Prof. Dr. Rudolf O. Zucha
Verein für Psychologie und Pädagogik
Fachverband im BSA (Bund Sozialistischer Akademiker) :

Kommentar zu den Psychotherapie-Vertragsverhandlungen
Stellungnahme vom 16.11.1999

Die Ausgaben der österreichischen Sozialversicherung für Medikamente (Arzneien) steigen jährlich um ca. 15 % (demgegenüber liegt die jährliche Steigerungsrate des BIP bei ca. 2 %). Es ist absehbar, daß diese Entwicklung sehr bald an Finanzierungsgrenzen stoßen muß. Es ist auch wissenschaftlich evident (es sei hier an die klassischen Studien von Erwin Ringel und Hans Strotzka erinnert), daß mindestens jeder zweite Patient beim niedergelassenen Praktiker unter psychosomatischen und/oder neurotischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu leiden hat und (wenn er Glück hat) 7 bis 8 Jahre braucht, ehe sein Leiden als psychosomatisch und/oder neurotisch erkannt wird und in den seltensten Fällen dann psychotherapeutisch behandelt wird.
Nun hat die Psychotherapie vor knapp 10 Jahren (am 7. Juni 1990) ihre gesetzliche Anerkennung durch das Psychotherapiegesetz erlangt. Aber erst jetzt ist nach langjährigen Verhandlungen zwischen dem Bundesverband für Psychotherapie und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger eine Einigung über Psychotherapie auf Krankenschein erreicht worden. Eine vernünftige Versicherungsleistung, die sich kostendämpfend erweisen müßte (betrachtet man die Verschreibungen unnötiger Medikamente und die zahlreichen Fehlbehandlungen psychosomatischer/neurotischer Patienten) und die für die Lebensqualität zahlreicher Patienten/Klienten einen Fortschritt bringen müßte. Das ist das Erfreuliche an der Vertragseinigung.
Kritisch betrachtet aber ist weniger erfreulich, daß sich ein klassisch-psychiatrisches Menschen- und Krankheitsbild durchgesetzt hat, welches auf Psychosen und Suchterkrankungen fixiert ist (eine völlig untypische Klientel beim ambulanten Psychotherapeuten). Das hat zur Folge, daß die Zugangskriterien für einen Einzelvertrag des Psychotherapeuten mit der Krankenkasse bestenfalls nur von einem Drittel der eingetragenen Psychotherapeuten erbracht werden kann. Diese Zugangskriterien bestehen nun darin, daß eine bestimmte vollberufliche Tätigkeit in einer psychiatrischen Einrichtung nachgewiesen werden muß, von der Mehrheit der bereits praktizierenden Psychotherapeuten aber nicht nachgewiesen werden kann ("Knock-Out-Kriterieum?"). Vor allem aber gerät die Psychotherapie als eigenständige wissenschaftliche Disziplin in Abhängigkeit von "medizinischen Einrichtungen", die zur Ausbildungs-, Bestätigungs- und Kontrollinstanz erklärt werden. Zu befürchten ist die vollständige Unterwerfung der Psychotherapie unter die fragwürdigen Konzepte schulmedizinischer Prägung, vor allem auch durch die Negierung des Behandlungsbedarfs neurotischer Störungsbilder. Die eigenständige Entwicklung der Psychotherapie wird damit durch traditionalistische Wissenschaftskonzepte bedroht.
Insgesamt wird mit S 900 Mio Jahreskosten gerechnet, die sich auf geplante 415 Kassentherapeuten (Honorar S 650 / Stunde) und 1200 Wahltherapeuten (Kostenerstattung S 520 / Stunde) verteilen sollen. Ob mit dieser Vertragseinigung eine flächendeckende psychotherapeutische Versorgung erreicht wird, muß leider bezweifelt werden.


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