Bei der Informationsveranstaltung des ÖBVP-Kassenteams am 10.9.99 für die Fachspezifika-Vertreter wurde von Mag. Andreas Wachter, Buko-Delegierter der ÖAGP, folgender Vorschlag für einen

Appell an das Präsidium des ÖBVP

vorgetragen. Zehn anwesende Vertreter verschiedener fachspezifischer Ausbildungsvereinigungen unterzeichneten diesen Text, er wurde anschließend an Herrn Dr. Alfred Pritz, ÖBVP-Präsident überreicht.

Die fachspezifischen Mitgliedsvereinigungen des ÖBVP richten folgenden dringlichen Appell an das Präsidium des ÖBVP und die Vorstände der Landesverbände:

1. Angesichts des ungewissen Ausganges der Entscheidung der Bundeskonferenz über Annahme oder Ablehnung des vorliegenden Verhandlungsergebnisses zum Gesamtvertrag ist es die vordringliche Aufgabe des ÖBVP-Präsidiums und der Vorstände der Landesverbände, ab sofort alle notwendigen Vorkehrungen sowohl für den Fall einer Annahme, als auch für den Fall einer Ablehnung des Vertragsentwurfs zu treffen. Eine einseitige Ausrichtung auf den einen oder anderen Ausgang dieser Entscheidung verbietet sich. Die Führungsverantwortung liegt darin, ab sofort alle notwendigen Vorkehrungen für die verschiedenen möglichen Szenarien zu treffen.

2. Für den Fall einer Ablehnung des Vertragsentwurfs durch die Bundeskonferenz erscheinen vor allem folgende sofort einzuleitende Vorkehrungen dringlichst geboten:

[... Es folgen verschiedene konkrete Maßnahmen, die hier nicht wiedergegeben werden. Buko-Delegierte können den vollen Text per E-mail anfordern.]

3. Die Vertreter der Fachspezifika weisen weiters darauf hin, daß es angesichts der Tragweite der bevorstehenden Entscheidung und der damit verbunden Gefahren des Abgleitens in Spaltungstendenzen und unfruchtbare interne Streitigkeiten und Personalisierungen dringlich geboten ist, daß die Führungsgremien des Verbandes strikt darauf achten, daß für die anstehende Meinungs- und Willensbildung die demokratischen Spielregeln eingehalten werden, der freie Informations- und Meinungsaustausch nach Kräften gefördert und insbesondere alles unterlassen wird, was auch nur den Eindruck von einseitiger oder unvollständiger Information, von Manipulation oder Ausübung von Druck oder Einschüchterung erwecken könnte.

4. Weiters fordern die Vertreter der Fachspezifika die zuständigen Führungsgremien des ÖBVP auf, ihrer Sorgfaltspflicht in der Vorbereitung dieser Entscheidung insofern gründlich nachzukommen, als durch diese alle für die Entscheidungsfindung erforderlichen Informationsunterlagen jedem interessierten Verbandsmitglied zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere wären vorzulegen:
- der vollständige Vertragstext einschließlich sämtlicher Anlagen und Nebenabsprachen
- auf seriösen, repräsentativen und aktuellen Untersuchungen basierende Angaben und Einschätzungen zu den konkreten Auswirkungen der verschiedenen Vertragsbestimmungen auf die Situation der Berufsgruppe und auf die psychotherapeutische Versorgung;
- eine durch einen kompetenten Wirtschaftsberater erstellte betriebswirtschaftliche Kalkulation für eine Kassenpraxis, für eine Wahltherapeutenpraxis sowie für eine psychotherapeutische Praxis außerhalb des Sozialversicherungssystems nach den vorliegenden Vertragskonditionen;
- kompetente juristische Informationen zur rechtlichen Einschätzung des vorliegenden Vertragsentwurfs und allfälliger Alternativen (unter Anführung alternativer Rechtsauffassungen).


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