Mut zum Weg aus der Sackgasse
von Dr. Gerhard Stemberger
(Beitrag für die
WLP-Nachrichten Okt. 99)


Mit dem vorliegenden Verhandlungsergebnis stehen die Krankenkassen und der ÖBVP am Ende einer Sackgasse. Kein einigermaßen informierter Mensch kann noch glauben, daß dieses Verhandlungsergebnis in der vorliegenden Form von der Berufsgruppe akzeptiert werden wird. Und bei einiger Überlegung wird jeder, dem nach den nun schon jahrelangen Irrwegen an einer vernünftigen Lösung liegt, sehen, daß eine Zustimmung zu diesem Ergebnis weder im Interesse der Psychotherapiebedürftigen, noch der Psychotherapeut/innen, noch der Krankenkassen liegen kann. Zu offensichtlich ist inzwischen in der Berufsgruppe und weit darüber hinaus bis hin zu maßgeblichen Personen in den Krankenkassen selbst geworden, daß dieser Verhandlungsstand gegen jegliches Sachlichkeitsgebot und zugleich gegen vieles von dem verstößt, was auch in Zeiten wie diesen noch gesellschaftlicher Konsens in Österreich ist oder jedenfalls sein sollte:

Dieses Verhandlungsergebnis verstößt gegen den Geist der Rechtsstaatlichkeit:
Ich kenne - abgesehen von jenen, die die undankbare Aufgabe auf sich nehmen, dieses unhaltbare Verhandlungsergebnis im Auftrag der Verhandlungsparteien rechtlich zu argumentieren und zu verteidigen - keinen namhaften unabhängigen Juristen, der den vorliegenden Vertragsentwurf als rechtmäßig beurteilt. Dieser Vertragsentwurf tut Inhalt und Geist des Psychotherapiegesetzes ebenso Gewalt an wie den eindeutigen Festlegungen der 50. ASVG-Novelle und anderen Rechtsnormen. Sicher, man kann darauf spekulieren, daß man auch mit rechtlich fragwürdigem Vorgehen für längere Zeit durchkommt, weil die Geschädigten vielleicht nicht die Mittel und den langen Atem haben, zu ihrem Recht zu kommen. Aber dem kurzfristigen "Gewinn", der sich daraus vielleicht für einige Zeit ziehen läßt, steht der schwere Vertrauensverlust in die Rechtsstaatlichkeit gegenüber, den man damit bei den Betroffenen auslöst.

Dieses Verhandlungsergebnis untergräbt weiter das Vertrauen in unser Sozialversicherungs- und Sozialsystem: Wir haben in Österreich ein - bei allen unübersehbaren Mängeln - im internationalen Vergleich immer noch sehr gutes System der sozialen Sicherung gerade auch der finanziell Schwächeren. Einiges von dem, was von mancher Seite an Angriffen auf dieses System vorgetragen wird, geht m.E. weit über sachlich gerechtfertigte Kritik hinaus und zielt auf die Zerschlagung dieses Systems ab. Bei aller Berechtigung von Kritik und von Forderungen nach einer gründlichen Reform dieses Systems bin ich doch entschieden dafür, dieses Sozialversicherungssystem in seinem proklamierten Grundsatz zu verteidigen, die sozial Schwachen nicht im Stich zu lassen, wie das in so vielen anderen Ländern der Fall ist. Gerade gegen diesen Grundsatz verstößt dieses Verhandlungsergebnis m.E. deutlich: Zwar würde seine Umsetzung für einen Teil der Versicherten eine Verbesserung bringen, indem sie kostenlosen Zugang zu Psychotherapie erhalten. Zugleich jedoch würden durch eine künstliche und sachlich ungerechtfertigte Verknappung des ohnehin noch zu geringen Angebots von Psychotherapeut/innen Zig-Tausende Psychotherapiebedürftige vor die Tür gesetzt und auf ihre private Finanzierungskraft verwiesen. Wir wissen aus vielen Bereichen anderer Sozial- und Transferleistungen, wen so etwas trifft: Nicht die finanziell besser Gestellten, die meist auch wendiger sind und keine Probleme mit dem Zugang zu solchen Leistungen haben, sondern gerade diejenigen, die es am dringendsten nötig hätten.

Dieses Verhandlungsergebnis ist unehrlich. Zwar ist viel von Qualifikation, Qualitätssicherung und Schutz des Interesses der Versicherten die Rede, doch jeder weiß, daß es darum nicht geht. Der angesehene Ökonom und Sozialpolitik-Experte Prof. Badelt hat dies in seinem Standard-Kommentar klar herausgearbeitet. Wie würde zum proklamierten Qualitätsanspruch etwa die Absurdität passen, daß eine Psychotherapeutin, die acht Jahre halbtags an einer Psychiatrie psychotherapeutisch tätig war, für diesen Vertrag nicht als qualifiziert (nach Variante A) gilt, weil nur teilzeitbeschäftigt und eben nicht ein Jahr vollzeitbeschäftigt? Nicht eine einzige Expertin, nicht ein einziger Experte auf dem Gebiet der Psychotherapie ist bisher hervorgetreten, um die so ausverhandelten "Qualitätskriterien" als sachlich gerechtfertigt und sinnvoll zu verteidigen. Tatsächlich bestehende und zu lösende Finanzierungs- und ander Probleme nicht offen zu benennen, sondern sich hinter nur vorgeschobenen "Qualifikations"-Argumenten zu verstecken, ist der Sache unwürdig.

Dieses Verhandlungsergebnis diskriminiert gezielt die Frauen in der Berufsgruppe: Durch die ausverhandelten Selektionskriterien werden gezielt gerade Frauen aus dem Kreis der künftig zur Krankenbehandlung im Sozialversicherungssystem Zugelassenen hinausdiskriminiert: Vor allem sie betrifft das sachlich durch nichts gerechtfertigte starre Beharren auf Vollzeitbeschäftigung bei den "Qualifikationskriterien", vor allem sie betreffen ähnlich gelagerte andere Vertragsbestimmungen und -konstruktionen. Der Gleichklang der oft gerade auf sie gemünzten Bezeichnung "Hobby-TherapeutIn" mit den sattsam bekannten Zurück-an-den-Herd-Parolen ist unüberhörbar. Und dies in Zeiten, wo alle gesellschaftlichen und politischen Kräfte nicht umhin können, sich den Forderungen der Frauenbewegung nach Beendigung derartiger Diskriminierungen zu stellen.

Dieses Verhandlungsergebnis selektiert viele Gruppen unter den Psychotherapeut/innen aus dem Sozialversicherungs-System hinaus, die für die psychotherapeutische Versorgung sozial schwächerer Patientengruppen besonders wichtig wären:
Das Psychotherapiegesetz hat aus gutem Grund einen relativ offenen Zugang zu den Psychotherapie-Ausbildungen geschaffen. Damit hatten und haben auch solche Gruppen Zugang zu diesem Beruf, die keine Mediziner/innen und Psycholog/innen sind, die in ihrer Arbeit mit Patient/innen auch auf ihre eigenen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen in anderen Bereichen der Arbeits- und Berufswelt zurückgreifen können und oft einen leichteren Zugang gerade zu jenen Psychotherapiebedürftigen finden, die oft herablassend als "einfache Leute" bezeichnet werden. Die Selektionskriterien des Vertragsentwurfs diskriminieren in ihrer klaren Bevorzugung des medizinischen Bereichs gezielt gerade diese Mitglieder der Berufsgruppe, die eben oft keine oder wenig Krankenhauserfahrung haben, aber vielleicht umso mehr Erfahrung damit, wie psychische Erkrankungen in der Arbeitswelt (mit)entstehen und sich dort manifestieren (daß man Erfahrung mit Kranken nur im Krankenhaus machen könnte, ist ohnehin eines der borniertesten Vorurteile dieses Vertragsentwurfs). Gleiches ließe sich zu den älteren und meist besonders erfahrenen Psychotherapeut/innen sagen, die man an dieser künstlichen "Qualifikationshürde" scheitern ließe - wer könnte es sich mit 50 Jahren und Familie schon leisten, sich monatelang in einer Krankenanstalt - natürlich ohne jede Bezahlung - "nachzuqualifizieren"? Auch diese Gruppe der lebenserfahrenen und meist auch langjährig berufserfahrenen Psychotherapeut/innen würde hinausselektiert, was jedem Qualifikationsgerede Hohn spricht.

Dieses Verhandlungsergebnis macht Gratisarbeit in Österreich weiter "salonfähig": Ganz selbstverständlich mutet dieses Ergebnis all jenen Psychotherapeut/innen, die schon seit vielen Jahren im Beruf stehen, die jedoch die Selektionskriterien nicht erfüllen, zu, daß sie entweder aus dem System ausscheiden oder im Rahmen ihrer "Nachqualifikation" monatelang - und dies in der Praxis natürlich unbezahlt - in Krankenanstalten oder psychiatrischen Praxen "hospitieren" sollen. Zusätzlich sollen sie den Krankenkassen bis zu 1000 Krankenbehandlungsstunden als Morgengabe für ihre Zulassung bringen. Für Psychotherapeut/innen, die gerade erst ihre Ausbildung beenden, heißt letzteres zwangsläufig, daß sie diese kostenlos erbringen müssen, denn welcher Versicherte wird sie ihnen bezahlen, wenn es daneben die "Psychotherapie auf Krankenschein" gibt? Kurz: Eine Morgengabe im Tarifwert von bis zu 650.000 Schilling nur für das Recht, dann im Rahmen des Sozialversicherungssystems tätig werden zu dürfen. Man muß sich fragen, ob derartiges etwa neuer Standard auch am österreichischen Arbeitsmarkt werden soll? Jahrelange Gratisarbeit als Vorleistung für eine spätere Arbeitsmöglichkeit? Welche/r Gewerkschafter/in und Sozialpolitiker/in kann so etwas wollen und vertreten?

Zwangslösungen sind keine Problemlösungen, sondern selbst das Problem: Wir haben in Österreich in vielen Bereichen eine historisch zwar erst relativ junge, inzwischen aber doch recht ausgeprägte und jedenfalls bewahrenswerte Tradition, Probleme und Interessengegensätze nicht durch Zwang und Druck zu lösen, sondern in der Suche nach Konsens. Hoffen wir, daß das auch nach den bevorstehenden Wahlen noch so bleibt. Das vorliegende Verhandlungsergebnis ist aber nicht das Ergebnis der Suche nach sachlichem Konsens und Interessenausgleich, sondern das Ergebnis von massivem Druck, von Ultimaten, vom "Recht des Stärkeren". Weitblickende Repräsentanten der Krankenkassen werden letztlich erkennen, daß sich so auch ihre eigenen Probleme mit dem Gesetzesauftrag zur Sachleistungsvorsorge im Bereich Psychotherapie nicht lösen lassen. Sicherlich, die Berufsgruppe der Psychotherapeut/innen ist relativ schwach und auch die betroffenen Psychotherapiebedürftigen sind wahrlich nicht die wehrhafteste Gruppe in diesem Land. Man kann ihnen etwas aufzwingen, aber kein Problem ist damit gelöst: In dieser Frage würde weiterhin keine Ruhe einkehren, der Streit würde auf Jahre prolongiert, das Klima wäre noch mehr vergiftet. Dem steht bei Verzicht auf Gewalt"lösungen" die durchaus realistische Chance gegenüber, daß Krankenkassen, Psychotherapeut/innen und alle anderen Kräfte, denen etwas an einer sinnvollen Lösung liegt, in gemeinsamen Initiativen ein wesentliches Stück vorankommen.

Diese Liste könnte aus der Vielzahl vorliegender Stellungnahmen von PsychotherapeutInnen und namhaften Persönlichkeiten aus anderen Bereichen noch lange fortgesetzt werden. Aus Platzgründen will ich darauf verzichten.

Es ist keine Schande, sich einmal in eine Sackgasse zu verirren. Das vorliegende Ergebnis ist eine Sackgasse und es lohnt sich m.E. weder auf Krankenkassen- noch auf Psychotherapeutenseite, davor die Augen zu verschließen und weiter Energie darin zu investieren, sich selbst und anderen etwas anderes vorzumachen. Vielleicht hat das vorliegende Ergebnis, indem es die Sache auf die Spitze treibt, sogar ein Gutes: Die Notwendigkeit, die Sache noch einmal grundsätzlich neu anzugehen, ist für jeden sehenden Menschen evidenter als vielleicht je zuvor. Daß auch persönlich nicht involvierte kompetente Beobachter dieser Entwicklung wie z.B. Prof. Badelt zum gleichen Schluß kommen, sollte uns dabei eine Ermutigung sein. Das läßt sich auch der Öffentlichkeit vermitteln, den politisch Verantwortlichen, allen, die einen Beitrag zum Neubeginn leisten können. Es wäre Das läßt sich auch der Öffentlichkeit vermitteln, den politisch Verantwortlichen, allen, die einen Beitrag zum Neubeginn leisten können. kein Zeichen der Schwäche der beiden Verhandlungsparteien, sich der Tatsache zu stellen, daß sie in der Sackgasse gelandet sind. Es wäre ein Zeichen der Stärke. Es gibt immer eine Alternative zur Unvernunft, nämlich die Vernunft. Daß sie sich durchsetzt, dafür gibt es keine Garantie. Aber im Versuch, der Vernunft in dieser so offensichtlich verfahrenen Situation gemeinsam zum Durchbruch zu verhelfen, sehe ich nun die anstehende Aufgabe, in die Energie zu investieren sich lohnt.

Dr. Gerhard Stemberger, Wien/Purkersdorf

(3002 Purkersdorf, Wintergasse 75-77/7)


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