Auf Ersuchen der AutorInnen von der "Demokratischen Initiative" im Wiener Landesverband macht die ÖAGP hier einen Beitrag zugänglich, der inzwischen auch in den "WLP-Nachrichten" veröffentlicht wurde (Ausgabe 6/2000; November)

Die "Wiener Lösung": 1/2 PatientIn pro PsychotherapeutIn oder 2 PsychotherapeutInnen pro PatientIn?

Rita Auer, Gertrud Baumgartner, Kathleen Höll, Elisabeth Konecny-Knell, Hannelore Moriz, Christa Pölzlbauer, Leonardo Schey, Konrad Wirnschimmel

Am 6. November 2000 hat die finale Verhandlungssitzung zwischen WGKK und WLP-Vorstand stattgefunden. Inhalt der Besprechung waren noch offene Punkte (Stundenkontingent, Verwaltungsaufwand), da der WLP Vorstand bereits den von der WGKK diktierten Zusatzkriterien und der Einführung einer zusätzlichen Diagnostik zugestimmt hatte.

Träumte der WLP-Vorstand bisher von einen Stundenkontingent von insgesamt 200.000 Stunden, so ist das Verhandlungsergebnis mit nur 40.000 Stunden bitter. Das bedeutet, dass bei einer Sitzungsfrequenz von einmal wöchentlich 1.000 KlientInnen pro Jahr diese Lösung in Anspruch nehmen könnten, denen ca.1.800 eingetragene PsychotherapeutInnen in Wien gegenüberstehen. Der WLP-Vorstand hat durch Konsequenz und Verhandlungsgeschick in Wien die Situation geschaffen, daß für jeden Krankenschein-Patienten 2 Psychotherapeuten zur Verfügung stehen könnten. Damit die Versorgung nicht zu einer eklatanten Überversorgung wird, sorgt Screening der PsychotherapeutInnen durch Zusatzkriterien für die Ent-sorgung der überflüssigen KollegInnen. Das ist Problem-lösung nach den Vorstellungen des WLP-Vorstandes.

Österreichweite Folgen

Ein Vertragsabschluss in Wien würde österreichweit Zusatzkriterien und die Einführung der psychologischen Diagnostik präjudizieren. Die Bundeskonferenz des ÖBVP hat am 14. Oktober die Eckpfeiler und Bausteine für eine bundesweite Versorgungslösung beschlossen: Die Zusatzkriterien werden abgelehnt, da sie dem Psychotherapiegesetz nicht entsprechen. Diagnose- und Indikationsstellung soll durch die behandelnde PsychotherapeutIn erfolgen.

Anstatt diesen Beschluss der Bundeskonferenz (Buko) auf Wiener Ebene umzusetzen, will der WLP-Vorstand im Alleingang die Richtlinien der Buko durch einen voreiligen Vertragsabschluss - der beinahe die Hälfte aller Mitglieder des Berufsverbands betrifft - unterlaufen.

In der Sichtweise der WLP-Verhandlungsleiterin stellt sich die Situation so dar:
Dr. Jutta Fiegl (am 29.10. an alle BezirkstherapeutInnenvertretungen / BPV) hat ihre "berechtigte Hoffnung" geäußert, dass die Kassen in anderen Bundesländern nach dem Wiener Beispiel aktiv werden, allerdings diese Wiener Lösung zum Vorbild wird und andere Vertragsansätze schwerer zu verhandeln wären. Also kein Wunder, dass es laut Dr. J. Fiegl "keine Anzeichen für einen absehbaren Gesamtvertragsabschluss gibt."

Eine notwendige Mitgliederentscheidung

Der WLP-Vorsitzende Dr. Egon Urban hat seit Beginn der Verhandlungen stets betont, dass ein möglicher Vertragsabschluß der breiten Zustimmung der WLP-Mitglieder bedarf und deshalb eine Mitgliederabstimmung unerlässlich ist. In der letzten Sitzung am 8.11. kam es beim WLP-Vorstand aufgrund unterschiedlicher Meinungen zu keinem Beschluss darüber, ob eine Mitgliederabstimmung durchgeführt werden soll. Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf Ende November vertagt. Dr. Urban hat bereits seinen Rücktritt angedroht für den Fall, dass es zu keiner Mitgliederentscheidung kommt und der WLP-Vorstand diese verweigert.

Die Wiener BVP (Bez.PthVertreterInnen) haben sich bereits in der Sitzung vom 25. Oktober mehrheitlich für die Mitgliederentscheidung ausgesprochen und dem WLP-Vorstand empfohlen, diese durchzuführen. Es wurde folgender Vorschlag, zur konkreten Durchführung dieser Entscheidung, diskutiert:

Es soll eine Kommission für die Abstimmung eingerichtet werden, die zur Hälfte aus VertragsbefürworterInnen sowie -kritikerInnen besteht. Aufgaben der Kommission sind die korrekte Durchführung (Information, Abstimmungstext und Erstellung der Stimmzettel, Auszählung und Bericht).

Ebenso treten einzelne Ausbildungsvereine seit Wochen für eine Mitgliederabstimmung ein. Es gibt eine Unterschriftenaktion von KollegInnen, dass nur nach Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der WLP Mitglieder, also einer 2/3-Mehrheit, ein Vertrag abgeschlossen werden darf. 2/3 Mehrheit deshalb, weil ein Gesamtvertrag auf der Buko der 2/3 Mehrheit bedarf (§10 Abs.13 der Statuten des ÖBVP). Aufgrund dieser statutarischen Vorgaben muss auch ein Wiener Vertrag die Meinung der Mitglieder ausreichend berücksichtigen.

Die Demokratische Initiative Wien akzeptiert keinen Vertragsabschluss ohne Mitgliederabstimmung! Wir kämpfen für die Einhaltung der demokratischen Grundregeln, ansonsten behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

Die Demokratische Initiative im WLP (DI) fordert deshalb:

Nur nach der Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Wiener Mitglieder darf ein Vertrag abgeschlossen werden!

Beteiligen auch Sie sich am Diskussionsprozess und teilen Sie uns Ihre Meinung mit:

Kontakt: Gertrud Baumgartner
Tel/Fax: 01 / 494 36 76
gertrud.baumgartner@mail.com

Für die DI Wien:
Rita Auer, Gertrud Baumgartner, Kathleen Höll, Elisabeth Konecny-Knell, Hannelore Moriz, Christa Pölzlbauer, Leonardo Schey, Konrad Wirnschimmel


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