psychiatrischen Abteilung oder einer niedergelassenen psychiatrischen Praxis ist unserer Einschätzung nach völlig unrealisierbar.
Erstens wird etwas gefordert, wo ungefragt das Entgegenkommen einer anderen Berufsgruppe vorausgesetzt wird und der Verhandlungspartner von diesem Entgegenkommen abhängig gemacht wird. Zweitens ist völlig ungeklärt, wer diese "vollberufliche" Tätigkeit des Psychotherapeuten bezahlt, und wer die PsychiaterInnen für deren "Ausbildungsfunktion"???
Was geschieht weiters mit den zum Teil schwer kranken PatientInnen der KollegInnen, die zwei Monate ihre Praxis zusperren müssen?"
Wiederholte Male war ich in den letzten
Tagen mit folgendem Vorhalt von Dr. Pritz konfrontiert: Die von mir in meiner Stellungnahme
vom 15.8.99 vorgebrachte Feststellung (die sich sinngemäß auch in der
Stellungnahme von Prof. Frischenschlager und Prof. Kriechbaum-Tritthart und im Standard-Kommentar des Ökonomen und Sozialpolitikers
Prof. Badelt wiederfindet), der Hauptverband strebe mit den bekannten "Zusatzqualifikationen"
eine Reduktion der mit den Kassen als Vertrags- oder Wahltherapeut berechtigten
Zahl der PsychotherapeutInnen auf etwa 1200-1500 (der derzeit 5.300 berufsberechtigten
PsychotherapeutInnen) an, wäre eine völlig unfundierte Angstphantasie
und letztlich auch gefährliche Panikmache.
Auch dazu sei mir eine kleine Erinnerungshilfe erlaubt [die meisten der im weiteren
zitierten Schreiben sind auch für jede/n Interessierte/n im Volltext einsehbar,
wenn man im Internet die parlamentarischen Anfragen zum Thema Psychotherapie auf
Krankenschein sichtet, zu denen jeweils die Antwortschreiben des Hauptverbandes
und Schreiben des ÖBVP zugänglich gemacht sind]:
Am 16.4.1999 richtete Generaldirektor-Stellvertreter Dr. Josef Probst vom
Hauptverband an die Nationalratsabgeordneten ein Schreiben (in Reaktion auf ein
ÖBVP-Schreiben an die Nationalratsabgeordneten vom 23.3.99). Darin heißt
es:
"Am 20. November 1997 wurden in einer Verhandlung mit dem ÖBVP folgende drei Varianten, die zum Nachweis der Erfahrung in der Krankenbehandlung dienen können, erarbeitet: ... [es folgen hier mit den oben erwähnten minimalen Abweichungen die jetzt vorliegenden Varianten A-C] ... Das Verhandlungsergebnis enthielt auch die für beide Seiten wesentliche Absprache, daß die Qualitätskriterien auch für Wahltherapeuten gelten müssen. Der Verhandlungsführer des ÖBVP, Herr Dr. Pritz, sagte zu, unverzüglich seine Gremien zu befassen und dem Hauptverband ehebaldigst über Annahme/Nichtannahme des Verhandlungsergebnisses zu informieren. .... Nach unserer Einschätzung stimmt der ÖBVP der gegenständlichen Forderung des Hauptverbandes deshalb nicht zu, da auch die "Minimalvariante" [C] nicht von allen aufgrund des Psychotherapiegesetzes psychotherapeutisch tätigen Personen erfüllt werden kann. Ein Teil der Mitglieder des ÖBVP wäre somit von der Kassenleistung ausgeschlossen. .... Ein Gesamtvertragsabschluß ist für uns allerdings nur dann denkbar, wenn ein eindeutiger Nachweis der Erfahrung des Psychotherapeuten im Rahmen der Krankenbehandlung vertraglich abgesichert werden kann."Am 27.4.1999 richtete ÖBVP-Präsident Dr. Alfred Pritz an die Nationalratsabgeordneten ein Schreiben, in dem mehrfach von der Forderung des Hauptverbandes nach einer "Einschränkung der Vertragsnehmer" die Rede ist. So heißt es dort u.a.:
"Auf das Angebot des Hauptverbandes einer Einschränkung der Vertragsnehmer im Jahr 1997 ergaben sich erhebliche Spannungen im Psychotherapieverband, da die Vertragskriterien (z.B. Zusatzkriterien für vom Gesundheitsministerium bereits ausreichend qualifizierte Psychotherapeuten) nicht ausreichend psychotherapiegerecht waren."Damals war es für Dr. Pritz also durchaus klar, daß die von ihm schon 1997 mit dem Hauptverband abgesprochenen Zusatzkriterien auf eine "Einschränkung der Vertragsnehmer" hinausliefen, die "zu erheblichen Spannungen im Psychotherapieverband führten" (gemeint ist damit wohl u.a. die damalige Abwahl von Dr. Pritz). Heute werden diesbezügliche gut belegte und begründete Einschätzungen als Angstphantasien von Depressiven denunziert (zuletzt Dr. Pritz beim BezirkspsychotherapeutInnen-Treffen in Wien am 16.9.1999).
[Aus dem Kontext geht klar hervor, daß hier trotz der mißverständlichen Formulierung "Vertragsnehmer" nicht von einer Einschränkung der Zahl der Vertragstherapeuten, sondern von der Gesamtheit der verrechnungsberechtigten Psychotherapeuten - also Vertrags- und WahltherapeutInnen - die Rede ist. Siehe auch den Auszug aus dem Hauptverbands-Schreiben vom 16.4.99 weiter oben, der die angestrebte Bindung der Wahltherapeuten an die gleichen Kriterien klar als bereits 1997 mit Dr. Pritz vereinbart benennt. Auch im Schreiben des Hauptverbandes vom 4.5.99 - siehe weiter unten - wird dazu wieder festgestellt, daß es sich bei den Kriterien für den Nachweis von Erfahrungen in der Krankenbehandlung nicht um ein Angebot des Hauptverbandes, sondern um das Verhandlungsergebnis mit Herr Dr. Pritz im Jahre 1997 handle. In der Presse-Erklärung vom Juni 1999 - ebenfalls weiter unten - weist der Hauptverband erneut darauf hin, daß im November 1997 mit einem Verhandlungsteam unter Leitung von Herrn Dr. Alfred Pritz bereits ein Verhandlungsergebnis in diesem Sinn erzielt worden sei.)
"Im Jahr 1993 sind wir davon ausgegangen, daß vornehmlich bereits in der Krankenbehandlung erfahrene Psychotherapeuten in die Liste eingetragen sind. Wir haben keineswegs mit der Eintragungsflut aufgrund der sehr großzügig gehandhabten Übergangsbestimmungen gerechnet. Nunmehr sind 4.100 Psychotherapeuten mit Berufstätigkeit in der freien Praxis eingetragen. Ca. ein Drittel dieser Psychotherapeuten verfügt unserer Einschätzung nach über ausreichende Erfahrung in der Diagnostik und Therapie von Krankheiten im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Da Leistungsauftrag der Krankenversicherung die Krankenbehandlung ist, müssen wir diese Psychotherapeuten als Vertragspartner gewinnen. Dies ist im Interesse der Patienten und weil uns die Psychotherapie wichtig ist."Im Juni 1999 (genaues Datum ist mir nicht bekannt, jedoch jedenfalls vor der Wiederaufnahme der Gespräche mit dem ÖBVP) erklärte der Hauptverband in einer Presseinformation unter dem Titel "Psychotherapie auf Krankenschein - Hauptverband fordert den Bundesverband für Psychotherapie auf, unterschriftsreifen Vertrag endlich zu unterzeichnen":
"Von den 4.100 in Österreich freiberuflich tätigen Psychotherapeuten erfüllt ca. ein Drittel die Kriterien der Sozialversicherung. Diese Psychotherapeuten will die Sozialversicherung als Vertragspartner gewinnen. Die Anzahl reicht aus, um eine qualitätsgesicherte psychotherapeutische Krankenbehandlung flächendeckend sicherzustellen. ... Der ÖBVP akzeptiert die Forderung des Hauptverbandes nicht, weil diese nicht von allen Psychotherapeuten erfüllt wird. Ein Teil der Mitglieder des ÖBVP wäre somit von der Kassenleistung ausgeschlossen. .... Ein Gesamtvertragsabschluß ist allerdings nur dann denkbar, wenn ein eindeutiger Nachweis der Erfahrung des Psychotherapeuten im Rahmen der Krankenbehandlung vertraglich abgesichert werden kann. ... Die Sozialversicherung geht in Übereinstimmung mit dem ÖBVP davon aus, daß ca. 1 Mio Therapiestunden pro Jahr benötigt werden. In Anbetracht der schon bestehenden Sachleistungsangebote entspricht dies einem Bedarf nach ca. 550 Kassentherapeuten."Der Hauptverband hat also nie einen Zweifel daran gelassen, daß auf dem Umweg der sogenannten "Zusatzqualifikationen" eine radikale Einschränkung der Zahl der mit den Kassen abrechnungsberechtigten PsychotherapeutInnen angestrebt wird. Den Verantwortlichen im ÖBVP war dies auch immer bekannt. Auf die diesem Vorhaben zugrundeliegende "gesundheitsökonomische Doktrin" der angebotsinduzierten Nachfrage und der Schlußfolgerung daraus, der Einschränkung und Kontrolle der Anbieterzahl, habe ich in meiner Stellungnahme vom 15.8.99 hingewiesen. Inzwischen wurde dies unabhängig von mir auch von einem angesehenen Ökonomen und Sozialpolitiker, nämlich Univ.Prof. Badelt in seinem Standard-Kommentar vom 17.9.99, in einer praktisch identen Analyse herausgearbeitet.
Wo bleibt bei diesen Überlegungen
die Patientenversorgung? Natürlich auf der Strecke. Man muß wahrhaft
kein Rechengenie zu sein, um die Zahl 1 Million Therapiestunden im Jahr mit den
Schätzungen der Zahl der psychotherapiebedürftigen und -bereiten Erkrankten
(zwischen 150.000 in der Regierungsvorlage zur 50. ASVG-Novelle und 170.000 bis
400.000 in der ÖBIG-Studie 1997) ins Verhältnis zu setzen.
Damals, bei seiner Absprache mit dem Hauptverband im November
1997 und auch noch in seinem (in Punkt 1 zitierten) Schreiben im Dezember 1998 ("existenzbedrohend")
war das auch für Dr. Pritz noch völlig klar. Heute
wird all das ins Reich der Angstphantasien verwiesen.
Als ich meine erste
Stellungnahme (vom 15.8.99) verfaßte, war noch nicht bekannt, wie der
Nachweis für die Erfüllung der im Vertrag vorgesehenen ungesetzlichen
und sachfremden "Qualifikationskriterien" zu erbringen sein wird. Ich
ging damals davon aus (und bei den Verhandler/innen des ÖBVP war es wohl nicht
viel anders), daß der Hauptverband die Erfüllung dieser Kriterien sehr
genau prüfen würde (auf einige Probleme, die sich daraus ergeben könnten,
habe ich verwiesen) und sich auch durch entsprechende Konstruktion des Zulassungsverfahrens
und der zuständigen Kommissionen das faktische Alleinentscheidungsrecht darüber
sichern würde. Dies vor allem deshalb, weil das Ziel des Hauptverbandes - Reduktion
der verrechnungsfähigen Psychotherapeuten auf etwa 1200-1500 - so sichergestellt
werden könnte.
Zur Überraschung und - wie ich höre - auch Erleichterung unseres Verhandlungsteams
legte der Hauptverband jedoch "Durchführungsbestimmungen" zu diesem
Qualifikationsnachweis vor, die auf den ersten Blick einen etwas anderen Eindruck
hinterlassen. Ich gehe hier nur auf den für Variante C erforderlichen Nachweis
von psychotherapeutisch behandelten Krankheitsfällen in den letzten 5 Jahren
im Ausmaß von 1000 Stunden ein:
"1.000 Therapiestunden Krankenbehandlung nach Listeneintragung in den letzten fünf Jahren, davonZum Nachweis dieser Stunden sieht der Hauptverband folgendes vor (ich zitiere aus der Vorlage und gehe davon aus, daß dies so auch vereinbart wurde; der Vertragstext für diese Fragen wurde noch nicht veröffentlicht):
450 Therapiestunden in folgenden Großgruppen von Diagnosen: organische Psychosen, nichtorganische Psychosen, Suchtkrankheiten,
550 Therapiestunden, die auch erhebliche Neurosen und erhebliche psychosomatische Störungen enthalten können.
Gekoppelt mit dem Nachweis regelmäßiger Kooperation mit medizinischen Einrichtungen."
a) Die besondere Erfahrung ist durch Vorlage anonymisierter Fälle, bei Tätigkeit in Institutionen wahlweise auch durch eine Bestätigung des Trägers der Einrichtung nachzuweisen.Diese Festlegungen zur Art des Nachweises der Psychotherapiestunden im Bereich Psychosen und Suchterkrankungen gelten seither einigen Befürworter/innen einer Annahme dieses Verhandlungsergebnisses als große Wende. Wo immer über den Verhandlungsausgang berichtet wird, wird dieser Punkt an den Anfang und in den Mittelpunkt gestellt. Das muß zu denken geben. Denn was hat sich denn dadurch tatsächlich geändert?
b) Die Therapien müssen im Rahmen der Behandlung der relevanten Diagnosegruppen erfolgt sein.
c) Die Fälle müssen aus eigener psychotherapeutischer Tätigkeit stammen. Ausbildungsfälle müssen supervidiert worden sein. [Krankenbehandlungsstunden gemäß § 6 Abs. 2 Z. 4 Psychotherapiegesetz, die im Rahmen der Ausbildung unter Supervision erbracht wurden, sind zur Hälfte, maximal aber im Ausmaß von 300 Stunden anrechenbar; dies gilt nur für Variante C]
d) Als Nachweise gelten bei Tätigkeit in freier Praxis anonymisierte Unterlagen über diese Fälle, bei Tätigkeit in Institutionen auch eine Bestätigung des Trägers der Einrichtung. Aus diesen Unterlagen muß folgendes hervorgehen:
- Fallbeschreibung, insbesondere des Krankheitsbildes bzw. der Symptomatik
- Diagnostische Erwägungen bzw. Erhebungen (Differentialdiagnostik), Anhaltspunkte für die Erklärung und Zuordnung der Krankheitserscheinungen
- Erwägungen hinsichtlich der Indikationsstellung zur Psychotherapie
- Gesamtstundenzahl der jeweiligen Therapie; Behandlungszeitraum (Datumsangaben)
- Setting
- Bei Ausbildungsfällen Nachweis der Supervision
- "Ausbildungsstadium", in dem die Therapie durchgeführt wurde (selbständige Tätigkeit oder Ausbildung)
- Im Rahmen welcher Versorgungsform wurde therapiert (Krankenanstalt, im freien therapeutischen Feld bestehende Einrichtung des Gesundheitswesens, freie Praxis)
Vielleicht gibt es Kolleg/innen, die derartiges
angesichts der Bedrohung ihrer beruflichen Existenz für vertretbar halten.
Es steht mir nicht zu, darüber zu urteilen. Doch erinnere ich an folgenden
Sachverhalt: Bei der ÖBIG-Erhebung 1997 hatten sie jede Freiheit, ohne geringste
Gefahr einer ungünstigen Beeinflussung eines Psychotherapieprozesses wahrheitsgemäß
nach eigener Beurteilung anzugeben, unter welchen psychischen Störungen ihre
Klient/innen leiden. Die sehr niedrige Zahl jener Kolleg/innen, die dabei Psychosen
und Suchterkrankungen angaben, ist bekannt und stimmt im übrigen auch sehr
gut mit anderen Studien und Erhebungen überein. Und jetzt soll es auf einmal
eine andere Wahrheit geben? Nun soll es auf einmal 80-90 % der Kollegenschaft geben,
die (im wesentlichen) in der freien Praxis mit Psychosen und schweren Suchterkrankungen
im Sinne der Verhandlungseinigung konfrontiert waren?
Ich denke, es ist eines, ob man angesichts eines übermächtigen Gegenübers
klein beigeben zu müssen glaubt. Es ist etwas ganz anderes, ob man sich dabei
auch noch auf Dinge einläßt, die gegen die berufliche Selbstachtung gehen
und auch dem Bild des Berufsstandes in der Öffentlichkeit letztlich nur schwersten
Schaden zufügen können.
Wer mit solchen Erwägungen wenig anfangen kann, dem möchte ich weiters
auch noch folgendes zu bedenken geben:
Es wäre wohl mehr als blauäugig zu glauben, daß die Krankenkassen,
die nun schon seit Jahren unverrückbar auf diesen Kriterien als Selektionskriterien
zwecks massiver Reduktion der verrechnungsfähigen Psychotherapeut/innen beharrt
haben, nun einfach tatenlos zusehen werden, wie die Zahl der als Vertrags- und Wahlpsychotherapeut/innen
Zugelassenen von Woche zu Woche steigt bis hin zu der von Dr. Pritz genannten 80-90%-Quote
(was bei 5300 eingetragen Therapeut/innen immerhin weit über 4000 wären).
Selbst wenn in der Anfangszeit nichts Besonderes geschehen mag, wie stellt man sich
die Reaktion des ÖBVP an dem Tag vor, an dem der Hauptverband auf diese wachsenden
Zahlen hinweist und feststellt, mit rechten Dingen könne das wohl nicht zugehen?
Damals - es ist erst wenige Monate her - schrieben
Dr. Pritz und Dr. Fiegl im Namen des ÖBVP an den Hauptverband (Brief vom 22.12.98):
"Die 1997 vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegebene ÖBIG-Studie konnte ... zeigen, daß in freier Praxis alle Störungsbilder behandelt werden: als häufigste Diagnose mit 30% wurden neurotische Erkrankungen behandelt, 5,3% Psychosen, 9,4% Persönlichkeitsstörungen, 9,7% psychosomatische Erkrankungen, 4,7% Sucht, 7,8% Störungen des Kindes- und Jugendalters (vgl. ÖBIG, 1997, 125ff)."Und heute?