Bei der Informationsveranstaltung des ÖBVP-Kassenteams am 10.9.99 für
die Fachspezifika-Vertreter wurde von Mag. Andreas Wachter, Buko-Delegierter der
ÖAGP, folgender Vorschlag für einen
vorgetragen. Zehn anwesende Vertreter verschiedener fachspezifischer Ausbildungsvereinigungen
unterzeichneten diesen Text, er wurde anschließend an Herrn Dr. Alfred
Pritz, ÖBVP-Präsident überreicht.
Die fachspezifischen Mitgliedsvereinigungen des ÖBVP richten folgenden
dringlichen Appell an das Präsidium des ÖBVP und die Vorstände
der Landesverbände:
1. Angesichts des ungewissen Ausganges der Entscheidung der Bundeskonferenz
über Annahme oder Ablehnung des vorliegenden Verhandlungsergebnisses zum
Gesamtvertrag ist es die vordringliche Aufgabe des ÖBVP-Präsidiums
und der Vorstände der Landesverbände, ab sofort alle notwendigen Vorkehrungen
sowohl für den Fall einer Annahme, als auch für den Fall einer Ablehnung
des Vertragsentwurfs zu treffen. Eine einseitige Ausrichtung auf den einen oder
anderen Ausgang dieser Entscheidung verbietet sich. Die Führungsverantwortung
liegt darin, ab sofort alle notwendigen Vorkehrungen für die verschiedenen
möglichen Szenarien zu treffen.
2. Für den Fall einer Ablehnung des Vertragsentwurfs durch die Bundeskonferenz
erscheinen vor allem folgende sofort einzuleitende Vorkehrungen dringlichst
geboten:
[... Es folgen verschiedene konkrete Maßnahmen, die hier nicht wiedergegeben
werden. Buko-Delegierte können den vollen Text per
E-mail anfordern.]
3. Die Vertreter der Fachspezifika weisen weiters darauf hin, daß es angesichts
der Tragweite der bevorstehenden Entscheidung und der damit verbunden Gefahren
des Abgleitens in Spaltungstendenzen und unfruchtbare interne Streitigkeiten
und Personalisierungen dringlich geboten ist, daß die Führungsgremien
des Verbandes strikt darauf achten, daß für die anstehende Meinungs-
und Willensbildung die demokratischen Spielregeln eingehalten werden, der freie
Informations- und Meinungsaustausch nach Kräften gefördert und insbesondere
alles unterlassen wird, was auch nur den Eindruck von einseitiger oder unvollständiger
Information, von Manipulation oder Ausübung von Druck oder Einschüchterung
erwecken könnte.
4. Weiters fordern die Vertreter der Fachspezifika die zuständigen Führungsgremien
des ÖBVP auf, ihrer Sorgfaltspflicht in der Vorbereitung dieser Entscheidung
insofern gründlich nachzukommen, als durch diese alle für die Entscheidungsfindung
erforderlichen Informationsunterlagen jedem interessierten Verbandsmitglied
zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere wären vorzulegen:
- der vollständige Vertragstext einschließlich sämtlicher Anlagen
und Nebenabsprachen
- auf seriösen, repräsentativen und aktuellen Untersuchungen basierende
Angaben und Einschätzungen zu den konkreten Auswirkungen der verschiedenen
Vertragsbestimmungen auf die Situation der Berufsgruppe und auf die psychotherapeutische
Versorgung;
- eine durch einen kompetenten Wirtschaftsberater erstellte betriebswirtschaftliche
Kalkulation für eine Kassenpraxis, für eine Wahltherapeutenpraxis
sowie für eine psychotherapeutische Praxis außerhalb des Sozialversicherungssystems
nach den vorliegenden Vertragskonditionen;
- kompetente juristische Informationen zur rechtlichen Einschätzung des
vorliegenden Vertragsentwurfs und allfälliger Alternativen (unter Anführung
alternativer Rechtsauffassungen).