V. WEITERBILDUNG IN GESTALTTHEORETISCHER PSYCHOTHERAPIE
Die ÖAGP bietet für Psychotherapeut/innen, die bereits eine Ausbildung
in einer anderen psychotherapeutischen Methode abgeschlossen haben bzw. in die Psychotherapeutenliste
eingetragen sind, eine qualifizierte Weiterbildung in Gestalttheoretischer Psychotherapie
an. Diese Weiterbildung ist vom Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie
(ÖBVP) anerkannt.
Zugangsvoraussetzung: Eintragung in die Psychotherapeutenliste; Zulassung zur Weiterbildung
nach Aufnahmegespräch.
Absolvent/innen erhalten zum Abschluß das Weiterbildungszertifikat der ÖAGP
unter Anführung des Inhalts und des Ausmaßes der absolvierten Weiterbildung.
Die Weiterbildung in Gestalttheoretischer Psychotherapie ist auf eine Weiterbildungsdauer
von zwei Jahren mit einem Gesamtumfang von 408 Weiterbildungsstunden ausgelegt und
umfaßt:
1. Aufnahmegespräch
2. Einführungsseminar (5 Tage / 40 Stunden)
3. Jahresgruppe (30 Tage / 240 Stunden): Selbsterfahrung, Theorie und Life-Supervision
im Rahmen der Teilnahme an 30 Tagen einer Ausbildungsgruppe der ÖAGP
4. Theorie-Seminar "Wissenschaftliche Grundlagen der Gestalttheoretischen Psychotherapie"
(3 Tage / 24 Stunden)
5. Psychotherapie-Werkstatt (5 Tage / 40 Stunden)
6. Supervision: über Vereinbarung wahlweise
a) 5 Tage Gruppen-Supervision (40 Stunden) oder
b) 3 Tage Gruppen-Supervision (24 Stunden) plus 8 Doppelstunden Einzel-Supervision
(16 Stunden) mit dem Schwerpunkt Reflexion der Integration des gestalttheoretisch-psychotherapeutischen
Ansatzes und der Basispsychotherapierichtung des Weiterbildungs-teilnehmers in seiner
psychotherapeutischen Praxis
7. ÖAGP-Theoriearbeitskreis: Teilnahme über ein Jahr (3 Treffen / 24 Stunden);
in diesem Rahmen am Ende der 2-jährigen Weiterbildung:
8. Abschlußvortrag über Möglichkeiten der Integration des gestalttheoretisch-psychotherapeutischen
Ansatzes und der Basispsychotherapierichtung des Weiterbildungsteilnehmers in Theorie
und Praxis (eine schriftliche Fassung dieses Vortrags ist vorzulegen)
Wird der Erwerb der in die Psychotherapeutenliste eingetragenen Zusatzbezeichnung
"Gestalttheoretische Psychotherapie" angestrebt, ist der oben beschriebene
Weiterbildungsgang in der Regel nicht ausreichend für die Ausstellung des dazu
erforderlichen Abschluß-Zertifikats über eine Ausbildung in Gestalttheoretischer
Psychotherapie. Dazu ist die in der Ausbildungsordnung festgelegte Ausbildung
zu absolvieren, wobei aus anderen bereits absolvierten Ausbildungen Anrechnungen
in der Regel nur im Bereich Wahl-Pflichtseminare, Praktikum/Praktikums-Supervision
und Praxis möglich sind. Da in derartigen Fällen die Prüfung des
Einzelfalles nötig ist, wird empfohlen, sich bei Interesse am Erwerb der Zusatzbezeichnung
Gestalttheoretische Psychotherapie (GTP) an den Ausbildungsausschuß
der ÖAGP zu wenden.