Auf Ersuchen der AutorInnen von der "Demokratischen Initiative" im Wiener Landesverband macht die ÖAGP hier einen Beitrag zugänglich, der zur Veröffentlichung in den "WLP-Nachrichten" eingereicht wurde

Die "Wiener Versorgungslösung": Was bleibt übrig für die PsychotherapeutInnen?

Gertrud Baumgartner, Kathleen Höll, Hannelore Moriz, Christa Pölzlbauer, Leonardo Schey, Konrad Wirnschimmel

Seit Mai sind in Wien Verhandlungen des WLP-Vorstands mit der WGKK im Gange, die bekanntlich gleichzeitig dem WLP, dem BÖP und der Ärztekammer Angebote für Vereinslösungen in Wien vorgelegt hat. Der BÖP will diesem WGKK-Vertragsentwurf zustimmen, die Ärztekammer zeigt sich kaum interessiert, der WLP-Vorstand hält einen Vertragsabschluss für "sehr realistisch".

Hintergrund der Wiener Kassenverhandlungen ist, dass die Kassen unter erheblichem öffentlichen Druck stehen und daher in der Verbandskonferenz vom April zugleich mit der Ablehnung des Gesamtvertrags beschlossen haben, Lösungen auf regionaler Ebene zu suchen. Diese Strategie zielt darauf aus, die Öffentlichkeit zu beruhigen, die PsychotherapeutInnen zu spalten und eine möglichst "billige" Lösung zu erreichen. Dem entspricht auch die Vorgangsweise, trotz des Alleinvertretungsrechts des ÖBVP mit anderen Berufsgruppen (PsychologInnen, ÄrztInnen) vertragliche Regelungen anzustreben, auch wenn diese dem ASVG nicht entsprechen und rechtlich anfechtbar sind.

Die WGKK beabsichtigt eine Wiener Vereinslösung mit einem Stundenpool (WLP, BÖP und ÄK) von insgesamt 195.000 Stunden im Jahr analog zur früher geplanten Versorgungsleistung durch KassentherapeutInnen gemäß dem abgelehnten Gesamtvertrag. Das von der WGKK geplante Stundenangebot umfasst damit lediglich die Versorgung von einem Fünftel der Wiener PatientInnen, da in Wien 24.000 PatientInnen (1,5 % der Bevölkerung, lt. ÖBIG-Studie 1997) in psychotherapeutischer Behandlung sind, die ca. 1 Million Behandlungsstunden (Basis 40 Std/PatientIn) jährlich in Anspruch nehmen. Weil der Bedarf an Psychotherapie nach vorsichtigen Schätzungen bei mindestens 33.600 PatientInnen (2,1 %) liegt, wären mehr als 1,3 Mio Behandlungsstunden nötig, um den dringendsten Bedarf abzudecken.

Der von der WGKK angestrebte Vereinsvertrag geht keineswegs von der bestmöglichen Versorgung und der Öffnung des psychotherapeutischen Angebots für breitere Kreise der Bevölkerung aus. Das Ziel der WGKK ist eindeutig, den gesetzlichen Auftrag der Krankenkassen nach flächendeckender Versorgung durch die Abdeckung eines kleinen, strikt begrenzten und dadurch auch kostengünstigen Segments zu unterlaufen. Nach einem eventuellen Vertragsabschluss kann die WGKK durch die grundsätzliche Einführung von Psychotherapie auf Krankenschein Zustimmung und Sympathien in der Öffentlichkeit und in den Medien erwarten, schliesslich könnte sie ihren Versicherten endlich Gratistherapie anbieten.

Die Demokratische Initiative Wien, entstanden aus den Aktivitäten der Wiener AQA, hält die Initiativen der WGKK deshalb für sehr gefährlich, weil die vorgeschlagenen Vereinsmodelle lediglich Stundenvolumina, aber keine generelle Regelung der gesamten von den Krankenkassen zu finanzierenden Psychotherapie anstreben und also nur eine Art Notversorgung anbieten. Stimmen die PsychotherapeutInnen dieser "Psychotherapie auf Krankenschein" zu, wird nur ein kleiner Teil des notwendigen Finanzbedarfs vertraglich abgesichert. Gegen eine Reduktion oder Abschaffung des Kostenzuschusses (300.--), die von den Krankenkassen mit ihrer finanziellen Misere begründet werden könnte, kann dann von Seiten des ÖBVP nicht mehr öffentlich überzeugend argumentiert werden.

Inhaltlich ist der WGKK-Vertragsentwurf ein Angriff auf die im Psychotherapiegesetz und im ASVG gesetzlich verankerten Rechte des Berufsstands:

Im Vertragsentwurf der WGKK finden sich weiterhin die fachlich unsinnigen Zugangskriterien, welche durch den Wegfall von Variante C sogar verschärft wurden. Die Demokratische Initiative Wien fordert vom Verhandlungsteam des WLP, dass keinerlei Zugangskriterien, die über die Vorgaben des Psychotherapiegesetzes hinausgehen, akzeptiert werden. Das vertraglich vorgesehene Stundenkontingent macht Zugangskriterien als finanzielle Steuerungsmaßnahme unnötig. Das Beharren auf den zum Qualitätsmanagement völlig ungeeigneten Zugangskriterien zeigt, dass es der WGKK unter Mißachtung gesetzlicher Bestimmungen ausschliesslich um die Durchsetzung ihres Machtanspruchs gegenüber den PsychotherapeutInnen geht.

Ebenso wie die Verhandlungen mit dem BÖP ist auch die im Vertragsentwurf vorgesehene verpflichtende psychologische Diagnostik als Spaltungsmanöver der WGKK zwischen PsychotherapeutInnen und PsychologInnen zu sehen. Diese kostenintensive und fachlich unsinnige Forderung stößt auf einhelligen Widerstand im WLP-Vorstand, im ÖBVP-Präsidium und auf Empörung in den Ausbildungsvereinen. Anstatt durch Anwendung eines bewährten Diagnoseschemas (DSM IV) auf sinnvolle Qualitätssicherung zu setzen, soll die psychologische Diagnostik nun TestpsychologInnen Marktanteile auf Kosten der eigenständigen psychotherapeutischen Behandlung zukommen lassen. Ähnlich wie bei den Zugangskriterien versucht die WGKK dadurch die gesetzliche Basis des Berufsstands zu unterlaufen, da das ASVG die Diagnoseerstellung durch die behandelnden PsychotherapeutInnen vorsieht.

Nach dem Tiroler Modell, das punktgenau auf die Versorgung von PatientInnen mit schweren psychischen Leiden zielt und diese durch Einschaltung einer GutachterInnenkommission auch tatsächlich erreicht, erhalten die PsychotherapeutInnen ein Stundenhonorar von ATS 800. Dagegen ist das von der WGKK vorgeschlagenen Vereinsmodell fragwürdig auch bezüglich der psychosozialen Treffsicherheit: Die Therapiestunden auf Krankenschein werden vornehmlich von den sozial gewandten, nicht aber von den unbeholfenen und schwerkranken PatientInnen belegt werden.

Die Demokratische Initiative Wien ist allerdings der Überzeugung, dass die Verhandlungen mit den Krankenkassen nur dann zum Erfolg führen, wenn alle beteiligten FunktionärInnen sich auf gemeinsame Mindestforderungen einigen und diese auch bei allen regionalen Verhandlungen konsequent vertreten. Auf genaue Vorbereitung innerhalb und zwischen den einzelnen Verhandlungteams ist sehr genau zu achten, um von den Kassen nicht gespalten zu werden. Einzelinitiativen von VerhandlerInnen, welche die Mindestforderungen unterlaufen, arbeiten den Spaltungsversuchen der Kassen in die Hände. Die Verträge müssen inhaltlich gleiche Rahmenbedingungen enthalten, wobei regionale Besonderheiten selbstverständlich Berücksichtigung finden sollen.

Leider scheint die Verhandlungsstrategie der Kassen wie bisher erfolgreich zu sein. Der gegenseitige Austausch zwischen den verhandelnden Landesverbänden untereinander und mit dem Präsidium des ÖBVP findet bisher nur sehr zögerlich statt.

Jeder Vertrag, der weitreichende Auswirkungen auf die berufliche Existenz der PsychotherapeutInnen in Wien hat, muss den Mitgliedern zur Entscheidung vorgelegt werden. Die direkte Beteiligung aller betroffenen PsychotherapeutInnen bei der Entscheidung über Annahme oder Ablehnung jeglicher vertraglichen Regelung ist selbstverständlich auch dann vorzusehen, wenn der WLP zwar einen Vertrag aushandelt, dieser aber zwischen einem noch zu gründenden Trägerverein (der die Verteilung der Stunden und der Honorare administriert) und der WGKK abgeschlossen wird.

Aus Sicht der Demokratischen Initiative Wien dürfen sich die PsychotherapeutInnen von den Kassen nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Die Verhandlungen können erst dann als abgeschlossen angesehen werden, wenn eine umfassende, gesetzeskonforme, österreichweite Regelung für die flächendeckende Versorgung mit qualitativ hochwertigen psychotherapeutischen Leistungen zu gerechtfertigten Honoraren vorliegt. Die von den Gebietskrankenkassen bisher angebotenen Vertragsentwürfe sind von einer solchen Regelung meilenweit entfernt.

Die Forderungen der Demokratischen Initiative Wien (DI):
- Gesetzeskonformer Vertrag (keine Zusatzkriterien!)
- Vertragsfähigkeit für alle Wiener PsychotherapeutInnen
- Gesicherter Zugang für sozial Schwache und psychisch Schwerkranke
- Psychotherapeutischer Diagnoseschlüssel
- Angemessener Honorarsatz

Kontakt und zusätzliche Information:
Gertrud Baumgartner (Koordinatorin)
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Persönliche Information jeden Montag 8.00 bis 9.00 Uhr:
Tel. (1) 494 36 76

Der DI liegt ein Rechtsgutachten zu diesem Vertragsentwurf vor, das die beschriebenen Rechtswidrigkeiten aufzeigt und wir interessierten KollegInnen gerne zusenden (Porto zahlt EmpfängerIn).

Für die Demokratische Initiative Wien:
Gertrud Baumgartner
Kathleen Höll
Hannelore Moriz
Christa Pölzlbauer
Leonardo Schey
Konrad Wirnschimmel


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