Am 2. September 99 wurden die Verhandlungen zwischen dem Österreichischen
Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger
(HVST) hinsichtlich eines Gesamtvertrages für Psychotherapie auf Krankenschein
zu einem vorläufigen Abschluß gebracht. Dieses Ergebnis wurde von den
Vertretern des HVST als ein Meilenstein und großes Ergebnis gefeiert. Der
ÖBVP mußte angesichts dieser Haltung des HVST gleich ziehen und das Verhandlungsergebnis
als das beste erreichbare Ergebnis darstellen.
Innerhalb der Berufsgruppe der Psychotherapeuten begann damit ein Diskussionsprozeß,
der sehr schnell verschiedenste Vorbehalte gegenüber diesem Vertragsergebnis
zu Tage förderte.
Die Vorbehalte und Widerstände gehen dabei nicht einheitlich in eine Richtung,
sondern betreffen verschiedenste Aspekte des Vertragsentwurfes, von denen im Folgenden
einige dargestellt werden.
Die Zustimmung der Bundeskonferenz (BuKo) des ÖBVP fehlt allerdings noch zur
Vertragsannahme. Trotz der breiten Ablehnung versucht das Präsidium des ÖBVP
und ein Großteil der Mitglieder des Verhandlungsteams das Ergebnis den Psychotherapeuten
und besonders den Delegierten der BuKo als akzeptierbare und einzig mögliche
Lösung zum jetzigen Zeitpunkt zu präsentieren, um so eine Zustimmung zum
Vertrag zu erreichen.
Der ÖBVP argumentiert die Ablehnung des Vertrages als einen Rückschritt
und nimmt bewußt die Zurückweisung eines Teils der Psychotherapeuten
durch den HVST in Kauf oder riskiert deren Zurückweisung zumindest leichtfertig.
Die Berechtigung zur Krankenbehandlung wird durch die Eintragung in die Psychotherapeutenliste
erteilt. Jede Einschränkung ist daher nicht einsichtig, so lange es sich nicht
um eine Spezialbehandlung handelt, die dann nur einer spezifischen Gruppe (Fachpsychotherapeuten)
refundiert bzw. gestattet werden.
Seit Gewährung des Zuschusses wurde die Krankenbehandlung durch eingetragene
Psychotherapeuten von den Kassen anerkannt und so gut erfüllt, daß mir
keine Proteste von schlecht behandelten Patienten bekannt geworden sind. Aus welchen
Gründen soll daher eine Qualifikation, die bisher problemlos anerkannt wurde,
jetzt nicht mehr gelten?
Die Kriterien sind auf psychiatrische Patienten abgestimmt, diese treffen aber nur
einen ganz kleinen Teil der Patienten einer psychotherapeutischen Praxis zu. Es
ist nicht nachvollziehbar warum psychiatrische Patienten als Zugangskriterium gewählt
wurden. Wer aber diese Kriterien sofort erfüllt wird wohl kaum ein Interesse
an einem Kassenvertrag haben, da dieser so niedrig dotiert ist (siehe unten), daß
die Arbeit in einer Kassenpraxis wahrscheinlich für die meisten Personen dieser
Gruppe mit großen finanziellen Einbußen verbunden wäre.
Es sieht so aus als würde der HVST oder seine Berater berufspolitische Absichten
verfolgen. Würde nämlich das Finanzielle der einzige Grund einer Beschränkung
zum Kassenzuschuß sein, so ließe sich dieses Kriterium auch durch finanzielle
Beschränkungen wie Deckelungen erreichen.
Der Kassenvertrag schreibt hunderte Stunden von Psychotherapie mit Diagnosen
vor, die erstens kaum in der freien Praxis vorkommen und zweitens von der Wiener
Gebietskrankenkasse selbst im ersten Quartal 99 NICHT refundiert wurden und bis
heute chefarztpflichtig sind, was zu einem radikalen Rückgang dieser Diagnosen
führte. Die Refundierung wurde sogar den Patienten von Psychiatern, die auf
alle Fälle die einjährige volle Anstellung in einer psychiatrischen Einrichtung
nachweisen können (diese stellt die strengste Zugangsbeschränkung dar),
verweigert, wodurch die Kasse ihr eigenes Qualitätskriterium ad absurdum führt.
Psychotherapie ist eine Profession, die ausschließlich in privaten Instituten
erlernt werden kann. Diese Ausbildung wird nicht subventioniert und ist aus eigenen
Mitteln zu bezahlen. Die Kosten betragen - abhängig von der Therapiemethode
- zwischen etwa ÖS 250.000,- und ÖS 700.000, abzüglich der etwaigen
Steuerersparnis, falls es möglich war, Kosten abzusetzen.
Eine Kassenpraxis bringt dem Betreiber so wenig Geld, daß neben der vollen
Tätigkeit in der Praxis eine zweite Geldquelle vorhanden sein muß, um
gut abgesichert leben zu können. (Entsprechende Rechenbeispiele wurden bereits
öffentlich gemacht -> siehe u.a. Seite Kalkulationshilfe.
Interessenten, die bisher nicht ausschließlich selbständig gearbeitet
haben und Zweifel äußern, sollten die Rechenbeispiele mit ihrem Steuerberater
durchgehen und Überlegungen anstellen, wie ihr Angestelltengehalt zu Stande
kommt. Miteinzubeziehen wären Leistungen wie Büromieten, Abfertigungsrücklagen,
Dienstgeberbeiträge, Krankenstandstage, Pflegeurlaube, etc.)
Das Angebot der Kasse grenzt an Zynismus, da diese als Rechenkünstler dies
genau wissen müßten. Zitat Dr. Probst: "Unser Auftrag ist die
Versorgung der Bevölkerung und nicht der Psychotherapeuten." ABER:
Nur gut versorgte Psychotherapeuten können gute Versorgung leisten (hier könnte
Qualitätssicherung betrieben werden).
Im bisher zugänglichen Vertragswerk sind keinerlei Anhebungen der Honorarsätze
vorgesehen. Damit erhalten die ohnehin schon schlecht verdienenden Psychotherapeuten
im Vergleich zu ebenbürtig ausgebildeten Berufsgruppen jährlich weniger,
da weder eine Abgeltung der Inflation noch eine Anpassung an das Wirtschaftswachstum
vorgesehen sind (so wie beim derzeit geltenden Zuschuß).
In der freien Praxis beträgt die Jahresarbeitszeit etwa 42 Wochen unter Berücksichtigung
von dreißig Tagen Urlaub, sieben Tage Weiterbildung sowie etwa zweieinhalb
Wochen an gesetzlichen Feiertagen. Ausfälle durch Erkrankungen (des Therapeuten
oder Patienten) verringern zusätzlich das Einkommen bei gleich bleibenden Ausgaben.
Die Beschränkung der Psychotherapeuten auf etwa 1200 Kassen- und Wahlpsychotherapeuten
ist nicht aus der Luft gegriffen, wie Herr Pritz und Frau Fiegl uns erzählen,
sondern läßt sich eindeutig von den kolportierten 700 Mio. ÖS, die
für Psychotherapie zur Verfügung stehen sollen, herleiten. Etwa 290 Mio.
ÖS kosten die 415 Vertragspsychotherapeuten (415 Psychotherapeuten mal 25 Wochenstunden
mal 42 Arbeitswochen mal 650 ÖS), bleiben also 410 Mio. für 750 Wahlpsychotherapeuten
(410 Mio. dividiert durch 25 Wochenstunden dividiert durch 42 Arbeitswochen dividiert
durch 520 ÖS). Diese Berechnung ergibt 1165 voll arbeitende Psychotherapeuten.
Eine Tätigkeit in einer Kassenpraxis verbindet die Nachteile des Selbständigseins
(hohes eigenes Risiko, Einkommenssteuerpflicht, Eigenversicherung bei der gewerblichen
Wirtschaft, niedrige Pensionsversorgung, kein Krankenstand, keine Arbeitslose, Investitionen
auf eigenes Risiko, kein Karenzgeld, kein Pflegeurlaub, keine Abfertigung) mit den
Nachteilen einer Anstellung (geregelte Urlaubszeiten, vorgeschriebene Arbeitszeiten,
geregelter Praxisstandort, geregelte Entlohnung, Beschränkungen bzw. Kontrolle
zusätzlicher Beschäftigungen).
Unter diesen Umständen werden ausschließlich Kollegen einen Kassenvertrag
annehmen, die Schwierigkeiten haben ihre Praxen voll auszulasten und daher große
Existenzängste besitzen. Dies sind in der Regel junge Kollegen, die gerade
erst ihre Ausbildung beendet haben und am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen.
Ist das die Therapeutengruppe, die sich der HVST als Qualitätssicherung vorgestellt
hat?
Dieser Zustand wird sich auch nicht ändern, weil kaum ein Kassentherapeut länger
als die verpflichteten drei Jahre dabei bleiben wird, um dann als Wahlpsychotherapeut
endlich mehr verdienen zu können, ohne gleichzeitig den einschränkenden
Regelungen eines Vertrages unterworfen zu sein. Der dadurch frei werdende Kassenplatz
wird dann wieder von einem jungen und unerfahrenen Psychotherapeuten besetzt.
Dazu kommt, daß die Patienten einer Kassenpraxis keinen eigenen finanziellen
Beitrag zu ihrer Therapie leisten dürfen. Aus langjähriger Erfahrung wissen
wir aber, daß selbst ein kleiner finanzieller Eigenbeitrag die Therapiemotivation
steigert.
Die Versorgung jenes Teils der Bevölkerung, der sich Psychotherapie bis dato
auf Grund der Kosten nicht leisten konnte, der durch den Vertrag gesichert werden
soll, ist aber durch diesen Vertrag keineswegs gewährleistet. Erstens decken
die 415 Kassenpraxen österreichweit den vom Österreichischen Bundesinstitut
für Gesundheit (ÖBIG) erhobenen Bedarf an Psychotherapieplätzen signifikant
nicht ab und zweitens werden in diesen Praxen auch Patienten behandelt, die sich
einen eigenen Beitrag zu ihrer Psychotherapie durchaus leisten könnten, da
deren finanziellen Möglichkeiten in dem jetzt zur Diskussion vorliegenden Modell
keine Rolle spielen.
Die nachträgliche Einführung neuer Zugangskriterien wird dazu führen,
daß viele der Kollegen diese nicht erfüllen werden können, auch
nicht in der Übergangsfrist. Dadurch werden aber laufende Therapien gefährdet,
da diese Patienten ab einem bestimmten Zeitpunkt keinen Zuschuß mehr bekommen.
Zusätzlich wird das Vertrauen in den Psychotherapeuten auf eine Probe gestellt,
wenn dieser nun plötzlich die Berechtigung zur Abrechnung mit der Kasse nicht
mehr besitzt.
Durch die Möglichkeit Psychotherapie auf Krankenschein zu erhalten steht diese
Behandlung nun auch der Bevölkerungsgruppe offen, die sich bisher Psychotherapie
nicht leisten konnte. Durch die Erleichterung des Zuganges ist aber auch zu erwarten,
daß es Patienten geben wird, deren Motivation zur Psychotherapie niedrig ist
und diese daher relativ bald die Therapie abbrechen bzw. der erste Teil der Therapie
der Motivationsarbeit dienen wird.
Ausbildungskandidaten eines Fachspezifikums müssen, um die Eintragung in
die Psychotherapeutenliste zu erreichen, mindestens 600 Stunden supervidierte Einzeltherapiestunden
nachweisen. Patienten für diese Therapiestunden sind schon jetzt schwer zu
finden, da diese Leistung von den meisten nur gegen eine finanzielle Gegenleistung
durch die Patienten erbracht werden kann. Die Patienten erhalten dafür aber
keine Refundierung, da diese an die Eintragung in die Psychotherapeutenliste gebunden
ist. Die Chance doch Patienten zu gewinnen liegt in dem finanziellen Spielraum,
der sich zwischen den 300,-ÖS der Kassenrefundierung und den tatsächlich
bei einem Psychotherapeuten zu bezahlenden Stundensatz von etwa 800,-ÖS bewegt,
also bei Stundensätzen zwischen 100,- bis 500,-ÖS. Bei einer Kassenregelung
mit Psychotherapie auf Krankenschein (Gratistherapie) und einem erhöhten Zuschuß
für Wahlpsychotherapeuten verringert sich diese finanzielle Bandbreite bzw.
bricht das Angebot durch kostenfreie Psychotherapieplätze bei eingetragenen
Psychotherapeuten für die Ausbildungskandidaten völlig zusammen. Diese
Situation tritt aber auf jeden Fall ein, wenn eine von allen gewünschte bessere
Dotierung der Psychotherapie geschaffen wird. Bisher wurde diesem Umstand aber in
keiner Weise Rechnung getragen, es muß aber vom ÖBVP, den einzelnen Fachspezifikas
oder von anderen Einrichtungen entgegengetreten und eine Lösung gefunden werden.
Die im Vordergrund stehende Zugangsbeschränkung, um als Kassentherapeut anerkannt
zu werden, wird bewirken, daß der HVST die Zugangsbeschränkungen verschärfen
wird, sobald die vom HVST gewünschte Anzahl Psychotherapeuten eine Berechtigung
besitzen. Dadurch wird der Zugang für die erst in Zukunft ihre Ausbildung beendenden
Kollegen nahezu unmöglich gemacht, bzw. werden gerade diese Kollegen sich um
die unattraktiven Kassenpraxen bewerben.
Argumente, die die Ausbildungskandidaten im Angesicht dieses Szenarios auf die großen
Probleme früherer Generationen von Psychotherapeuten verweisen und dafür
eine rosige Zukunft als Kassentherapeuten versprechen und sind hilflos und zynisch.
Situation des ÖBVP
Nach den Ereignissen im November 97, der Neuwahl eines neuen Präsidiums
des ÖBVP und der darauf folgenden Wiedereinsetzungskampagne des alten Präsidenten,
der mit der Aussicht auf einen Vertragsabschluß mit dem HVST für sich
erfolgreich geworben hat, steht dieser nun unter Erfolgszwang. Da das Diktat der
Verhandler des HVST aber wenig Freiraum für Verhandlungen ließ, diese
aber wegen des Erfolgsdrucks auch nicht abgebrochen werden konnten, haben wir heute
eine Vertragssituation, die uns als Erfolg verkauft wird.
Der ÖBVP steht auch unter einem Rechtfertigungsdruck. Wozu brauchen wir einen
Berufsverband, wenn dieser nicht in der Lage ist, einen gesetzlich geforderten Gesamtvertrag
mit dem HVST auszuverhandeln. Nun gibt es ein Verhandlungsergebnis, das nach Angaben
des Präsidenten, nicht zufriedenstellend ist und auch nicht den Vorstellungen
des größten Teils der Berufsgruppe entspricht. Zumal es aber zu diesem
Vertragsentwurf kam, der von den Vertretern des HVST als Erfolg und großer
Fortschritt gefeiert wurde, drohen nun einerseits die Mitglieder mit Austritt aus
dem ÖBVP bei Ablehnung des Vertrages, die sich durch den Vertrag eine Verbesserung
ihrer Situation erwarten, andererseits die Gruppe mit Austritt aus dem ÖBVP,
wenn der Vertrag angenommen wird, die durch den Vertrag eine Benachteiligung der
eigenen Situation bzw. der Berufsgruppe sehen.
Dabei benötigen wir zur Zeit nichts dringender als eine starke Berufsvertretung,
weil eine Schwächung nur allfällige Verhandlungspartner stärkt. Darauf
kann der HVST nur hoffen, denn kleine Vertragspartner sind leichter gegeneinander
auszuspielen.
Nach mehreren Treffen mit Mitgliedern des Kassenteams und deren Rechtsberaterin,
Frau Dr. Schwarzinger, entstand der Eindruck, daß die bezahlte Rechtsberaterin
keinen unabhängigen Standpunkt einnimmt. Sie ließ in jedem Treffen die
nötige Distanz vermissen und machte den Eindruck, sie sei selbst Psychotherapeutin
und Mitglied des Verhandlungsteams und nicht deren Rechtsberaterin.
Variante: österreichweiter Verein zur Verwaltung
Ein in ganz Österreich agierender Verein verwaltet einen vom HSVT bezahlten
Betrag zur Weiterleitung der von den einzelnen Psychotherapeuten beantragten Kostenzuschüsse.
Dies könnte der ÖBVP sein oder ein vom ÖBVP gegründeter Verein.
Dabei muß es in dieser Lösung möglich sein auf spezifische Gegebenheiten
in einzelnen Bundesländern Rücksicht zu nehmen.
Zudem sollte die Mitgliedschaft im Verein nicht zwingend und die Gleichbehandlung
von Nichtmitgliedern gewährleistet sein.
Ein Kostenzuschuß, von angenommen 700,-ÖS, wird ausschließlich
für glaubhaft bedürftige Patienten geleistet und die Therapie darf diesen
Patienten auch nichts kosten. Ein hartes Kriterium könnte in diesem Zusammenhang
die Rezeptgebührenbefreiung sein, die von den Kassen gewährt wird. Die
Zuschüsse für andere Patienten müßten vom Psychotherapeuten
beantragt und begründet werden, können aber nicht über oder gleich
dem Satz des Höchstzuschusses liegen, wenn dem Patienten ein Eigenbeitrag zugemutet
werden kann. Jeder an diesem System teilnehmende Psychotherapeut muß einen
bestimmten Prozentsatz an voll über Krankenschein abgerechneten Therapieplätzen
zur Verfügung stellen (zum Beispiel etwa zwischen 3 und 10 Plätze), damit
die Versorgung der Bevölkerung gewährleistet bleibt. Auf diesem Weg müssen
zumindest die ungefähr 10.000 Therapieplätze pro Woche (415 Kassentherapeuten
mal 25 Wochenstunden) in ganz Österreich gewährleistet werden, die bei
diesem Modell, im Unterschied zum Vertragsentwurf, auch tatsächlich ausschließlich
Personen zur Verfügung stehen, die sich Psychotherapie mit zusätzlichen
Kosten nicht leisten könnten..
Die teilnehmenden Psychotherapeuten, zumindest jeder, der eine Stunde abrechnet,
entrichten einen kleinen Prozentsatz ihrer jährlich erhaltenen Zuschüsse
als Verwaltungsentgelt an den Verein. Dieser Kostenanteil muß ausschließlich
an die Verwaltung gebunden sein. Der Beitrag der Kassen sollte aber um diesen Betrag
höher sein, da dies eine Entlastung und Kostenersparnis in deren Verwaltung
mit sich bringt.
Dieses Vorgehen würde für einige Kassen bedeuten, nicht mehr allen ihren
Mitgliedern eine Leistung frei zur Verfügung zu stellen (Sachleistung?). Das
könnte im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung der Kassen durch das ASVG ein
Problem darstellen.
Den Kassen soll eine Kontrollmöglichkeit eingeräumt werden, um zu einer
konstruktiven Zusammenarbeit zu kommen.
Vorteile:
Die Zugangskriterien kommen bei dieser Lösung nicht mehr zum Tragen. Alle eingetragenen
Psychotherapeuten wären zuschußberechtigt. Es gibt auch keine anderen
Einschränkungen wie spezifische Diagnosen oder bestimmte Methoden oder eine
von vornherein eingeschränkte Therapiedauer bezogen auf Diagnosen.
Es würde keine ausschließlichen Kassenpraxen geben, der Zugang für
finanziell schwache Patienten wäre bedeutend leichter und gleichzeitig besteht
auf Seiten der PsychotherapeutInnen die Möglichkeit, ein höheres Einkommen
als in der reinen Kassenpraxis zu erwirtschaften.
Die Verwaltung soll von einem demokratisch gewählten Gremium überwacht
werden, um in Streitfällen zu schlichten oder zu entscheiden.
Die Kostenbeschränkungen können von der Berufsgruppe selbst abgefedert
werden, um den Kassen die Sicherheit vor überbordenden Kosten zu geben und
sie gleichzeitig auch auf Seiten der Verwaltung entlasten.
Nachteile
Die einzelnen Psychotherapeuten müßten den Verwaltungsaufwand durch ihren
Beitrag selbst begleichen.
Der Verwaltungsaufwand des einzelnen Psychotherapeuten wird wahrscheinlich erhöht.
Die Situation der Ausbildungskandidaten bleibt dadurch unberührt.
Diese Variante, die in Tirol und Burgenland bereits verwirklicht ist, scheint
nur sinnvoll, wenn es auf Bundesebene unmöglich ist, zu einer Regelung zu kommen.
Dies könnte vor allem von Seiten der einzelnen Kassen auftreten, da diese unterschiedliche
Interessen besitzen und auch über unterschiedliche Budgets verfügen. Besonders
die Gebietskrankenkasse in Wien fürchtet eine zusätzliche finanzielle
Belastung durch die hohe Psychotherapeutendichte in Wien und durch die mögliche
hohe Anzahl von Patienten. Bei regionalen Lösungen kann auf solche Befürchtungen
eventuell besser reagiert werden und sich eine tragfähige Partnerschaft mit
den entsprechenden Kassen entwickeln.