"Großes Verständnis für Ablehnung des Vertragsentwurfs"
Stellungnahme der Ärztlichen Gesellschaft für Psychotherapie und psychosomatische Medizin in Tirol
zum Kassenvertragsentwurf

Dr.med. Joachim STRAUSS
Arzt für Allgemeinmedizin / Psychotherapeut / Diplom für Psychotherapeutische Medizin
Referent der Tiroler Ärztekammer
A-6464 Tarrenz
Psychotherapiepraxis: Obere Wiese 18, Tel. 05412/68780

Tarrenz, 13.10.99

An die Vorsitzende des
Tiroler Landesverbandes für Psychotherapie
Frau Karin Vokoun-Tremba
Leopoldstraße 38, PF 200, 6020 Innsbruck


Betrifft: Kassenvertrag für psychotherapeutische Leistungen zwischen ÖBVP und HST

Sehr geehrte Frau Karin Vokoun-Tremba!

Ich wende mich an Sie nach Durchsicht des Vertragsvorschlages zwischen ÖBVP und HST. Wir haben in unserer letzten Sitzung der Ärztlichen Gesellschaft für Psychotherapie und psychosomatische Medizin in Tirol diesen Vertrag diskutiert.
Die Kommission hat mich beauftragt, folgende Rückmeldung an Sie zu geben. Wir sind der Ansicht, daß der Vertragsvorschlag zwischen dem ÖBVP und HST viele Mängel aufweist, die bei genauer Einsicht in den Vertrag diesen disqualifizieren. Als Beispiele können gelten:

1. Die vollkommen unzureichende Regelung der psychotherapeutischen Schweigepflicht.
2. Die nahezu sittenwidrige Regelung für Urlaub (max. 5 Wochen mit 1 Woche Fortbildung unter Stellung eines Vertreters innerhalb der Praxis).
3. Der inhaltliche Umgang mit schweren und schwersten Erkrankungen.
4. Das in dieser Hinsicht veraltete, weil nicht auf DSM IV aufbauende Diagnoseschema
5. Die mangelnde Honorierung von 650 ATS

Beim einstimmigen Beschluß dieser Rückmeldung haben mitgewirkt:

Prof. Dr. G. Schüßler; Prof. Dr. W. Wesiack; Prof. Dr. K. Loewit, Prof. Dr. W. Söllner, Prof. Dr. B. Mangold, Dr. J. Strauß, Prof. Dr. W. Biebl, Prof. Dr. H. Kinzl, Dr. G. Crombach, Dr. B. Wurm, Dr. M. Harrer.

Es gibt noch mehrere Einwände gegen dieses Vertragswerk. Sollte der TLP diesen Vertragsentwurf ablehnen, hat die Tiroler ÄG großes Verständnis für einen derartigen Schritt, der unserer Ansicht nach nicht zu einer Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung beiträgt, sondern die qualifizierte Behandlung sogar in manchen Aspekten gefährden könnte.

Mit freundlichen Grüßen!

Dr. J. Strauß


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