Die Ausgaben der österreichischen Sozialversicherung
für Medikamente (Arzneien) steigen jährlich um ca. 15 % (demgegenüber
liegt die jährliche Steigerungsrate des BIP bei ca. 2 %). Es ist absehbar,
daß diese Entwicklung sehr bald an Finanzierungsgrenzen stoßen muß.
Es ist auch wissenschaftlich evident (es sei hier an die klassischen Studien von
Erwin Ringel und Hans Strotzka erinnert), daß mindestens jeder zweite Patient
beim niedergelassenen Praktiker unter psychosomatischen und/oder neurotischen gesundheitlichen
Beeinträchtigungen zu leiden hat und (wenn er Glück hat) 7 bis 8 Jahre
braucht, ehe sein Leiden als psychosomatisch und/oder neurotisch erkannt wird und
in den seltensten Fällen dann psychotherapeutisch behandelt wird.
Nun hat die Psychotherapie vor knapp 10 Jahren (am 7. Juni 1990) ihre gesetzliche
Anerkennung durch das Psychotherapiegesetz erlangt. Aber erst jetzt ist nach langjährigen
Verhandlungen zwischen dem Bundesverband für Psychotherapie und dem Hauptverband
der Sozialversicherungsträger eine Einigung über Psychotherapie auf Krankenschein
erreicht worden. Eine vernünftige Versicherungsleistung, die sich kostendämpfend
erweisen müßte (betrachtet man die Verschreibungen unnötiger Medikamente
und die zahlreichen Fehlbehandlungen psychosomatischer/neurotischer Patienten) und
die für die Lebensqualität zahlreicher Patienten/Klienten einen Fortschritt
bringen müßte. Das ist das Erfreuliche an der Vertragseinigung.
Kritisch betrachtet aber ist weniger erfreulich, daß sich ein klassisch-psychiatrisches
Menschen- und Krankheitsbild durchgesetzt hat, welches auf Psychosen und Suchterkrankungen
fixiert ist (eine völlig untypische Klientel beim ambulanten Psychotherapeuten).
Das hat zur Folge, daß die Zugangskriterien für einen Einzelvertrag des
Psychotherapeuten mit der Krankenkasse bestenfalls nur von einem Drittel der eingetragenen
Psychotherapeuten erbracht werden kann. Diese Zugangskriterien bestehen nun darin,
daß eine bestimmte vollberufliche Tätigkeit in einer psychiatrischen
Einrichtung nachgewiesen werden muß, von der Mehrheit der bereits praktizierenden
Psychotherapeuten aber nicht nachgewiesen werden kann ("Knock-Out-Kriterieum?").
Vor allem aber gerät die Psychotherapie als eigenständige wissenschaftliche
Disziplin in Abhängigkeit von "medizinischen Einrichtungen", die
zur Ausbildungs-, Bestätigungs- und Kontrollinstanz erklärt werden. Zu
befürchten ist die vollständige Unterwerfung der Psychotherapie unter
die fragwürdigen Konzepte schulmedizinischer Prägung, vor allem auch durch
die Negierung des Behandlungsbedarfs neurotischer Störungsbilder. Die eigenständige
Entwicklung der Psychotherapie wird damit durch traditionalistische Wissenschaftskonzepte
bedroht.
Insgesamt wird mit S 900 Mio Jahreskosten gerechnet, die sich auf geplante 415 Kassentherapeuten
(Honorar S 650 / Stunde) und 1200 Wahltherapeuten (Kostenerstattung S 520 / Stunde)
verteilen sollen. Ob mit dieser Vertragseinigung eine flächendeckende psychotherapeutische
Versorgung erreicht wird, muß leider bezweifelt werden.